
Niedersachsen kommt bei der Ausweisung der roten Gebiete einen wichtigen Schritt voran
Hannover. Die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete haben jetzt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies vorgestellt. Die Karte ergibt sich aus der überarbeiteten Verordnung, die heute in eine zweite Verbandsanhörung geht. Durch das neue Abgrenzungskonzept kommt es insbesondere im Nordosten und im Süden des Landes zu einer deutlich geringeren Flächenbetroffenheit als im ersten Entwurf. Im Nordwesten Niedersachsens hat auch die Aktualisierung der Klimadaten dazu geführt, dass einzelne Flächen aus dem Kulissenentwurf herausgefallen sind. Die Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasst nun eine Fläche von ca. 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens, statt 31 Prozent im ersten Entwurf. Der Grünlandanteil hat sich weiter reduziert, von zuvor drei auf nun unter einen Prozent.
Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Niedersachsen kommt bei der Abgrenzung der roten Gebiete einen wichtigen Schritt voran. Vor allem durch die Nutzung der Regionalisierung gelingt es, die Abgrenzung der roten Gebiete in grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen entscheidend genauer durchzuführen. Unsere niedersächsische Lösung gewinnt dadurch erheblich an Differenzierung und Nachvollziehbarkeit!“
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies: Erst vergangene Woche haben wir uns mit den Wasserverbänden und der Landwirtschaft auf die weitere Eingrenzung der Kulisse und auf ein Phasenmodell für eine weitere differenziertere und angepasste Ausweisung geeinigt. Wir haben dabei ein gemeinsames Ziel: ein bestmöglicher Grundwasserschutz, ohne dass Landwirte ohne Grund zu Betroffenen werden. In der jetzt bereits umgesetzten Phase 0 ist in den grünen Grundwasserkörpern mit roten Messstellen eine Regionalisierung durchgeführt worden. Dies wird im nächsten Schritt bis November auch in den roten Grundwasserkörpern erfolgen. Die Umsetzung eines echten Verursacherprinzips am landwirtschaftlichen Betrieb orientiert, wird dabei in der darauf folgenden Phase 2 einen hohen Stellenwert haben. Alle Schritte gehen wir gemeinsam mit der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft – und setzen damit unser Modell des erfolgreichen Niedersächsischen Weges fort.“
Der im Dezember 2020 veröffentlichte erste Entwurf hatte viele Fragen hervorgerufen. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium haben daher gemeinsam ein beratendes Begleitgremium mit Beteiligung der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft eingerichtet, um ein Konzept für eine schrittweise Präzisierung der Gebietsausweisung abzustimmen. In dem Beirat wurde insbesondere die Abgrenzung in den grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen diskutiert und ein Konsens für die erneute Überarbeitung erzielt. Zur Erinnerung: Durch die neue Düngeverordnung ist Niedersachsen verpflichtet, auch in diesen Grundwasserkörpern nitratsensible Gebiete auszuweisen.
Die intensiven Diskussionen seit Beginn des Jahres haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass die durch Niedersachsen zusätzlich vorzuschreibenden Maßnahmen neben den Gewässerschutzzielen noch stärker die betriebliche Umsetzbarkeit berücksichtigen müssen. Der überarbeitete Verordnungsentwurf enthält daher jetzt die beiden Maßnahmen „Einarbeitung innerhalb einer Stunde“ und „eigene Frühjahrs-Nmin-Proben“. Durch diese Maßnahmen soll die Ermittlung des Düngebedarfs noch stärker an den realen Gegebenheiten ausgerichtet und die Düngeeffizienz aus organischen Düngemittel weiter gesteigert werden. Damit soll der ressourcenschonende Einsatz von Nährstoffen unterstützt und so zu einer Reduzierung von Nährstoffeinträgen beigetragen werden. Flankiert werden diese beiden Maßnahmen zusätzlich von der „Meldemaßnahme“, durch die einzelbetrieblichen Nährstoffdaten der Betriebe in den roten Gebieten gewonnen werden. Diese Daten dienen nicht nur der Sicherstellung des Vollzugs, sondern sollen perspektivisch auch mit herangezogen werden, um die Emissionsbetrachtung bei der Ausweisung der Kulisse auf Grundlage einzelbetrieblicher Daten weiterzuentwickeln.
