Fristen zum Sammelantrag
01.10.: Modifikationsantrag ÖVF
bis 19.06. Überlappungskontrolle (VAG):
Bernhard Krüsken DBV bringt es auf den Punkt: (Un-)Heilige Einfalt!
Gerade hat sich der öffentliche Blick auf die heimische Landwirtschaft etwas gedreht, auf Versorgungssicherheit, gute Standards und Verlässlichkeit gerichtet, da kommen die Demagogen und Agrarkritiker wieder aus der zeitweiligen Schweigsamkeit. Eine ehemalige Landwirtschaftsministerin schwadroniert über Landwirtschaft als Pandemieursache und die amtierende Umweltministerin sieht die alleinige Ursache für Artenschwund und sämtliche Umweltprobleme ebenfalls in unserem Sektor.
Im ersten Fall mag man das noch als Abdriften politischer Altenteiler in die Welt der fake news und Verschwörungstheorien einordnen. Der zweite Fall stimmt schon eher bedenklich – nicht etwa, weil man diesen als Zeugnis analytischen Unvermögens, begrenzter Fachkompetenz oder einer eindimensionalen Weltsicht deuten könnte. Das Problem liegt vielmehr darin, dass solche öffentlichen Äußerungen hier offensichtlich im vollen Bewusstsein der Verkürzung und der Zuspitzung gemacht werden.
Dialog statt Polarisierung
Einfalt und Naivität sind in der Politik taktische Kategorien und werden auch gerne vorgespielt. Was folgt daraus: Diese pauschalen Anschuldigungen sind eigentlich nur zu verstehen als eine konsequente Absage an Dialog und sachliche, sachgerechte Auseinandersetzung, an Kooperation im Natur- und Umweltschutz und an einen fachlich-wissenschaftlich fundierten Blick auf die Probleme. Sie sind auch ein trauriges Zeugnis dafür, wohin schlechte Umfragewerte manche Akteure treiben können und wie für eine Handvoll Zehntelprozente Polarisierung zur Profilierung betrieben wird.
Bedenklicher Verfall der politischen Kultur
Liest man das Ganze so, dann sind öffentliche Wut und Empörung von Landwirten zwar absolut nachvollziehbar und berechtigt. Effektiver und für Außenstehende verständlicher wäre es aber, den Mechanismus dahinter offenzulegen und anzuprangern, dass dieses Agrar-Bashing in weiten Teilen eher an eine schlechte Seifenoper als an eine ernsthafte politische Auseinandersetzung erinnert. „Herumtrumpen“ auf der Landwirtschaft war bisher einigen wenigen Hilfstruppen aus dem Kreis der „Nicht-wirtschaftsgetragenen Nichtregierungsorganisationen“ vorbehalten. Wenn das jetzt auf Teile der Bundesregierung übergreift, dann ist das ein bedenklicher Verfall der politischen Kultur und gibt einen ausgesprochen schalen Vorgeschmack auf den in einigen Monaten heraufziehenden Wahlkampf. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollte für Rechtssicherheit der Sauenhalter sorgen.
Tierschutz-NutztierhaltungsVO: statt Rechtsicherheit drohen neue Auflagen
Dort hinein – oder besser in den politischen Schönheitswettbewerb einiger Bundesländer – ist auch die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung geraten, die nach mehreren Anläufen (und drei Tage nach Redaktionsschluss) erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates steht. Wie auch immer die Abstimmung ausgeht, die Tierhalter werden definitiv nicht auf der Gewinnerseite stehen. Zur Erinnerung: Es sollte eigentlich darum gehen, a) diejenigen handwerklichen Fehler in der alten Verordnung zu beheben, die vom Magdeburger Urteil sehr deutlich offengelegt worden sind, und b) mehr Rechtssicherheit für Schweinehalter und Behörden zu schaffen.
Strukturbruch in der Schweinehaltung droht
Die Branche braucht nach wie vor eine Entscheidung, um Investitionen angehen zu können. Die Geschichte des Entwurfs ist bekannt, genauso die vielen zusätzlichen Anträge mit Verschärfungen auch für andere Tierarten. Der DBV weist seit Jahren auf die fachlichen Defizite und den bei Umsetzung absehbaren Strukturbruch in der Schweinehaltung hin. Resultat dieser Debatte waren relativ lange Übergangsfristen, die nun aber wieder verkürzt werden sollen – ein Stilllegungsprogramm mit Ansage für die bäuerliche Schweinehaltung in kleinen und mittleren Betrieben. Das Mindeste, was die Politik tun muss, um diesen Kollateralschaden zu begrenzen, ist neben ausreichenden Übergangsfristen die sofortige Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts, damit Investitionen in neue Standards, aber auch in mehr Tierwohl überhaupt erst möglich werden.
