
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordnet der Landkreis im gesamten Kreisgebiet eine Aufstallung des Geflügels an.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises zu entnehmen:
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordnet der Landkreis im gesamten Kreisgebiet eine Aufstallung des Geflügels an.
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