
Agrarinvestitionsförderung 2021
In der Agrarinvestitionsförderung (AFP) sind Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 40 % förderfähig, wenn diese besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.
Nach der Antragstellung ist vor der Antragstellung!
LBZ Echem – Ökologischer Maststall, Detail Dachstuhl – © Birgit Sunder
Das Antragsverfahren in 2020 wurde in der Zeit vom 02. bis 16.06.2020 durchgeführt. Es sind 150 Anträge mit beantragten Zuwendungen von insgesamt 29,5 Mio € gestellt worden. 126 Antragstellern wurden insgesamt 24,7 Mio € bewilligt. Das sind durchschnittlich 196.031 € Zuschuss je Antragsteller. Im Jahr 2019 wurden 11,5 Mio € bewilligt für 76 Antragsteller, also durchschnittlich 151.315 € Zuschuss je Antrag. Das Mittelvolumen im Jahr 2020 hat sich im Vergleich zu 2019 mehr als verdoppelt. Es ist offen, ob dieses Volumen auch für 2021 bereitgestellt wird.
Realisieren Sie ihr Vorhaben mit einer finanziellen Unterstützung des Landes Niedersachsen, des Bundes und der europäischen Union. Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden Sie mit bis zu 40% der förderfähigen Nettoinvestitionssumme in Ihrem Vorhaben unterstützt.
Förderfähig sind:
- Stallbauvorhaben, deren Tierschutzstandards über den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Achtung: Neu ist, dass die 2 GV-Grenze nicht gilt,
- wenn der Tierbesatz unverändert bleibt oder verringert wird.
- Sonstige Investitionen, die eine signifikante Verbesserung des Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutzes bewirken (z. B. Abluftreinigungsanlagen, Güllebehälter mit fester Abdeckung, Investitionen in Direktvermarktung im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten)
- Architektur- und Ingenieurleistungen, Investitionskonzept, Betreuung von baulichen Investitionen
- Wassersparende Bewässerungsanlagen
Das nächste Antragsverfahren läuft in der Zeit vom 17.5. bis 31.05.2021.
Die detaillierten Bedingungen finden Sie auf der Homepage der LWK Niedersachsen im Artikel „Agrarinvestitionsförderung“ (Webcode: 01032670).
Da bei vielen Vorhaben zur Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen muss, sollten mögliche Anträge frühzeitig vorbereitet werden.
Die Wirtschaftsberater*innen der LWK beraten Sie gerne!
Kontakt:
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Telefon: 0441 801-304
Telefax: 0441 801-313
E-Mail: ruth.beverborg@lwk-niedersachsen.de
Für mehr Vielfalt in der Agrarlandschaft
Landvolk Niedersachsen arbeitet mit Landwirtschaftskammer und BUND zusammen
L P D – Mit dem Niedersächsischen Weg haben Landwirtschaft, Naturschutz und Politik im vergangenen Jahr ein gemeinsames Maßnahmenpaket für mehr Artenvielfalt und Insektenschutz vereinbart. Neben einem Insektenschutzprogramm ist darin unter anderem die Entwicklung eines landesweiten Biotopverbundes auf 15 Prozent der Landesfläche und zehn Prozent der Offenlandfläche bis zum Jahr 2023 vorgesehen.
Mit dem Projekt „Eigene Vielfalt – Gemeinsam zum Biotopverbund mit Naturschutz & Landwirtschaft“ wollen die Projektpartner nun am Beispiel von drei Modellregionen zeigen, wie mehr artenreiche Lebensräume in der Agrarlandschaft geschaffen und die Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges in der Fläche umgesetzt werden können. Dafür arbeitet das Landvolk eng mit BUND und Landwirtschaftskammer zusammen.
„Uns eint das gemeinsame Ziel, die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu fördern“, betont Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies. Dabei sei das Lernen voneinander wichtig. „Jeder Partner soll seine Perspektive einbringen. Aus Sicht der Landwirtschaft geht es vor allem um Fragen der praktischen Umsetzung und der langfristigen Finanzierung solcher Naturschutzmaßnahmen“, sagt er.
