Info-Brief-Nr. 4

Düngeverordnung – Öffentlichkeitsarbeit – Baumarktbesuch – Soforthilfe

Liebe Landvolkmitglieder,

das Bundesinnenministerium hat in der letzten Woche mit sofortiger Wirkung die Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte gestoppt. Ausgenommen davon sind insbesondere Arbeitskräfte aus Polen. Diese zögern aber offensichtlich aus verschiedenen Gründen nach Deutschland einzureisen.

Wir arbeiten intensiv daran, dass die Restriktionen sobald wie möglich gelockert werden.
Weiterhin weisen wir auf die Jobbörsen zur Vermittlung von Arbeitskräften hin.

  • Düngeverordnung

Alles Kämpfen hat wenig eingebracht:

Die Düngeverordnung wurde am letzten Freitag bei Enthaltung Niedersachsens im Bundesrat verabschiedet.

Durch perfides Taktieren hat Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner die Länder unter Zugzwang gesetzt.

Der Zeitpunkt der Verabschiedung ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Landwirtschaft. Der Glaube an die Ehrlichkeit von Frau Klöckners Aussagen zur Wichtigkeit der Landwirtschaft für die Versorgung unserer Mitbürger ist schwer erschüttert.

Die private Einwendungsfrist für die sogenannte Strategische Umweltprüfung zur Düngeverordnung läuft noch bis einschließlich 02.04.2020. Aus juristischen Gründen ist es sinnvoll, weiterhin Eingaben zur persönlichen Betroffenheit an das BMEL einzureichen. Entsprechende Informationen, Textbausteine und auch Berechnungsschemata finden Sie auf der Homepage des Landvolk-Landesverbandes ( www.landvolk.net ).
Standardkettenbriefe nutzen nichts. Nehmen sie sich die Zeit, kurz auch mit eigenen Worten, Ihre Betroffenheit darzustellen!

Die Fristverlängerung für die Ausrichtung der Binnendifferenzierung in den roten Gebieten ist nur ein kleines, aber eventuell sehr wichtiges Trostpflaster.

Hier setzt auch das von uns beauftragte Gutachten der Firma Hydor an. An vielen Stellen konnte nachgewiesen werden, dass die vom NLWKN betreuten Messstellen starke Mängel aufweisen. Sobald die äußeren Umstände es zulassen, werden wir Sie detailliert informieren.

In den nächsten Monaten werden wir intensiv darauf hinwirken, dass es eine verursachergerechte Binnendifferenzierung der roten Gebiete geben muss. Mit unserer regional sehr bedarfsgerecht und knapp ausgerichteten Düngestrategie haben wir reelle Chancen auch in Zukunft weiter bedarfsgerecht düngen zu können.

  • Öffentlichkeitsarbeit

Trotz allem Unmut ist es jetzt unsere wichtigste Aufgabe weiterhin mit allen Kräften dafür zu sorgen, dass die Nahrungs- und Futtermittelproduktion auch in den kommenden Monaten gesichert bleibt!

Das müssen wir schnell und offensiv nach außen darstellen. Wir haben Motive für kleinformatige Schilder für den Ackerrand vorbereitet. Weiterhin lassen wir auch eine kleine Auflage als witterungsbeständiges Feldrandschild produzieren.

Die Feldrandschilder können nach vorheriger Anmeldung in der Geschäftsstelle abgeholt werden. Hierzu rufen Sie bitte unter 0531/287700 an.

Rückstellungen bzw. Reservierungen können nicht vorgenommen werden.

Die Abholung dieser Schilder organisieren wir dann so, dass es zu keinem persönlichen Kontakt mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle und Ihnen kommt.

Auf unserer Homepage können Sie sich die Motive ansehen und entsprechende Druckdateien downloaden
(
www.landvolk-braunschweig.de ).

  • Baumarktbesuch

Der überwiegende Teil der Baumärkte ist nach Vorzeigen der Landvolkmitgliedskarte und dem Sachkundenachweis Pflanzenschutz bereit Sie als beruflich bedingte Kunden einzulassen. Das ist natürlich keine Garantie!

  • Soforthilfe für die Landwirtschaft

Bei den vom Bund und dem Land Niedersachsen beschlossenen finanziellen Hilfsmaßnahmen und Soforthilfen handelt es sich weitgehend um Liquiditätshilfen für Betriebe mit einem durch Corona-bedingten erheblichen Umsatzrückgang. In Niedersachsen erfolgt die Bearbeitung direkt durch die N-Bank
( www.nbank.de ).

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor oder
  • der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen oder
  • die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen.

Die N-Bank weist darauf hin, dass nur Originaldokumente einzusenden sind, also keine Fotos oder Dropbox-Links der Anträge und De-minimis-Formulare, da diese nicht bearbeitet werden können! Zudem kann der Antrag nur digital ausgefüllt werden, es wird keine Unterschrift benötigt. Handschriftlich ausgefüllte Anträge können ebenfalls nicht bearbeitet werden. Die Bank hat eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der
Soforthilfen noch vor Ostern angekündigt.
(Auszug aus dem LPD 25/2020)

Bei allem Unmut über die aktuellen politischen Geschehnisse sollten wir nicht vergessen, dass es auch ein Privileg ist, im Gegensatz zu vielen Mitbürgern, die in kleinen Wohnungen ausharren, weiter draußen ohne große Einschränkungen arbeiten zu dürfen!

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund

Ulrich Löhr, Vorsitzender

Wilfried Henties, stellv. Vorsitzender