LV Rundschreiben 03/21

Land Hadeln

Ein Fünftel weniger landwirtschaftliche Vollbetriebe
6.200 Bauernfamilien gaben seit 2010 auf – davon 3.600 Schweinehalter
L P D – „Die neuen Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) spiegeln die Realität auf den Höfen wider. Zu viele neue Auflagen und Verordnungen sorgen dafür, dass Bauern ihre Hoftore für immer schließen“, zeigt sich Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies betroffen von den Vergleichszahlen zu 2010 und dem Ausmaß des Strukturwandels. Laut LSN bewirtschafteten im Jahr 2020 in Niedersachsen nur noch 35.500 Betriebe insgesamt 2,6 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Zwischen 2010 und 2020 gaben fast 6.200 Betriebe ihren Betrieb auf, ein Rückgang von fast 15 Prozent. „Alle wollen regionale und kleine Bauernhöfe, doch dieser Strukturwandel bewirkt das Gegenteil: die durchschnittliche Betriebsgröße stieg von 62 Hektar auf 73 Hektar, und ein Viertel aller Betriebe (8.600) bewirtschaftet eine Fläche von mindestens 100 Hektar“, zeigt der Landvolkpräsident die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit auf und fordert praktikable Lösungen und ein Ende weiterer Auflagen: „Wir brauchen Luft zum Durchatmen!“
Laut LSN wurden 2020 gut 84 Prozent der Betriebe als Einzelunternehmen und gut 15 Prozent als juristische Personen oder Personengesellschaften geführt. „Die immer wieder angeführte Behauptung, dass Konzerne und Agrarindustrielle auf unseren Feldern tätig sind, ist somit widerlegt. Es sind unsere Bauernfamilien, die hier ackern und davon leben müssen. Doch ein Fünftel hat in den vergangenen zehn Jahren aufgegeben“, macht Hennies deutlich. 21.700 Betriebe wurden 2020 im Haupterwerb geführt, 21,4 Prozent weniger als im Jahr 2010. Im Nebenerwerb sind fast 40 Prozent aller Betriebe aktiv. Über 90.000 Arbeitskräfte sind 2020 in der niedersächsischen Landwirtschaft festangestellt, 60 Prozent davon sind Familienarbeitskräfte, 2010 waren es fast 97.000 mit einem Familienanteil von 75 Prozent.
Zum Stichtag 1. März 2020 hielten 6.500 Betriebe in Niedersachsen insgesamt 8,6 Millionen Schweine. Das waren 3.600 Betriebe weniger als im Jahr 2010. Die Anzahl der Schweine stieg um 2,2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Die Zahl der in Niedersachsen gehaltenen Rinder sank hingegen um 2 Prozent gegenüber dem Jahr 2010. Damals hielten noch 21.100 Betriebe 2,5 Millionen Rinder, im Jahr 2020 waren es nur noch 16.000 Betriebe mit 2,4 Millionen Rindern. Seit der Landwirtschaftszählung 2010 erhöhte sich zudem die Anzahl der Legehennen um 84,5 Prozent auf 20,8 Millionen Tiere, die von 4.700 Betrieben gehalten wurden, 4,1 Prozent weniger als im Jahr 2010. In der Summe ist die Tierhaltung in den letzten Jahren in Niedersachsen rückläufig gewesen.
Getreide wurde 2020 auf gut 40 Prozent des Ackerlandes mit 758.500 Hektar (ha) am meisten angebaut, gefolgt von Mais mit 620.300 ha auf 33 Prozent der Fläche. Raps wurde auf 78.800 ha kultiviert. Die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe erhöhte sich vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2020 um knapp 42 Prozent auf etwa 1.700 Betriebe. Diese bewirtschafteten insgesamt 120.200 ha und damit 4,7 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Weiter offene Fragen bei der Düngeverordnung
Landvolk fordert nachvollziehbare Daten über die geplante Gebietskulisse
L P D – Das Landvolk Niedersachsen fordert eine gesicherte Datengrundlage zur Bewertung der Gebietskulisse, nach der die nitratsensiblen Gebiete in Niedersachsen jetzt festgelegt werden sollen. „Die grobe Clusterung muss abgestellt werden“, betont Landvolkpräsident Holger Hennies. Zusammen mit den Kreisverbänden und Hauptvereinen hat das Landvolk Niedersachsen in dieser Woche noch einmal alle fachlich zuständigen und politisch verantwortlichen Stellen über die Problemlage informiert.
„Wir brauchen weitere Daten vom Umwelt- und vom Landwirtschaftsministerium, damit wir die offensichtliche Benachteiligung zahlreicher Landwirte darstellen können. Wir pochen vehement auf eine regional abgegrenzte Ausweisung der Roten Gebiete nach dem Verursacherprinzip, das heißt vor allem, dass die ‘grünen‘ Messtellen endlich berücksichtigt werden“, sagt Hennies.
Niedersachsen wird voraussichtlich erst im März 2021 eine rechtskräftige Neuausweisung abschließen. Daher gelten vorübergehend die Auflagen der Bundesdüngeverordnung und der alten Landesdüngeverordnung nahezu landesweit. Der Umweltkartenserver ist bisher als Erkenntnisquelle für das Landvolk nicht geeignet, weil nicht alle aktuellen Werte enthalten, keine mehrjährigen Durchschnittswerte dargestellt und neue oder ausgesonderte Messstellen nicht ersichtlich sind. „Wir können als Landvolk auch nicht zu jedem Brunnen fahren, eine Bewertung der Messstellen ist seitens des Verbandes einfach nicht möglich“, konstatiert Hennies.
Für viele Landwirtinnen und Landwirte ist die aktuelle Gebietskulisse nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern haben zwar deutlich weniger Messstellen als Niedersachsen, teilen die Gebiete aber kleinteiliger ein. Hennies: „Das muss in Niedersachsen auch möglich sein. Das haben wir aktuell in mehreren Videokonferenzen deutlich gemacht und das werden wir auch in der Verbandsanhörung im Sinne der bäuerlichen Betriebe noch einmal detailliert darlegen.“ (LPD 6/2021)

