LV Rundschreiben 07/20

Land Hadeln
Land Hadeln

Bodennahe Ausbringung zu Ackergras
Die Frage nach der Notwendigkeit einer bodennahen Ausbringung zu Ackergras wurde vermehrt an die Beratung und die Düngebehörde herangetragen.
Nachfolgend eine Klarstellung von Jelko Djuren, Prüfdienste der LWK, zu diesem Thema:

„Die Pflicht bodennah auszubringen gilt auf bestelltem Ackerland, aber nicht auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau. Unter mehrschnittigem Feldfutterbau sind in aller Regel Ackergras, Klee-grasbestände zu verstehen, und zwar auch dann, wenn sie erst im Herbst 2019 gesät wurden. Mehrschnittig heißt: mehr als 1 Schnitt.
Beispiele:
• Gras nach Gerste im August 2019 gesät, im Herbst 1 x gemäht, soll im Mai 1 x gemäht werden, kann im Frühjahr 2020 mit Breitverteilung gedüngt werden.
• Gras nach Mais im Oktober 2019 gesät, im Herbst keine Ernte, soll im Laufe des Jahres 2020 mind. 2 x gemäht werden, kann im Frühjahr 2020 mit Breitverteilung gedüngt werden
• Gras nach Mais im Oktober 2019 gesät, im Herbst keine Ernte, soll im Mai 1 x gemäht werden, muss im Frühjahr 2020 bodennah gedüngt werden.
Fazit: Nur Grasbestände auf Ackerland, bei denen offensichtlich keine Mahd möglich/plausibel ist oder nur maximal einmal geschnitten werden, müssen zwingend bodennah gedüngt werden.
Dies betrifft wohl die Masse der Grasuntersaaten in Mais, die entweder so dünn und lückig stehen, dass gar kein Schnitt plausibel ist oder, wenn Nut-zung möglich und vorgesehen, nur 1 x gemäht werden, weil hinterher wieder Mais reinkommt.“

Bekämpfung von Feldmäusen
Auf dem Grünlandtag am 05. Februar wurde von den Grünlandberatern der Landwirtschaftskammer Niederachsen ein sehr interessanter Vortrag zur Neuansaat von Grünlandflächen und der Bekämp-fung Mäusen und Tipulalarven gehalten.
Dieser Vortrag kann auf der Internetseite der LWK unter dem Webcode 01036396 heruntergeladen werden (Vortrag Lange – Management im Grün-land – GLT 2020).

Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN können nicht ein-mal die „Grunddaten des Vorjahres“ eingesehen werden!!!!


Wir bitten vorab zu überprüfen, ob Ihre PIN-Nummer vorliegt, ggf. melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen. Dies gilt vor allem auch für Betriebe, denen im vergangenen Jahr (aus verschiedensten Gründen) eine neue Fördernummer zugeteilt wurde, denn dann ist die PIN-Nummer für den Agrarantrag (Fördernummer) in der Regel nicht die PIN-Nummer für die HIT-Datenbank (Tierhaltungsnummer)!

Hecken und Bäume jetzt beschneiden, wo möglich
Am 1. März beginnt die Brut- und Nistzeit. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten Bäume, die außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grund-flächen stehen, sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu set-zen oder zu beseitigen.

Zukunftstag – 26. März 2020
Der Zukunftstag ist ein Projekttag der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen zur ersten Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Für uns ist der Zukunftstag neben der Berufsorientierung eine Gelegenheit zur Öffentlichkeitsarbeit und für den Aufbau neuer Kontakte zu Lehrkräften und Erziehungsberechtigten. In diesem Jahr findet der Zukunftstag am Donnerstag, 26. März 2020 statt.
Offiziell ist der Zukunftstag dafür gedacht, dass Schülerinnen und Schüler geschlechteruntypische Berufe in den Unternehmen vor Ort kennenlernen. Auf unseren landwirtschaftlichen Betrieben lernen interessierte Kinder und Jugendliche jedoch unab-hängig vom Geschlecht ein für sie interessantes Berufsfeld kennen. Die meisten Teilnehmenden sind Kinder und Jugendliche der fünften, sechsten und siebten Klassen. Sie sind vor allem interessiert an Betrieben, die Tiere halten und/oder mit moderner Technik arbeiten.
Betriebe, die sich vorstellen können, Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Aktion „Zukunftstag“ den Beruf des Landwirtes durch einen „Hoftag“ näher zu bringen, aber eben nicht in direktem Kontakt zu Schulen und/oder Elternschaft stehen, mö-gen sich bitte in der Geschäftsstelle melden.

Bienenfreundlicher Landwirt 2020
Im letzten Jahr hat sich unser Landvolkverband erstmals über die Kampagne „Echt grün – Eure Landwirte“ an dem Programm „Bienenfreundlicher Landwirt“ beteiligt. Gerade jetzt, da verschiedene Naturschutzvereine ein Volksbegehren zum Thema Artenvielfalt anschieben, sollten wir aktiv zeigen, was Landwirte schon alles für den Erhalt der Artenvielfalt unternehmen. Und das kann auf diesem Weg relativ einfach gemacht werden.
Um „Bienenfreundlicher Landwirt 2020“ zu werden, muss der Bauer freiwillig bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit dem LAVES Institut für Bienenkunde Celle hat „Echt grün“ Maßnahmen entwickelt, wie Landwirte – über ihre tagtäglichen Anstrengungen hinaus – Insekten besonders schützen können. Aus wenigstens 2 Kategorien wählt man verschiedene Maßnahmen aus, um insgesamt fünf Punkte zu erreichen. So gibt es in der Kategorie Hofstelle beispielsweise Punkte für naturbelassene Unkrautecken mit einer Fläche von mindestens 20 m2, mehrjährige Feldstein- oder Sandhaufen mit einer Größe von 10 m2, Staudengärten, oder Baumstämme verrotten lassen. Weitere gibt es für Blühstreifen oder wenn man Grünland mit einer Fläche von min. 0,5 ha nur einmal im Jahr mäht. Im Rahmen dieser Aktion werden dem Landwirt u.a. 2 Infotafeln zur Verfügung gestellt. Bei Interesse sprechen Sie uns z.B. im Rahmen der Antragsaktion an oder schauen Sie auf der Internetseite der Initiative „Echt grün“ (https://eure-landwirte.de/jetzt-mitmachen-bienenfreundlicher-landwirt-2020/).

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