
Fristen zum Sammelantrag
Am 15. Mai hat die Antragsfrist für die Sammelanträge geendet. Verspätete Abgaben führen zu Sanktionen. Änderungen können noch vorgenommen werden. Hier gelten die folgenden Fristen.
16.05. bis 09.06.: Änderungsanträge können abgegeben werden. Nach dem 09.06. kann dies zu Abzügen bzw. Sanktionen führen.
16.05. bis 19.06. Vorab-Gegenkontrolle:
In diesem Jahr werden die Betriebe nicht mehr angeschrieben, wenn bei Teilschlägen oder Landschaftselementen Überlappungen mit anderen Betrieben vorliegen. Die Überlappungen sollen voraussichtlich ab dem 27.05.2020 in ANDI angezeigt werden. Dafür werden am 26.05.2020 alle bis dahin bestehende Überlappungen in Niedersachsen/Bremen ermittelt. Betriebe sollten dann prüfen, in wieweit sie von Überlappungen betroffen sind.
Bis 01.10. Änderung der ÖVF – Modifikationsantrag
Die Änderung der ökologischen Vorrangfläche kann bis zum 01.10.2020 gemeldet werden. Voraussetzung ist, dass bis zum Meldetermin keine Kontrolle der ÖVF begonnen hat oder angekündigt wurde. Untersaaten können mit einem Modifikationsantrag nicht nachgemeldet werden. Voraussichtlich ab Juli 2020 können Modifikationsanträge digital gestellt werden.
AUM-Schlagkartei
Betriebe, die an einer Agrarumweltmaßnahme teilnehmen oder Förderung im Rahmen des Erschwernisausgleich beantragt haben, sind dazu verpflichtet, eine spezielle Ackerschlagkartei, die so genannten Förderspezifischen Aufzeichnungen, zu führen. Diese müssen für den gesamten bisherigen Verpflichtungszeitraum vorliegen. Die Förderspezifischen Aufzeichnungen müssen für alle Schläge, die der Verpflichtung unterliegen geführt werden. Alle Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen immer sofort eingetragen werden. Bei einer eventuellen Kontrolle werden diese mit kontrolliert. Festgestellte Mängel können zu Abzug der Prämie führen.
FINKA – Förderung von Insekten im Ackerbau
Zum 1. April ist das Verbundprojekt „FINKA“ gestartet, in dem mit landwirtschaftliche Modellbetrieben Lösungsstrategien zur Förderung der Biodiversität von Insekten im Ackerbau erarbeitet werden sollen. Neben dem Landvolk sind als Verbundpartner das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen, das Netzwerk Ackerbau Niedersachsen, sowie die Universitäten Münster und Göttingen am Projekt beteiligt. Die finanzielle Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz, das NLWKN und das niedersächsische Landwirtschaftsministerium.
In dem Projekt werden modellhaft 30 Betriebspartnerschaften zwischen konventionell und ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben in verschiedenen Boden-Klima-Räumen Niedersachsens geschlossen. Dafür werden Modellbetriebe, die auf den Einsatz von Herbiziden und chemisch-synthetischen Insektiziden verzichten gesucht.
Die konventionellen Betriebe bringen eine Fläche von zwei bis fünf Hektar ein und verzichten dort über fünf Jahre auf den Einsatz von Herbiziden und chemisch-synthetischen Insektiziden. Düngung und Fungizideinsatz sind nicht reglementiert.
Der ökologisch wirtschaftende Betrieb bringt ebenfalls eine Vergleichsfläche ein. Für die mechanische Beikrautregulierung stellt der ökologisch wirtschaftende Betrieb Hack- und Striegeltechnik zur Verfügung. Beide Betriebe erhalten für ihre Aufwendungen einen finanziellen Ausgleich. Gemeinsam mit den Beratern werden Fragen zur Fruchtfolge, Sortenwahl, etc. diskutiert und umgesetzt.
Die Auswirkungen auf Ertrag und Qualität der Kulturfrucht sowie Beikraut- und Insektenvorkommen werden wissenschaftlich untersucht.