Corona I – Betrieb der Geschäftsstelle
Aufgrund der weitergehenden Vorschriften zur Eindämmung der Coronakrise werden auch unsere Mitarbeiter verstärkt im Homeoffice arbeiten. Wir möchten Sie daher darum bitten so viel wie möglich im Vorfeld per Telefon/Fax/E-Mail zu klären.

Geänderte Geschäftszeiten ab Donnerstag
Da unsere Mitarbeiter vermehrt von zu Hause aus arbeiten, wird die Geschäftsstelle für die Dauer der verstärkten Corona-Auflagen von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet sein. Falls Sie Unterlagen persönlich einreichen möchten, bitten wir Sie darum, dies innerhalb dieser Zeit zu machen. Ansonsten können Sie die Unterlagen natürlich auch bei uns in den Briefkasten werfen.
Telefonisch stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Corona II – Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte
Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde ein Schreiben veröffentlicht, in dem die Rahmenbedingung für die Einreise und die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften erklärt werden. Dieses Schreiben finden Sie hier.  Die vom 2. April bis 31. Dezember 2020 geltenden Bedingung sind ausgelaufen, sie sind jedoch auch nicht mehr erforderlich. Grenzkontrollen innerhalb der EU werden derzeit nicht durchgeführt. Zudem besteht auf EU-Ebene die einheitliche Auffassung, dass Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte nicht zielführend sind. Allerdings sind dennoch andere Regelungen zu beachten.
In Niedersachsen gilt seit dem 23.01.2021 die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung. Dort ist geregelt, dass Einreisende aus Risikogebieten im Sinne des § 2 Nr. 17 des Infektionsschutzgesetztes verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise in die eigene Wohnung, den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Dort ist eine Quarantäne von 10 Tagen vorgeschrieben. Für Saisonarbeitskräfte gilt nach § 1 Abs. 8 Satz 3 der Verordnung eine Ausnahme, wenn Sie min. 3 Wochen im Land bleiben. Die üblichen Maßnahmen, wie immer gleich Arbeitsgruppen sind einzuhalten. Diese sind auch in dem Schreiben des Landwirtschaftsministeriums aufgeführt.
Für die Bewertung des Risikos der Einreise, gibt für die Staaten drei unterschiedliche Kategorien, die verschiedene Bedingungen bei der Einreise bedeuten. Diese sind:

  • Risikogebiet
  • Hochinzidenzgebiet und
  • Virusvarianten-Gebiet.

