Kartellverfahren Pflanzenschutzmittel Schadensersatz

Bildung von Klägergemeinschaften

Das Bundeskartellamt hat zu Beginn des Jahres 2020 gegen verschiedene Großhändler von Pflanzenschutzmitteln Bußgelder unter anderem wegen Preisabsprachen verhängt. Die Absprachen betreffen den Zeitraum von 1998 bis 2015.

Es liegt damit ein Verstoß gegen das Kartellrecht vor. Durch die Preisabsprachen könnte bei den Erwerbern von Pflanzenschutzmitteln ein nicht unerheblicher Schaden entstanden sein.

Jeder Pflanzenschutzmittel beziehende Landwirt könnte damit als Endkunde aufgrund des Kartells überhöhte Preise gezahlt haben. Auf Basis einer unterstellten Preiserhöhung von „nur“ 5% oder 10% würde dies wegen der langen Laufzeit des Kartells zu erheblichen Ansprüchen der Betroffenen führen.

Das Landvolk Niedersachsen bietet die Möglichkeit, sich als Geschädigter für eine Sammelklage zu registrieren. Klageinteressierte Landvolkmitglieder können sich unter dem unten aufgeführten Link registrieren lassen.

Dank der Finanzierung durch einen externen Dienstleister entstehen den Klägern keine Kosten. Der Prozessfinanzierer erhält bei Erfolg des Prozesses einen Anteil von 25% an der Schadenssumme. 75 % erhält der Kläger.

Die Registrierung ist bis zum 15. Mai möglich unter diesem Link:

http://psmklage.landvolk.net/

Es ist notwendig, dass die Rechnungsbelege oder ggfls. auch andere Belege über den Kauf von Pflanzenschutzmitteln aus den betroffenen Jahren für die Klage digital zur Verfügung gestellt werden. Um für einen möglichen Schaden einen Anhaltspunkt zu haben, sollten auch Belege aus den Jahren 2016 bis 2020 vorgelegt werden.

Nach der Registrierung wird sich die Anwaltskanzlei mit den Registrierten in Verbindung setzen.

Diejenigen, die vom Angebot der Prozessfinanzierung keinen Gebrauch machen wollen, können auch auf eigenes Kostenrisiko Klage erheben.

Bei Rückfragen melden Sie sich unter: 04471 965 244