LV Rundschreiben 01/21

Land Hadeln

Internationale Grüne Woche 2021
DBV-Veranstaltungen und Informationen
Der Deutsche Bauernverband wird anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2021 alle Veranstaltungen digital im Livestream präsentieren. Los geht es am 14. Januar 2021 mit dem agrarpolitischen Jahrsauftakt sowie einem Forum zur Gemeinsamen Agrarpolitik und einem Start-Up-Event.

Agrarpolitischer Jahresauftakt
Mit Blick auf die anstehenden Wahlen zum Bundestag und zu sechs Landtagen möchte der Deutsche Bauernverband anlässlich der digitalen Grünen Woche 2021 den Spitzen der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen die Möglichkeit geben, die politischen Schwerpunkte und Ziele für die kommende Legislaturperiode vorzustellen und zu diskutieren.
Teilnehmer dieser Runde sind Joachim Rukwied (DBV), Julia Klöckner (CDU), Ralph Brinkhaus (CDU/CSU), Matthias Miersch (SPD), Stephan Protschka (AfD), Christian Lindner (FDP), Dr. Dietmas Bartsch (DIE LINKE.) und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr. Mehr Informationen finden Sie unter www.bauernverband.de/topartikel/internationale-gruene-woche.

Alle Veranstaltungen im Livestream
Dort finden sich auch eine Übersicht über alle Veranstaltungen sowie Links zu den Livestreams auf YouTube, Twitter und Facebook, über welche die Veranstaltungen verfolgt werden kann.

Nabu und Wolf im Schafspelz opfern den Naturschutz
Landvolk sieht im Wolfsabschuss einzige Möglichkeit, Ausbreitung einzudämmen
LDP – „Die Pressemitteilung des Nabu Niedersachsen zum Einreichen der EU-Beschwerde gegen die niedersächsische Wolfsverordnung ist an Sarkasmus nicht mehr zu übertreffen. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Weidetierhalters in Niedersachsen, die mit ihrem wertvollen Engagement für den Naturschutz arbeiten“, bewertet Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers den absolut unnötigen Gang zur EU für angeblich mehr Natur- und Artenschutz. „Die einzige Spezies, die hier geschützt wird, ist der Wolf, dessen Bestand über das erträgliche Maß in Niedersachsen hinausgeht. Alle durch ihn betroffenen Tierarten sowie der Naturschutz an sich als auch die wirtschaftliche Existenz der Weidetierhalter werden für diese romantische Vorstellung einer alltagstauglichen Koexistenz geopfert“, fasst Ehlers gegenüber dem Landvolk-Pressedienst zusammen.
Aus Sicht des Landvolks und der Weidetierhalter ist es eben nicht möglich, Schaf-, Ziegen- und weitere Weidetierherden wolfssicher einzuzäunen. „Das vergangene Jahr hat doch eindeutig gezeigt, dass die Risszahlen trotz Einzäunung in die Höhe schnellten. Zu jedem Punkt in der Presseerklärung können wir genau das Gegenteil aufzeigen“, führt Ehlers weiter aus. Anmaßend sei zudem die Behauptung des Nabu, dass sich nicht auf fachlicher Grundlage mit dem Thema Wolf beschäftigt wurde. „Herr Buschmann war bei Vor-Ort-Treffen mit Politik und Weidetierhaltern dabei, doch er kann anscheinend gut die Augen vor der Realität, die die Tierhalter täglich blutig als Kadaver auf ihrer Weide vorfinden, schließen. Das ist falsch verstandener Tier- und Naturschutz“, führt Ehlers aus.
Wolfsfreie Zonen sind an der Küste ein Muss, die nur mit Abschussquoten zum Erreichen des günstigen Erhaltungszustands erlangt werden können. „Andernfalls ist naturnaher Küsten-, Deich- und Landschaftsschutz mit Weidetieren nicht möglich. Der Nabu sollte öfter mit Weidetierhaltern vor Ort reden, dann wüsste er, wovon sie sprechen. Mit der angeblich zielführenden Maßnahme wolfsabweisender Herdenschutzzaun inklusive Entschädigungszahlungen ist es jedenfalls nicht getan – so ein Wettrüsten können unsere Weidetiere nur verlieren“, sagt Ehlers abschließend und erwartet, dass der Nabu mit seinem Gang nach Brüssel sich wie schon mit den Klagen vor niedersächsischen Verwaltungsgerichten gegen Abschussgenehmigungen eine blutige Nase bei der EU-Kommission abholt. Allein die gemeldeten Zahlen des Wolfmonitorings der Nutztierrisse sprechen für sich: 2018/19 gab es 161 Übergriffe mit 420 getöteten Tieren, 2019/20 waren es 243 Übergriffe mit 1087 toten Tieren. (LPD 2/2021)