Grundsätzlich müssen Saisonarbeitskräfte vor ihrer Einreise die Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de/ anzeigen.
Für die Einreise aus Risikogebieten besteht die Verpflichtung, spätestens 48 Stunden nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Negativtest vorzuhalten. Bei Einreise einer Saisonarbeitskraft aus einem sog. Hochinzidenzgebiet und aus einem sog. Virusvarianten-Gebiet ist bereits bei der Einreise ein Negativtest mitzuführen.

Die Gebiete werden laufend auf der Internetseite des RKI ausgewiesen (www.rki.de/risikogebiete).

Neuausweisung Rote Gebiete
Wir hatten in einigen Rundschreiben bereits zur Neuausweisung der „Roten Gebiete“ geschrieben. Seit dem 1.1.2021 bis zur Verabschiedung der neuen Düngevorordnung (März/April 2021) gelten die in dieser Karte grau-schraffiert und rosa dargestellten Gebiete als mit Nitrat belastet (rotes Gebiet). Womit hier für diese Zeit auch die bekannten Auflagen wie Reduzierung der Düngung um 20 % gelten.

Sobald die neue Verordnung verabschiedet ist, gelten die in der nächsten Karte mit rot dargestellten Flächen als Nitrat-gefährdet, für die die bekannten Maßnahmen gelten. Die gelben Flächen stellen die Einzugsgebiete der eutrophierten Gewässer/Phosphatgebiete (ursprünglich graue Gebiete) dar.
Unter https://sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo/ kann man sich unter „Login für Antragsteller“ die eigenen Flächen anzeigen lassen. Die roten Gebiete kann man sich unter Düngeverordnung anzeigen lassen. Dazu die vollständige Registriernummer beginnend mit 27603352… eingeben.
Für die Übergangsverordnung müssen „Gebiete nach § 13a…“ und „Gebietskulisse Grundwasser“ ausgewählt werden.
Für die neuen Gebiete ab Inkrafttreten der neuen DüV muss „Entwurf Neufassung NDüngGe…“ ausgewählt werden. Damit etwas angezeigt wird, müssen auch die übergeordneten Ordner „angeschaltet“ werden. 

In unserem Sonderrundschreiben vom 19.1.2021 haben wir Sie auf ein Protestschreiben an die Politik hingewiesen. Der Landesverband hat uns hierzu zwei Muster (eines für das MU und eines fürs ML) zur Verfügung gestellt. Um die Betroffenheit deutlich zu machen und politischen Druck aufzubauen, möchten wir Sie erneut darum bitten, diese an die für unseren Landkreis zuständigen Landtagsabgeordneten sowie an das Niedersächsische Umweltministerium und ans Niedersächsische Landwirtschaftsministerium zu schicken. Die beiden Musterschreiben haben wir auf unserer Internetseite für Sie zum Download bereitgestellt.

Fortbildungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde  in digitaler Form
Wer benötigt eine Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde?
Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutzmitteleinsatz beraten oder Pflanzenschutzmittel verkaufen will, muss dafür die Pflanzenschutz-Sachkunde haben.
Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung teilzunehmen. Die Teilnahme wird bescheinigt und dieser Nachweis muss ggf. bei pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen vorgelegt werden. 2021 müssen sich diejenigen wieder fortbilden, deren letzte Teilnahmebescheinigung im Februar 2018 ausgestellt wurde.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Pflanzenschutz-Sachkunde-Webseminar
Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist es verpflichtend, dass jeder Teilnehmer mit einem eigenen Endgerät an dem Webseminar teil-nimmt. Die Teilnahme ist über die Browser Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari möglich. Der Browser Internet Explorer wird nicht unterstützt. Weiterhin benötigen Sie einen Lautsprecher oder Kopfhörer, aber keine Kamera oder Mikrofon, da die Kommunikation mit dem Moderator über den Chat erfolgt. Einige Tage vor der Webseminardurchführung erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Webseminar.