„Der individuellen Beratung der Betriebe kommt eine Schlüsselfunktion zu, wenn es darum geht, noch mehr Artenvielfalt in der praktischen Landwirtschaft zu erreichen“, sagt Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). „Unsere Berater haben zu den Betriebsleitern in der Fläche ein wertvolles Vertrauensverhältnis aufgebaut. Uns ist es sehr wichtig, den Praktiker zu vermitteln, dass Maßnahmen für den Artenschutz auch in ihrem Sinne sind und dass ein Miteinander von Naturschutz und landwirtschaftlicher Produktion für jeden Betrieb umsetzbar ist und auf Dauer umsetzbar bleibt.“
In zahlreichen Gebieten des Natur- und Artenschutzes gebe es für die Betriebe noch offene Fragen. Mit gemeinsam entwickelten Schulungen wolle man das Wissen rund um Themen wie etwa Heckenpflege stärken und einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch anregen. Vor allem bei Fragen zur Heckenpflege und zur Anlage von Gehölzen werden die Projektpartner von der Stiftung Kulturlandpflege unterstützt.
„Um das Artensterben zu stoppen, müssen im ländlichen Raum mehr Lebensräume für typische und gefährdete Arten der Agrarlandschaft entstehen“, erklärt Axel Ebeler, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Niedersachsen. Er freut sich, dass durch die Instandsetzung, Pflanzung und angepasste Pflege von Hecken aus heimischen Gehölzen mit Krautsäumen die biologische Vielfalt in der Landschaft gefördert wird. „Gehölze sind wichtige Bestandteile für einen Biotopverbund in der Landschaft und bieten wertvolle Lebensräume für viele Tiere, darunter auch zahlreiche Insektenarten. Sie dienen als Trittsteine und Wanderkorridore und sind von großer Bedeutung für den genetischen Austausch“, sagt er.
Um diese Ziele zu erreichen, werden in den nächsten drei Jahren in den Modellregionen Ammerland, Rotenburg und Südniedersachsen in Kooperation mit Akteurinnen und Akteuren aus Landwirtschaft, Naturschutz, Jägerschaft, Wasser- und Bodenverbänden Pflanz- und Pflegemaßnahmen geplant und umgesetzt. Zunächst werden dafür gemeinsam Leitbilder und Qualitätskriterien für Gehölzpflanzungen und -pflege entwickelt. Die Wirksamkeit von Hecken und Feldgehölzen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Biotopverbundelemente fließen dabei ebenso ein wie Fragen der Umsetzung. Erkenntnisse, die im Projekt gewonnen werden, sollen in einem Handbuch mit Handlungsempfehlungen zusammengefasst werden. Damit werden die Projektergebnisse auf andere Regionen übertragbar und stehen Naturschützern und Landwirten in ganz Niedersachsen zur Verfügung. Gefördert wird das Projekt von der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung. (LPD 37/2021)
Informationen zur Impfkampagne Niedersachsen – Terminvergabe für Landwirte ab dem 31. Mai
Vor der vollständigen Aufhebung der Priorisierung erfolgt ab Montag, dem 31. Mai der dritte und letzte Öffnungsschritt der Priorisierungsgruppe 3, zu der auch Landwirte gehören.
Die Terminvergabe, für in besonders relevanter Position Tätige in KRITIS Unternehmen ist hiernach ab Montag, den 31. Mai 2021 möglich.
Ab dem 7. Juni soll die Priorisierung bundesweit komplett aufgehoben werden. Wie in den Medien berichtet wird, bedeutet das nicht, dass alle, die es wünschen, auch kurzfristig einen Impftermin bekommen. Die Wartelisten sind aktuell noch sehr lang.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich in einem der Impfzentren oder bei seinem Hausarzt impfen zu lassen.
