Niedersachsen/Weserbergland. Aufgrund der vielen Fragen rund um das Corona-Virus gibt das Landvolk Niedersachsen auf einer Sonderseite eine aktuelle Zusammenfassung der Antworten speziell für den Bereich Landwirtschaft sowie eine allgemeine Übersicht.
Mit den Veterinärämtern in unserem Verbandsgebiet haben wir inzwischen Kontakt aufgenommen. Die KreisVeterinäre sind für die drängenden Fragen der landwirtschaftlichen Betriebe (Offenhalten von Hofläden, Versorgung von Vieh und Außenarbeiten bei Quarantäne, Saisonarbeiter, etc.) sensibilisiert und werden sie in die Krisenstäbe vor Ort weitertragen. Entscheidungsträger sind in diesen Fragen jedoch die Gesundheitsämter.
Das Landvolk Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Landwirte, die mit Dokumentationen und Meldefristen in Verzug geraten, dadurch keine Nachteile oder Sanktionen zu erwarten haben. Das gilt z. B. für die Meldung zur Nährstoffbilanz, was bei ENNI bis zum 31.03.2020 erfolgen muss.
Nach einer Pressemeldung der top agrar habe die EU-Kommission auf Ersuchen Italiens auf ihrer Arbeitssitzung vom 18. März den Mitgliedsstaaten ermöglicht, die Frist zur Einreichung von Direktzahlungsanträgen für alle europäischen Landwirte um einen Monat zu verlängern. Eine amtliche Mitteilung von Seiten des BMEL bzw. der Länderministerien, wie die Bundesrepublik Deutschland bzw. Niedersachsen damit umgeht, liegt aber bis jetzt noch nicht vor.
Hier finden Sie einen Auszug aus dem aktuellen Informationspapier des Deutschen Bauernverbandes zur aktuellen Corona-Situation.
Bei Ausgangssperre Nutzen Sie diese Bescheinigung der beruflichen Notwendigkeit von Fahrten oder Gängen bei behördlich verfügter „Ausgangssperre“ nach § 28 Infektionsschutzgesetz.
Bleiben Sie gesund!