So geht es weiter:
Der neue Verordnungsentwurf soll nach einer zweiwöchigen Verbandsbeteiligung möglichst noch im April dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden, um Rechtssicherheit für die Betriebe herzustellen und die Vorgaben der Düngeverordnung 2020 auf Landesebene umzusetzen. Der Beirat wird den Prozess zur Weiterentwicklung der Methodik für die Gebietsausweisung weiter begleiten. Um flächendeckend einzelbetriebliche Daten nutzen zu können, ist ferner noch 2021 die Anpassung der landesweiten ENNI-Verordnung vorgesehen. 2022 können dann Daten durch die Betriebe gemeldet werden, die 2023 eine weitere Aktualisierung der Abgrenzung der roten Gebiete erlauben.
Hintergrund:
Das Vorgehen für die Ausweisung der roten Gebiete für die nächsten Jahre wurde im Beirat in einem „Phasen-Papier“ vorläufig vereinbart. Ziel des Papiers ist ein verlässlicher Rahmen. In der jetzt umgesetzten „Phase 0“ erfolgte die vorläufige Binnendifferenzierung in den betroffenen 25 grünen Grundwasserkörpern auf Basis einer Regionalisierung. Außerdem wurden unter anderem die Emissionskulisse auf Grundlage aktueller Klimadaten und die Messstellen erneut geprüft.
In „Phase 1“ erfolgt dann eine Regionalisierung in denjenigen Grundwasserkörpern, in denen die Messstellendichte und Verteilung den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV) entspricht. Zudem werden die Berechnungen zum Emissionsrisiko (Verwendung von aktuellen Agrarstrukturdaten) aktualisiert. Die neue Gebietsausweisung soll im Frühjahr 2022 wirksam werden.
Auf dem Portal der Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen kann man die neue Gebietskulisse auf einer interaktiven Karte anschauen:
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Nährstoffbericht- Landwirte verstärken Wasserschutz
L P D – „Da steht es schwarz auf weiß – unsere Landwirte in Niedersachsen strengen sich sehr an, die Düngung der Kulturpflanzen auf dem Acker und des Grünland noch effizienter zu gestalten und umweltbeeinträchtigende Nährstoffverluste zu vermeiden“, sagt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies zum heute vorgelegten Nährstoffbericht der Landesregierung. Der Landesbauernverband sieht die Zielsetzung der Düngeverordnung von 2017 grundsätzlich als erreicht an.
Nach Auffassung des Landvolks kann es aber noch einige Jahre dauern, bis die Maßnahmen zu spürbar sinkenden Nitratgehalten in den Messstellen führen. Die nochmalige Anpassung des Düngerechts im Jahr 2020 und weitere Verschärfungen der Landesdüngeverordnung sind für die Landwirtschaft in Niedersachsen nicht nachvollziehbar. „Die Politik ist jetzt gefordert, die Anforderungen der Düngeverordnung für die ‚roten Gebiete‘ wieder auf ein praxistaugliches und gerechtes Niveau zurückzuführen“, bekräftigt Hennies.
Das Landvolk sieht kein „Mengenproblem“ mehr bei der Stickstoffdüngung für Niedersachsen. Weitere Bemühungen sind erforderlich, den anfallenden Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung noch besser zu nutzen und zu verteilen. Dabei dürfen die Tierhalter aber nicht mit praxisfremden Vorgaben durch die Landesdüngeverordnung überfordert werden. Hier erwartet das Landvolk erhebliche Änderungen bei der anstehenden Verabschiedung der Verordnung.
