LV Rundschreiben 05/20

Land Hadeln
Land Hadeln

Düngung – Änderungen in 2020
– Gülle, Gärreste oder andere flüssige organische N-haltige Düngemittel dürfen seit diesem Jahr auf bestelltem Ackerland nur noch bodennah, das heißt mit Schleppschlauch-, Schleppschuh- oder Schlitztechniken ausgebracht werden
– Harnstoff darf nur noch ausgebracht werden, wenn ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben wurde oder der Dünger spätestens innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet wird.
– Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder Betriebe ohne Fläche müssen für flüssige Wirtschaftsdün-ger oder flüssige und feste Gärreste mindestens 9 Monate lagern können.
Auf unbestelltem Ackerland dürfen Gülle und Gärreste auch zukünftig mit den gängigen Breitverteiltechniken ausgebracht werden, wenn eine unver-zügliche Einarbeitung folgt (je nach Kulisse innerhalb einer (rote Gebiete) oder vier Stunden). Abgefrorene Zwischenfrüchte gelten bei dieser Rege-lung als unbestellte Fläche.
Bei Grünland und Ackergrasflächen bzw. mehrschnittigem Futterbau gilt die Vorschrift der bodennahen Ausbringung erst ab 2025.
Für Flächen in den roten und schwarzen Gebieten gilt außerdem: Wirtschaftsdünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn ein Analyseergebnis vorliegt. Für jede Lagerstätte muss eine Analyse vor-liegen. Diese darf nicht älter als 12 Monate alt sein. Festmist von Huf- und Klauentieren und strohreicher Geflügelmist sind hiervon ausgenommen.

ASP-Ernteversicherung
In unserem Sonderrundschreiben zur ASP hatten wir eine Beitragsübersicht zu möglichen Ernte-(verbots)versicherungen beigefügt. Beim Jahresbeitrag der Münchener und Magdeburger Agrar haben sich Änderungen ergeben. Die korrigierte Fassung sehen sie hier:

Bäuerinnen-Kur speziell für Landfrauen in Bad Tölz
Um den besonderen Belastungsbedingungen der aktiven Landwirtsfrauen durch Betrieb und Familie Rechnung zu tragen, bietet die Reha-Klinik Frisia in Bad Tölz in Zusammenarbeit mit der SVLFG erneut 3-wöchige, besondere Kurgänge an. Infos hierzu unter reservierung@frisia-toelz.de oder Frau Munkert (Tel: 08041-5030).
Der Kurantrag wird bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), unter dem Stichwort „Bäuerinnen-Kur“ gestellt. Dafür ist die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Alterskasse erforderlich, ebenso ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme.

Termine Kurgänge 2020:

18. u. 19.02.2020

25. u. 26.02.2020

03. u. 04.03.2020

10. u. 11.03.2020

17. u. 18.03.2020

24. u. 25.03.2020

Für die Dauer der Bäuerinnen-Kur kann auch der Einsatz einer Dorfhelferin bei der SVLFG beantragt werden, wenn ganztägige Hilfe erforderlich ist, keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann und die entsprechenden Einsatzkriterien vorliegen.
Haben Sie Fragen zum Dorfhelferinneneinsatz bei Bäuerinnen-Kuren?
Dann melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle bei Frau Lukesch oder Frau Mohr oder unter dh@landvolkhadeln.de.

Absicherung der Arbeitskraft – Berufsunfähigkeitsschutz prüfen!
Der Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist heutzutage für alle Erwerbstätigen ein absolutes Muss, egal ob selbständig oder angestellt, egal ob Landwirt oder andere Berufsgruppe!
Wer beispielsweise als junger Landwirt seine Arbeitsfähigkeit verliert und sich nicht absichert, muss lebenslang mit erheblichen Einschränkungen seines Lebensstandards rechnen, denn die erzwungene Aufgabe der Landwirtschaft oder die dauerhafte Beschäftigung von Fremdarbeitskräf-ten zur Fortführung des Betriebes führen in der Regel zu drastischen Einkommensminderungen. Somit gehört die Absicherung der eigenen Arbeitskraft gerade in jungen Jahren zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ebenfalls ist zu bedenken, dass ein möglichst früher Zeitpunkt der Absicherung hinsichtlich des Kostenaspektes effizient ist, da eine junge Person in der Regel über einen besseren Gesundheitszustand verfügt als eine Person im fortgeschrittenen Alter, bzw. mit vorhandenen körperlichen Beschwerden. Der Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn ist ein ent-scheidender Faktor für die Versicherungsprämie über die gesamte Laufzeit. Ggf. ist es möglich, dass zu einem fortgeschrittenen Lebenszeitpunkt mit einem entsprechenden Gesundheitszustand auch eine Absicherung überhaupt nicht mehr oder nur zu sehr erschwerten Bedingungen möglich ist.
Gerade junge Landwirte und Berufsanfänger sollten die Chance nutzen und sich rechtzeitig beraten lassen. Die Experten des Landvolkversicherungs-dienstes Elbe-Weser (04761-9923-00) stehen bei Bedarf für klärende Gespräche bereit und unterbreiten auch gern ein individuelles Angebot. Für erste Informationen steht Ihnen gern Herr Quassowsky in der Geschäftsstelle zur Verfügung. (Tel.: 04751-9226-0)

Norddeutsche Obstbautage – Jork
Vom 19. bis zum 20. Februar
Maschinenausstellung:
Mittwoch von 9:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Vortragsveranstaltungen in der Altländer Festhalle:
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr: Vortragsveranstaltung ESTEBURG-Obstbauzentrum Jork: Unterschiedliche Vorträge unter dem Thema – Biodiversität – wie vielfältig ist der Obstbau, wie vielfältig könnte er sein und wo sind die Grenzen?
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Verbandspolitischer Tag des Kreisbauernverband Stade e.V.
Redner u.a. Barbara Otte-Kinast, David McAllister

Junglandwirtetag 2020
Am Dienstag, 18. Februar 2020, findet in diesem Jahr der niedersächsische Junglandwirtetag im StadtHaus Burgdorf statt. Der diesjährige Jung-landwirtetag steht unter dem Motto „WEITER DENKEN – Zukunftsorientiere politische Rahmenbedingungen“. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die offizielle Einladung haben wir im Anhang unseres letzten Rundschreibens verschickt.
Adresse: Sorgenser Straße 31, 31303 Burgdorf

Facebook
Folgen Sie uns schon auf Facebook?
https://www.facebook.com/landvolk.otterndorf/