Umbruch von Dauergrünland zur Narbenerneuerung
Das Pflügen von Dauergrünland, auch zur Narbenerneuerung, ist genehmigungspflichtig. Da es einige Zeit dauern kann, bis die Genehmigung für einen Umbruch erteilt wird, sollte die Genehmigung einer für den Herbst geplanten Narbenerneuerung bereits jetzt beantragt werden. Bei Bedarf melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle.
Der Notfall-Ordner – nicht nur im Notfall hilfreich!
Jeder kennt ihn, jeder weiß es: Der Notfall-Ordner ist eine gute Sache, und er sollte in keinem landwirtschaftlichen Betrieb fehlen. Tut er aber – in der Hoffnung, dass man ihn nicht braucht. Dabei ist der Notfall-Ordner nicht nur im (extremen) Notfall hilfreich, vielmehr können die meisten Dokumente schon jetzt im Alltag helfen und haben das Zeug, so manchen Arbeitsablauf zu erleichtern!
Weitere Infos sowie eine Broschüre mit Checkliste und Vordrucken finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW (www.netzwerk-agrarbuero.de/inhaltselemente/ueberschriften/notfallcheck.html).
AUM GL11: frühester Mähtermin ist veröffentlicht!
Der früheste Mähtermin für die Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wurde für 2021 auf den 29. Mai festgesetzt.
Der früheste Mähtermin in der Maßnahme GL11 wird seit 2008 anhand der Blüte des Wiesenfuchsschwanzes bestimmt.
Internationaler Tag der Milch am 1. Juni
Auch nach über einem Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Normalität im Miteinander und Zusammenleben noch nicht wieder eingekehrt. Die Bedeutung der sicheren Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln ist in dieser Zeit gewachsen, der Verbrauch von Milch- und Milchprodukten ist während der Pandemie gestiegen. „Die Menschen mussten seit Beginn der Pandemie mehr zu Hause kochen. Viele von Ihnen haben sich dabei auf die Vorzüge von Milchprodukten bei der Zubereitung vielfältiger und kulinarischer Mahlzeiten besonnen.“, hebt DBV-Vizepräsident Karsten Schmal hervor. So zeigen die Marktdaten einen Anstieg im Verbrauch je nach Milchprodukt zwischen drei bis neun Prozent für das Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Diese positive Entwicklung hat sich im ersten Quartal 2021 für Milch, Butter und Käse fortgesetzt. Karsten Schmal: „Es wäre erfreulich und notwendig, wenn sich diese Wertschätzung für Milchprodukte auch in spürbar steigenden Erzeugerpreisen für uns Milchbauern widerspiegeln würde.“
Am 1. Juni 2021 wird die „Initiative Milch“ erstmals mit eigener Homepage sichtbar werden. Mit dieser gemeinsamen Branchenkommunikation setzt der Milchsektor kommunikative Akzente in der Öffentlichkeit. Die Branchenkommunikation wird mit Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Austausch zu moderner Milchviehhaltung und zum Lebensmittel Milch treten. Weitere Aktionen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene sind zum Tag der Milch geplant. Der DBV hat dazu auf seiner Website eine Veranstaltungsübersicht hinterlegt (https://www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/internationaler-tag-der-milch-2021); pandemiebedingt kann der überwiegende Teil der Veranstaltungen online verfolgt werden.
Der Internationale Tag der Milch wird seit 1957 weltweit am 1. Juni zelebriert. Ausgerufen wird er von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und dem Internationalen Milchwirtschaftsverband (IDF). An diesem Tag wird auf dem ganzen Globus über die Herstellung und die Vorzüge von Milch und Milchprodukten informiert.
Flächenanträge – Termine
Bis 23.06.2021: Überlappungsabgleich
Seit dem letzten Jahr werden die Betriebe nicht mehr angeschrieben, wenn Überlappungen mit anderen Betrieben vorliegen. Ist ein Betrieb von Überlappungen betroffen, wird dies seit dem 27.05.2021 auf der ANDI 2020 Startseite des Betriebes angezeigt. Bei Überlappungen über 100 m² sollten dies bereinigt werden.
Jeder Antragsteller sollte seine Flächen kontrollieren. Bei Bedarf melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle.
17.05.2021: Ende Abgabe Sammelantrag. Eine verspätete Abgabe ist mit 1 % Kürzung je verfristetem Tag möglich.
21.05.2021 bis 11.06.: Beginn Änderungsantrag. Nachträgliche Erhöhung ohne Verspätungskürzung bis 31.05. möglich.
Berichtigungen können auch über den 11.06.2021 hinaus abgegeben werden
16.07.-01.10.: Modifikationsantrag – Änderung ÖVF
Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Vor-Ort Termine:
Ab Sofort ist für einen Vor-Ort-Termin kein Corona-Test mehr notwendig.
Seit Montag haben wir wieder normale Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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