LV Rundschreiben 07/21

Land Hadeln

Konstruktive Gespräche bei Edeka in Minden
Regionale Produkte stärker bewerben und Herkunft klar kennzeichnen
L P D – Wertschätzung und mehr Wertschöpfung wünschen sich Niedersachsens Landwirte in der Zusammenarbeit mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH). Seit Monaten schwelt die Debatte um Preise für Milch und Fleisch, um die reelle Bezahlung der Erzeuger für Obst, Gemüse und Getreide. Es gab Proteste, laut und leise, es gab Gespräche vor und hinter den Kulissen. Ein Dutzend Berufskollegen, darunter das Präsidium des Landvolk Niedersachsen sowie Vertreter von Land schafft Verbindung (LsV), Basisbauern und Junglandwirten waren gestern bei der norddeutschen Verwaltung von Edeka in Minden, um in mehreren Arbeitsgruppen gemeinsam mit dem Konzern (regionale) Marketingstrategien auszuloten.

Dass bei den Landwirten von den steigenden LEH-Gewinnen im zurück liegenden Corona-Jahr noch nichts angekommen ist, zeigen die neuen Zahlen: Im Dezember 2020 gingen die Preise für Schlachtschweine im Vergleich zum Vorjahr um knapp 40 Prozent zurück. Insgesamt sanken die Preise für tierische Erzeugnisse im Dezember um 15,5 Prozent. Bei Kartoffeln dagegen verhält es sich wie bei den Schweinen: Ein Überangebot führt zu sinkenden Preisen. Gründe sind die große Erntemenge, die fehlende Nachfrage seitens der Gastronomie und die weggebrochenen Exporte. Der Preis für Speisekartoffeln sank im Dezember um mehr als 50 Prozent, im November waren sie rund 49 Prozent günstiger als im November 2019. Die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte insgesamt nahmen um 9,1 Prozent ab im Vergleich zum Dezember 2019. Die Situation der Milchviehhalter bleibt weiterhin extrem angespannt: Einige Molkereien mussten aufgrund der schlechteren Erlöse aus Butter und Käse jetzt ihre Milchauszahlungspreise leicht nach unten korrigieren. Gleichzeitig ist die Kostenbelastung für die Betriebe vor allem wegen der Futterkosten unvermindert hoch. Vor diesem Hintergrund zeigte sich Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies nun zufrieden mit den Ergebnissen der Gespräche in Minden: „Edeka hat seine Hausaufgaben gemacht. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass der Händler die regionalen Produkte stärker bewirbt und dass die Herkunft aus Deutschland klar gekennzeichnet werden soll.“ Denkbar ist zum Beispiel eine Kampagne mit Erzeugern aus verschiedenen Regionen Niedersachsens. „Um die angespannte Situation auf den Höfen nachhaltig zu verbessern, kann das ein Baustein sein. Viele weitere Aktivitäten sind aber dringend nötig. Entscheidend für die Erzeuger bleibt die mittel- und langfristige Verbindlichkeit der Verabredungen aller LEH-Konzerne“, bekräftigt Hennies abschließend. (LPD 14/2021)

Neue Mitarbeiterin
Fenja Badura ist derzeit als Praktikantin bei uns im Landvolk Hadeln tätig. Anschließend wird sie uns während der Antragsphase unterstützen.
Hallo, ich bin Fenja Badura. Ich bin 24 Jahre alt und komme von einem Milchviehbetrieb aus Ihlienworth. Zurzeit studiere ich am Fachbereich Agrar der FH-Kiel Landwirtschaft. Für das Studium ist ein Semester für Praktika vorgesehen. Ich freue mich, dieses beim Landvolk Hadeln wahrnehmen zu dürfen und hoffe viele neue Eindrücke gewinnen zu können.

Neuer Mitarbeiter ab 01.06.2021
Wie viele von Ihnen sicherlich bereits wissen, hat unsere Juristin, Iris Arendt, seit 01.02.2021 einen neuen Arbeitgeber. Wir bedauern sehr, dass Frau Arendt nun nicht mehr für uns tätig ist und wünschen ihr für ihren weiteren Weg alles Gute und viel Erfolg, sowohl privat, als auch beruflich.
Wir freuen uns jedoch Ihnen mitteilen zu können, dass wir zum 01.06.2021 einen neuen Juristen einstellen werden. Bis dahin werden wir für Ihre Anliegen zusammen mit Juristen anderer Landvolkverbände Lösungen finden.

