LV Rundschreiben 08/21

Landvolk Hadeln

Eine Hofnachfolge muss gut vorbereitet werden
Wer den Betrieb nicht innerfamiliär weiterführen kann, findet Anwärter auf „ebay“
L P D – Das Thema Hofnachfolge ist vielschichtig, komplex und für die Familienbetriebe oft auch emotional schwierig und wirtschaftlich herausfordernd. Aus einer Broschüre des Vereins Information Medien Agrar (i.m.a.) geht hervor, dass neben dem Klimawandel und der unsicheren Preis- und Einkommenssituation für Landwirte die Hofnachfolge – und oftmals auch das Problem, überhaupt einen geeigneten Nachfolger zu finden – als größte Herausforderungen für die Zukunft genannt werden.

Erste Schritte für eine spätere Übergabe seines Betriebes an seinen Sohn hat Manfred Tannen gemacht. Der Vizepräsident des Landvolk Niedersachsen hat seinen Milchviehbetrieb zusammen mit seiner Frau bewirtschaftet, bis im Jahr 2018 klar war: Der Junior steigt in die dafür neu gegründete Tannen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ein. Um den Generationswechsel vorzubereiten, hat die Familie aus Ostfriesland klare Absprachen getroffen und sich anwaltlich beraten lassen. „Für uns war wichtig, dass die Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind und jeder von uns einen gewissen Freiraum erhält“, berichtet Tannen.
Diese Schritte empfiehlt der Landwirt auch anderen Familien, bei denen eine Hofnachfolge absehbar ist. Beratend können dabei die Kreislandvolk- und Hauptvereine ihren Mitgliedern zur Seite stehen. Glücklich ist, wer die Nachfolge wie Manfred Tannen innerhalb der Familie regeln kann. Doch für manchen Betriebsleiter stellt sich ab einem höheren Alter die Frage: was kommt? Und vor allem: wer?

Seit einiger Zeit sind Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger sogar auf „ebay“ oder spezialisierten Internetportalen zu finden. Eine gute Alternative, denn die Zahlen für Niedersachsen zeigen, dass eine gesicherte Nachfolge keineswegs die Regel ist: Lediglich in den Landkreisen Emsland, Cloppenburg, Vechta, Uelzen, Hildesheim, Hameln-Pyrmont und Goslar sowie den stadtnahen Räumen um Wolfsburg und Braunschweig und in der Region Hannover ist die Quote höher als 35 Prozent. Das heißt, eine Mehrzahl der über 55-jährigen landwirtschaftlichen Betriebsinhaber weiß nicht, wer den Hof übernimmt.
Oft möchten die Kinder andere Berufe ergreifen. Auch der Traditionsgedanke nimmt ab. Manchmal können auch Faktoren wie die Größe des Betriebes, die Flächenausstattung oder eine Verschuldung die Gründe gegen eine Übernahme sein. Manfred Tannen freut sich, dass trotz aller Herausforderungen, denen sich Landwirte stellen müssen, die Ausbildungszahlen in der Landwirtschaft gegenüber anderen Wirtschaftszweigen sehr stabil sind. Es interessieren sich viele junge Menschen für eine Ausbildung in der Landwirtschaft oder für ein agrarwissenschaftliches Studium. (LPD 17/21)

Welf Quassowsky wird Sie zum Thema Hofübergabe gerne umfassend beraten und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Hofübergabe behilflich (04751-9226 0).

Biogasanlagen – Nachgärer können als Lagerraum angerechnet werden
Hannover. Bei Biogasanlagen können Nachgärer weiterhin anteilig als Lagerraum angerechnet werden. Darauf weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hin.
Unter Berücksichtigung der Inputstoffe, der Verweilzeiten und der jeweiligen Fugatfaktoren der verwendeten Substrate können Nachgärer weiterhin mit bis zu max. 70 Prozent des Gesamtvolumens eine Lagerraumfunktion übernehmen. Die bisher gängige Verwaltungspraxis in Bezug auf die Ermittlung des erforderlichen Lagerraums bei Biogasanlagen hat in Niedersachsen somit weiterhin Bestand.
Zum Ende des Jahres hatte das Ministerium (ML) Hinweise für die Anerkennung von Lagerraum bei Biogasanlagen bei der Prüfung von Verwertungskonzepten sowie bei der Kontrolle von Biogasanlagen durch die Prüfdienste herausgegeben.
Demnach sollten bei der Prüfung von Verwertungskonzepten sowie bei Lagerraumkontrollen im laufenden Betrieb ab dem 1. Januar 2021 Nachgärer im Regelfall nicht mehr als Lagerraum anerkannt werden. Der Umgang mit Bestandsanlagen, die unter anteiliger Berücksichtigung des Nachgärers genehmigt wurden, sollte im Einzelfall entschieden werden.
Diese Hinweise wurden fachlich stark hinterfragt und zogen eine intensive Diskussion nach sich.
Nach umfassender Prüfung des Sachverhaltes und Vorlage einer detaillierten Verfahrensbeschreibung zur Berechnung der Lagerraumkapazität von Biogasanlagen durch den zuständigen Fachbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist das ML zu dem Ergebnis gekommen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige Berücksichtigung des Nachgärers als Lagerraum fachlich gerechtfertigt und rechtlich zulässig ist.

