
Änderungen werden konkret
Die Düngebehörde hat mittlerweile ihre Vorstellungen betreffend des Lagerraums von Wirtschaftsdünger und Gärresten konkretisiert. Bitte beachten Sie dazu die Land und Forst Nr. 46 (Seite 34 ff.) und die Internetseite der LWK (Webcode:01036049 bzw. https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/96/nav/2207/article/34881.html) Bei Fragen können Sie sich natürlich auch an Ihre Landvolkgeschäftsstelle wenden.