LV Rundschreiben 01/20

Land Hadeln
Land Hadeln

Einladungen zu den Fachtagungen 2020
Pflanzenschutz- und Pflanzenbautagungen der LWK

Ort: 21781 Cadenberge, „Gastro MarC 5“, Am Markt 5 Termin: Donnerstag, 23. Januar 2020, 13.00 Uhr

Grußwort: Volker Kamps, Regionalbeauftragter des Kreislandwirtes in Cuxhaven

Webcode für die Anmeldung: 33003888

Programm der Pflanzenschutztagungen

Grußworte

Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutz und integrierte Bekämpfung von Schädlingen Lüder Bornemann, Leiter FG Pflanze Bezirksstelle Bremervörde

Aktuelle Themen zur Düngung Holger Oest, Pflanzenbauberatung Bezirksstelle Bremervörde

Sortenwahl als Basis der Krankheitsbekämpfung im Getreide und zur Befallssituation mit Mäusen und Wiesenschnaken im Grünland Heinrich Steinhoff, Bezirksstelle Bremervörde

Herbizidmanagement und Wachstumsreglermaßnahmen in den Kulturen – Neuerungen, Resistenzen, Empfehlungen Paul Steingröver, Bezirksstelle Bremervörde

Maisanbau ‒ Künftige Perspektiven! Heinrich Romundt, Bezirksstelle Bremervörde

Bei den Vorträgen werden regionale Anbauschwerpunkte berücksichtigt. Die Pflanzenschutztagungen sind anerkannte Fortbildungsmaßnahmen im Sinne der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch im Nachgang gegen eine Verwaltungsgebühr von 20,- € zugesandt.

Für die Teilnahme an den Pflanzenschutztagungen ist eine Online-Anmeldung erforderlich: Über die Eingabe des jeweiligen Webcodes auf der Internetseite der LWK gelangen Sie direkt zu der gewünschten Veranstaltung. Ohne Anmeldung ist bei gefülltem Saal keine Teilnahme an der Veranstaltung möglich.

Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen
Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht neben dem anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen insbesondere auch die finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen vor.
So wird die vorsorgliche Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden finanziell bezuschusst.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ab dem 1. Januar 2020 als Bewilligungsstelle für die Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen zuständig.
In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder oder Pferde ist in Einzelfällen möglich: so bei einem amtlich bestätigten Wolfsriss für den direkt betroffenen Betrieb oder bei drei amtlich bestätigten Wolfsangriffen auf Pferde oder Rinder in einem Umkreis von 30 km innerhalb von 12 Monaten. Weiteres auf der Internetseite der LWK unter dem Webcode 01036223.

Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen können seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls bei der LWK-Niedersachsen beantragt werden. Allerdings erst ach amtlicher Feststellung des Wolfes als Verursacher (Webcode 01036224).

Neuer Stromtarif 2020
Mitgliederinformation zum Strombezug mit Teilnahmeerklärung
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und einem allgemein unruhigen Marktumfeld wurde nach intensiven Verhandlungen die Rahmenvereinbarung mit EWE zum Strombezug um ein weiteres Jahr verlängert. Die neuen Bezugspreise gelten vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.

EWE Strompreise für Landvolkmitglieder mit Teilnahmeerklärung und Tarif „EWE Strom Landvolk“:

Die vorgenannten Preise beinhalten die vorläufigen Netzentgelte der EWE sowie die Steuern und Abgaben für 2020 und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.
Sie brauchen nichts zu unternehmen – wir haben den Arbeits- und Grundpreis für den Strombezug und die von Ihnen benötigte Stromabnahmemenge gesichert!

Weitere Einsparungen sind möglich:
Es besteht die Möglichkeit zum Strombezug über die Landvolk Betriebsmittel GmbH. Bitte wenden sie sich für weitergehende Informationen an die Mitarbeiter/innen in der Geschäftsstelle.

Stichtagsmeldungen 01.01.bis 15.01.
Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen jeweils 2 unterschiedliche Stichtagsmeldungen vornehmen.

Meldungen an die Tierseuchenkasse
Die Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2020 die Zahl der am 03.01.2020 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Zahlung der Beiträge sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK!

Stichtagsmeldungen an die HI-Tier bzw. VIT
Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Halter von Schweinen, Ziegen und Schafen der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar 2019 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine, Ziegen und Schafe zu melden (schriftlich per Meldebogen oder auch im Internet unter hi-tier.de). Zur Stichtagsmeldung im HIT wird man, im Unterschied zur Meldung an die Tierseuchenkasse, nicht schriftlich erinnert. Hier werden bei CC-Kontrollen regelmäßig Verstöße festgestellt.

Meldung Tierarzneimittel-Datenbank (TAM)
Für das zweite Halbjahr 2019, d.h. den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019 müssen meldepflichtige Betriebe die Datenmeldung der Arzneimittel bis zum 14.01.2020 durchgeführt haben. Bis zu diesem Termin sind ebenfalls die Versendung der Tierhalterversicherung für das 2. Halbjahr 2019 sowie die Bestandsmeldung vorzunehmen. Für Rinderhalter bietet sich der Menüpunkt: „Vorschlag / Übernahme Tierbestand / Bestandsveränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ an. Aber auch dieser Punkt muss aktiv abgearbeitet werden, von alleine werden keine Bestandsmeldungen von der TAM übernommen.

Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind nur Mastbetriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als

– 20 Mastkälber bis zu einem Alter von 8 Monaten

– 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten

– 250 Mastferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von 30 kg

– 250 Mastschweine über einem Gewicht von 30 kg

– 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen oder

– 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen halten.

Sperrfrist für Festmist
Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt die Sperrfrist seit dem 15. Dezember bis zum 15. Januar. Auch für Festmist gilt das Verbot der Ausbringung bei gefrorenem Boden. Die Ausbringung ist lediglich erlaubt, wenn der Boden im Laufe des Tages mindestens oberflächlich auftauen wird.

Tag des offenen Hofes – Teilnehmer gesucht!
Am 14. Juni 2020 soll wieder der vom Landvolk Niedersachsen initiierte „Tag des offenen Hofes“ landesweit stattfinden.
Für den Bereich des KBV Land Hadeln werden noch die bzw. der teilnehmende landwirtschaftliche Betrieb gesucht!
Nachdem in der Vergangenheit im Bereich Land Hadeln vor allem Betriebe mit den Betriebszweigen Milchvieh mit Futterbau der Öffentlichkeit präsentiert wurden, ist nunmehr auch ein klassischer Ackerbaubetrieb eine gute Alternative. Ein Obstbaubetrieb oder ein Betrieb mit Direktvermarktung wären sicherlich auch gut geeignet um den Verbraucher die Vielfalt der Landwirtschaft näher zu bringen.
Kommen Sie auf uns (04751-9226-0) oder Ihren Bezirksvorsitzenden zu.

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