Konzept der Borchert-Kommission zeigt richtigen Weg auf
Die ganze Angelegenheit ist ein überzeugender Beleg dafür, dass die „Borchert-Kommission“ mit ihrem Konzept für den Umbau der Tierhaltung in Deutschland auf dem richtigen Weg ist bzw. die Risikofaktoren für die Zukunftsfähigkeit der Tierhaltung zutreffend identifiziert hat: Ordnungsrecht in kleinem Karo mit Blockadewirkung und -absicht, Klagen gegen handwerkliche Unzulänglichkeiten in der Gesetzgebung und Stilllegung mit Mitteln des Genehmigungs- und Umweltrechts. Es wird höchste Zeit, das Konzept umzusetzen, und zwar in Gänze, d.h. nach Festschreibung des Tierwohlvorrangs im Baurecht, mit einer tragfähigen und vor allem nachhaltig gesicherten Finanzierung, mit einem umsetzbaren Zielbild und begleitet mit einer verpflichtenden Haltungsform- und Herkunftskennzeichnung.
Green Deal an Erfahrungen der Corona-Pandemie anpassen
Abschließend noch ein Hinweis zur Europäischen Agrarpolitik: Im Paket mit dem „recovery fund“ wird es eine kleine Aufstockung des Agrarbudgets mit Schwerpunkt in der 2. Säule geben. Das entschärft zunächst einmal die Kontroverse um zusätzliche Umschichtungen zu Lasten der ersten Säule (ausführlicher Beitrag in dieser dbk). Erfolgt die Aufstockung auf diesem Wege, sind diese zusätzlichen Umschichtungen logischerweise so nicht mehr notwendig. Dahinter stehen aber die Grundsatzfragen rund um den Green Deal, um die Farm to Fork- und die Biodiversitätsstrategie, mit der die EU-Kommission die europäische Politik mehr oder weniger vollständig umbauen will. Dieses Konzept kommt unübersehbar aus der Zeit vor der Corona- Pandemie und lässt grundlegende Erfahrungen außer Acht. Versorgungssicherheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit und kooperative Ansätze werden ausgeblendet, stattdessen gibt es vermeintlich ökologische Gemeinplätze zur pauschalen Reduktion des Betriebsmitteleinsatzes oder zur Biodiversität.
Chance nutzen: Standards auf einheitliches europäisches Niveau bringen
Abgesehen davon, dass das Hausaufgabenpensum nur mit deutlich stärkerer finanzieller und gesetzgeberischer Unterstützung der Landwirtschaft zu machen ist, droht hier eine verpasste Chance: Mit dem Green Deal könnte man die Standards im Umwelt- und Klimaschutz, im Tierschutz, zur Nachhaltigkeit und in weiten Teilen des Ordnungsrechtes endlich auf ein einheitliches europäisches Niveau bringen. Wenn Deutschland oder Nordwesteuropa bei Standards und Auflagen nicht immer alleine vorneweg laufen müssen, dann kann man hier viel bewegen.
Natur und Landwirtschaft in Balance bringen
Landwirtschaft mit Politik und Naturschutz auf dem Niedersächsischen Weg
L P D – „Wir Landwirte erzeugen gesunde und leckere Nahrungsmittel, das ist unsere wichtigste Aufgabe“, sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. „Ebenso wichtig sind uns eine intakte Natur mit dem Erhalt vieler Arten und sauberen Gewässern“, fügt er an. Sehr viele Betriebsleiter nehmen dazu an den sogenannten Agrarumweltmaßnahmen teil, aber mindestens ebenso viele Bäuerinnen und Bauern bringen sich auch in freiwilligen Programmen zur Steigerung der Biodiversität ein. „Wir erkennen hier eindeutig den Wunsch der Gesellschaft, noch mehr für die Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu leisten. Wir Bäuerinnen und Bauern sind dazu bereit“, betont Schulte to Brinke. Deshalb geht das Landvolk den „Niedersächsischen Weg“ der Landesregierung mit, der dazu eine klare Struktur vorgibt. Noch in diesem Jahr sollen als weitere Etappen auf diesem Weg verschiedene Gesetzesvorschläge ausgearbeitet und in die parlamentarische Beratung gegeben werden. In diese Arbeit wird sich das Landvolk Niedersachsen gestaltend einbringen und aktiv Lösungen für die richtige Balance zwischen Natur und Landwirtschaft vorschlagen.
