Info-Brief 07-2020

Info-Brief 07-2020

Düngeverordnung / Rahmenvereinbarung „Niedersächsischer Weg im Natur- und Artenschutz“ statt NABU / Bündnis 90 / Die Grünen „Volksbegehren Artenvielfalt“

Liebe Landvolkmitglieder,

zu den aktuellen Entwicklungen in Niedersachsen erhalten Sie das folgende Rundschreiben.

Düngeverordnung

Die Düngeverordnung ist leider trotz intensivem Widerstand von uns allen am 01. Mai 2020 in Kraft getreten.

In dieser Woche haben 8 Landwirte, unterstützt vom Landvolklandesverband und den Kreisverbänden, eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht.

Bei dieser Art Klage geht es nicht nur um diese Betriebe selbst, sondern diese Klage geht gegen das Verfahren der neuen Düngeverordnung insgesamt. Grundlage dieser Klagen sind zum einen das von uns mitinitiierte Gutachten zum Zustand der Messstellen und die Lage dieser Betriebe, die auch bei einer Binnendifferenzierung der roten Gebiete weiterhin die höchsten Auflagen zu tragen hätten. Dieses, in den letzten 12 Monaten erstellte, Fachgutachten ist jetzt die einzige Chance, noch Dinge für uns, zum Positiven zu drehen.

Weiterhin haben einige Betriebe aus der Region einen Antrag auf eine Petition beim Europaparlament unterschrieben. Bei Erfolg des Antrags wird diese Petition flächendeckend zur Unterschrift angeboten werden.

Niedersächsischer Weg / Volksbegehren Artenschutz

Seit einiger Zeit haben die Partei Bündnis90/Die Grünen und der NABU angekündigt ein Volksbegehren Artenvielfalt in Niedersachsen zu starten.

Vorbild sind die „erfolgreichen“ Volksbegehren in Bayern und Baden-Württemberg unter dem Motto: Rettet die Bienen. Wir haben auf unseren Winterversammlungen darüber berichtet.

Am 29. April 2020 wurde dieses Volksbegehren bei der Landeswahlleiterin in Niedersachsen eingereicht.

Zum Ablauf eines Volksbegehrens:

Innerhalb von 6 Monaten müssen die Initiatoren 25.000 Unterschriften von in Niedersachsen wahlberechtigten Menschen einreichen, damit die formale Zulassung beantragt werden kann. Dieses Ziel ist relativ einfach zu erreichen.

In den folgenden 6 Monaten sind dann weitere 610.000 Unterschriften notwendig, um das im Volksbegehren verankerte Gesetzeswerk direkt in den Landtag einzubringen.

Der Landtag kann diese Gesetzesvorlage dann annehmen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung käme es dann zu einem Volksentscheid. Bei diesem müssen dann 25% der wahlberechtigten Bürger für diese Gesetzesvorlagen stimmen, die dann unmittelbar Gesetz werden würden. Der Volksentscheid würde voraussichtlich zeitlich mit den Kommunalwahlen in Niedersachsen zusammenfallen.

In Bayern haben unsere Kollegen die Wucht einer solchen Bewegung unterschätzt und wurden in einer Fundamentalopposition dazu stehend, überrollt und müssen jetzt drastische, zumeist entschädigungslose, Auflagen ertragen.

Diese Tatsache führt uns dramatisch vor Augen, dass viele, dem ländlichen Raum oft völlig entrückte Mitbürger, nur zu gern, dass ihnen geschickt eingeflüsterte schlechte Umweltgewissen mit einer Unterschrift bei so einem Volksbegehren erleichtern. Sachlichen Argumenten gegenüber sind nur wenige Mitbürger aufgeschlossen!

Die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies haben mit Unterstützung des Ministerpräsidenten Stephan Weil im Januar diesen Jahres Vertreter des Landvolks, der Landwirtschaftskammer, des NABU und des BUND zu Gesprächen eingeladen, mit dem Ziel, einer einvernehmlichen niedersächsischen Regelung.

Wir vom Landvolklandesverband haben uns in Niedersachsen für diesen Weg der Verhandlungen entschieden. Es hat uns erhebliche Überwindung gekostet, in Gespräche mit den Verbänden zu treten, die an vielen Stellen öffentlich gegen die derzeitige Landwirtschaft in Niedersachsen Stellung beziehen.

Nach langen, zähen Gesprächen, in denen um jedes Wort gerungen wurde, liegt seit einigen Tagen das Papier „Der Niedersächsische Weg“, ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz vor.