Nährstoffbericht – Veröffentlichung durch LWK
Die positive Entwicklung der schrumpfenden Nährstoffüberschüsse (vgl. 8. Nährstoffbericht 2019/20, Webcode: 01038361) begrüßt auch Agrarministerin Babara Otte-Kinast. Genauere Informationen zu ihrer Pressemitteilung finden Sie unter Webcode: 01038561 auf der Internetseite der LWK Niedersachsen.
Niedersachsen unterstützt Schaf- und Ziegenhalter
L P D – „Es ist ein positives Signal, dass das Land Niedersachsen an unsere stark gebeutelten Schaf- und Ziegenhalter sendet. Mit der Schaf- und Ziegenprämie erhalten sie endlich die Wertschätzung ihrer wichtigen Arbeit“, freut sich Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers nach einer Videokonferenz mit Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies und Vertretern der Schaf- und Ziegenhalter. Das Land Niedersachsen unterstützt künftig die Schaf- und Ziegenhalter mit einer Prämie. Die Richtlinie tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Herden von mindestens 10 und maximal 200 Tieren können in den Genuss der Förderung kommen. Der Zuschuss beträgt 33 Euro pro Tier.
„Nachhaltiges Weidemanagement leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die extensive Schaf- und Ziegenbeweidung von Niedermoor- und Hochmoor-Standorten ermöglicht die Pflege feuchter und teilweise nasser Moorflächen. Dadurch werden diese Standorte erhalten und vor indirekter Entwässerung geschützt. Zudem trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt der offenen Kulturlandschaften bei und verbessert die Bodenfruchtbarkeit. Schaf- und Ziegenhalter haben in Niedersachsen einen hohen Wert: Sie übernehmen mit ihren Tieren die Aufgaben im Naturschutz, der Kulturlandpflege und der Arterhaltung. Das wollen wir mit der Prämie honorieren“, erklärt Umweltminister Lies.
Deshalb soll die Haltung von Schafen und Ziegen, die zum Stichtag 3. Januar des Antragsjahres über neun Monate alt sind, gefördert werden. Der Nachweis der Tieranzahl, für die eine Förderung beantragt wird, erfolgt über den Bescheid der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Zudem müssen die Tiere während des Zeitraums vom 1. April bis mindestens 15. September ununterbrochen im Betrieb gehalten werden, und sie müssen über Zugang zu Weideflächen verfügen. Tiere mit ganzjähriger Haltung im Stall sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mindestens zehn Tiere muss der Schaf- oder Ziegenhalter, der landwirtschaftliche Betrieb oder sonstige Landnutzer besitzen, um einen Antrag auf Förderung stellen zu dürfen. Bei 200 Tieren ist die Obergrenze erreicht. Der Zuschuss von 33 Euro pro Tier wird als De-minimis-Beihilfe gemäß den Beihilferegeln der EU-Kommission vergeben, weshalb vom Antragssteller eine De-minimis-Erklärung auszufüllen ist. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt, der Zuwendungshöchstbetrag beträgt gemäß geltender De-minimis-Regelung 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
„Da die Richtlinie zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, können Anträge für 2021 und 2022 gestellt werden. Mit dieser Regelung wird eine wichtige Lücke, die bis zum Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode entsteht, geschlossen. Die kurzfristig konzipierte Maßnahme zur Unterstützung der hiesigen Schaf- und Ziegenhalter geht über in eine langfristig ausgelegte Förderung der Weidetiere mit Mitteln aus der so genannten ersten Säule. Hierfür haben sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies gemeinsam gegenüber dem Bund eingesetzt. „Das sind zwei wichtige Jahre der Unterstützung unserer Schaf- und Ziegenhalter und für den Natur-, Arten- und Herdenschutz insgesamt“, erklären Umweltminister Lies und Landvolk-Vizepräsident Ehlers einstimmig.
