
Hunde müssen in der Brut- und Setzzeit an die Leine
Verkotung der Wiesen und Weiden gefährdet die Tiergesundheit
L P D – Derzeit ist Spazierengehen für viele eine gute Möglichkeit, frische Luft zu schnappen und Abwechslung in den Tagesablauf zu bringen. In der Natur widmen sich Hasen, Rebhühner, Enten, Feldlerchen und viele andere Tierarten jedoch im Frühling ihrem Nachwuchs und verwandeln Feld und Wald in eine große Kinderstube. Menschen und Hunde, die die Wege verlassen, stören die Jungtiere oder ihre zum Teil noch hochtragenden oder brütenden Eltern. Ab dem 1. April bis zum 15. Juli gilt daher eine Leinenpflicht, schreibt der Landvolk-Pressedienst
Das Landvolk Niedersachsen ruft zudem dazu auf, Wiesen und Weiden zu meiden, auf denen das Futter für die landwirtschaftlichen Tiere wächst. Gerade in der Aufwuchs- und Erntezeit sei dies besonders wichtig, denn Hundekot ist eine Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten und Fehlgeburten. Zudem verunreinigt er auf den Feldern die heranwachsenden Lebensmittel. Das trifft ebenfalls für achtlos weggeworfene Abfälle zu. Auch Reiter sollten sich nur auf den ausgewiesenen Reitwegen bewegen, um die jungen Pflanzen zu schützen.
Denn diese Störungen sind im Gegensatz zu den Störungen durch landwirtschaftliche Arbeiten vermeidbar. Die Landwirte müssen im Frühjahr Mais legen, Dünger streuen und Pflanzenschutzmittel ausbringen, um die Ernte und die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern. So gut es geht, nehmen jedoch auch sie auf die Tierwelt Rücksicht. Daher finden Mäharbeiten an landwirtschaftlichen Wegen nur außerhalb der Brut-, und Setzzeit statt und bevor eine Wiese gemäht wird, sucht der Landwirt sie nach Rehkitzen ab.
Ein Spaziergang durch die Feldmark kann aber auch die Chance bieten, mit den Landwirten ins Gespräch zu kommen und vielleicht endlich die langen schwelenden Fragen zu stellen. In der Regel freuen sich die Bauern über das Interesse an ihrer Arbeit. Für das richtige Verhalten hat der Verein information.medien.agrar (i.m.a.) zudem das 3-Minuten Info „Knigge für Feld und Flur“ herausgegeben. Es kann auf der Seite www.ima-agrar.de kostenlos bestellt werden. (LPD 23/2021)
Investitionsprogramm Landwirtschaft – Antragstellung 2021 bis 2024 möglich
Das Investitionsförderprogramm als Teil des Investitions- und Zukunftsprogramms (IuZ) vom BMEL konnte erstmals am 11. Januar beantragt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage waren die Mittel der ersten Antragsphase innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft.
Die zweite Antragsphase startet voraussichtlich im April 2021. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Antragsphase wurden nun die Bedingungen zur Antragstellung geändert. Um eine Gleichberechtigung der Antragsteller herbeizuführen wurde von dem Windhundverfahren Abstand genommen.
Antragstellung:
Wie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitgeteilt, wird dem Antragsverfahren eine Interessenbekundung vorangestellt. Das Verfahren zur Interessenbekundung für die nächste Antragsrunde im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ ist noch nicht gestartet! Es ist aktuell vom BMEL vorgesehen, das Antragsverfahren mit den geänderten Modalitäten im April 2021 zu starten. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle Dokumente zur Interessenbekundung, die Sie uns vorab einreichen, werden nicht berücksichtigt.
Sie werden aktiv per E-Mail von uns angeschrieben und zur Interessenbekundung eingeladen. Wir nutzen dazu die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung im Online-Portal der Rentenbank hinterlegt haben. Das Online-Portal ist für die Registrierungen weiterhin geöffnet.
