LV Rundschreiben 02/20

Land Hadeln
Land Hadeln

Agrardieselantrag 2019
Der Antrag für die Agrardieselvergütung für das Verbrauchsjahr 2019 muss bis zum 30. September 2020 (Ausschlussfrist) gestellt werden. Die Antragsformulare sind über unseren Kreisverband oder unter www.zoll.de, Stichwort: „Agrardiesel“ erhältlich.
Wenn für das Antragsjahr 2018 ein Antrag abgegeben wurde, der nicht vom Hauptzollamt abgelehnt wurde und keine Betriebsübergabe, Gesell-schaftsgründung oder ähnliches stattgefunden hat ist das vereinfachte Formular 1142 ausreichend. Ansonsten muss das Formular 1140 abgegeben werden. In diesem Fall müssen auch alle Belege mit eingereicht werden.
Belege brauchen im vereinfachten Verfahren nicht mit eingereicht werden, müssen aber vorgelegt werden können, wenn der Zoll dies verlangt. Also in jedem Fall aufbewahren. Wenn der ausführliche Antrag abgeben werden muss, müssen auch die Belege mit eingereicht werden.
Die Formulare 1463 und 1462 (Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen ach §§ 4 und 5 EnSTransV) brauchen nur noch von Betrieben gemeldet werden, deren Begünstigungsvolumen mehr als 200.000 Euro beträgt und entfallen damit für landwirtschaftliche Betriebe.

Bitte die neue Adresse beachten:
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Stichwort „Agrardieselvergütung“
Postfach 1284
15202 Frankfurt Oder

Düngebedarfsermittlung
Die neue Düngeverordnung verpflichtet den Landwirt dazu, vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat den Düngebedarf zu ermitteln und zu dokumentieren. Diese Düngebedarfsermittlung muss vor der ersten Düngung im Betrieb vorliegen. Zunächst müssen hierfür die 5-jährigen Durchschnittswerte für die Nmin-Gehalte verwendet werden (s. Website der LWK, Webcode: 01035680). Bei Vorliegen der neuen Richtwerte für das Frühjahr 2020 müssen die Werte aktualisiert werden.
Wenn Sie Hilfe oder Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an Herrn Buck: 04751-922625

  1. Grünlandtag LWK
    Die Landwirtschaftskammer lädt zum 67. Grünlandtag „Düngungsstrategien auf dem Grünland – maßvoll und effizient“ am Mittwoch, den 5. Februar 2020 in Harsefeld ein. Weitere Informationen bzgl. der Veranstaltung finden Sie auf der Internet-seite der Landwirtschaftskammer www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 33004140.

Pflanzenschutz- und Pflanzenbautagungen der LWK
Ort: 21781 Cadenberge, „Gastro MarC 5“, Am Markt 5 Termin: Donnerstag, 23. Januar 2020, 13.00 Uhr
Grußwort: Volker Kamps, Regionalbeauftragter des Kreislandwirtes in Cuxhaven
Webcode für die Anmeldung: 33003888

Die Pflanzenschutztagung ist eine anerkannte Fortbildungsmaßnahmen im Sinne der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch im Nachgang gegen eine Verwaltungsgebühr von 20,- € durch die LWK zugesandt.
Für die Teilnahme an den Pflanzenschutztagungen ist eine Online-Anmeldung erforderlich: Über die Eingabe des jeweiligen Webcodes auf der Internetseite der LWK gelangen Sie direkt zu der gewünschten Veranstaltung. Ohne Anmeldung ist bei gefülltem Saal keine Teilnahme an der Veranstaltung möglich.

Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen
Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht neben dem anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztier-rissen insbesondere auch die finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen vor.
So wird die vorsorgliche Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden finanziell bezuschusst.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ab dem 1. Januar 2020 als Bewilligungsstelle für die Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen zuständig.
In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder oder Pferde ist in Einzelfällen möglich: so bei einem amtlich bestätigten Wolfsriss für den direkt betroffenen Betrieb oder bei drei amtlich bestätigten Wolfsangriffen auf Pferde oder Rinder in einem Umkreis von 30 km innerhalb von 12 Monaten. Weiteres auf der Internetseite der LWK unter dem Webcode 01036223.
Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen können seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls bei der LWK-Niedersachsen beantragt werden. Allerdings erst nach amtlicher Feststellung des Wolfes als Verursacher (Webcode 01036224).

Tag des offenen Hofes – Teilnehmer gesucht!
Am 14. Juni 2020 soll wieder der vom Landvolk Niedersachsen initiierte „Tag des offenen Hofes“ landesweit stattfinden.
Für den Bereich des KBV Land Hadeln werden noch die bzw. der teilnehmende landwirtschaftliche Betrieb gesucht!
Nachdem in der Vergangenheit im Bereich Land Hadeln vor allem Betriebe mit den Betriebszweigen Milchvieh mit Futterbau der Öffentlichkeit präsen-tiert wurden, ist nunmehr auch ein klassischer Ackerbaubetrieb eine gute Alternative. Ein Obstbaubetrieb oder ein Betrieb mit Direktvermarktung wären sicherlich auch gut geeignet, um den Verbraucher die Vielfalt der Landwirtschaft näher zu bringen.
Kommen Sie auf uns (04751-9226-0) oder Ihren Bezirksvorsitzenden zu.

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