LV Rundschreiben 16/20

Volksbegehren zur Artenvielfalt in Niedersachsen
„Wir Landwirte wissen, was wir an der Natur haben. Schließlich leben wir mit und von ihr. Deshalb haben Landwirte ein starkes Interesse an Artenvielfalt und fördern seit Jahren in verschiedensten Kooperationen die Biodiversität. Trotz diverser Umweltauflagen untermauern viele Bauern ihren Einsatz für Artenvielfalt mit zahlreichen freiwilligen Maßnahmen. Gemeinsam mit den Umweltverbänden NABU, BUND und der Landesregierung fühlten wir uns auf einem guten Weg. Wurde dieser jetzt seitens der Umweltverbände verlassen? Wir fordern die Initiatoren und Umweltverbände auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, zeigt sich Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke enttäuscht vom Vorgehen des Bündnisses „Volksbegehren Artenvielfalt Jetzt“, das seinen Gesetzentwurf für das Volksbegehren eingereicht hat.

Wiederholt ist das Landvolk Niedersachsen auf die Naturschutzverbände zugegangen, um Ideen auszutauschen, wie gemeinsam eine höhere Artenvielfalt erreicht werden kann. „Die nun von den Initiatoren geforderten Regelungen überfordern die Landwirte und sind letztendlich kontraproduktiv, denn gesetzliche Vorschriften heben den Ansatz der freiwilligen Förderung aus“, führt Schulte to Brinke aus. Bei den seit Wochen intensiven Gesprächen mit Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, BUND und NABU sowie mit der Landwirtschaftskammer hatte das Landvolk den Eindruck gewonnen, dass man kurz vor einer gemeinsamen Verständigung gestanden habe. „Wir hatten uns hier auf eine positive Begleitung der Landwirtschaft zu mehr Artenschutz konzentriert. Deshalb fordern wir alle Beteiligten auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukommen, um das bislang Erreichte nicht zu ignorieren, statt es auf der Straße zu regeln“, hofft der Landvolkpräsident auf eine Fortsetzung der Gespräche.

Natur-, Umwelt- und Artenschutz kann nur gestärkt werden, wenn die Landwirte mit einbezogen werden. „Es kann nicht sein, dass auf 30 Prozent des Dauergrünlands in Niedersachsen notwendige Bodenbearbeitungen zur Wiederansaat von geschädigten Grasnarben einfach verboten wird. Es ist unzumutbar, wenn die betroffenen Milchbauern für Maßnahmen zur Wiederherstellung von Grünlandfutterflächen für ihre Tiere um eine Sondergenehmigung betteln sollen“, zeigt Schulte to Brinke beispielhaft auf. Das angedachte Düngeverbot für landwirtschaftliche Nutzflächen auf fünf Metern Breite an Gräben und Vorflutern führt in gewässerreichen Regionen zu einem Umfang an Verlust produktiver Flächen für die Landwirtschaft, der für die dortigen Bauern nicht kompensiert werden kann. Von diesem Gesetzesentwurf sind besonders die Grünland- und Milchbauern betroffen“, appelliert Schulte to Brinke besonders an die Landesregierung, dass auch bei der Förderung zu weiterem Wiesenbrüterschutz inklusive entsprechender Bereitstellung finanzieller Mittel die Landwirtschaft angehört werden muss. „Vertragsnaturschutz ist der richtige Weg. Für mehr Artenvielfalt gilt es, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen“, erklärt der Landvolkpräsident abschließend.

In den letzten Wochen hat es diverse kontroverse Verhandlungstermine gegeben, um den Gesetztesentwurf der Umweltverbände, mit seinen weitreichenden Folgen für alle Betriebe, abzuwenden, bzw. man ist in intensiven Verhandlungen mit der Landesregierung für einen verträglicheren Gesetzesentwurf. Dabei haben sich die Küsten-Kreisverbände (Arbeitskreis Küste) klar positioniert.

Die Folgen für unsere Region, mit immer wasserführenden Gräben/Grüppen mit den politisch geforderten Abstandsregelungen wären immens. Die wasserbaulichen Besonderheiten unsere Region sind vielen in Hannover nicht klar gewesen. Auch innerhalb des Landesverbandes! Auch für unsere Region muss gelten, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen.

Ein erster möglicher (freiwilliger) Beitrag für den Artenschutz können artenreiche Wegeränder sein.

Stiftung Kulturlandpflege und Landvolk Niedersachsen wollen Wegraine aufwerten
L P D – Artenreiche Wegränder sollen in Niedersachsens Agrarlandschaft und dem ländlichen Raum wieder ökologisch aufgewertet werden. Sie bieten mit ihrem Artenreichtum von verschiedenen Blühpflanzen auch vielen Insekten, Vögeln oder Niederwildarten Nahrung und Rückzugsorte. Leider sind die ehemals blühenden Kleinode heute von eher artenarmen, von Gräsern dominierten Wegrändern verdrängt worden. Die Stiftung Kulturlandpflege und das Landvolk Niedersachsen rufen daher Landwirte und Grundeigentümer dazu auf, ihre aktuelle Initiative zu mehr Artenvielfalt am Wegesrand zu unterstützen und damit einen Beitrag zu mehr Biodiversität zu leisten. Beide Organisationen haben dazu einen Flyer mit dem Titel „Artenreiche Wegränder“ erstellt und informieren über ihre gemeinsame Initiative zur ökologischen Aufwertung der Agrarlandschaft.