Sollten Sie noch nicht im Online-Portal der Rentenbank registriert sein, machen Sie bitte jetzt davon Gebrauch (https://foerderportal.rentenbank.de/anmeldung)! Alle bisherigen Registrierungen bleiben gültig. Eine nochmalige Registrierung ist nicht erforderlich.
Das Interessenbekundungsverfahren wird über mehrere Tage in einem festgelegten Zeitraum geöffnet sein, sodass kein Zeitdruck besteht.
Per Zufallsverfahren werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung werden die ausgewählten Unternehmen/Unternehmer nach und nach von der Rentenbank aufgefordert, innerhalb einer Frist ihren Zuschussantrag zu stellen.
Abgefragt wird der Förderbereich, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe zur geplanten Investition. Anschließend werden per Zufallsverfahren (Losverfahren) die Fördergelder vergeben. Die ausgelosten Antragsteller werden daraufhin von der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgefordert innerhalb einer vorgegebenen Frist den Zuschussantrag online zu stellen. (www.rentenbank.de)
Bei einer geplanten Investitionssumme von über 3.000 Euro müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Bei einem Zuwendungsbetrag ab 100.000 Euro (Nicht Investitionsvolumen) ist ein notarielles Ausschreibungsverfahren notwendig.
Vor der Antragstellung muss geprüft werden, ob der Fördergegenstand auf der Positivliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank ausgewiesen ist. Sobald Ihnen die schriftliche Bewilligung vorliegt, können Sie das notwendige Darlehen abrufen.
Bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/haeufige-fragen/
Gerne sind Ihnen auch unsere Kollegen von der LVMB-Finanz GmbH bei der Antragstellung und der Suche nach einem passenden Finanzierungspartner behilflich. Melden Sie sich dazu bei
Lars Beckmann (0176/56843069) oder Thomas Krause (0172/715417).
Saisonarbeit: Einreisebestimmungen aus Corona-Risikogebieten
Seit dem 21.03.2021 ist ganz Polen vom Robert-Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet eingestuft.
Zurzeit gilt: Einreisende aus besonders betroffenen Regionen, den sogenannten Hochinzidenzgebieten, und aus Gebieten, in denen Virusvarianten aufgetreten sind, müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Erlaubt sind ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest.
Diese Regelung trifft somit zum Beispiel auf Saisonarbeitskräfte aus Polen, Rumänien sowie aus der Ukraine zu. Die jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI – www.rki.de) zu finden. Die Kosten für den Test sind vom Einreisenden oder seinem Arbeitgeber zu tragen. Der Test soll auch vor Ort im Einsatzbetrieb von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden dürfen.
Außerdem müssen die Arbeitskräfte ihre Einreise auf der Internetseite https://www.einreiseanmeldung.de/#/des Bundesministeriums für Gesundheit elektronisch anmelden. Beförderungsunternehmen, die Sammeltransporte organisieren, müssen den Anmeldenachweis kontrollieren.
Einreisende aus besonders betroffenen Regionen, den sogenannten Hochinzidenzgebieten, und aus Gebieten, in denen Virusvarianten aufgetreten sind, müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Als Virusvarianten-Gebiete gelten beispielsweise Irland und Großbritannien mit Nordirland sowie Südafrika, Portugal und Brasilien, aber auch die Slowakei und Tschechien. Für diese Länder gilt seit dem 30. Januar bis (vorläufig) 17. März 2021 ein Beförderungsverbot nach der Coronavirus-Schutzverordnung für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
(www.haufe.de)
PKW-Rabatte für Landvolkmitglieder
Im Anhang eine aktuelle Übersicht der möglichen Rabatte bei einem Neukauf eines PKWs für Landvolkmitglieder. Genauere Angaben zu den Angeboten der Landvolk Betriebsmittel finden Sie auf der Homepage www.landvolk-betriebsmittel.de
PKW-Rabatte.PDF
Webseminar am 15. April: Perspektiven für PV-Anlagen nach Ende der EEG-Vergütung
Wie kann ich meine Photovoltaikanlage auch in Zukunft wirtschaftlich betreiben?
