Bekämpfung von Feldmäusen
Auf dem Grünlandtag am 05. Februar wurde von den Grünlandberatern der Landwirtschaftskammer Niederachsen ein sehr interessanter Vortrag zur Neuansaat von Grünlandflächen und der Bekämpfung Mäusen und Tipulalarven gehalten.
Dieser Vortrag kann auf der Internetseite der LWK unter dem Webcode 01036396 heruntergeladen werden (Vortrag Lange – Management im Grün-land – GLT 2020).
Beseitigung von Zwischenfrüchten
Zwischenfrüchte, die für das Greening angebaut wurden, dürfen seit dem 15. Februar beseitigt werden. Hierbei ist es aus förderrechtlicher Sicht egal, ob dies chemisch oder mechanisch geschieht.
Zwischenfrüchte, die im Rahmen der AUM-Programme AL2.1 oder AL2.2 angebaut wurden, dürfen nur mechanisch beseitigt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist hier nicht erlaubt. Früheste Beseitigungstermin ist für das Programm AL2.1 der 15. Februar. Für das Programm AL2.2 ist es der 01. März.
In Wasserschutzgebieten sind die jeweiligen Auflagen der Vereinbarung zu beachten.
Hecken und Bäume jetzt beschneiden, wo möglich
Am 1. März beginnt die Brut- und Nistzeit. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten Bäume, die außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grund-flächen stehen, sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu set-zen oder zu beseitigen.
Düngung – Änderungen im Jahr 2020
- Gülle, Gärreste oder andere flüssige organische N-haltige Düngemittel dürfen seit diesem Jahr auf bestelltem Ackerland nur noch bodennah, das heißt mit Schleppschlauch-, Schleppschuh- oder Schlitztechniken ausgebracht werden
- Harnstoff darf nur noch ausgebracht werden, wenn ihm ein Urease Hemmstoff zugegeben wurde oder der Dünger spätestens innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet wird.
- Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder Betriebe ohne Fläche müssen für flüssige Wirtschaftsdünger oder flüssige und feste Gärreste mindestens 9 Monate lagern können.
Auf unbestelltem Ackerland dürfen Gülle und Gärreste auch zukünftig mit den gängigen Breitverteiltechniken ausgebracht werden, wenn eine unverzügliche Einarbeitung folgt (je nach Kulisse innerhalb einer (rote Gebiete) oder vier Stunden). Abgefrorene Zwischenfrüchte gelten bei dieser Regelung als unbestellte Fläche.
Bei Grünland und Ackergrasflächen bzw. mehrschnittigem Futterbau gilt die Vorschrift der bodennahen Ausbringung erst ab 2025.
Für Flächen in den roten und schwarzen Gebieten gilt außerdem: Wirtschaftsdünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn ein Analyseergebnis vorliegt. Für jede Lagerstätte muss eine Analyse vor-liegen. Diese darf nicht älter als 12 Monate alt sein. Festmist von Huf- und Klauentieren und strohreicher Geflügelmist sind hiervon ausgenommen.
Bienenfreundlicher Landwirt 2020
Im letzten Jahr hat sich unser Landvolkverband erstmals über die Kampagne „Echt grün – Eure Landwirte“ an dem Programm „Bienenfreundlicher Landwirt“ beteiligt. Gerade jetzt, da verschiedene Naturschutzvereine ein Volksbegehren zum Thema Artenvielfalt anschieben, sollten wir aktiv zeigen, was Landwirte schon alles für den Erhalt der Artenvielfalt unternehmen. Und das kann auf diesem Weg relativ einfach gemacht werden.
