
Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Land schafft Verbindung aus aktuellem Anlass am morgigen Dienstag kurzfristig eine Kundgebung vor dem Landtag in Hannover organisiert hat, um gegen eine weitere politische Verschärfung der landwirtschaftlichen Düngepraxis zu protestieren (mehr zu den Hintergründen weiter unten).
Das Landvolk Weserbergland ruft Sie ebenfalls dazu auf, an der Kundgebung teilzunehmen.
Die stationäre Kundgebung findet statt am 15.09.2020 von 10:00 bis 12:00 Uhr auf dem Platz der Göttinger Sieben direkt am Landtag in Hannover. Geplant sind Redebeiträge u. a. von LsV, dem Landvolk, aber auch von Ministerin Otte-Kinast und Minister Lies.
Die Organisatoren hoffen auf eine rege Beteiligung – egal ob mit dem Schlepper, der Bahn oder dem Auto angereist wird. Wichtig wäre eine starke Präsenz vor Ort. Schlepper können auf dem nahe gelegenen Schützenplatz geparkt werden.
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Gegen was richtet sich der Protest genau?
Am Freitag, 18. September 2020, wird der Bundesrat über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV – GeA)“ beschließen. Mit dem Protest soll erreicht werden, dass das Land Niedersachsen dieser Verwaltungsvorschrift in der vorliegenden Form nicht zustimmt.
Was ist die AVV – GeA?
Mit der im März beschlossenen Bundesdüngeverordnung ist geregelt, dass die Bundesländer bis zum 31.12.2020 nach bundeseinheitlichen Kriterien nitrat- und phosphatsensible Gebiete ausweisen müssen. Wie die Bundesländer nun konkret ihre Gebietskulissen ausweisen müssen und welche Spielräume sie haben, ist in der AVV geregelt.
Welche Kritik besteht am vorliegenden Entwurf der AVV?
Eine bundeseinheitliche Ausweisung nitrat- und phosphatsensibler Gebiete ist zwar grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber länderspezifischer Regelungen. Der vorliegende AVV-Entwurf stellt aber nicht sicher, dass die Länder die Gebietskulissen sachgerecht ausweisen. Weiterhin muss damit gerechnet werden, dass großflächig Gebiete in die Gebietskulissen einbezogen werden, die nach sachlichen Kriterien gar nicht für eine hohe Nitrat- oder Phophatbelastung verantwortlich sein können. Dazu einige Kritikpunkte der Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes (DBV):
- Die für die Nitratkulisse angedachte Messstellendichte von 1 Messstelle auf 50 km² ist zu ungenau. Nach DBV ist für eine sachgerechte Gebietsausweisung ein viermal so großes Messstellennetz erforderlich.
- Die Gebietskulisse orientiert sich erneut an der Größe der Grundwasserkörper und großen Teilgebieten. Die angedachten Verfahren zum Herunterbrechen auf kleinere Gebietseinheiten, in denen die Landwirtschaft tatsächlich einen zu hohen Nitrateintrag verursacht, sind nicht erprobt. Es besteht daher die Gefahr, dass weiterhin Gebiete einbezogen werden, die nicht ursächlich für eine hohe Nitratbelastung des Grundwassers sind.
- Darüber hinaus wird die Denitrifikationsfähigkeit des Bodens ungenügend beachtet.
- Einzelbetriebliche Auswirkungen auf das belastete Gebiet werden nur unzureichend berücksichtigt.
- Es ist nicht gerechtfertigt, Gebiete in die Phosphatkulisse schon dann aufzunehmen, wenn der Anteil der Phosphorbelastung von Oberflächengewässern mindestens 20 % beträgt. Hier überwiegt der Anteil anderer Verursacherquellen erheblich.