LV Rundschreiben 22/21

Land Hadeln

Neuer Jurist im Landvolkhaus
Liebe Mitglieder,
liebe Leser,

seit dem 01. Juni bin ich endlich als Syndikusrechtsanwalt für den Kreisbauernverband Land Hadeln e. V. tätig und trete somit die Nachfolge unserer im Februar ausgeschiedenen und geschätzten Kollegin Iris Arendt an.

Als gebürtiger Otterndorfer zog es mich für mein Studium der Rechtswissenschaft und den darauf folgenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Oldenburg die letzten Jahre nach Bremen. Zuletzt unterstützte ich das Justiziariat von Radio Bremen innerhalb der ARD.

So gern ich die freie Hansestadt in den letzten Jahren auch liebgewonnen habe, so musste ich mir doch selbst eingestehen, dass Heimat nun mal da ist, wo das Herz zu Hause ist.

Als Syndikusrechtsanwalt berate ich Sie umfassend in den verschiedensten Rechtsgebieten. Schwerpunktmäßig umfasst dies beispielsweise die klassische rechtliche Beratung und Gestaltung zu Hofübergabe- sowie Pacht- und Gesellschaftsverträgen. Auch stehe ich Ihnen für die Vorbereitung und Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Seite. Selbstverständlich berate ich Sie auch in zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten und nehme im Rahmen meiner berufsrechtlichen Zuständigkeit die prozessuale Vertretung in diesen Angelegenheiten wahr.

Ich freue mich darauf Ihnen zukünftig mit meinem rechtlichen Rat zur Seite stehen zu dürfen und hoffe, dass diese schwierigen Pandemiezeiten bald der Vergangenheit angehören und ich Sie dann auch persönlich im Haus der Landwirtschaft in Otterndorf begrüßen darf.

Viele Grüße

Kai-Christopher Zepf

Tel: +49 4751 – 92 26 – 71

Fax: +49 4751 – 92 26 – 44

E-Mail: zepf@landvolkhadeln.de

Ausbildungsbetriebe – Vermittlung freier Lehrstellen – Datenpflege jetzt noch einfacher
Über die Internetseite www.talente-gesucht.de können alle anerkannten Ausbildungsbetriebe für die zwölf Grünen Berufe ihren Betrieb darstellen, freie Ausbildungsplätze melden und so möglicherweise Auszubildende für ihren Betrieb gewinnen.
Die Pflege und Eingabe der Daten können ganz einfach online über die Internetseite https://extranet.lwk-niedersachsen.de erfolgen. Weiter Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01039256.

Kurzfristige Beschäftigte – 120-Tage-Regelung
Am 1. Juni 2021 trat die Regelung zur Ausweitung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung in Kraft (§ 132 Satz 1 SGB IV).

Ab diesem Tag können damit kurzfristige Beschäftigungen mit einer Dauer von bis zu vier Monaten/102 Arbeitstage sozialversicherungsfrei geschlossen und bestehende Verträge auf eine Gesamtdauer von 4 Monaten/102 Arbeitstagen verlängert werden. Die Übergangsregelung endet am 31. Oktober.
Für Beschäftigungen, die vor dem 1. Juni eine Dauer von mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen vereinbart wurde, gilt diese Übergangsregelung nicht.

Ein ausführliches Schreiben vom Arbeitgeberverband und ein Muster für eine Verlängerungsvereinbarung zu einem befristeten Arbeitsvertrag finden Sie hier.

Pflanzenschutzkartell – Klage
In unseren Rundschreiben vom 4. März 2021 und vom 26. Oktober 2020 hatten wir über ein Pflanzenschutzkartell aus 7 namenhaften Großhändlern für Pflanzenschutzmittel berichtet, welches zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt 154,6 Mio. € verurteilt wurde.

Wir hatten hierbei darüber informiert, dass Landvolkmitglieder die Möglichkeit haben sich an einer Sammelklage zu beteiligen. Wer der Klage anschließen möchte, kann sich über die Internetadresse www.psmklage.landvolk.net anmelden.

Die Frist zur Registrierung wurde verlängert.

Sie läuft nun bis zum 15.06.2021.

Darwinismus in der Bratpfanne: Die Neuerfindung der Ernährung
Im Gespräch mit Dr. Nick Lin-Hi soll darüber diskutiert werden, wie sich unsere Ernährung in der Zukunft verändern wird. Er erläutert, dass weltweites Bevölkerungswachstum und ein steigendes Wohlstandsniveau, das wiederum mit steigendem Fleischkonsum pro Kopf ein- hergeht, bei der heutigen Art und Weise der Ernährung geradewegs in die Katastrophe führen. Er darüber hinaus den Standunkt, dass sich alternative Produkte durchsetzen werden. Seiner Ansicht nach wird es dabei auch Fleisch aus dem Labor eine bedeutende Rolle spielen.