Um „Bienenfreundlicher Landwirt 2020“ zu werden, muss der Bauer freiwillig bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit dem LAVES Institut für Bienenkunde Celle hat „Echt grün“ Maßnahmen entwickelt, wie Landwirte – über ihre tagtäglichen Anstrengungen hinaus – Insekten besonders schützen können. Aus wenigstens 2 Kategorien wählt man verschiedene Maßnahmen aus, um insgesamt fünf Punkte zu erreichen. So gibt es in der Kategorie Hofstelle beispielsweise Punkte für naturbelassene Unkrautecken mit einer Fläche von mindestens 20 m2, mehrjährige Feldstein- oder Sandhaufen mit einer Größe von 10 m2, Staudengärten, oder Baumstämme verrotten lassen. Weitere gibt es für Blühstreifen oder wenn man Grünland mit einer Fläche von min. 0,5 ha nur einmal im Jahr mäht. Im Rahmen dieser Aktion werden dem Landwirt u.a. 2 Infotafeln zur Verfügung gestellt. Bei Interesse sprechen Sie uns z.B. im Rahmen der Antragsaktion an oder schauen Sie auf der Internetseite der Initiative „Echt grün“ (https://eure-landwirte.de/jetzt-mitmachen-bienenfreundlicher-landwirt-2020/).
Bäuerinnen-Kur speziell für Landfrauen in Bad Tölz
Um den besonderen Belastungsbedingungen der aktiven Landwirtsfrauen durch Betrieb und Familie Rechnung zu tragen, bietet die Reha-Klinik Frisia in Bad Tölz in Zusammenarbeit mit der SVLFG erneut 3-wöchige, besondere Kurgänge an. Infos hierzu unter reservierung@frisia-toelz.de oder Frau Munkert (Tel: 08041-5030).
Der Kurantrag wird bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), unter dem Stichwort „Bäuerinnen-Kur“ gestellt. Dafür ist die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Alterskasse erforderlich, ebenso ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme.
Termine Kurgänge 2020:
18. u. 19.02.2020 25. u. 26.02.2020
03. u. 04.03.2020 10. u. 11.03.2020
17. u. 18.03.2020 24. u. 25.03.2020
Für die Dauer der Bäuerinnen-Kur kann auch der Einsatz einer Dorfhelferin bei der SVLFG beantragt werden, wenn ganztägige Hilfe erforderlich ist, keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann und die entsprechenden Einsatzkriterien vorliegen.
Haben Sie Fragen zum Dorfhelferinneneinsatz bei Bäuerinnen-Kuren?
Dann melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle bei Frau Lukesch oder Frau Mohr oder unter dh@landvolkhadeln.de.
Norddeutsche Obstbautage – Jork
Vom 19. bis zum 20. Februar
Maschinenausstellung:
Mittwoch von 9:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Vortragsveranstaltungen in der Altländer Festhalle:
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr: Vortragsveranstaltung ESTEBURG-Obstbauzentrum Jork: Unterschiedliche Vorträge unter dem Thema – Biodiversität – wie vielfältig ist der Obstbau, wie vielfältig könnte er sein und wo sind die Grenzen?
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Verbandspolitischer Tag des Kreisbauernverband Stade e.V.
Redner u.a. Barbara Otte-Kinast, David McAllister
Zukunftstag – 26. März 2020
Der Zukunftstag ist ein Projekttag der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen zur ersten Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Für uns ist der Zukunftstag neben der Berufsorientierung eine Gelegenheit zur Öffentlichkeitsarbeit und für den Aufbau neuer Kontakte zu Lehrkräften und Erziehungsberechtigten. In diesem Jahr findet der Zukunftstag am Donnerstag, 26. März 2020 statt.
Offiziell ist der Zukunftstag dafür gedacht, dass Schülerinnen und Schüler geschlechteruntypische Berufe in den Unternehmen vor Ort kennenlernen. Auf unseren landwirtschaftlichen Betrieben lernen interessierte Kinder und Jugendliche jedoch unabhängig vom Geschlecht ein für sie interessantes Berufsfeld kennen. Die meisten Teilnehmenden sind Kinder und Jugendliche der fünften, sechsten und siebten Klassen. Sie sind vor allem interessiert an Betrieben, die Tiere halten und/oder mit moderner Technik arbeiten.
Betriebe, die sich vorstellen können, Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Aktion „Zukunftstag“ den Beruf des Landwirtes durch einen „Hoftag“ näher zu bringen, aber eben nicht in direktem Kontakt zu Schulen und/oder Elternschaft stehen, mö-gen sich bitte in der Geschäftsstelle melden.
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