Während der Gesetzentwurf von NABU und den Grünen ausschließlich auf die Knute des Ordnungsrechtes, ohne oder nur mit geringsten Entschädigungssätzen setzt, ermöglicht „Der Niedersächsische Weg“ einen kooperativen Ansatz mit regionalen Möglichkeiten!

Grundlage für die im „Niedersächsischen Weg“ enthaltenen Auflagen sind Ausgleiche entsprechend den Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz, die wahlweise pauschal oder aber auch individuell für den Betrieb ermittelt werden können.

Diese Ausgleiche sind fester Bestandteil der zu erlassenden Gesetze und verhindern einen unsicheren Ausgleich „nach Kassenlage“, wie im Gesetzentwurf der Grünen und des NABU verankert.

Es gilt beim Niedersächsischen Weg die Formel: „Auflage nur gegen Geld, weniger Geld = weniger Auflage“

Die Ablehnung dieser Vereinbarung birgt das unkalkulierbare Risiko, dass unseren Betrieben zahlreiche zusätzliche Auflagen ohne angemessenen Ausgleich aufgebürdet werden.

Es gibt in dieser Vereinbarung Punkte, zu deren Zustimmung hier insbesondere emotionale Vorbehalte übersprungen werden mussten.

Aber es wurden auch große Erfolge erzielt.

Zwei Beispiele:

  • Gewässer die länger als 6 Monate trockenfallen, sind hiernach nicht als Gewässer 3. Ordnung einzustufen. D.h. es gibt keinen zusätzlichen Gewässerabstand von 3 m. Es gelten nur die bereits heute vorliegenden Auflagen des Dünge- und Pflanzenschutzgesetzes.
  • Ackerbau in Naturschutzgebieten kann weiterhin mit chemischem Pflanzenschutz betrieben werden. Das Insektenschutzprogramm des Bundesumweltministeriums sieht hier ein Totalverbot vor. Durch den Niedersächsischen Weg akzeptieren sowohl die Partei von Ministerin Schulze diese Möglichkeit, aber auch die größten Umweltverbände.

Wir haben aber die historische Chance den Erfolg des Volksbegehrens mit dieser Vereinbarung zu verhindern und die Landesregierung in unserem Sinn zu verpflichten. Für den Fall einer Verweigerungshaltung unsererseits, drohen die Vorstellungen der Grünen und des NABU unmittelbar Gesetz zu werden.

Die Landesregierung versucht derzeit intensiv diese Vereinbarung zeitnah zum Abschluss zu bekommen, um die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen zu können.

Am 08. Mai haben wir das Papier im Rahmen des Vorstands Braunschweiger Land und am 15. Mai im Rahmen unseres Verbandsrates vorgestellt.

Wir haben sowohl das Maßnahmenpaket „Niedersächsischer Weg“ als auch das Volksbegehren „Artenvielfalt“ sowie eine Erklärung der einzelnen Punkte beigefügt.

Bitte lesen Sie es sich in Ruhe und genau durch. In vielen Bereichen kommt es auf das einzelne Wort an, welche Bedeutung einzelne Maßnahmen für unsere Betriebe haben.

Sobald es die aktuellen Verhältnisse erlauben, werden wir eine Möglichkeit suchen, in einer Präsenzveranstaltung Ihnen das Papier zu erläutern!

Freundliche Grüße

Bleiben Sie gesund!

Ulrich Löhr Wilfried Henties
Vorsitzender Stellvertreter

Statement von Vizepräsident Dr. Holger Hennies zum Niedersächsischen Weg:

https://www.youtube.com/watch?v=yp3L9icjQIY

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Zu den Punkten der Vereinbarung Niedersächsischer Weg

Präambel:

Derzeit ist die Präambel der Vereinbarung sehr einseitig auf Naturschutz ausgerichtet. Unsere Forderung ist, dort noch textlich zusätzlich zu verdeutlichen, wie wichtig und systemrelevant die Landwirtschaft für eine nachhaltige Ernährung ist.

zu 1: Grünland

Das artenreiche mesophile Grünland kommt hauptsächlich in den Marschregionen des „Nassen Dreiecks“ im Nordwesten Niedersachsens vor und betrifft uns nicht messbar. Diese Flächen liegen auch schon meist in entsprechenden Schutzgebieten mit erheblichen Bewirtschaftungsauflagen.

Der Gesetzentwurf zum Volksbegehren sah wesentlich mehr Grünlandfläche dafür vor, verbunden mit höheren Auflagen und weniger Ausgleich.

Eine emotionale „Kröte“, die wir schlucken mussten, ist die gesetzliche Unterschutzstellung von Streuobstwiesen, die grösser als 2.500 m² sind. Diese existieren nur, weil ihr Erhalt uns und den Generationen vor uns wichtig war.