PRO WEIDELAND veranstaltet Videowettbewerb zum Thema Weideaustrieb
Es ist ein Moment purer Lebensfreude – Kühe, die nach der winterlichen Stallsaison auf die Weide gelassen werden. Die Kühe hüpfen, springen und galoppieren fröhlich auf die grünen Frühlingsweiden – und diese Freude steckt alle drumherum an. Nicht ohne Grund bezeichnen viele Landwirte und ihre Familien dieses tierische Rennen als einen der Höhepunkte des Jahres. In diesem Moment voller Lebensenergie wird sichtbar: Weidehaltung dient nicht nur dem Tierwohl, der Biodiversität und dem Umweltschutz, sondern prägt auch unser Landschaftsbild. Weidegang macht die Landwirtschaft sichtbar und ist die von der Gesellschaft präferierte Haltungsform.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die PRO WEIDELAND Deutsche Weidecharta GmbH unter dem Dachverein Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen e.V. den feierlichen Weideaustrieb in diesem Jahr erneut in ein neues Format übertragen. Es wird ein Videowettbewerb veranstaltet. Landwirte und sonstige Hobby-Videografen sind aufgerufen, ein kurzes Video dieses tierischen Spektakels einzusenden und die Gesellschaft damit am Beginn der Weidesaison teilhaben zu lassen. Die freudigen Videos sollen für lichte Momente in dieser so besonderen Zeit sorgen.
Es winkt ein attraktiver Preis: Eine Drohne der Marke DJI Mavic Air im Wert von rund 800 €. Der Wettbewerb startet am 10. April. Einsendungen werden bis zum 16. Mai entgegengenommen. Die schönsten Wettbewerbseinsendungen werden unter anderem auf allen Kanälen von PRO WEIDELAND und dem Grünlandzentrum zu sehen sein.
Die Videos sollen digital über WeTransfer oder einen ähnlichen Dienst an gewinnspiel@proweideland.de gesendet werden.
Die Anforderungen an das Video wie zum Beispiel die Aufnahmelänge oder das Format des Videos sowie weitere Informationen sind unter https://proweideland.eu/videowettbewerb zu finden.
Zudem ist gewünscht, dass mit der Veröffentlichung der Videos von Weideaustrieben bis zum Samstag, den 10. April 2021 bis 11:00 gewartet wird, damit die gemeinschaftliche Aktion nicht an Bedeutung verliert. Dieses Datum ist somit der mediale Startschuss für die Weidesaison.

Alterskasse
Leichter zum Beitragszuschuss ab 1. April
Damit mehr Versicherte eine höhere Chance auf einen Zuschuss zu ihrem Alterskassenbeitrag haben, werden die hierfür geltenden Einkommensgrenzen ab 1. April 2021 angehoben.
Dazu erhalten die Beitragszahler ab dem 1. April 2021 einen Zuschuss, wenn ihr Einkommen unter 23.688 Euro (unverheiratet) oder unter 47.376 Euro (verheiratet) für die westlichen Bundesländer liegt. Der Beitrag kann so um maximal 60 Prozent reduziert werden.

