Information der LWK: Dauergrünland – Antragsverfahren höhere Gewalt startet

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Vor dem Hintergrund des strikten Umbruchsverbots für Dauergrünland im Rahmen der Regelungen zu den EU-Direktzahlungen ist es grundsätzlich möglich, einen Antrag auf Anerkennung eines Falles höherer Gewalt/ eines außergewöhnlichen Umstandes gem. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (VO) EU Nr. 1306/2013 i. V. m. Art. 4 der VO EU Nr. 640/2014 zu stellen. Eine Anerkennung höherer Gewalt ist prämienrechtlich für alle Dauergrünlandflächen (auch für Ersatzflächen) möglich.

Alle Informationen dazu hier:

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/19/article/35231.html