Termine der Pflanzenschutz-Sachkunde-Fortbildungen
Die geplanten Vor-Ort-Veranstaltungen im Januar wurden abgesagt. Stattdessen werden am 03.02. und 04.02. jeweils von 10:00-12:00 oder 14:00-16:00 Uhr Webseminare angeboten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur mit vorheriger Anmeldung auf der Website der Landwirtschaftskammer möglich.
Eine Übersicht über die Veranstaltungen finden Sie unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/landwirtschaftskammer/action/vera.html?filter&bu=0&fg=15&freg=574

Hilfsangebote für landwirtschaftliche Familien in schwierigen Lebenssituationen
Landwirtschaftliche Betriebe stehen vor großen Herausforderungen. Niedrige Preise bedrohen die Liquidität und wirtschaftlicher Druck laste schwer auf vielen Höfen. Veränderte gesellschaftliche Anforderungen und eine steigende Bürokratie werden als zusätzliche Belastung empfunden.
Gewissheiten geraten ins Wanken. Schnell können sich betriebliche Schwierigkeiten auch auf Familie und Partnerschaft auswirken. Statt Kraft, Energie und Unterstützung zu spenden, wird das private Umfeld zur zweiten „Baustelle“. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die einen in schwierigen Situationen unterstützen können. Hier finden Sie dazu einen Flyer, in dem verschiedene Angebote aufgeführt sind . Flyer.pdf

  • Die Dorfhelferinnen bieten Hilfe in der Betriebs- und Haushaltsführung bei Krankheit, Schwangerschschaft, Reha, … (www.dhw-nds.de oder bei uns in der Geschäftsstelle).
  • Landwirtschaftliche Sorgentelefone leisten Hilfe zur Selbsthilfe – anonym und kostenlos.
  • Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide, HVHS Barendorf e.V. Tel. (04137) 81 25 40
  • Katholische LandvolkHochschule Oesede
      Tel. (05401) 86 68 20
  • Die niedersächsischen Landfrauenverbände bieten verschieden Trainings beispielsweise zum Thema Öffentlichkeitsarbeit an (Tel.: 0441 – 801806.

Regionalmarke Land Hadeln
Eine Gruppe von Leuten aus Hadeln ist dabei eine Regionalmarke für Hadeln zu entwickeln. Sie stellen dieses Projekt auf der Homepage http://hadeln.org vor. Die Gruppe veranstaltet regelmäßige Stammtischtreffen zu denen man sich gerne anmelden kann. Unter http://hadeln.org/umfrage/ kann man an einer Umfrage zum Thema „Regionalmarke“ teilnehmen.

Loccumer Landwirtschaftstagung 2021
Ein Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft?
Zum Thema: Die gesellschaftliche Kontroverse um die Landwirtschaft spitzt sich zu: Einerseits wächst die Kritik an den negativen Auswirkungen der Produktion auf Umwelt, Klima, Tierwohl und Arbeitskräfte. Andererseits stehen viele (aber bei weitem nicht alle) Betriebe unter massivem ökonomischem Druck. Brauchen wir einen neuen „Gesellschaftsvertrag“ für die Landwirtschaft, der die negativen Umweltwirkungen auf ein gesellschaftlich akzeptables Maß reduziert und den landwirtschaftlichen Betrieben langfristige Planungssicherheit gibt?

Die Online Veranstaltung findet über die Software Zoom unter strikter Einhaltung des Datenschutzes statt. Bitte finden Sie hier weitere Informationen dazu. Nach  der  Anmeldung  erhalten  Sie weitere  Hinweise  und  einen  Tag  vor  der  Veranstaltung einen Zugangs-Link.

Mehr zum Programm und zur Anmeldung unter http://www.loccum.de/tagungen/2104/

1 Grünlandtag DIGITAL: Klimawandel im Fokus von Futterbaubetrieben
Der 1. Grünlandtag DIGITAL (69. Grünlandtag) findet am 04. Februar 2021 als eintägiges Webseminar mit dem Schwerpunkt „Klimawandel und Futtererzeugung“ von 9:30 bis 12:30 Uhr statt. Folgende Vorträge sind vorgesehen:

Vortrag 1: Herausforderungen der Landwirtschaft im Kontext des Klimaschutzes   
Prof. Dr. Heinz Flessa, Thünen Institut für Agrarklimaschutz, Braunschweig

Vortrag 2: Klimawandel und Anpassungsstrategien für den Futterbau und die Futterkonservierung                                  
Dr. Reinhard Resch; HBLFA Raumberg-Gumpenstein; Österreich

Vortrag 3: Stellschrauben zur Reduktion von Treibhausgasen im Futterbaubetrieb
Ansgar Lasar, LWK Niedersachsen

Anmeldung auf der Internetseite der LWK-Niedersachsen unter dem Webcode 33005435.

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