Die Landesregierung hat im September ihre Karte zu den nitratsensiblen Gebieten („rote Gebiete“, phosphatsensible Gebiete sind im Landkreis Osterholz nicht ausgewiesen worden) veröffentlicht und die beabsichtigten zusätzlichen Auflagen vorgestellt. Zu den zukünftig einzuhaltenden Maßnahmen in den roten Gebieten zählen:
- eigene Wirtschaftsdüngeranalysen,
- die Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten auf unbestellten Ackerflächen innerhalb einer Stunde,
- bei relevanten Anteilen an Verwertungsfläche für anfallende flüssige Wirtschaftsdünger in einem roten Gebiet Mindestlagerkapazitäten von sieben Monaten (Gilt ab Juli 2021).
Für die Betriebe bleibt jetzt weiterhin eine große Unsicherheit:
Das zukünftige Anforderungsniveau hängt von den Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission ab. Einige Vorschläge, die hier diskutiert werden, gehen über jedes vernünftige Maß hinaus und sind kontraproduktiv. Dazu zählen die geplante Reduzierung der Nährstoffversorgung um 20 Prozent unter den Nährstoffbedarf der angebauten Nutzpflanzen oder das Verbot einer Düngung von Zwischenfrüchten, die für den Wasser- und Bodenschutz angebaut werden. Das Landvolk wird mit Unterstützung eines ausgewiesenen wasserkundlichen Ingenieurbüros die Grundlagen der Gebietsausweisung kritisch überprüfen und im Rahmen der Verbändeanhörung hierzu fachkundig Stellung nehmen.