Landvolk und Stiftung Kulturlandpflege bieten Kommunen, Landwirten und Grundeigentümern ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung von Wegrandkonzepten an. „Wegränder sind wichtige Strukturelemente in der Agrarlandschaft. Sie sind mancherorts durch eine sukzessive Überackerung verschwunden“, erklärt Björn Rohloff von der Stiftung Kulturlandpflege. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, häufig erfolgt die Nutzung mit Billigung oder auch auf Wunsch der Eigentümer von Wegparzellen, sagt Dr. Holger Hennies, Vorsitzender im Umweltausschuss des Landvolkes. Durch den steigenden Anteil der Pachtflächen sind vielen Flächennutzern die tatsächlichen Grenzen nicht immer bekannt. Auch die Agrarbürokratie auf Basis der Luftbilder bringt nicht mehr Licht in die tatsächlichen Grenzverläufe von Feldern, Äckern und Wegen. Stiftung Kulturlandpflege und Landvolk Niedersachsen wollen nun Wegränder gemeinsam mit den Eigentümern und Flächennutzern aktiv entwickeln. Die Raine sollen in ihrer vollen Breite wieder ökologisch wertvolle Saumbiotope zwischen Weg und landwirtschaftlich genutzter Fläche sein!

An Landwirte geht die Empfehlung, Wegränder über ihre gesamte Breite ökologisch aufzuwerten. Dazu sind viele verschiedene Konzepte möglich, die an den Standort angepasst sein müssen. „Bei der Pflege von Wegrändern kann weniger mehr sein“, sagt Rohloff und bietet dazu die Expertise und Erfahrung der Stiftung an. Lichtreiche und nährstoffarme Standorte fördern Blütenreichtum und Artenvielfalt. Eine Empfehlung ist die zeitlich versetzte, wechselseitige Mahd der Wegränder, maximal zwei Mal im Jahr. Die Abfuhr des Schnittgutes stärkt die Vielfalt der Kräuter gegenüber der Dominanz von Gräsern. „Mit dieser Eigeninitiative lässt sich bereits viel für Biodiversität und ökologische Vielfalt erreichen“, verspricht Landvolkvizepräsident Hennies und hofft auf eine rege Resonanz. Der Flyer „Artenreiche Wegränder“ steht hier zum Download bereit. (LPD 30/2020).

Landvolk sieht Weidetierhaltung in Gefahr – Zäune allein bieten zu wenig Schutz
L P D – „Wir haben Verständnis für die Entscheidung des Umweltministeriums, die Abschussgenehmigung bis zur umgehenden Entscheidungsfindung seitens des Gerichts auszusetzen, aber letztlich führt kein Weg am Abschuss auffälliger Wölfe vorbei“, erklärt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Wölfe, die nachweislich wiederholt die Schutzvorkehrungen überwunden und Tier gerissen haben, mit Hilfe von Jägern getötet werden. Daraufhin hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies Abschussgenehmigungen für drei Problemwölfe erteilt – und vergan-genen Donnerstag aufgehoben.

Für die beiden weiblichen Wölfe im Landkreis Emsland und Uelzen werden die Abschussgenehmigung bis zum 15. Mai aus tierschutzrechtlichen Gründen ausgesetzt. „Dass nun auch die dritte Abschussgenehmigung für den Rüden im Landkreis Uelzen zurückgenommen wurde, dient der Prüfung der eingereichten Klagen von sogenannten Tier- sprich Wolfsschützern. Es ist richtig, dass das Umweltministerium dem Gericht für diesen Eilantrag Zeit zur Prüfung einräumen will. Deshalb erwarten wir in spätestens zwei Wochen eine Entscheidung, die dann hoffentlich im Sinne der Weidetierhalter ausfällt“, erklärt Jörn Ehlers. Andernfalls hätte das Gericht über Nacht eine Entscheidung fällen müssen. Dies dürfe aber nicht zu einem wochenlangen Aufschub führen. Umweltministerium, Landvolk und Weidetierhalter sind sich einig, dass bei auffälligem Verhalten von Wölfen und weiter zunehmender Population die Weidetierhaltung in Niedersachsen, die vor allem der Landschaftspflege und dem Deichschutz dient, nur über Herdenschutzmaßnahmen allein nicht aufrecht gehalten werden kann. „Abschussgenehmigungen müssen, weil Wölfe nachweislich Schutzzäune überwinden, angeordnet und zügig umgesetzt werden. Auch ist die Anonymität der beauftragten Jäger zu gewährleisten“, sagt Ehlers. Er fordert, dass letztendlich gesetzlich festgelegt werden muss, nicht nur Problemwölfe schießen zu dürfen, sondern auch Tiere bei Erreichen des vorab festgelegten günstigen Erhaltungszustandes. „Es darf nicht zum Dauerzustand werden, dass Verwaltungsrichter ständig bemüht werden müssen, weil Politik die Verantwortung nicht übernehmen will. Nur eine gerichtsfeste Abschussregelung ist für uns Weidetierhalter die Lösung“, betont Ehlers und verweist auf das unsägliche Verhalten extremer Wolfsfreunde. „Landräte und Jäger, die von Amts wegen aktiv werden und handeln müssen, werden persönlich verbal und mit Aktionen angegriffen. Dieses Fehlverhalten hat nichts mit Tierschutz zu tun und ist nicht zu akzeptieren. Jäger und Verwaltung sind beim Auftrag der Entnahme zu schützen“, erklärt Ehlers – sonst werde es in absehbarer Zeit keine Weidetiere mehr geben. (LPD 32/2020)

