LV Rundschreiben 09/20

Land Hadeln

Verwertungsmöglichkeiten von Biomasse aus nassen Mooren: Beispiele aus der Praxis
Die Wiedervernässung von Mooren rückt mit Blick auf den Klimaschutz aber auch zur Förderung der Artenvielfalt immer weiter in den Fokus der Gesellschaft. Sollen die Flächen weiterhin genutzt werden, sind oftmals Nutzungsalternativen, die mit den nassen Böden zurechtkommen, gefragt. Am 18.03.2020 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr wird es dazu im Hamme Forum Ritterhude eine Informationsveranstaltung geben. In unterschiedlichen Vorträgen und an zahlreichen Informationsständen wird über die Möglichkeiten des Anbaus von Biomasse in vernässten Mooren, aber auch die Möglichkeiten der Verwertung von Biomasse aus vernässten Mooren informiert. Zielgruppen sind unter anderem Landwirte, Flächeneigentümer und Verbände. Die Teilnahme ist kostenlos.
Um Anmeldung wird bis spätestens zum 13.03.2020 per Email an sekretariat@lpv.de gebeten. Weitere Informationen erhalten Sie bei
Susanne Abel, Greifswald Moor Centrum, 03834-8354220, Susanne.abel@greifswaldmoor.de
www.mokli.de
Das dazugehörige Programm (3 Seiten) mit einer Übersicht über die Vorträge und der Liste Aussteller schicken wir Ihnen auf Wunsch auch gerne zu.

ASP-Online-Seminar
Das Seminar findet am 24. März in der Zeit von 19:30 bis 21:00 Uhr statt. Hier hat man die Möglichkeit sich ein aufgezeichnetes Seminar zum Thema ASP anzusehen (Was passiert bei einem ASP-Fund? Was kommt auf Landwirte und Jäger zu?). Dazu muss die Veranstaltung jedoch zum Preis von 0,00 € gebucht werden (In den Waren ->Zur Kasse gehen ->Rechnungsadresse eingeben, dann kommt eine Rechnung von 0,00 €) Die Teilnahme ist kostenlos.
https://shop.akademie.vet/shop/product/die-afrikanische-schweinepest-gerustet-fur-den-ernstfall-387

ANDI 2020
Im Anhang an dieses Rundschreiben haben wir Informationen des SLA zu ANDI 2020. Anhang.PDF

GAP-2020 – was ist mit Greening???
Die Antragsphase 2019 steht bevor, ein nicht unwesentliches Element ist seit mehreren Jahren das sog. „Greening“, hierbei handelt es sich um Anbaudiversifikation, ökologische Vorrangflächen und Dauergrünlanderhaltung.
Der Betriebsleiter sollte bei seinen Anbauentscheidungen, die „Greening-Auflagen“ im Kopf haben. Es ist zu beachten, dass beim Agrarantrag 2019 die „Maßnahmen zum Greening“ bereits entsprechend anzugeben sind!

Neue Registriernummer
In den vergangenen Jahren gab immer wieder Probleme, da Betriebe bei der Antragstellung nicht über eine gültige Registriernummer verfügten. Wenn es auf Ihrem Betrieb seit der Antragstellung 2019 Veränderungen gegeben hat oder diese noch bis zum 15.05.2020 geplant sind, sollten Sie überprüfen, ob die Beantragung einer neuen Registriernummer nötig ist. Auch beim Ausscheiden oder der Neuaufnahme von Gesellschaftern kann eine neue Registriernummer nötig werden.

Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN können nicht ein-mal die „Grunddaten des Vorjahres“ eingesehen werden!!!!
Wir bitten vorab zu überprüfen, ob Ihre PIN-Nummer vorliegt, ggf. melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen. Dies gilt vor allem auch für Betriebe, denen im vergangenen Jahr (aus verschiedensten Gründen) eine neue Fördernummer zugeteilt wurde, denn dann ist die PIN-Nummer für den Agrarantrag (Förder-nummer) in der Regel nicht die PIN-Nummer für die HIT-Datenbank (Tierhaltungsnummer)!

Flächen mit dem Grünlandstatus pDGL 2015
jetzt ackern!

Um den Ackerstatus von Flächen mit dem Status pDGL 2015 zu erhalten, müssen diese bis zum 15.05.2020 umgebrochen und mit einer Ackerkultur, z.B. Mais, bestellt sein.
Seit 2018 gilt die Regelung, dass pDGL Flächen lediglich gepflügt und wieder neu mit Ackergras angesät werden können. Dieser „Umbruch“ inkl. Neu-ansaat muss innerhalb von 1 Monat nach dem Pflügen bei der Bewilligungsstelle per Formular angezeigt werden. Das Formular ist auf der Seite Landwirtschaftskammer unter dem Webcode 01035025 abrufbar.