LV Rundschreiben 05/21

Land Hadeln

Brief von Joachim Rukwied an die Bäuerinnen und Bauern zum Insektenschutzgesetz

Verbändebündnis fordert Korrektur des Insektenschutz-Pakets
„Neuausrichtung im Geist der Kooperation“
Ein breites Bündnis aus Landwirten, Waldbesitzern, Gartenbau, Genossenschaften, Landnutzern und Flächeneigentümern fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf für das Insektenschutz-Paket jetzt zurückzuziehen und eine „Neuausrichtung im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz“ zu suchen. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kritisiert das Gesetzesvorhaben scharf: „Dieses Gesetz hilft weder den Insekten noch den Bauern. Im Gegenteil: Es zerstört erfolgreiche Naturschutz-Kooperationen und gefährdet bäuerliche Existenzen.“

In der gemeinsamen Erklärung schlagen die Verbände vor, „gemeinsam mit der Bundesregierung nach dem Vorbild der ‚Borchert-Kommission‘ einen kooperativen und tragfähigen Vorschlag für mehr Biodiversitätsleistungen der Landwirte und Landnutzer zu entwickeln.“
Die gemeinsame Erklärung finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bauernverbandes.
www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung

Landvolk wehrt sich gegen das Insektenschutzgesetz
Vorliegende Fassung ist durch Niedersächsischen Weg überholt
L P D – Am vergangenen Donnerstag ging es rund vorm Kanzleramt: Zusammen mit zahlreichen Berufskolleginnen und -kollegen stemmte sich der Präsident des Landvolks Niedersachsen, Dr. Holger Hennies, vor Ort in Berlin gegen die Entwürfe von pauschalen Pflanzenschutzverboten zum Insektenschutz. „Die Beschlüsse vom September 2019 zwischen CDU und SPD sind durch die Entwicklungen insbesondere in den Bundesländern lange überholt“, stellte Hennies fest.
„Für Niedersachsen würde die Umsetzung mit den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg kollidieren. Wir wollen, dass Naturschutz und der Erhalt unserer Landwirtschaft in Einklang gebracht werden. Der Bund legt dagegen Entwürfe vor, die jegliches Vertrauen unserer Bäuerinnen und Bauern in politische Zusagen an die Landwirtschaft zunichtemachen. Die Unterschrift von Ministerpräsident Stephan Weil unter den ´Niedersächsischen Weg´ wird nahezu wertlos, wenn die Bundesregierung bei ihren Plänen bleibt.“
Das Landvolk sieht mit Sorge, dass der Niedersächsische Weg mit seinen mühsam erarbeiteten Kompromissen aller Beteiligter faktisch aufgekündigt wäre: „Sollten die Beschlüsse aus 2019 nicht vollständig revidiert werden, soweit sie ordnungsrechtliche Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft vorsehen, haben wir seitdem umsonst gearbeitet“, erklärte Hennies die dramatische Auswirkung der Entwürfe, die diese Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Die Beteiligten müssen sich laut Hennies entscheiden, ob sie eine „Politik von gestern“ fortsetzen oder ob sie Innovationen wie den Niedersächsischen Weg aus den Ländern unterstützen wollen.
Das Landvolk Niedersachsen hat sich schon in den zurück liegenden Tagen an einer breit angelegten öffentlichen Kampagne gemeinsam mit den Kreisverbänden, anderen Landesverbänden und dem Deutschen Bauernverband gegen die Pläne in der jetzt vorliegenden Form gewehrt. Bis zum 10. Februar werden die Aktionen fortgesetzt, sollte von der Bundesregierung keine vollständige Überarbeitung der Entwürfe zugesichert werden.
Inhaltlich kritisierte Hennies vor allem, dass die geplanten undifferenzierten pauschalen Verbote beim Pflanzenschutz auch auf seit Jahrzehnten als Acker und für Futteranbau genutztem Grünland  und auf Forstflächen gelten sollen, die ohne Berücksichtigung der Folgen für die Höfe in die so genannte Natura 2000-Gebietskulisse einbezogen wurden.
Die Bundesregierung erwägt zudem ein Verfahren, das es den Bundesländern verbietet, die durch solche Einschränkungen erbrachten Leistungen zum Arten- und Insektenschutz finanziell zu honorieren wie es beim Niedersächsischen Weg vereinbart ist. Das Bundesrecht verbietet zudem Abweichungen für Landwirte in extrem gewässerreichen Regionen wie den Küstengebieten, die durch geplante Einschränkungen für Flächen an Gräben und kleinen Fließgewässern zusätzlich betroffen sind.
Nach Berechnungen des Landvolks würden die pauschalen Verbote für bis zu 160.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und weit mehr als 100.000 Hektar private Waldfläche gelten. Nach Berechnungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entstehen allein für die Landwirtschaft in Niedersachsen Einkommenseinbußen von mindestens 40 Millionen Euro im Jahr. (LPD 10/2021)