Bunter Mix kennzeichnet NLJ-Jahresprogramm 2021
Landjugend hofft, Präsenzveranstaltungen durchführen zu können
L P D – Agrar-, Spaß-, und Bildungsseminare, Landwirtschaftliche Lehrfahrten nach Schweden, in die Niederlande und nach Baden-Württemberg sowie ein Theaterprojekt und eine Jahresaktion – das Programm der Niedersächsischen Landjugend (NLJ) für das Jahr 2021 ist mit Höhepunkten gespickt. „Wir haben erstmal alles als Präsenzveranstaltung geplant“, sagt NLJ-Geschäftsführer Till Reichenbach. Je nachdem, wie sich die Corona-Pandemie entwickele, könne bei den Veranstaltungen immer noch auf digitale Formate umgeplant werden. Nur der Berufswettbewerb und der Tag des offenen Hofes sind bereits offiziell abgesagt worden. „Wir hoffen natürlich, dass wir uns irgendwann auch wieder treffen können“, spricht Reichenbach die Wünsche der Landjugendlichen in Niedersachsen aus.

Diese Hoffnung zieht sich wie ein roter Faden durch das Programmheft. Mit zwei landwirtschaftlichen Fachthemen startet die Landjugend in das neue Jahr. Am 14. Januar geht es um das Controlling in der Milchviehhaltung und am 15. Januar soll das Hauptwerk der Emsland-Stärke und damit der weltweit größte Kartoffelflockenhersteller besichtigt werden. Praktisch wird es am 12. und 13. Februar, wenn in Buchholz (Aller) Feuerkörbe geschweißt werden. Ihr Selbstbewusstsein stärken „Powerfrauen“ am 20. und 21. Februar in Hannover.

Um den digitalen Ackerbau dreht es sich am 5. März auf der Domäne Schickelsheim und um den Bauernhof als Lernort geht es am 20. März in Oldenburg, bevor vom 17. bis 18. April in Braunschweig die Grundlagen der Rhetorik erlernt werden können. Um das seelische und körperliche Wohl kümmert sich die Landjugend vom 13. bis 16. Mai, wenn in der Lüneburger Heide gepilgert werden soll und am 19. und 20. Juni, wenn sich die Landjugendlichen in Warnemünde ihrer eigenen Fitness und ihren Ernährungsgewohnheiten stellen.

Für den 20. bis 22. August ist der Sommer-Landjugendtag mit Zeltlager in der Grafschaft Hoya geplant, vom 27. bis 29. August heißt es „Segeln als Teamtraining“ und am 3. und 5. September folgt ein Bootcamp-Wochenende in Malente. Eine Weinlehrfahrt an die Mosel vom 24. bis 26. September, eine Reise „Gegen das Vergessen“ nach Berlin vom 1. bis 3. Oktober und die traditionelle Landesversammlung in Verden vom 3. bis 5. Dezember runden das Programm ab. (LPD 01/2021)Das derzeitige Vorgehen ist nach Einschätzung des Landvolks ein Verstoß gegen die Regeln der Vorschriften des Bundes. „Wir sehen uns durch die präsentierten Ergebnisse des Landes über die Eignungsprüfung seiner Messstellen darin bestätigt, dass es erheblich größere Mängel gibt als bisher zugegeben wurde. Das belegt auch das von uns in Auftrag gegebene Gutachten, dass von 39 Prozent Messstellen mit schweren Mängeln ausgeht. Der Prüfungsumfang war aus unserer Sicht nicht ausreichend, hier muss 2021 nachgebessert werden. Zudem brauchen wir umgehend eine unabhängige Schiedsstelle für strittige Einschätzungen“, fordert Hennies für die Landwirtschaft in den betroffenen Gebieten.

Rundschreiben Betriebsinformationen
Im Anhang an die von uns zusammengestellten Artikel im Rundschreiben fügen wir derzeit Infobriefe zu den Themen Rinder/Milch, Schweine, Geflügel und Pflanze (Marktfrüchte) an. So dass alle Rundschreibenempfänger diese Informationen erhalten. Wir werden diese Infobriefe, welche vom Landesverband erstellt werden, direkt vom Landesverband an unsere Mitglieder versenden zu lassen. Ab dem nächsten Rundschreiben werden wir die Infobriefe nicht mehr an unsere Rundschreiben anhängen. Das hat für uns den Vorteil, dass wir etwas weniger Arbeit mit dem Erstellen unserer Rundschreiben haben. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie nur die Betriebsinformationen erhalten, die Sie auch interessieren. Wir haben dazu im Anhang an dieses Rundschreiben einen Fragebogen über die von Ihnen gewünschten Betriebsinformationen und eine entsprechende Einwilligungserklärung beigefügt. Wir möchten Sie bitten, beides ausgefüllt per Post, Fax oder E-Mail an uns zurückzuschicken.
Betriebsinformationen.pdf

Neben den oben genannten gibt es noch Infobriefe zu folgenden Themen, die jedoch nicht wöchentlich erscheinen.