Vor diese Frage werden Anlagenbetreibende, deren Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren ausläuft, gestellt. Davon betroffen sind auch viele landwirtschaftliche Betriebe, die früh in PV-Anlagen investiert haben.
Aus diesem Grund veranstaltet der DBV zusammen mit CARMEN eV am 15. April, 14.00 – 17.30 Uhr, ein Webseminar mit Fokus auf landwirtschaftliche Ü20-PV-Anlagen. Vorgestellt werden Vermarktungsoptionen, Eigenverbrauchs- und Speicherlösungen sowie Förderinstrumente. Im An-schluss besteht die Gelegenheit zur Diskussion.
Die Teilnahme ist für Mitglieder der Landesbauernverbände des DBV kostenfrei, die Teilnehmer-zahl begrenzt. Hier geht es zur Anmeldung.
https://www.edudip.com/de/webinar/perspektiven-fur-landwirtschaftliche-photovoltaik-anlagen-nach-ende-der-eeg-vergutung/977204
Workshop zum Informationsaustausch – Rehkitzrettung mit der Wärmebilddrohne
Information, Austausch und Diskussion sind die Schlagworte, unter welchen dieser Workshop zum Thema „Rehkitzrettung mit der Drohne“ angeboten wird.
Der gezielte Einsatz von Drohnen- und Wärmebildtechnik bringt große Chancen mit sich. Es kann mit einer hohen Erfolgsquote verhindert werden, dass Kitze und andere Wildtiere Opfer der frühjährlichen Mäharbeiten werden.
Doch beim Einsatz von Drohne & Co. gibt es diverse Aspekte zu beachten!
Unsere Referenten der Landwirtschaftskammer zeigen auf, welche rechtlichen Grundlagen es zu berücksichtigen gibt und welche Drohnentechnik sinnvoll ist. Tipps zum Ablauf und der Organisation einer Kitzrettungsaktion sowie Erfahrungsberichte und weitere Impulse gibt es direkt aus der Praxis von zwei Drohnenpiloten aus den Jägerschaften Uelzen und Aurich. Anmeldung unter www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 33006025 .
Achtung beim Agrardieselantrag
In den aktuellen Anträgen findet sich die Frage, ob Sie an Demonstrationen teilgenommen haben. Der dafür verbrauchte Diesel ist nicht steuerbegünstigt. Bitte achten Sie wie immer auch hier auf korrekte Angaben, damit am Ende nicht noch eine Steuerhinterziehung droht. Durch die vielen Berichte, Fotos und Videos der Veranstaltungen ist sicher vieles dokumentiert.
Terminvergabe Sammelantrag 2021
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung –ANDI 2021-. Aufgrund der aktuellen Lage werden wir die Termine auch in diesem Jahr wieder telefonisch oder in Form einer Videokonferenz durchführen. Genauere Infos erhalten sie dazu bei der Terminvergabe, zu der Sie sich gerne unter 04751-9226-0 melden können.
Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN können nicht einmal die „Grunddaten des Vorjahres“ eingesehen werden!!!!
Wir bitten vorab zu überprüfen, ob Ihre PIN-Nummer vorliegt, ggf. melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen. Dies gilt vor allem auch für Betriebe, denen im vergangenen Jahr (aus verschiedensten Gründen) eine neue Fördernummer zugeteilt wurde, denn dann ist die PIN-Nummer für den Agrarantrag (Fördernummer) in der Regel nicht die PIN-Nummer für die HIT-Datenbank (Tierhaltungsnummer)!

Geschäftsstelle geschlossen
Am 23.03.2021 hat die Geschäftsstelle aufgrund einer Schulungsveranstaltung nur bis 10:00 Uhr geöffnet. Telefonisch sind wir wieder ab 13:30 Uhr erreichbar.
Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.
Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail oder Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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