LV Rundschreiben 08/20

LSV – Petition – Ablehnung des Agrapakets
Die Bewegung Land schafft Verbindung hat eine Petition beim deutschen Bundestag eingereicht. Ziel ist der Stopp des Agrarpaketes in seiner jetzi-gen Form. Im Anhang an dieses Rundschreiben ist der komplette Petitionstext mit der dazugehörigen Unterschriftenliste beigefügt.
Wir unterstützen diese Petition und möchten auch Sie bitten, hierfür Unterschriften zu sammeln.
Wichtig: Die Mitunterzeichnungsfrist endet am 19.03.2020.
Das heißt, dass alle Listen bis zu diesem Datum um 12:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegan-gen sein müssen! Per Mail, Fax oder Brief.
Die Kontaktdaten stehen auf dem Formular.
Setzen Sie sich zusammen mit Nachbarn, Freun-den und Familien und unterstützen diese Aktion! Sie können die Petition auch online unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_10/_30/Petition_100795.$$$.a.u.html .
Dort kann die Petition auch per Twitter, Facebook, WhatsApp oder Email mit anderen geteilt werden. Petition.pdf

Kleine Argumentationshilfe
Nährstoffüberschüsse konsequent abgebaut
L P D – „Unsere Landwirte setzen alle Hebel in Bewegung, um die im Mai 2017 verschärften Vorgaben der Düngeverordnung zu erfüllen“. Mit diesen Worten kommentiert Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies die Daten des heute vorgelegten Nährstoffberichtes der Landesregierung. „Wir sehen, dass die Landwirte landesweit ernsthaft mitarbeiten, um Nährstoffeinträge in Gewässer zu verhindern und die Nährstoffobergrenzen einzuhalten“, schildert er und fügt an: „Nährstoffüberschüsse wurden konsequent abgebaut. Der für 2018/19 ausgewiesene Überschuss von 31.000 Tonnen ist bereits Vergangenheit, unsere Landwirte haben nach den jüngsten Statistiken ihren Mineraldüngereinkauf um genau diese Menge nochmals reduziert“. Für die geplanten weiteren Einschränkungen der Düngung durch den Bundesgesetzgeber sieht Hennies daher keine Notwendigkeit. Nachholbedarf gebe es nur in einzelnen Regionen und auf einzelnen Höfen, räumt der Vizepräsident und Vorsitzende des Umweltausschusses im Landvolk Niedersachsen ein. Daher steht der Verband zu der elektronischen Nährstoffmeldung, kurz ENNI. Sie erlaube einzelnen Betriebsleitern Einsparpotenzial zu erkennen und umzusetzen und ermögliche zugleich eine gezieltere Kontrolle und ist bundesweit einmalig. „Nur ein solcher punktgenauer Ansatz kann zielführend sein und ist allen pauschalen Vorgaben deutlich überlegen“, betont Hennies. Gesunkene Tierbestände, ein geringerer Mineraldüngereinsatz, eine stärkere Verbringung der Wirtschaftsdünger aus Viehhaltungs- in Ackerbauregi-onen sowie einen stärkeren Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen hatte das Landvolk wiederholt als Argumente gegen eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung angeführt und sieht sich in dieser Einschätzung durch den Nährstoffbericht bestätigt. „Mit der Förderung zum Bau zusätzlicher Behälter für Wirtschaftsdünger in Ackerbauregionen, Investitionsanreizen und -zuschüssen in moderne Ausbringungstechnik oder auch der Einführung einer Meldepflicht des Mineraldüngerhandels über die an Landwirte verkauften Nährstoffmengen können wir gemeinsam noch besser werden“, regt Dr. Hennies an. Schwieriger werde für die Landwirte dagegen die schnelle Reaktion auf witterungsbedingte Schwankungen. So hat der Extremsommer 2018 zu starken Ertragseinbrüchen geführt, die Pflanzen haben den ausgebrachten Dünger nur begrenzt aufnehmen können und höhere Reserven im Boden hinterlassen. Der Landvolkvizepräsident appelliert zugleich an die Landwirte in den Regionen, die aktuell die Düngerobergrenzen noch überschreiten, weiter aufzuholen und damit die Diskussion um die Reinhaltung des Wassers weiter zu versachlichen.

