
Informationen zur Impfkampagne Niedersachsen – Terminvergabe für Landwirte ab dem 31. Mai
Vor der vollständigen Aufhebung der Priorisierung erfolgt ab Montag, den 31. Mai der dritte und letzte Öffnungsschritt der Priorisierungsgruppe 3. Zu dieser Priorisierungsgruppe, zu der auch Landwirte gehören, zählen folgende Personen und Gruppen:
- in besonders relevanter Position Tätige in KRITIS Unternehmen, insbesondere: Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Ver- und Entsorgung, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen
- Wahlhelfer/innen
- Tätige in med. Einrichtungen, insbesondere in Laboren ohne Patientenbezug
- Personen, die an Hochschulen tätig sind
Die Terminvergabe, für in besonders relevanter Position Tätige in KRITIS Unternehmen ist hiernach ab Montag, den 31. Mai 2021 möglich.
Angehörige aller Berufsgruppen sind aufgefordert zu Ihrem Termin im örtlichen Impfzentrum oder einer Praxis eine entsprechende Bescheinigung ihrer ArbeitgeberInnen mitzubringen. Diese Bescheinigung kann unter https://www.niedersachsen.de/download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie, dass die Berufsgruppen immer erst ab dem jeweiligen Tag ihrer Impfberechtigung in den Vordruck aufgenommen werden. Weitere Hinweise unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/faq-impfung-195559.html
Erforderliche Nachweise
Für den Unternehmer kann der Nachweis für die Zugehörigkeit zur Kritischen Infrastruktur (Ernährungswirtschaft) z.B. über den letzten Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erfolgen.
Für Angestellte können die vorzulegende Bescheinigungen ab dem 31. Mai auf der bereits oben genannten Internetseite https://www.niedersachsen.de/download/167979 heruntergeladen werden. Da Mitarbeiter der so genannten KRITIS Unternehmen erst ab dem 31.5. aufgeführt werden, können wir Ihnen dieses Dokument zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung stellen.
Falls Sie eine entsprechende Bescheinigung, z.B. zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt, bereits jetzt benötigen, haben wir ein ähnliches Formblatt hier beigefügt.
Priorisierung für AstraZeneca und Johnson & Johnson bereits jetzt aufgehoben
Bund und Länder haben beschlossen, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nach eigenem Ermessen alle impfwilligen Personen mit den Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson & Johnson impfen dürfen.
Endspurt – Flächenanträge 2021 – Termine sichern!
Die Antragstellung 2021 neigt sich dem Ende. Am 17.05.2021 ist Abgabefrist. Unser Team steht bereit. Aufgrund der aktuellen Lage werden wir die Termine auch in diesem Jahr wieder telefonisch oder in Form einer Videokonferenz durchführen. Genauere Infos erhalten sie dazu bei der Terminvergabe, zu der Sie sich gerne unter 04751-9226-0 melden können.
Zahlungsansprüche übertragen
Unsere Geschäftsstelle vermittelt wieder Zahlungsansprüche, schreibt die Kaufverträge und bucht die Daten. Bitte geben Sie uns Bescheid, sofern Ihnen bekannt, dass Sie noch Zahlungsansprüche kaufen oder verkaufen möchten. Bedenken Sie, dass überschüssige Zahlungsansprüche nur ein Jahr ruhen dürfen. Im zweiten Jahr ungenutzte ZA´s werden automatisch eingezogen. Bei Fragen wenden Sie sich an Karsten Behrend – 04751-9226-29.
Landesdüngeverordnung
Die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) ist am vergangenen Freitag im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Damit erlischt die seit Januar gültige Auffangkulisse gemäß § 13a Abs. 4 der Düngeverordnung.
Weitere Informationen zur Verordnung und den ausgewiesenen Gebieten können sie dem Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt sowie dem SLA Schlaginfo- Portal entnehmen:
https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/download-verkuendungsblaetter-108794.html
https://sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo/

Hennies: Tierwohl wird zum Lippenbekenntnis
L P D – „Wir sind enttäuscht, dass der Bundestag heute die Chance vertan hat, in das neue Baugesetzbuch eine Möglichkeit zur Genehmigung von Stallumbauten im Sinne des Tierwohls aufzunehmen“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.