Terminvergabe im Impfzentrum
Die Anmeldung zur Terminvergabe im Impfzentrum kann entweder über die Hotline 0800 99 88 665 (montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr) oder über die Internetseite www.impfportal-niedersachsen.de erfolgen. Über die Hotline kommt man wirklich sehr schwer durch. Daher empfehlen wir, wenn irgendwie möglich, sich über das Impfportal anzumelden.
Wer sich bereits jetzt als Teil der Prio-Gruppe 3 auf die Warteliste zur Terminvergabe setzen lassen möchte, sollte daran denken, den frühesten Impftermin nach dem 31. Mai zu setzen.
Terminvergabe beim Hausarzt
Man kann parallel oder stattdessen einen Impftermin bei seinem Hausarzt bekommen. Einige Hausarztpraxen bitten jedoch darum, von telefonischen Nachfragen zur Impfung abzusehen und bevorzugen eine Anfrage per E-Mail zu schicken. Dies hilft auch einem reibungslosen Praxisalltag.
Nicht benötigte Termine absagen!
Denken Sie bitte daran, den Termin rechtzeitig abzusagen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können oder ihn nicht mehr benötigen, weil Sie bereits woanders einen Impftermin bekommen haben. So kann der Termin problemlos an jemand anderen vergeben werden.
Erforderliche Nachweise
Angehörige aller Berufsgruppen sind aufgefordert zu Ihrem Termin im örtlichen Impfzentrum oder einer Praxis eine entsprechende Bescheinigung ihrer ArbeitgeberInnen mitzubringen. Diese Bescheinigung kann unter https://www.niedersachsen.de/download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie, dass die Berufsgruppen immer erst ab dem jeweiligen Tag ihrer Impfberechtigung in den Vordruck aufgenommen werden. Weitere Hinweise unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/faq-impfung-195559.html
Für den Unternehmer kann der Nachweis nach bisherigem Kenntnisstand z.B. über den letzten Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erfolgen.
Priorisierung für AstraZeneca und Johnson & Johnson bereits jetzt aufgehoben
Bund und Länder haben beschlossen, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte alle impfwilligen Personen, die es wünschen, mit den Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson & Johnson impfen dürfen.
Flächenanträge – Termine
17.05.2021: Ende Abgabe Sammelantrag. Eine verspätete Abgabe ist mit 1 % Kürzung je verfristetem Tag möglich.
21.05.2021 bis 11.06.: Beginn Änderungsantrag. Nachträgliche Erhöhung ohne Verspätungskürzung bis 31.05. möglich.
Berichtigungen können auch über den 11.06.2021 hinaus abgegeben werden
18.05.2021 bis 23.06.2021: Vorabgegenkontrolle (Überlappungsabgleich). Die Überlappungen sind voraussichtlich ab dem 28.05.2021 sichtbar.
16.07.-01.10.: Modifikationsantrag – Änderung ÖVF
Ackerbauforum 2021
Im Spannungsfeld zwischen Düngeverordnung, Markt und dem dringenden gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Artenschutz steht der Ackerbau in Deutschland vor großen Herausforderungen. Wie die Landwirte damit umgehen können und welche Möglichkeiten die anderen Teilnehmer der Wertschöpfungskette „Getreide“ sehen, um zum Wandel beizutragen, wollen wir mit unseren Gästen näher beleuchten.
Im ersten Themenblock geht es um den Anbau von Brotgetreide in Gebieten, in denen das Niveau der Stickstoffdüngung nach oben begrenzt ist. Können bei rückläufiger Stickstoffversorgung noch gute Proteingehalte erreicht werden? Wie es vielleicht funktionieren kann und wo die Grenzen sind, darüber unterhalten sich 2 Praktiker aus Deutschland und Dänemark mit einem Vertreter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Der zweite Teil der Veranstaltung dreht sich um die praktischen Auswirkungen der Düngerestriktionen auf die Getreidequalitäten und die Möglichkeiten der verschiedenen Branchen, darauf zu reagieren. Ebenso wird die Frage gestellt, welche Vermarktungsstrukturen und Geschäftsmodelle notwendig sind, um Partien mit geringeren Eiweißgehalten und dennoch guten Backeigenschaften erfolgreich zu vermarkten? Und wie in jedem Jahr werden wir uns mit den Ernteaussichten 2021 und den internationalen Märkten beschäftigen.
