Landschaftsschutzgebiet Sollingvorland-Wesertal: Einfallstor für die industrielle Tierhaltung?

Am 3. Mai hat der Kreistag Holzminden das überarbeitete Landschaftsschutzgebiet Sollingvorland-Wesertal beschlossen. Die ursprüngliche Verordnung war vom OVG Lüneburg in 2018 aufgehoben worden, weil ein repressives Bauverbot für bauliche Anlagen mit mehr als 400 qm Grundfläche und 4 m Höhe in einem Landschaftsschutzgebiet von mehr als 24.000 ha Größe schlichtweg unverhältnismäßig ist. Dieses repressive Bauverbot enthält die neue Verordnung jetzt nicht mehr. Dennoch unterliegt landwirtschaftliches Bauen  auch nach der neuen Verordnung insbesondere in Zone 1 (FFH-Gebiet) erheblichen Erlaubnisvorbehalten, die neben den ohnehin bestehenden strengen Vorgaben für das Bauen im Außenbereich zu beachten sind. Hier hätten wir uns durchaus mehr Entgegenkommen gewünscht, nicht zuletzt auch, um das Bauen von modernen und tiergerechten Ställen nicht unnötig zu erschweren. Die Kritiker der neuen Verordnung, die jetzt beklagen, der „industriellen“ Tierhaltung sei nun im Landkreis Holzminden Tür und Tor geöffnet, mögen bitte auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Der Landkreis hat die Aufgabe, durch die Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets das FFH- und Vogelschutzgebiet zu sichern – nicht mehr und nicht weniger. Wer meint, der Landkreis  könne  hier auch sogleich bestimmte politische  Vorstellungen von Tierhaltung mit bedienen, indem er landwirtschaftliches Bauen auch in Zone II erschwert, der hat die verfassungsrechtlichen Aufgaben der Kommunen nicht verstanden. Und die  Befürworter des ursprünglichen repressiven Bauverbots  bleiben eine Antwort auf die Frage schuldig, was die Grundfläche der Außenhülle eines Stalls überhaupt über die Art der Haltung des einzelnen Tiers in diesem Stall aussagt.