Landvolk äußert sich zur Zielvereinbarung „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“
L P D – „Ich möchte, dass im Jahr 2050 noch Landwirtschaft auf Moorflächen möglich ist, mit moorschonenden Methoden, die noch eine Milchviehhaltung zulassen“, sagt Dr. Karsten Padeken, Vorsitzender des Grünland-Ausschusses im Landvolk Niedersachsen. Entwässerte Moorböden tragen erheblich zum Kohlendioxid-Ausstoß bei, deshalb sind ambitionierte Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Moorland nötig, stellt das Landvolk in einer aktuellen Stellungnahme zur Bund-Länder-Zielvereinbarung „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ fest und bietet an, sich mit eigenen Ideen und sinnvollen Konzepten zu beteiligen.
Die systematische Entwässerung und Erschließung heute bewirtschafteter Moore hat die Existenzgrundlage für tausende Familien in Niedersachsen geschaffen. Dies war gewollt, teilweise sogar staatlich auferlegt. „Die Kultivierung unserer Moorböden war eine historische Leistung im gesellschaftlichen Auftrag“, erinnert Padeken. Diese Arbeit, oft über Generationen hinweg und mit großen Verwerfungen verbunden, muss deshalb honoriert werden, fordert das Landvolk. So hat die Entwässerung von Moorböden insgesamt in den Regionen für wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand gesorgt und ist vor dem historischen Kontext als Erfolgsgeschichte anzusehen.
Heute werden Moorböden vor allem für die Erzeugung von Futtermitteln für Milchkühe, teilweise aber auch für Schafe und Pferde genutzt. In kleinerer Menge werden auch Kartoffeln oder Getreide, angebaut – oft durch spezialisierte Betriebe mit regionaler Vermarktung. Das Umsetzen der Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorland darf von den Moor-Landwirten kein Sonderopfer abverlangen und darf nicht unter Haushaltsvorbehalt stehen. Um dauerhaft Treibhausgas-Emissionen zu mindern, müssen vielmehr alle erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, denn durch die Pariser Klimabeschlüsse und die darauffolgenden Festlegungen in der EU und in Deutschland kommen auf die Landwirte schon genug neue Herausforderungen zu.
„Bund und Länder müssen nun einen Weg finden, die Lasten für die anerkannt notwendige Klimagasreduzierung zu teilen. Dies beinhaltet Maßnahmen von Renaturierung über Extensivierung bis hin zu moorschonenden Bewirtschaftungen. Eine Transformation der Gebiete mit Zwangsinstrumenten lehnen wir aber entschieden ab. Es darf keinesfalls zu einer einseitigen Belastung von Eigentümern oder Nutzern der Moore kommen“, fordert Karsten Padeken und gibt zu bedenken, dass auch die Anhebung des Wasserstandes mit erheblichen Investitionen und Unterhaltungskosten für die regionalen Unterhaltungsverbände verbunden ist.
Vernachlässigt wird nach Ansicht des Landvolks Niedersachsen, dass zudem eine präzise Bestandsaufnahme, ein Flurbereinigungsverfahren und wasserrechtliche Planungen notwendig sind. Auch die Wasserverfügbarkeit müsse berücksichtigt werden. (LPD 20/2021)
Achtung beim Agrardieselantrag
In den aktuellen Anträgen findet sich die Frage, ob Sie an Demonstrationen teilgenommen haben. Der dafür verbrauchte Diesel ist nicht steuerbegünstigt. Bitte achten Sie wie immer auch hier auf korrekte Angaben, damit am Ende nicht noch eine Steuerhinterziehung droht. Durch die vielen Berichte, Fotos und Videos der Veranstaltungen ist sicher vieles dokumentiert.
Zukunftstag 2021 ausschließlich in digitaler Form
Schulische Aktion ist dieses Jahr auf Bauernhöfen und in anderen Betrieben untersagt
L P D – Der niedersächsische Zukunftstag für Jungen und Mädchen findet in diesem Jahr zwar am 22. April 2021 statt, allerdings ausschließlich in digitaler Form. So lautet die Vorgabe des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehens, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Den Schülerinnen und Schülern ist es demnach untersagt, den Zukunftstag wie in den Vorjahren z. B. auf einem Bauernhof oder in einem anderen Unternehmen zu verbringen.
