Investitionen zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes

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Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes in landwirtschaftlichen Unternehmen.

Anträge können voraussichtlich vom 26.10. bis 16.11.2020 gestellt werden.

Gefördert wird die Beschaffung bzw. Errichtung von zusätzlichen Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Kapazität liegt, eine Abdeckung für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten und Gülleaufbereitungsanlagen. Auch im Bereich der digitalen Landtechnik ist eine Förderung möglich.

Voraussetzung für die Förderung ist beim Bau einer Lagerstätte und einer Überdachung eine bereits vorliegende Baugenehmigung. Die Förderung erfolgt in Höhe von 35 Prozent bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 € netto.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/2417/article/36007.html , Webcode: 01037222

Sollten Sie einen Antrag auf Förderung stellen wollen, können wir Sie gerne dabei unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Alexander Burgdorf (0511-400 787 17) oder Dorothee Möller (0511-400 787 28).