Kurzinfos zur Novellierung des Aufstiegs-BAFöGs: Deutlich bessere Leistungen

Das Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) regelt den Aufstiegs-BAföG, ehemals Meister-BAFöG. Das gesetzlich geregelte Förderangebot richtet sich Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen: Sie beinhalten unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zum 1. August 2020 wurde das Aufstiegs-BAföG noch einmal deutlich verbessert.

Die Leistungsverbesserungen im Überblick:

  • Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
  • Erhöhung der Zuschussanteile zu Fortbildungskosten
  • großzügigere Darlehenserlasse der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung
  • höhere Freibeträge für Familienmitglieder

Zielgruppen sind junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und ggf. Abiturienten mit Berufspraxis, Studienabbrecher oder Bachelor-Absolventen. Grundsätzlich sind bis zu drei Fortbildungen förderfähig, und zwar eine Fortbildung je Fortbildungsstufe. Für ausgebildete Landwirte oder Tierwirte kommt demnach innerhalb der ersten Fortbildungsstufe (Berufsspezialist) eine Förderung der Fortbildungen zum geprüften Klauenpfleger, Forstmaschinenprüfer oder Dorfhelfer in Frage. Bei den „Grünen Berufen“ gehören die meisten beruflichen Fortbildungen zur zweiten Fortbildungsstufe: Bachelor-Professional. Förderfähig sind Fortbildungen zum Meister, Staatlich geprüften Wirtschafter/Betriebswirt. Die dritte Fortbildungsstufe (Master-Professional) ist im Agrarbereich nicht gegeben.

Die Ermöglichung einer zweiten Förderung auf derselben Fortbildungsstufe ist nur unter „besonderen Umstände des Einzelfalls“ möglich. Diese Einzelfalllösung greift jetzt, wenn das angestrebte weitere Fortbildungsziel „für die Berufsausübung erforderlich ist“. Dieser Begriff ist zu eng formuliert. Sinnvoller wäre eine Förderung dessen, was für die Praxis nötig ist. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist bei diesem Aspekt am Ball.

Probleme mit der neuen Regelung gibt es bisher bei bestimmten Fortbildungen der „Grünen Berufe“ wie z.B. Landwirtschaftsmeister. Diverse Fortbildungen erfolgen aufgrund der Saisonalität in den betrieblichen Abläufen auf mehrere Jahre verteilt und in Blockform v.a. im Herbst/Winter. Die erforderliche Gesamtstundenzahl wird zwar erreicht, nicht jedoch die so genannte Fortbildungsdichte, also die Anzahl der erforderlichen wöchentlichen Unterrichtsstunden. Die Bundesregierung hat gegenüber dem DBV und dem Verband der Landwirtschaftskammern eine Lösung dieses Problems signalisiert. Nicht förderfähig sind bedauerlicherweise die Fortbildungen an den Unternehmerschulen in Oldenburg und Vechta (Doppelqualifikation Meister und Betriebswirt).

Weitere Infos: www.aufstiegs-bafög.de