Diese Veranstaltung könnte für Landwirte interessant sein. Auch, wenn sie nicht zu Verständnis führt, so kann sie zumindest helfen zu verstehen, was andere denken.   

Die Veranstaltung findet am

24.06.2021 von 19:00 Uhr bis 21:30

im Ev. Bildungszentrum Bad Bederkesa statt.

Anmeldung wird gebeten. Weitere Informationen unter https://ev-bildungszentrum.de/

Biodiversitätscheckliste – Den Betrieb mit anderen Augen sehen
Biodiversität, Artenvielfalt, Insektenschutz und vieles mehr prasselt von allen Seiten auf die Landwirtschaft ein. Oft mit dem Vorwurf, die Landwirtschaft trage die alleinige Schuld am Rückgang der Arten. Eine Anschuldigung, die so nur einen Teil der Wahrheit widerspiegelt.

Die Landwirtschaft hat kein Interesse daran, die oft nützlichen Helfer aus dem Umfeld ihrer Produktionsflächen zu vertreiben. Im Gegenteil, die Landwirtschaft braucht viele dieser Helfer, um weiter produzieren zu können. Aus diesem Grunde fördern Landwirte zum Teil unbewusst Elemente der Biodiversität, ohne dies so zu benennen. Die Kooperation mit Imkern, das Anlegen von Brachen, Bejagungsschneisen oder Blühflächen auf unrentablen Teilflächen sind nur einige dieser Maßnahmen.

Die LWK hat zu diesem Thema eine Checkliste erarbeitet, mit deren Hilfe Betriebsleiter einen anderen Blick auf ihren Betrieb bekommen können und die dem Betriebsleiter dabei hilft einzuschätzen, wie gut sein Gespür für den Artenschutz bereits ist. 

Nähre Informationen zu dem Thema und die Checkliste zum Download finden Sie auf www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01039259.

Förderung „Mehrjähriger Wildpflanzenanbau“
Im Zuge der Maßnahme „Mehrjähriger Wildpflanzenanbau“ wird die Anlage und Pflege von Ackerflächen mit mehrjährigen Blühflächen als De-minimis-Beihilfe gefördert. Dazu muss eine Saatgutmischung ausgebracht werden, die min. 15 Pflanzenarten aus einer vorgegebenen Liste enthält. 

Es ist vorgesehen, die Pflanzen 3 Jahre zu nutzen, wobei das Ziel die Entwicklung einer ökologisch wertvollen und gleichzeitig ökonomisch tragbaren Ergänzung zum Anbau von konventionellen Energiepflanzen ist. Die Förderung beträgt 500 €/ha jährlich. Je Betrieb können max. 10 ha gefördert werden. Der Verpflichtungszeitraum beginnt mit dem Jahr der Ansaat und beträgt 3 Jahre. Nähere Informationen dazu finden Sie auf  www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01039209.

Die Antragsunterlagen werden derzeit noch erarbeitet.

Flächenanträge – Termine
Bis 23.06.2021: Überlappungsabgleich
Seit dem letzten Jahr werden die Betriebe nicht mehr angeschrieben, wenn Überlappungen mit anderen Betrieben vorliegen. Ist ein Betrieb von Überlappungen betroffen, wird dies seit dem 27.05.2021 auf der ANDI 2020 Startseite des Betriebes angezeigt. Bei Überlappungen über 100 m² sollten dies bereinigt werden.

Jeder Antragsteller sollte seine Flächen kontrollieren. Bei Bedarf melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle.

17.05.2021: Ende Abgabe Sammelantrag. Eine verspätete Abgabe ist mit 1 % Kürzung je verfristetem Tag möglich.

21.05.2021 bis 11.06.: Beginn Änderungsantrag. Nachträgliche Erhöhung ohne Verspätungskürzung bis 31.05. möglich.

Berichtigungen können auch über den 11.06.2021 hinaus abgegeben werden

16.07.-01.10.: Modifikationsantrag – Änderung ÖVF

Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Vor-Ort Termine:

Ab sofort ist für einen Vor-Ort-Termin kein Corona-Test mehr notwendig.

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Facebook & Instagram
Folgen Sie uns schon auf Facebook oder Instagram?
https://www.facebook.com/landvolk.otterndorf/
https://www.instagram.com/lvlandhadeln/