Arbeitgeberverband (AGE) – für alle Landvolkmitglieder (Betriebe mit bis zu 5 AN) kostenlos
Durch die geschlossene Vereinbarung zwischen dem AGE und den Landvolkkreisverbänden, muss ein landwirtschaftlicher Betrieb kein direktes Mitglied beim AGE sein. Es besteht durch den KBV Land Hadeln eine mittelbare Mitgliedschaft, welche beim AGE mitgliedsmäßig organisiert ist. Der KBV Land Hadeln ist somit direktes Mitglied beim AGE.
Voraussetzung für die kostenlose Beratung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist aber, dass der landwirtschaftliche Betrieb nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Sollte die Arbeitnehmerzahl über 5 kommen, ist keine kostenlose Beratung mehr möglich; dann muss eine Direktmitgliedschaft beim AGE erfolgen.
https://www.age-niedersachsen.de/

Einsatz von Antigentests in der Landwirtschaft
Der Erwerb von Antigen-(Schnell-)Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wurde mit der 3. Änderungsverordnung zur Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) vom 03.02.2021 deutlich ausgeweitet. Somit gestattet die MPAV nun auch eine Abgabe von Antigen-Schnelltest, und zwar der sog.  „Point-of-Care-Tests“ (PoC-Tests), an Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Hierzu zählen u. a. Betriebe aus dem Bereich Ernährung und damit auch der Landwirtschaft. 
Die Beschaffung von PoC-Antigen-Tests erfolgt in eigener Verantwortung des Landwirts, beispielsweise über den medizinischen Fachhandel oder der Apotheke. Auch im Internet steigt das Angebot für solche Tests stetig. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Tests eine möglichst hohe Sensitivität haben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat unterhttps://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html eine nicht abschließende Listevon Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht, diefür die professionelle Durchführung der Antigentests nach der Corona-Testverordnung zugelassen sind. Angegeben ist auch die jeweilige Sensitivität der Tests.
Für die Anwendung dieser Tests ist jedoch eine Unterweisung erforderlich. Diese können z.B. der Hausarzt, eine Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder die Kreis- oder Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) vornehmen.

Neue Einreisebestimmungen in Rumänien
Deutschland wurde von Rumänien als Risikogebiet eingestuft, daher gilt auch für nach Rumänien zurückkehrende Arbeitnehmer eine 14tägige Quarantänepflicht. Neu hinzu kommt, dass auch in Rumänien eine Pflicht zur Einreisemeldung besteht. Diese kann digital (https://chestionar.stsisp.ro/)  oder  in Papierform (Anlage 2) erfolgen. Zusätzlich gilt ab dem 12.02.2021 auch in Rumänien für Einreisende aus Risikogebieten eine Testpflicht. Alle Einreisenden aus einem Risikogebiet müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, dessen Probenentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise erfolgt sein darf.Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen,
•  die gegen das Coronavirus geimpft wurden und
   die 2. Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise
   nach Rumänien erhalten haben (Nachweis über
   Impfbescheinigung)•  die in den letzten 90 Tagen vor Einreise positiv
   auf Covid-19 getestet wurden (Nachweis durch
   ärztliche Unterlagen)•  LKW-Fahrer (zulässige Höchstkapazität von über
   2,4 Tonnen)•  Fahrer für Personenbeförderung (mehr als 9 Sitze,
   einschließlich Fahrersitz)
Das Formular für die Anmeldung der Einreise nach Rumänien stellen wir auf unserer Internetseite zum Download zur Verfügung.

HIT-Tier 2021 – Neue Funktionen
Seit diesem Jahr gibt es über HI-Tier die Möglichkeit, sich bestimmte Meldungen auch per E-Mail schicken zu lassen. Diese sind u.a.

  • Meldung von VVO-Vorgängen (Vorgangsliste)
  • Erinnerung an die halbjährliche TAM-Meldung
  • Zusenden einer neuen PIN bei Verlust der PIN-Nummer

Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, muss man es jedoch erst einrichten. Dazu einfach in HI-Tier einloggen und unter dem Menüpunkt „Bestätigter Kommunikationskanal“ eine E-Mail-Adresse eingeben und die gewünschten Punkte auswählen. Anschließend bekommt man per E-Mail einen Bestätigungscode, der in HIT eingeben werden muss.

Sachstand Rote Gebiete
Es kann bislang nicht exakt nachvollzogen werden, auf welcher Grundlage die Ausweisung erfolgt ist. Wir haben deshalb gemeinsam mit den anderen Kreisverbänden in Niedersachsen ein weiteres Gutachten hinsichtlich der Beurteilung der fachlichen Grundlagen für die neue Ausweisung erstellt. Diesbezüglich werden zunächst die Daten, die der Ausweisung zugrunde gelegt worden sind, angefordert. Dies erfolgt zentral für alle Kreisverbände Niedersachsens und auch für das Landvolk Land Hadeln durch die Rechtsanwaltskanzlei, die bislang die erhobenen Normenkontrollklagen gegen die bereits bestehende Niedersächsische Düngeverordnung begleitet hat.

Nach Vorliegen der Daten wird das Gutachten durch Dr. Hannappel erstellt. Gleichzeitig wird weiter die rechtliche Schiene verfolgt. Die bereits erhobenen Normenkontrolldaten gegen die „alte“ Niedersächsische Düngeverordnung werden geändert und unter fachlicher Begleitung von Dr. Hannappel weiter gegen die jetzt in Rede stehende Düngeverordnung mit der entsprechenden Kulisse der Roten Gebiete betrieben.