„Viele landwirtschaftliche Familien hätten auch in diesem Jahr gerne wieder Schulkinder aufgenommen. Unsere Bauernhöfe eignen sich für eine erste Berufsorientierung der jungen Generation sehr gut, weil die Kinder hier richtig mit anpacken können“, betont Martin Roberg, Vorsitzender des Ausschusses Bildung im Landvolk Niedersachsen. „Egal, ob die Kinder besonders tierlieb oder technikbegeistert sind, der Beruf Landwirt/in mit seinen vielfältigen Facetten ist für viele spannend.“ Roberg bedauert das Aussetzen des Zukunftstages, doch sobald die Pandemie es wieder zulasse, stünden landwirtschaftliche Familien für den Zukunftstag wieder zur Verfügung, um Schulkinder auf ihren Höfen aufzunehmen. Dies gilt genauso für die Unternehmen der anderen 14 Grünen Berufe wie z. B. Forstwirt, Pferdewirt oder Werker in der Landwirtschaft, die für Mädchen und Jungen gleichermaßen interessant sein können.
„Zwar appelliert der niedersächsische Kultusminister an die Unternehmen und Institutionen, den Schulen digitale Angebote der Berufsorientierung bereitzustellen, doch können digitale Angebote gerade bei jüngeren Kindern das „Erleben vor Ort“ kaum ersetzen“, meint Martin Roberg. Sein Tipp für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen fünf bis sieben sind die Videos von „My KuhTube kids“ von der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen (https://milchland.de/schulen-und-kitas/mykuhtubekids/). Die zwölfjährige Nachwuchsreporterin Viktoria erkundet beispielsweise in dem Video „Melken“ einen Milchviehbetrieb und lernt, wie das Melken per Hand und mithilfe eines Melkroboters funktioniert. Für Jugendliche ab der 8. Klasse bietet sich eher das Video zum Beruf Landwirt der Agentur für Arbeit (www.berufetv.de) an. „Dort spielen ein Auszubildender auf einem Milchviehbetrieb und sein Ausbilder die Hauptrollen und zeigen das Arbeitsfeld des Landwirts, einen der schönsten und wichtigsten Berufe überhaupt“, lädt Roberg ein, sich im Internet zu informieren. (LPD 21/2021)
Terminvergabe Sammelantrag 2021
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung –ANDI 2021-. Aufgrund der aktuellen Lage werden wir die Termine auch in diesem Jahr wieder telefonisch oder in Form einer Videokonferenz durchführen. Genauere Infos erhalten sie dazu bei der Terminvergabe, zu der Sie sich gerne unter 04751-9226-0 melden können.
Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN können nicht einmal die „Grunddaten des Vorjahres“ eingesehen werden!!!!
Wir bitten vorab zu überprüfen, ob Ihre PIN-Nummer vorliegt, ggf. melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen. Dies gilt vor allem auch für Betriebe, denen im vergangenen Jahr (aus verschiedensten Gründen) eine neue Fördernummer zugeteilt wurde, denn dann ist die PIN-Nummer für den Agrarantrag (Fördernummer) in der Regel nicht die PIN-Nummer für die HIT-Datenbank (Tierhaltungsnummer)!

Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz
Weiterer Termin am 18.03. von 14.00 bis 16.00 Uhr!
Die Anmeldung kann ab sofort über die Internetseite der LWK-Niedersachsen erfolgen, bei Eingabe des folgenden Webcodes gelangen Sie direkt zur Veranstaltung: 33005976
Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.
Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail oder Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Facebook
Folgen Sie uns schon auf Facebook?
https://www.facebook.com/landvolk.otterndorf/