Rechnungsversand per E-Mail
Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit unsere Rechnungen direkt per E-Mail zu senden.
Wir benötigen von Ihnen nur eine kurze Antwort per Mail an info@landvolkhadeln.de, dass der Rechnungsversand per E-Mail von Ihnen gewünscht ist.

Änderungen in der Sozialversicherung
Alterskasse: Ab dem 01.04.2021 erhalten deutlich mehr Landwirte einen Beitragszuschuss. Zudem erhöht sich der Zuschuss für die bisherigen Empfänger. Die neue Grenze liegt bei Alleinstehenden 23.688 € pro Jahr und bei Verheirateten 47.376 € pro Jahr. Neu ist auch, zu künftig orientiert sich der Grenzwert an die Bezugsgröße der Sozialversicherung. Damit erfolgt nun eine kontinuierliche Anpassung. Der Beitragszuschuss muss mittels Antragsformular der SVLFG beantragt werden und eine Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung mit eingereicht werden.
https://www.svlfg.de/beitragszuschuss
Krankenkasse: Die Beiträge zur Krankenkasse steigen um 1,7 %.
Alterskasse: Der Beitrag zur Alterskasse singt von 261 auf 258 €/mtl.

Agrardiesel
Vom 01.01. bis 30.09.2021 ist es möglich den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für 2020 beim Hauptzollamt Frankfurt/Oder zu stellen.
Beachten Sie hierbei bitte, dass es nur noch zwei Möglichkeiten der Antragstellung gibt:

1.) Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (mit eigener E-Mail-Adresse und ELSTER-Zertifikat oder Ihrem neuen Personalausweis mit der Zusatzfunktion elektronischer Identitätsnachweis)

2.) Antragstellung handschriftlich in Papierform

Die Antragstellung online mit Ausfüllen und Senden des Formulars und anschließendem Versand des Datenbegleitscheins an das Hauptzollamt ist nicht mehr möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.zoll.de/ unter dem Stichwort Agrardieselvergütung

Stichtagsmeldungen 01.01.bis 15.01.
Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen jeweils 2 unterschiedliche Stichtagsmeldungen vornehmen. Diese sind unten aufgeführt.

1. Meldungen an die Tierseuchenkasse
Die Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2020 die Zahl der am 03.01.2020 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Zahlung der Beiträge sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK!

2. Stichtagsmeldungen an die HI-Tier bzw. VIT
Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Halter von Schweinen, Ziegen und Schafen der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar 2020 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine, Ziegen und Schafe zu melden (schriftlich per Meldebogen oder im Internet unter www.hi-tier.de). Im Gegensatz zur Meldung an die Tierseuchenkasse wird man an die Meldung zur Stichtagsmeldung im HIT, nicht schriftlich erinnert. Hier werden bei CC-Kontrollen regelmäßig Verstöße festgestellt.

Zusätzlich ist im laufenden Jahr für alle Zugänge innerhalb von sieben Tagen eine Übernahmemeldung online oder per Meldekarte an das VIT (HI-Tier) vorzunehmen.

Meldung Tierarzneimittel-Datenbank (TAM)
Für das zweite Halbjahr 2020, d.h. den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.20 müssen meldepflichtige

Betriebe die Datenmeldung der Arzneimittel bis zum 14.01.2021 durchgeführt haben.

Bis zu diesem Termin sind ebenfalls die Versen-dung der Tierhalterversicherung für das 2. Halbjahr 2020 sowie die Bestandsmeldung vorzunehmen. Mit der Tierhalterversicherung versichert der Tierhalter bei der Behandlung nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes abgewichen zu sein. Für Rinderhalter bietet sich der Menüpunkt: „Vorschlag / Übernahme Tierbestand / Bestands-veränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ an. Aber auch dieser Punkt muss aktiv abgearbeitet werden. Von alleine werden keine Bestandsmeldungen von der TAM übernommen.

Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind nur Mastbetriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als
– 20 Mastkälber bis zu einem Alter von 8 Monaten
– 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
– 250 Mastferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von 30 kg
– 250 Mastschweine über einem Gewicht von 30 kg
– 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen oder
– 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen halten.

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