Düngung bei Nachtfrost / gefrorenem Boden nicht erlaubt.
Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal auf das Verbot der Düngung bei gefrorenem Boden hinweisen. Auf der Internetseite der LWK-Niedersachsen wird dazu folgendes veröffentlicht:

„Aufgrund EU-Vorgaben wurde die Auslegung der Düngeverordnung allerdings in diesem Punkt im Mai 2020 entscheidend geändert: Danach muss der Boden bei der Düngung nun völlig frostfrei sein!

Als gefroren gilt ein Boden, der an der Oberfläche oder in beliebiger Tiefe zum Zeitpunkt der Düngung Frost aufweist. Das bedeutet: Sobald die Bodenoberfläche gefroren ist, auch wenn sie um die Mittagsstunden wieder auftaut, darf nicht ausgebracht werden. Gleiches gilt, wenn die Oberfläche frostfrei, einige cm darunter aber noch Eis im Boden ist. Auch dann ist keine Düngung zulässig!“

Von dieser Regelung sind alle Dünger betroffen, die Stickstoff oder Phosphor enthalten. Auch Festmist und Gülle.

Dünger dürfen auch nicht ausgebracht werden auf Flächen, die wassergesättigt oder schneebedeckt sind. Als Richtschnur für die Praxis kann gelten, dass eine Düngung verboten ist, sobald die Bodenoberfläche wegen des Schnees nicht mehr zu erkennen ist. Eine Wassersättigung ist daran erkennbar, dass auf freier, ebener Fläche (nicht Fahrspuren) Wasserlachen sichtbar sind oder beim Formen des Bodens (außer Sand) Wasser austritt bzw.

Verstöße gegen die genannten Regelungen sind bußgeldbewehrt und Cross Compliance relevant.

Zudem besteht auf bestelltem Ackerland die Pflicht zur bodennahen Ausbringung (Schleppschlauch-, Schleppschuh- oder Schlitzverteilern).

Weitere Informationen finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01038072.

Lagerraum für Biogasanlagen
Nachgärer ist keine Lageranlage
Biogasanlagen müssen ausreichend Lagerraum vorhalten, um den angefallenen Gärrest pflanzenbedarfsgerecht ausbringen zu können. Ordnungsrechtliche Grenzen hinsichtlich der erforderlichen Lagerdauer werden in der Düngeverordnung (DüV) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt.
Was als Lagerraum bei Biogasanlagen anzuerkennen ist, definiert die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dort werden Biogasanlagen als Anlagen zum Herstellen von Biogas (Vorlagebehälter, Fermenter, Kondensatbehälter und Nachgärer) und als Anlagen zum Lagern von Gärresten definiert. Die Anlagentypen werden vom Zweck der Anlage abgeleitet. Es wird zwischen den Zwecken Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden unterschieden.

Das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) und das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) geben nunmehr Hinweise zum Umgang mit dem Nachgärer bei der Lagerraumermittlung. Der Nachgärer kann demzufolge in der Regel nicht als Lagerraum angesehen werden. Bislang wurde der Nachgärer anteilig als Lagerraum in Genehmigungsverfahren von Biogasanlagen ausgewiesen. Der Umgang mit Bestandsanlagen, bei denen in der Vergangenheit auch der Nachgärer anteilig als Lageranlage anerkannt wurde, wird im Einzelfall festgelegt. In zukünftigen Genehmigungsverfahren von Biogasanlagen wird bei der Lagerraumermittlung die hier dargelegte Rechtslage zur Anwendung kommen. Auch im Rahmen der düngerechtlichen Kontrollen von Biogasanlagen wird der Lagerraum gemäß dieser Vorgabe geprüft.

