LV Rundschreiben 03/20

Land Hadeln
Land Hadeln

Junglandwirtetag 2020
Am Dienstag, 18. Februar 2020, findet in diesem Jahr der niedersächsische Junglandwirtetag im StadtHaus Burgdorf statt. Der diesjährige Junglandwirtetag steht unter dem Motto „WEITER DENKEN – Zukunftsorientiere politische Rahmenbedingungen“. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die offizielle Einladung befindet sich im Anhang dieses Rundschreibens.
Adresse: Sorgenser Straße 31, 31303 Burgdorf

Neu: Maschineller Datenaustauch SVLFG mit HIT!
Zur Entlastung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und deren Mitglieder wird seit Jahren ein maschineller Datenaustausch mit den Flächendaten der Förderverwaltung praktiziert (sog. InVeKoS-Abgleich). Wie die SVLFG mitteilt, wird beginnend ab 2021 rückwirkend für das Jahr 2020 zusätzlich deutschlandweit ein Rinderdatenabgleich mit der HIT-Datenbank durchgeführt werden.
Die Tierhalter sollten bereits zu Beginn dieses Jahres prüfen, ob der in der HIT-Datenbank gemeldete Tierbestand vergleichbar ist mit den Tierbestandsmeldungen, die gegenüber der SVLFG abgegeben würden.

Gülleausbringung ab dem 01. Februar
Ab diesem Jahr ist auf bestelltem Ackerland nur noch die bodennahe Ausbringung erlaubt. Dies verringert die Ammoniak-Emissionen und steigert die N-Effizienz der ausgebrachten Gülle, Gärreste oder andere flüssige organische N-haltige Düngemittel.
Somit muss die Ausbringung mit Schleppschlauch-, Schleppschuh- oder Schlitztechniken erfolgen.
Auf unbestelltem Ackerland darf auch zukünftig mit den gängigen Breitverteiltechniken gearbeitet werden, wenn eine unverzügliche Einarbeitung folgt (je nach Kulisse innerhalb einer oder vier Stunden). Abgefrorene Zwischenfrüchte gelten bei dieser Regelung als unbestellte Fläche.
Bei Grünland und Ackergrasflächen bzw. mehrschnittigem Futterbau gilt die Vorschrift der bodennahen Ausbringung erst ab 2025.

Agrardieselantrag 2019
Der Antrag für die Agrardieselvergütung für das Verbrauchsjahr 2019 muss bis zum 30. September 2020 (Ausschlussfrist) gestellt werden. Die Antragsformulare sind über unseren Kreisverband oder unter www.zoll.de, Stichwort: „Agrardiesel“ erhältlich.
Wenn für das Antragsjahr 2018 ein Antrag abgegeben wurde, der nicht vom Hauptzollamt abgelehnt wurde und keine Betriebsübergabe, Gesellschaftsgründung oder ähnliches stattgefunden hat ist das vereinfachte Formular 1142 ausreichend. Ansonsten muss das Formular 1140 abgegeben werden. In diesem Fall müssen auch alle Belege mit eingereicht werden.
Belege brauchen im vereinfachten Verfahren nicht mit eingereicht werden, müssen aber vorgelegt werden können, wenn der Zoll dies verlangt. Also in jedem Fall aufbewahren. Wenn der ausführliche Antrag abgeben werden muss, müssen auch die Belege mit eingereicht werden.
Die Formulare 1463 und 1462 (Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen ach §§ 4 und 5 EnSTransV) brauchen nur noch von Betrieben gemeldet werden, deren Begünstigungsvolumen mehr als 200.000 Euro beträgt und entfallen damit für landwirtschaftliche Betriebe.
Bitte die neue Adresse beachten:
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Stichwort „Agrardieselvergütung“
Postfach 1284
15202 Frankfurt Oder

Düngebedarfsermittlung
Die neue Düngeverordnung verpflichtet den Landwirt dazu, vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat den Düngebedarf zu ermitteln und zu dokumentieren. Diese Düngebedarfsermittlung muss vor der ersten Düngung im Betrieb vorliegen. Zunächst müssen hierfür die 5-jährigen Durchschnittswerte für die Nmin-Gehalte verwendet werden (s. Website der LWK, Webcode: 01035680). Bei Vorliegen der neuen Richtwerte für das Frühjahr 2020 müssen die Werte aktualisiert werden.
Wenn Sie Hilfe oder Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an Herrn Buck: 04751-922625

68. Grünlandtag LWK
Die Landwirtschaftskammer lädt zum 68. Grünlandtag „Düngungsstrategien auf dem Grünland – maßvoll und effizient“ am Mittwoch, den 5. Februar 2020 in Harsefeld ein. Weitere Informationen bzgl. der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 33004140.

Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen
Seit dem 01. Januar 2020 ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Bewilligungsstelle für die Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen zuständig. Das Verfahren bleibt unverändert.
Weiteres auf der Internetseite der LWK unter dem Webcode 01036223 und 01036224.

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