Bei Fragen oder Interesse an dem Projekt melden Sie sich bei Sara Kuschnereit, Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH (KÖN), s.kuschnereit@oeko-komp.de, 04262 9593-69
FINKA- Info für Betriebe.PDF
Corona – Soforthilfe für landwirtschaftliche Betriebe
Im Rundschreiben vom 12. Mai haben wir eine Handreichung für Milcherzeuger beigefügt, die beabsichtigen aufgrund drohender Liquiditätsprobleme einen Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ zu stellen.
An dieser Stelle möchten wir auf unser letztes Rundschreiben verweisen und bitten darum, dass Betriebe, die beabsichtigen oder überlegen einen solchen Antrag zu stellen, sich genau mit ihrem Berater und/oder Steuerberater abstimmen, da die Liquidität der kommenden drei Monate kalkuliert werden muss. Hierbei sind verschiedene Punkte zu beachten. So dürfen u.a. Kosten für die Lebenshaltung oder Lohnkosten für Arbeitskräfte nicht berücksichtigt werden.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Beihilfe zu Unrecht oder zu hoch ausgezahlt wur-de, muss sich der betroffene Betrieb an die N-Bank wenden, um die zu viel gezahlte Summe zurückzuzahlen.
Bei diesem Programm handelt es sich nicht um Gelder, die man eben mitnehmen kann, sondern um Hilfen für Betriebe, die auf Grund der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten sind. Wer das nicht beachtet, begeht die Gefahr Probleme wegen Subventionsbetruges zu bekommen.
Nähere Informationen zu den Antragsmodalitäten erhalten sie auch auf der Seite der NBank:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp
Hinweis: Die Antragsfrist endet am 31.05.2020.
(Landesverband)
AFP – Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft fördern die Länder Niedersachsen und Bremen unter finanzieller Beteiligung der EU investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.
Das diesjährige Antragsverfahren ist für Anfang Juni vorgesehen. Die Antragsfrist wird voraussichtlich nur 2 Wochen betragen. Für die Beantragung ist je nach Fördervolumen mindestens 1 aktuelles Angebot mit einzureichen. Die Bedingungen werden im Wesentlichen unverändert bleiben. Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Nähere Informationen finden Sie unter anderem auf der Internetseite der LWK unter dem Webcode 01032670
Bienenfreundlicher Landwirt 2020 – Verlängerung der Teilnahmefrist auf 31. Mai
Cloppenburg. Die Anmeldefrist zur Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt 2020“ wurde aufgrund der aktuellen Lage vom 15. Mai auf den 31. Mai ver-längert.
Insekten sind unverzichtbar für unsere tägliche Arbeit und für unser Leben. So hat „Echt grün – Eure Landwirte“ die Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ 2019 in Zusammenarbeit mit dem Bieneninstitut Celle zum Schutz von Wildbienen und anderen Insekten entwickelt und kontinuierlich weiterentwickelt.
Landwirte, die sich an der Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ beteiligen, tun dies freiwillig als Selbstverpflichtung mit Maßnahmen, die den Wildbienen nicht nur Nahrung, sondern auch Lebensraum bieten.
Ist der Teilnehmer Mitglied in einem an der Imagekampagne beteiligten Kreislandvolkverband, erhält er ein exklusives Aktionspaket mit zwei Blühstreifeninformationstafeln, fünf Signet-Aufklebern und einem digitalen Emailbanner kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anmeldeformular und weitere Informationen zum „Bienenfreundlichen Landwirt“ auf unserer Internetseite www.landvolkhadeln.de/index.php/oeffentlichkeitsarbeit .
Zahlungsansprüche übertragen
Die Verträge für Zahlungsansprüche werden jetzt fertig gemacht und verschickt. Bedenken Sie, dass überschüssige Zahlungsansprüche nur ein Jahr ruhen dürfen. Im zweiten Jahr ungenutzt werden diese automatisch eingezogen. Bei Fragen wenden Sie sich an Karsten Behrend – 04751-9226-29.
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