Berliner Milchforum vom 04. – 05.03.2021
Milchwirtschaft zwischen Marktrealität und Verbraucherwunsch
Das 11. Berliner Milchforum wird erstmals online veranstaltet und stellt relevante Themen rundum die Milchwirtschaft zur Diskussion.
„Die Pandemie hat gezeigt, wie systemrelevant die Milchbranche ist. Die Verbraucher haben in der Pandemie auf die Milch gesetzt, obwohl der Ruf in der Vergangenheit nicht der beste war. Auch die Themen Nachhaltigkeit, Tierwohl, Ethik sowie die Erreichung der gesteckten Klimaziele haben an Fahrt aufgenommen, die die Milchwirtschaft tangieren. Innovation, Kommunikation und Perspektiven sind gefragt, um einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten.
Die zunehmenden grundsätzlichen Herausforderungen und zusätzliche Anforderungen der Gesellschaft sowie des Handels an die Produktion und die Verarbeitung von Milch gilt es zu bewältigen.
Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Landwirtschaft und Handel werden in diesem Jahr in zwei Podiumsdiskussionen die Themen „Image der Milch – Was kann die Branche besser machen?“ sowie „Milch und Co: Wer bestimmt die Regeln?“ erörtern. Am zweiten Tag werden u.a. die Schwerpunkte Markt, Aussichten, Bio-Entwicklung und Kommunikation zu diskutieren sein. Dazu werden kompetente Redner vortragen und sich der Diskussion stellen.

Die virtuelle Veranstaltung wird vom Deutschen Bauernverband und dem Milchindustrie-Verband in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Raiffeisenverband und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft ausgerichtet. Seien Sie uns herzlich willkommen und diskutieren Sie unter dem Motto „Milchwirtschaft zwischen Marktrealität und Verbraucherwunsch“ mit.
Anmeldung und weitere Informationen unter
https://www.berliner-milchforum.de/

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen – Änderungsverordnung
Derzeit wird das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) aktualisiert. Die Einsichtnahme der Unterlagen zum Beteiligungsverfahren für jedermann ist in der Zeit vom 04.02.-05.03.2021 möglich. Die Abgabefrist der Stellungnahmen endet am 19.03.2021.
Über folgenden Link kann der Entwurf der Änderungsverordnung mit den zugehörigen Karten und Tabellen zur Einsichtnahme aufgerufen werden.
https://www.lrop-online.de/2020/
www.raumordnung.niedersachsen.de  
Link zur Plattform direkt:
https://www.lrop-online.de/2020/php/modules_global/module_main.php

Die Stellungsnahmen können schriftlich an das

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
oder elektronisch
LROP-fortschreibung@ml.niedersachsen.de 
eingereicht werden.

Jagdzeiten werden angepasst
Die Verordnung zur Durchführung des Nds. Jagdgesetzes wurde (u.a. die Jagdzeiten) angepasst. Eine Übersicht der Jagdzeiten ist unter folgenden Link abrufbar:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/jagd_in_niedersachsen/gesetze-und-andere-bestimmungen-rund-um-das-thema-jagd-und-jaeger-5137.html

ANDI/HIT 2021 – Änderung bei PIN-Nummern
Eine neue PIN kann kostenfrei und elektronisch per E-Mail von HI-Tier übersandt werden. Dazu ist es notwendig, in der HI-Tier unter PIN-Anforderung als Art der Zustellung „Mail“ auszuwählen. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Registriernummerninhaber*innen vorher einen bestätigten Kommunikationskanal für ihre Registriernummer eingerichtet haben. In HI-Tier ist unter dem Menüpunkt „Bestätigter Kommunikationskanal“ eine E-Mail-Adresse einzugeben und diese für die Zustellung freizugeben. Unmittelbar nach der Speicherung wird die HI-Tier an die hinterlegte E-Mail-Adresse eine E-Mail mit Erläuterungen und einem Bestätigungscode versenden. Der Bestätigungscode ist gemäß den mitgelieferten Erläuterungen innerhalb von 24 Stunden bei HI-Tier einzugeben. Dadurch wird die hinterlegte E-Mail-Adresse zum „Bestätigten Kommunikationskanal“ und diese steht für die Zustellung einer Ersatz-PIN zur Verfügung.

Nutzer*innen der ZID stehen diese Möglichkeiten grundsätzlich auch zur Verfügung. Eine Besonderheit ist jedoch, dass der „Bestätigte Kommunikationskanal“ gegenwärtig nur in HI-Tier eingerichtet werden kann. Nutzer*innen der ZID melden sich dazu mit ihren ZID-Anmeldedaten in HI-Tier an. Im Fall der Online-Bestellung einer Ersatz-PIN werden die ZID- Nutzer*innen auf die Seite der HI-Tier weitergeleitet. Die Änderung einer PIN-Nummer ist jedoch auch weiterhin problemlos in der ZID möglich.

Wir raten, wegen der bevorstehenden ANDI Antragstellung 2021 die PIN auf die neuen Merkmale zu ändern, um eventuellen Problemen bei der Anmeldung in ANDI vorzubeugen.
(LWK Niedersachsen)

Facebook
Folgen Sie uns schon auf Facebook?
https://www.facebook.com/landvolk.otterndorf/