Hinweis: Einzelbetriebliche Eingaben, die hinsichtlich der roten Gebiete gemacht wurden, werden mit dem Hinweis bearbeitet, dass die angeforderten Daten gegen einen Kostenbeitrag von bis zu 500,- Euro zu erhalten sind. Da, wie oben bereits erwähnt, nunmehr eine zentrale Datenabfrage für ganz Niedersachsen erfolgt, ist es nicht erforderlich, dass jeder Einzelne die Daten noch verlangt und den Betrag für die Abgabe bezahlt. Wir gehen davon aus, dass die Daten uns in einem Zeitraum von ca. 2 Monaten vorliegen. Wir werden hierzu eine Mitteilung machen. Die Daten können dann, von uns, den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Webseminare der Landwirtschaftskammer
Winterbegrünung nach Mais
Termin: 01.03.2021, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr; Teilnahmegebühr: 29,- €
Anmeldung über unsere Internetseite, Webcode 33005893
Eine gelungene Winterbegrünung durch Grasuntersaaten bringt ökonomische und ökologische Vor-teile: Die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, Konservierung von Nährstoffen, der verbesserte Erosionsschutz sowie das geänderte Landschaftsbild ermöglichen einen nachhaltigen Maisanbau. In Wasserschutzgebieten, Gebietskulissen nach Wasserrahmenrichtlinie und Agrarprogrammen werden Untersaaten im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen gefördert. Auch vor dem Hintergrund der neuen Düngeverordnung sind sie ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Pflanzenproduktion. Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Informationen zu Möglichkeiten der Winterbegrünung durch Zwischen-früchte.
Programm
1. Düngeverordnung / Zwischenfrüchte Holger Oest, Bezirksstelle Bremervörde
2. Anbauempfehlungen und Leistungspotential von Grasuntersaaten Heinrich Romundt, Bezirksstelle Bremervörde

Anbau von Sorghum
Termin: 04.03.2021, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr; Teilnahmegebühr: 29,- €

Anmeldung über unsere Internetseite, Webcode 33005894
Sorghum ist insbesondere auf ertragsschwachen Standorten eine Alternative zum Maisanbau. In Beregnungsregionen bietet die trockentolerante Kultur Ansätze, den Beregnungsbedarf zu reduzieren. Sorghum toleriert im Vergleich zum Mais eine stärkere Restverunkrautung. Wildschäden, bzw. tierische Schaderreger sind in Sorghum weniger problematisch. Neben der Nutzung zur Biogaserzeugung ist Sorghum auch als Grundfutter für die Rinderfütterung einsetzbar.

Programm
1. Allgemeines zur Kulturpflanze Sorghum und deren Anbauwürdigkeit Thekla-Karina Niehoff, LWK Niedersachsen
2. Versuchsergebnisse der LWK Niedersachsen und Hinweise zum Anbau Heinrich Romundt, Bezirksstelle Bremervörde
3. Erfahrungsbericht aus der Praxis Landwirt Friedrich Kettenburg, Unterstedt

Mais-Mischanbau
Termin: 04.03.2021, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr; Teilnahmegebühr: 29,- €
Anmeldung über unsere Internetseite, Webcode 33005895
Der Mischanbau bietet viele interessante Perspektiven, z.B. die Verbesserung der Futterqualität und die Erhöhung der Biodiversität. In den nächsten Jahren werden weitere pflanzenbauliche und züchterische Fortschritte, sowie eine angepasste Erntetechnik dies Anbausystem stärken. Die Honorierung der zusätzlich erbrachten ökologischen Leistungen wäre wünschenswert. Die Anerkennung als „Ökologische Vorrangfläche“ könnte weitere Anbauimpulse gegeben.
Programm
1. Mais-Mischanbaukulturen, Versuchsergebnisse und Anbautipps Heinrich Romundt, Bezirksstelle Bremervörde
2. Versuchsergebnisse zur N-Düngung, Proteingehalten und Rest-Nmin Werten von Mais im Vergleich zur Mais-Stangenbohnen Mischkultur Thekla-Karina Niehoff, LWK Niedersachsen
3. Erfahrungsbericht aus der Praxis, Fragen und Diskussion Landwirt Frank Cordes, Reeßum

Beseitigung von Zwischenfrüchten
Zwischenfrüchte, die für das Greening angebaut wurden, dürfen seit dem 16. Februar beseitigt wer-den. Hierbei ist es aus förderrechtlicher Sicht egal, ob dies chemisch oder mechanisch geschieht.

Zwischenfrüchte, die im Rahmen der AUM-Pro-gramme AL2.1 oder AL2.2 angebaut wurden, dürfen nur mechanisch beseitigt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist hier nicht erlaubt. Früheste Beseitigungstermin ist für das Programm AL2.1 der 15. Februar. Für das Programm AL2.2 ist es der 01. März.
In Wasserschutzgebieten sind die jeweiligen Auflagen der Vereinbarung zu beachten.

Hecken und Bäume jetzt beschneiden
Am 1. März beginnt die Brut- und Nistzeit. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten Bäume, die außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.
Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag  8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail der Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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