Das Programm zur Veranstaltung: https://bit.ly/2T02XWJ
Link zum Livestream:
www.youtube.com/watch?v=brLm4kdM2lg
Mähverluste vermeiden
Schutzmaßnahmen jetzt planen!
Verluste entstehen in erster Linie beim Mähen von Grünlandflächen, die vielen wildlebenden Tieren als Rückzugsraum und Schutz dienen. Durch unmittelbar vor der Mahd durchgeführte Vergrämungsmaßnahmen auf den zu mähenden Flächen kann bereits ein großer Teil der Wildtiere gerettet werden. Dabei sollten die Ernteflächen gezielt in den Stunden vor dem Mähtermin – idealerweise am Vorabend beunruhigt werden. Denn vor allem junge Kitze verlassen die Fläche nicht von allein, sondern werden dann von den Ricken aus der Fläche geführt. Nutzen sie einfache Hilfsmittel wie blauweißes Flatterband, akustische Signaltongeber („Pieper“) und farbige Rundumleuchten. Der Einsatz von Drohnen, ausgerüstet mit Wärmebild und/oder Infrarotkameras, kann ebenfalls unterstützend wirken. Eine intensive Kommunikation zwischen Landwirten und Jägerschaft ist hierbei wichtig.
Zum Teil ist es nicht möglich, zu einem Schnittzeit-punkt, auf den kompletten Flächen Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen. Sprechen Sie in je-dem Fall mit Ihrem Jagdpächter ab, in welchen Flächen er am ehesten Wild vermutet und beunruhigen sie möglichst diese Flächen. Konzentrieren sie sich auch auf den Randbereich, denn der Großteil des Wildes (bis zu 80 %) nutzt diesen.
Während der Mahd sollte die Mähtechnik dem Tier-verhalten angepasst werden:
Es wird empfohlen das Feld flächenspezifisch zu mähen, z. B. von innen nach außen, Kopfenden freilegen, an stark befahrenen Straßen einseitig von der Straße beginnend oder bei besonders großen Flächen eine zeitlich gestaffelte Mahd auf verschiedenen Parzellen.

AUM-Schlagkartei
Betriebe, die an einer Agrarumweltmaßnahme teilnehmen oder Förderung im Rahmen des Erschwernisausgleich beantragt haben, sind dazu verpflichtet, eine spezielle Ackerschlagkartei, die so genannten Förderspezifischen Aufzeichnungen, zu führen. Diese müssen für den gesamten bisherigen Verpflichtungszeitraum vorliegen. Die Förderspezifischen Aufzeichnungen müssen für alle Schläge, die der Verpflichtung unterliegen geführt werden. Alle Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen immer sofort eingetragen werden. Bei einer eventuellen Kontrolle werden diese mit kontrolliert. Festgestellte Mängel können zu Abzug der Prämie führen.
Zahlungsansprüche übertragen
Unsere Geschäftsstelle vermittelt wieder Zahlungsansprüche, schreibt die Kaufverträge und bucht die Daten. Bitte geben Sie uns Bescheid, sofern Ihnen bekannt, dass Sie noch Zahlungsansprüche kaufen oder verkaufen möchten. Bedenken Sie, dass überschüssige Zahlungsansprüche nur ein Jahr ruhen dürfen. Im zweiten Jahr ungenutzte ZA´s werden eingezogen.
Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Vor-Ort Termine: Aktuell nur mit aktuellem, negativen Corona-Test (max. 12 Stunden alt)
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.
Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail oder Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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