Saisonarbeitskräfte – Anzeige- und Dokumentationspflicht
Update – 23.04.20: Gemäß § 5 Abs. 5 der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte bei dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Maßnahmen der betrieblichen Hygiene und die Vorkehrungen, die er zur Vermeidung der Kontaktaufnahme durchführt zu dokumentieren. Weitere Infos in unseren FAQ auf landvolk.net.

Lieber Landwirt und liebe Landwirtsfrauen,
in der Zeit von Corona traut sich kaum einer nach Hilfe zu fragen. Unsere Dorfhelferinnen im Kreis Hadeln – die Hilfe in der Not – stehen bei gegebenen Einsatzvoraussetzungen bereit, um einzuspringen. Das Dorfhelferinnenwerk gehören zu den systemrelevanten Betrieben, denn die Leistung der Dorfhelferinnen dient der Aufrechterhaltung der Daseinsversorgung, ggf. auch der Notbetreuung.
Die Nummer gegen Kummer:
04751-922620

Flächenanträge 2020 – Termine sichern
Die Antragstellung 2020 ist im vollen Gang.
Unser Team steht bereit.
Bitte vereinbaren Sie unter 04751-9226-0 (in der Landvolk Geschäftsstelle) Ihren Beratungstermin für die Antragserstellung.

Zahlungsansprüche übertragen
Unsere Geschäftsstelle wird wieder Zahlungsansprüche vermitteln, die Kaufverträge schreiben und die Daten buchen. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, welche Anzahl gekauft oder verkauft werden soll. Bedenken Sie, dass überschüssige Zahlungsansprüche nur ein Jahr ruhen dürfen. Im zweiten Jahr ungenutzt werden diese automatisch eingezogen. Bei Fragen wenden Sie sich an Karsten Behrend – 04751-9226-29.

Nährstoffvergleich melden – Frist läuft ab
Die Nährstoffvergleiche für das Wirtschaftsjahr 18/19 bzw. Kalenderjahr 19 müssen bis zum 30.4. in ENNI, dem neuen elektronischen Meldesystem, eingetragen und übermittelt werden.
Für die Meldung der Düngebedarfsermittlung ist noch bis zum 31.5. Zeit.

Absicherung der Arbeitskraft – Berufsunfähigkeitsschutz prüfen!
Der Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist heutzutage für alle Erwerbstätigen ein absolutes Muss, egal ob selbständig oder angestellt, egal ob Landwirt oder andere Berufsgruppe!
Wer beispielsweise als junger Landwirt seine Arbeitsfähigkeit verliert und sich nicht absichert, muss lebenslang mit erheblichen Einschränkungen seines Lebensstandards rechnen, denn die erzwungene Aufgabe der Landwirtschaft oder die dauerhafte Beschäftigung von Fremdarbeitskräften zur Fortführung des Betriebes führen in der Regel zu drastischen Einkommensminderungen. Somit gehört die Absicherung der eigenen Arbeitskraft gerade in jungen Jahren zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ebenfalls ist zu bedenken, dass ein möglichst früher Zeitpunkt der Absicherung hinsichtlich des Kostenaspektes effizient ist, da eine junge Person in der Regel über einen besseren Gesundheitszustand verfügt als eine Person im fortgeschrittenen Alter, bzw. mit vorhandenen körperlichen Beschwerden. Der Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn ist ein entscheidender Faktor für die Versicherungsprämie über die gesamte Laufzeit.
Gerade junge Landwirte und Berufsanfänger sollten die Chance nutzen und sich rechtzeitig beraten lassen. Insbesondere als Schüler ist der Abschluss eines solchen Vertrages auch langfristig günstiger, als diesen Vertrag als Auszubildender abzuschließen. Hier sollten die Eltern der betroffenen Person überlegen, diese Versicherung in den ersten Jahren zu unterstützen. Die Experten des Landvolk-versicherungsdienstes Elbe-Weser (04761-9923-00) stehen bei Bedarf für klärende Gespräche bereit und unterbreiten auch gern ein individuelles Angebot. Für erste Informationen steht Ihnen gern Herr Quassowsky in der Geschäftsstelle zur Verfügung. (Tel.: 04751-9226-0)

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