Antragstellung
Mitglieder der LAK, die künftig einen Zuschussanspruch aufgrund der neuen Einkommensgrenzen haben werden, sollten einen Antrag frühestens ab März – spätestens aber bis Ende Juli 2021 – stellen. So kann der Zuschuss ab 1. April gewährt werden. Geht der Antrag später ein, gewährt die LAK den Zuschuss ab dem Kalendermonat des Antragseingangs, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Das Antragsformular kann im Internet unter www.svlfg.de/beitragszuschuss abgerufen werden. Anträge können auch online über das Versichertenportal der SVLFG unter www.svlfg.de/meine-svlfg-digital gestellt werden. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Welches Einkommen zählt?
Wie bisher ist das landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Einkommen aus dem Steuerbescheid ausschlaggebend dafür, ob ein Zuschussanspruch besteht oder nicht. Ausnahme: Wird das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a Einkommensteuergesetz ermittelt, berechnet die LAK dies mit Hilfe des Wirtschaftswertes und der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft. Erwerbsersatzeinkommen wird ebenfalls berücksichtigt. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Renten. Ist der letzte Steuerbescheid älter als vier Jahre oder liegt noch keiner vor, ist das Einkommen des vorvergangenen Jahres maßgeblich und wird von der LAK erfragt.

Vegetationsbeginn wird bald erreicht
Als phänologische Zeigerpflanze für den Beginn der Grünlandvegetation ist die Forsythie mit ihrem gelb blühenden Strauchwerk bekannt. Sie zeigt ihre Blüten mit Erreichen einer (korrigierten) Temperatursumme um 200 °C regelmäßig im März des Jahres. Der Witterungsverlauf weicht nun seit einigen Jahren regelmäßig und immer deutlicher vom langjährigen Mittel der für diese Klimaregionen typischen Werte ab.
Auch der Vegetationsbeginn im Grünland wird zunehmend früher erwartet. Nach einer sehr kalten Woche und nachfolgend ungewöhnlich warmen Temperaturen in der letzten Februardekade werden bis Anfang März Temperatursummen zwischen 92 und 123°C erwartet, so dass Grünlandpflege und Vorbereitungen für die mineralische Ergänzungsdüngung in diesen Tagen beginnen.
Bei dem aktuell zu erwartenden Temperaturverlauf wird der allgemeine Vegetationsbeginn in den Regionen etwa ab 10. März erwartet. Bei guter Befahrbarkeit kann bereits mit den Pflegemaßnahmen im Grünland begonnen werden, auch Nachsaaten und die mineralische Düngung können schon in der ersten Märzhälfte erfolgen.
LWK-Niedersachsen

ANDI-Agrarförderung 2021

Terminvergabe Sammelantrag 2021
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung –ANDI 2021-. Aufgrund der aktuellen Lage werden wir die Termine auch in diesem Jahr wieder telefonisch oder in Form einer Videokonferenz durchführen. Genauere Infos erhalten sie dazu bei der Terminvergabe, zu der Sie sich gerne unter 04751-9226-0 melden können.

Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz
Weiterer Termin am 18.03. von 14.00 bis 16.00 Uhr!
Die Anmeldung kann ab sofort über die Internetseite der LWK-Niedersachsen erfolgen, bei Eingabe des folgenden Webcodes gelangen Sie direkt zur Veranstaltung: 33005976

Weiteres Webseminar der Landwirtschaftskammer
Das Projekt NuReDrain
Termin: 10.03.2021, 09.15 Uhr – 15.30 Uhr; kostenfrei
Anmeldung über unsere Internetseite, Webcode 33005873
Das Projekt NuReDrain (Nutrients Removal and Recovery from Drainage Water) beschäftigt sich mit der Entfernung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus landwirtschaftlichen Dränagewässern.
Im Rahmen des Interreg-Projektes NuReDrain (https://northsearegion.eu/nuredrain/) stellen Ihnen Experten aus Deutschland, Dänemark und Schweden technische „End-of-Pipe“ Maßnahmen vor, um Gewässer besser vor Stickstoff- und Phosphor-Einträgen zu schützen.
Im Projekt NuReDrain (Nutrients Removal and Recovery from Drainage Water) wird u.a. an der Filterung von Nährstoffen aus landwirtschaftlichen Drainagewässern geforscht. Ziel ist dabei die Entwicklung praxistauglicher und kosteneffektiver Filtertechnologien. In Feldversuchen in Deutschland, Belgien und Dänemark wird eine Vielzahl an Filtersubstraten und -modellen bei verschiedenen Nährstoffkonzentrationen auf ihre Eignung zur Filterung von N und/oder P getestet. Ergebnisse von 3 Versuchen und einer Modellierung des P-Rückhaltes auf Einzugsgebietsebene werden hier vorgestellt.

Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.

Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag  8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail der Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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