Auf dem Grünland ist im Gegensatz zum Totalverbot im Gesetzentwurf eine Narbenpflege und -umbruch weiterhin möglich.

zu 2: Einrichtungen zur Gebietsbetreuung

In den vorgesehenen 15 Einrichtungen zur Gebietsbetreuung von Natura 2000 Gebieten, ist die Landwirtschaft mit Umweltverbänden und Verwaltung vertreten, ganz im Gegensatz zum Gesetzentwurf Volksbegehren, der in dieser Einrichtung ausschließlich Umweltverbände vorsieht.

Der Ansatz für den Wiesenvogelschutz beruht nicht auf Ordnungsrecht, wie im Gesetzentwurf, sondern basiert auf Vertragsnaturschutz.

zu 3: Biotopverbund

Bei der Ermittlung der notwendigen Fläche, werden auch Vertragsnaturschutzmaßnahmen eingerechnet, so dass die Zielflächengröße für Niedersachsen schon fast erreicht ist.

zu 4: Gewässerrandstreifen

Gewässer 1. Ordnung (Elbe, Weser, Bundeswasserstrassen) ist hier nur der Mittellandkanal. Dort wird zumeist nicht direkt herangeackert. Daher berührt diese Auflage nur wenige Flächen Niedersachsen.

Gewässer 2. Ordnung sind z. Bsp. Oker, Innerste, Fuhse und Altenau

Hier kommen 4 m zum jetzt schon bestehenden 1 m Abstand dazu.

Die finanziellen Nachteile hieraus werden entweder individuell errechnet oder pauschal mit 600 €/ha ausgeglichen. Die Flächen sind weiterhin antragsfähig.

Gewässer 3. Ordnung (dauerhaft wasserführende Gräben)

Dort kommen zum bestehenden Meter noch 2 m dazu, für die auch die oben angeführte Ausgleichsregel gilt.

zu 5

„Aktionsprogramm Insektenvielfalt“ ist ein Angebot für freiwilligen Vertragsnaturschutz.

zu 6: Rote Listen

Rote Listen sind keine Einbahnstraße und die Vereinbarung ermöglicht die Prüfung, ob eine Tier- und Pflanzenart dort noch draufgehört.

zu 7: Kompensationskataster

Es ist auch in unserem Interesse, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fachlich richtig gepflegt werden. Hier haben wir es geschafft, dass die „produktionsintegrierte Kompensation“ mit hereingenommen wurde, die zusätzlichen Ackerlandfraß mindert.

zu 8: Beratung

Gegen eine verbesserte Beratung spricht nichts.

zu 9: Domänen

Der Grundsatz der „Pächtertreue“ stellt die Produktionsausrichtung in das Ermessen der oft seit Generationen dort wirtschaftenden Familien. Bei einer „echten“ Neuverpachtung an neue Pächter, gelten dann die Vorgaben des Landes als Grundeigentümer.

Wald

Die dortigen Regeln betreffen ausschließlich den Landeswald.

zu 10: Gemeinsame Agrarpolitik

Nach den dort beschriebenen Schwerpunkten richtet sich die Gemeinsame Agrarpolitik derzeit schon. Hier machen uns eher die Ideen der EU Kommission für die nächste Förderperiode Sorgen.

zu 11: Ökolandbau

Das Ziel der Entwicklung des Anteils an Ökolandbau richtet sich hier auch nach den Marktgegebenheiten für Ökoprodukte. Das ist auch im Sinne der Betriebe, die jetzt schon nach Ökorichtlinien wirtschaften.

zu 12: Moorerhalt

Gegen die Förderung von moorerhaltenden Bewirtschaftungsmethoden spricht auch nichts

zu 13: Pflanzenschutz

Im Gegensatz zur im Gesetzentwurf verpflichtenden Reduktion der Wirkstoffmenge um 40%, behandelt die Vereinbarung die Förderung der Minderung des Einsatzes ohne feste, schlagbezogene Auflagen. Die aufgeführten Handlungsoptionen (Technik, Integrierter Anbau; resistente Sorten etc.) verfolgen unsere Betriebe schon seit Jahren.

Die Auflagen betreffen den Pflanzenschutz auf Grünland in Schutzgebieten und nicht den Ackerbau.

Auch hier gilt, dass die Nachteile betriebsindividuell zu ersetzen sind.

zu 14:

Eine Verringerung der Neuversiegelung ist gerade in unserer, durch Industrie geprägten Region, in unserem Sinn.

zu 15:

Der Verbraucher soll mit in die Verantwortung für den Arten- und Naturschutz genommen werden. Dass das Umsetzen dieses Vorhabens nur geringe Erfolgsaussichten hat, ist auch uns klar.