ASP-Online-Seminar
Im hinteren Teil dieses Rundschreibens gibt es Informationen zu einem Onlineseminar, das am 24. März in der Zeit von 19:30 bis 21:00 Uhr statt-findet. Hier hat man die Möglichkeit sich ein aufgezeichnetes Seminar zum Thema ASP anzusehen (Was passiert bei einem ASP-Fund? was kommt auf Landwirte und Jäger zu?). Dazu muss die Veranstaltung jedoch zum Preis von 0,00 € gebucht werden (In den Waren->Zur Kasse gehen ->Rechnungsadresse eingeben, dann kommt eine Rechnung von 0,00 €) Die Teilnahme ist kostenlos.
https://shop.akademie.vet/shop/product/die-afrikanische-schweinepest-gerustet-fur-den-ernstfall-387

GAP-2020 – was ist mit Greening???
Die Antragsphase 2019 steht bevor, ein nicht unwesentliches Element ist seit mehreren Jahren das sog. „Greening“, hierbei handelt es sich um Anbaudiversifikation, ökologische Vorrangflächen und Dauergrünlanderhaltung.
Der Betriebsleiter sollte bei seinen Anbauentscheidungen, die „Greening-Auflagen“ im Kopf haben. Es ist zu beachten, dass beim Agrarantrag 2019 die „Maßnahmen zum Greening“ bereits entsprechend anzugeben sind!

Neue Registriernummer
In den vergangenen Jahren gab immer wieder Probleme, da Betriebe bei der Antragstellung nicht über eine gültige Registriernummer verfügten. Wenn es auf Ihrem Betrieb seit der Antragstellung 2019 Veränderungen gegeben hat oder diese noch bis zum 15.05.2020 geplant sind, sollten Sie überprüfen, ob die Beantragung einer neuen Registriernummer nötig ist. Auch beim Ausscheiden oder der Neuaufnahme von Gesellschaftern kann eine neue Registriernummer nötig werden.

Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN können nicht ein-mal die „Grunddaten des Vorjahres“ eingesehen werden!!!!
Wir bitten vorab zu überprüfen, ob Ihre PIN-Nummer vorliegt, ggf. melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen. Dies gilt vor allem auch für Betriebe, denen im vergangenen Jahr (aus verschiedensten Gründen) eine neue Fördernummer zugeteilt wurde, denn dann ist die PIN-Nummer für den Agrarantrag (Fördernummer) in der Regel nicht die PIN-Nummer für die HIT-Datenbank (Tierhaltungsnummer)!

Flächen mit dem Grünlandstatus pDGL 2015
jetzt ackern!
Um den Ackerstatus von Flächen mit dem Status pDGL 2015 zu erhalten, müssen diese bis zum 15.05.2020 umgebrochen und mit einer Ackerkultur, z.B. Mais, bestellt sein.
Seit 2018 gilt die Regelung, dass pDGL Flächen lediglich gepflügt und wieder neu mit Ackergras angesät werden können. Dieser „Umbruch“ inkl. Neu-ansaat muss innerhalb von 1 Monat nach dem Pflügen bei der Bewilligungsstelle per Formular angezeigt werden. Das Formular ist auf der Seite Landwirtschaftskammer unter dem Webcode 01035025 abrufbar.

Bodennahe Ausbringung zu Ackergras
Die Frage nach der Notwendigkeit einer bodennahen Ausbringung zu Ackergras wurde vermehrt an die Beratung und die Düngebehörde herangetragen.
Nachfolgend eine Klarstellung von Jelko Djuren, Prüfdienste der LWK, zu diesem Thema:

„Die Pflicht bodennah auszubringen gilt auf bestelltem Ackerland, aber nicht auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau. Unter mehrschnittigem Feldfutterbau sind in aller Regel Ackergras, Klee-grasbestände zu verstehen, und zwar auch dann, wenn sie erst im Herbst 2019 gesät wurden. Mehrschnittig heißt: mehr als 1 Schnitt.
Beispiele:
• Gras nach Gerste im August 2019 gesät, im Herbst 1 x gemäht, soll im Mai 1 x gemäht wer-den, kann im Frühjahr 2020 mit Breitverteilung gedüngt werden.
• Gras nach Mais im Oktober 2019 gesät, im Herbst keine Ernte, soll im Laufe des Jahres 2020 mind. 2 x gemäht werden, kann im Frühjahr 2020 mit Breitverteilung gedüngt werden
• Gras nach Mais im Oktober 2019 gesät, im Herbst keine Ernte, soll im Mai 1 x gemäht wer-den, muss im Frühjahr 2020 bodennah gedüngt werden.
Fazit: Nur Grasbestände auf Ackerland, bei denen offensichtlich keine Mahd möglich/plausibel ist oder nur maximal einmal geschnitten werden, müssen zwingend bodennah gedüngt werden.
Dies betrifft wohl die Masse der Grasuntersaaten in Mais, die entweder so dünn und lückig stehen, dass gar kein Schnitt plausibel ist oder, wenn Nut-zung möglich und vorgesehen, nur 1 x gemäht werden, weil hinterher wieder Mais reinkommt.“

Brut- und Nistzeit seit dem 01. März
Am 1. März hat die Brut- und Nistzeit begonnen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten Bäume, die außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grund-flächen stehen, sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu set-zen oder zu beseitigen.

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24. März 2020 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Referenten:
Dr. Barbara Gottstein und Dr. Jens Bülthuis

Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa versetzt Landwirtschaft und Jägerschaft in große Sorge. Im Osten und im Westen von Deutschland ist sie schon längst angekommen und die positiven Funde bei Schwarzwild kommen der deutschen Grenze immer näher. In der Theorie sind wir auf den Seuchenfall vorbe-reitet: Schon im Jahr 2014 wurde durch das Ministerium in Niedersachsen eine Sachverständigengruppe eingerichtet, Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel haben zusammen mit den niedersächsischen Behörden Krisenpläne für den möglichen Seuchenausbruch ausgearbeitet und veröffentlicht.
Doch was bedeutet das genau? Was passiert beim ersten ASP-Fund in Niedersachsen? Was kommt auf den Landwirt zu? Was auf die Jäger? Wie kann eine Zusammenarbeit konkret aussehen?
Es gibt viele Fragen im Detail – Fragen ganz praktischer, organisatorischer, aber auch wirtschaftlicher Natur, und alle Beteiligten sollten wissen, was im Ernstfall auf der Tagesordnung steht!
Für diesen Austausch besteht Gelegenheit am 24. März 2020 im Live-Webinar mit unserer Referentin Dr. Barbara Gottstein, Referatsleiterin im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Dr. Jens Bülthuis, Bürgermeister, Veterinärmediziner, aktiver Jäger seit 40 Jahren und Vorsitzender der Jägerschaft Soltau.
In diesem 90-minütigen Online-Seminar bekommen Sie neben einem kompakten Überblick über die wichtigsten Fakten zur ASP die Möglichkeit, im Live-Chat Ihre Fragen zu stellen! Nutzen Sie das Gespräch mit der versammelten Fachkompetenz!

Was sind virtuelle Klassenräume/Online Seminare?
Das sind Live-Seminare zu einem festgelegten Zeitpunkt. Sie erleben die Referenten live am Bild-schirm und die Teilnehmer können interaktiv an den Umfragen und Tests sowie am Live-Chat teilnehmen. Auf diesem Wege können die Teilnehmer konkrete Fragen an den Referenten richten.

Im Vorfeld des Online-Seminars ist es auch möglich, dass Sie Ihre persönlichen Fragen an
verlag@george-oslage.de einreichen, damit während der Veranstaltung ganz individuell darauf eingegangen werden kann.
Was sind Webinare?
Webinare sind aufgezeichnete Seminare. Sie sehen die gesamte Präsentation und auch die Diskussion aus dem Live-Termin, die Teilnehmer können aber selber keine Fragen mehr an den Referenten richten.
Was brauche ich zum Mitmachen?
PC oder Laptop mit schnellem Internetanschluss und Lautsprecher für die Tonspur.
Wo kann ich mich anmelden?
Bitte bei unter www.akademie.vet anmelden oder mit dem Direktlink:
https://shop.akademie.vet/shop/product/die-afrikanische-schweinepest-gerustet-fur-den-ernstfall-387
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahme ist kostenlos
Die kostenlose Teilnahme wird von dem Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V., der GESEVO GmbH und der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. unterstützt.