Der Bundestag hat mit seinem Beschluss zum Wohnbaulandmobilisierungsgesetz dringend erforderliche Genehmigungsmöglichkeiten für mehr Tierwohl verhindert. Viele Landwirte setzen auf die Umstellung ihrer Tierhaltung, benötigen dafür aber eine „Tierwohlverbesserungsgenehmigung“.
„Mittlerweile liegen viele Anträge bei den Bauämtern, die aber schon an Vorschriften des Baugesetzbuchs scheitern“, so Hennies. „Hier bedarf es Änderungen, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden dringend gefordert werden.“
Der Bundesrat hatte in das Gesetzgebungsverfahren einen bis auf Schleswig-Holstein von allen Bundesländern getragenen Vorschlag eingebracht, der jedoch von der Bundesregierung nicht berücksichtigt wurde.
Fatal ist nach Ansicht des Landvolks Niedersachsen, dass nun vom Bund bereits bereitgestellte umfangreiche Fördermittel an der fehlenden Genehmigungsfähigkeit nicht ausgezahlt werden. „Damit wird die politisch angekündigte Unterstützung von Maßnahmen für mehr Tierwohl zum bloßen Lippenbekenntnis“, stellt Hennies fest.
Eine greifbare Lösung scheiterte offenbar an Streitigkeiten zwischen den SPD- und CDU/CSU Fraktion in dieser Frage, obwohl sich der Bundesrat parteiübergreifend auf eine Lösung verständigt hatte. „Hier wird Wahlkampf zu Lasten einer von der Gesellschaft geforderten zukunftsgerichteten Landwirtschaft betrieben. Dies ist nicht zu akzeptieren“, moniert Präsident Hennies.
Keine Entwarnung bei Geflügelpest
Halter sollten Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt weiter einhalten
L P D – Obwohl immer mehr Landkreise die Aufstallungspflicht aufheben, kann beim Thema Geflügelpest nach Einschätzung des Landesbauernverbandes noch keine Entwarnung gegeben werden. Georg Meiners, Vorsitzender im Tierseuchenausschuss des Landvolks Niedersachsen, sagt: „Geflügelhalter, auch die aus dem Nebenerwerb und Hobbybereich, müssen die strikten Schutzmaßnahmen unbedingt weiter einhalten. Das Virus darf möglichst nicht weiter verschleppt werden; Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln müssen vermieden und Biosicherheitsmaßnahmen optimiert werden.“
Meiners stützt seine Aussage auf zahlreiche Meldungen aus den zurück liegenden Tagen, wonach vor allem der Nordwesten und Westen Niedersachsens wieder von neuen Geflügelpest-Ausbrüchen betroffen war; erstmals nun auch der Landkreis Emsland. Insgesamt wurden allein im April mehr als 50 Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in 16 niedersächsischen Kommunen registriert. Das deutschlandweite Risiko für weitere Einträge in Geflügelhaltungen wurde jedoch inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als „mäßig“ eingestuft.
Das kalte Frühjahr kann nach Einschätzung von Georg Meiners mit als Ursache für das verlangsamte Abebben der Geflügelpestwelle angesehen werden. Nach Angaben des FLI ist der Frühjahrsvogelzug nordischer Wasservögel nach wie vor nicht abgeschlossen, obwohl sich große Wasservogelansammlungen aufgelöst haben. Der sukzessive Abzug von Nonnengänsen aus den Küstenbereichen Deutschlands in ihre Brutgebiete kann sich bis in den Mai hinziehen. „Seit Monaten werden die Hausgeflügelbestände nahezu hermetisch von der Außenwelt abgeriegelt. Kein Geflügelhalter hat Interesse daran, dass sich seine Tiere infizieren“, erklärt Meiners.
Nicht nur in Niedersachsen, auch in fast 20 europäischen Ländern werden weiterhin Ausbrüche gemeldet. Der Kontakt insbesondere mit toten Wildvögeln sollte vermieden werden. (LPD 36/2021)
Projektförderung – Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau
Das BMEL startet als Teil seiner Ackerbaustrategie 2035 den Aufbau eines „Netzwerks Leitbetriebe Pflanzenbau“. Rund 100 Ackerbau-/Gemischtbetriebe unterschiedlicher Größe und aus allen Regionen Deutschlands haben die Möglichkeit, sich in einem Netzwerk mit Vorbildcharakter auszutauschen und ihre Arbeit für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen. Eine Koordinationsstelle wird die Öffentlichkeitsarbeit im Netzwerk unterstützen.
Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 31. Mai 2021 entgegen.
Die Bekanntmachung und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.ble.de/Netzwerk-Leitbetriebe-Pflanzenbau.
Einblicke in unsere Imagekampagne „Echt Grün – Eure Landwirte“
Mondays for future
Der Fragestellung wie Landwirtschaft und Klimaschutz zusammenpassen, widmeten sich ein Landwirt und ein „Fridays for Future“- Aktivist am 22. März auf der neu gestalteten Facebook-Seite der Landvolk-Imagekampagne „Echt grün – Eure Landwirte“. Mit der Moderation von Philipp Hannöver unter dem Titel „Mondays for Future“ saß der 24-junglandwirt Lars Ruschmeyer, Ole Pruschitzki, gegenüber. Der Klimaaktivist brachte drei Thesen mit in die Diskussion, die neben einem generellen Systemwechsel in der Gesellschaft auch den Ausstieg aus der Tierhaltung beinhalteten. In einer knappen Stunde wurde eine spannende Diskussion unter Einbringung von Zuschauerfragen geführt. Ruschmeyer stellte am Ende der Diskussion passend klar, dass beide Seiten „parallel auf ein Ziel zufahren“. Er appellierte an die Landwirte, auf die Verbraucher zuzugehen und den Dialog zu suchen sowie Einladungen auf die Höfe auszusprechen. Nur mit einem Dialog kann das gemeinsame Ziel des Klimaschutzes auch erreicht werden. Auch Klimaaktivist Pruschitzki teilte am Ende den Eindruck, das Landwirtschaft und Klimaaktivisten ein gemeinsames Ziel haben. Wer sich die ganze Diskussion anschauen möchte, findet den Beitrag auf www.facebook.de/eurelandwirte unter dem Titel „Mondays for Future“.
Wie schnacken nicht, wir packen an!
Die Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“, an der im letzten Jahr bereits 450 Landwirte mit Begeisterung teilnahmen, startet wie bereits bekannt gegeben auch wieder in diesem Jahr. Seit Anfang März können sich Landwirte *innen für das Projekt anmelden.
Im Rahmen der Image-Initiative „Echt grün – Eure Landwirte“ wurden gemeinsam mit dem Bieneninstitut Celle (LAVES Institut für Bienenkunde Celle) Maßnahmen entwickelt, wie wir Landwirte – über unsere tagtäglichen Anstrengungen hinaus – Insekten besonders schützen können. Ziel ist es dabei, auch andere Mitmenschen zum Schutz der Natur und Artenvielfalt zu animieren. Um sicherzustellen, dass das angedachte Konzept den Wildinsekten auch tatsächlich hilft, wurden gemeinsam mit dem Bieneninstitut Celle unterschiedliche Ansätze ausgearbeitet. Es entstand ein Maßnahmenkatalog, der sich in vier Kategorien aufteilt: Maßnahmen auf der Hofstelle, auf den Ackerflächen, Anstrengungen auf Grünland und die Kooperation mit Imkern, Jägern oder Umweltschutzvereinen. Landwirte, die Interesse an einer Teilnahme haben, können sich noch bis zum 21 Juni 2021 unter folgendem Link registrieren bzw. sich weitere Informationen zu dieser Aktion beschaffen www.eure-landwirte.de/bfl-21/ .
Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN können nicht einmal die „Grunddaten des Vorjahres“ eingesehen werden!!!!
Wir bitten vorab zu überprüfen, ob Ihre PIN-Nummer vorliegt, ggf. melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen. Dies gilt vor allem auch für Betriebe, denen im vergangenen Jahr (aus verschiedensten Gründen) eine neue Fördernummer zugeteilt wurde, denn dann ist die PIN-Nummer für den Agrarantrag (Fördernummer) in der Regel nicht die PIN-Nummer für die HIT-Datenbank (Tierhaltungsnummer)!

Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Vor-Ort Termine: Aktuell nur mit aktuellem, negativen Corona-Test (max. 12 Stunden alt)
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.
Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail oder Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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