Schulte to Brinke sieht die Landwirtschaft auf dem „Niedersächsischen Weg“ bereits gut vorangekommen. Der Landvolkpräsident setzt auf den offenen Dialog von Landwirtschaft und Gesellschaft und wünscht sich auf beiden Seiten Kompromissbereitschaft. Als positiven Ansatz wertet er daher die Tatsache, dass mit dem Niedersächsischen Weg erstmals die Finanzierung in das Konzept weiterer Maßnahmen mit einbezogen wurde. „Die Landwirte wollen Leistungen zum Schutz von Natur, Arten und Gewässern erbringen, davon profitiert unsere Umwelt“, schildert der Landvolkpräsident. Die Landwirte erbringen auf dem Niedersächsischen Weg einen echten Mehrwert. Er hat damit eine tatsächlich messbare Wirkung und einen Nutzen für die Umwelt. Das vom Niedersächsischen Naturschutzbund mit dem Grünen beantragte Volksbegehren Artenschutz dagegen falle als reine Absichtsbekundung weit hinter die Ziele des niedersächsischen Weges zurück.
Kühe sind keine Klima-Killer
(LV Mittelweser)
Forscher haben Methanemissionen aus der Nutztierhaltung neu bewertet. Die Wissenschaft allgemein unterstützt diese Erkenntnisse. Leider seien sie von den allgemeinen Medien nicht aufgegriffen worden, meint US-Wissenschaftler Dr. Frank Mitloehner, Professor und Luftqualitätsexperte in der Abteilung für Tierwissenschaft en an der Universität von Kalifornien. Eine der wichtigsten Erkenntnisse für Tierhalter sei nach Angaben des Professors, dass Methan aus der Viehhaltung bei sinkenden oder gleichbleibenden Rinderbeständen in einem immerwährenden Kreislauf bleibt. Damit habe dieses Treibhausgas aus der Viehhaltung keinen negativen Effekt auf die Atmosphäre. Der Experte beruft sich hierbei unter anderem auf wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Oxford. Hier wurden Unterschiede zwischen biogenem Methan aus der Viehhaltung und fossilem Methan aus Öl und Gas thematisiert. „Chemisch ist es dasselbe, aber der Ursprung und die Klimawirkungen sind vollkommen anders“, sagt der Wissenschaftler.
www.agrarheute.com/tier/rind/kuehe-keine-klima-killer-569297
Neuregelung für Saisonarbeitskräfte schafft Planungssicherheit für die Landwirte
Bundeslandwirtschaftsministerin stellt neues Konzept im Kabinett vor – Regelungen gelten ab dem 16. Juni bis Jahresende. Die wichtigsten Punkte aus dem Konzeptpapier:
I. Erleichterte An- und Abreise:
- Wegen der entfallenden Einreisebeschränkungen ist die Einreise von Saisonarbeitskräften auf dem Luft- und Landweg möglich. Eine vorherige Anmeldung der Einreise im DBV-Meldeportal ist nicht mehr nötig.
- Für Einreisende aus Drittstaaten gelten die jeweils gültigen Einreisebestimmungen.
II. Strenger Infektionsschutz im Betrieb:
Ein Gesundheitscheck und eine 14-Tägige Quarantänepflicht entfallen zwar, bestimmte Bedingungen müssen aber trotzdem eingehalten werden, so müssen u.a. Listen mit An-, Abreisedaten und Teameinteilung sowie Kontaktdaten der Saisonarbeitskräfte geführt werden:
- In den Betrieben sind kleine, feste Teams zu bilden: Es gilt generell der Grundsatz: „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“. Die Einteilung in feste Teams von Anfang an hilft, das Infektionsrisiko zu minimieren.
- Die Einteilung von Beschäftigten aus der Umgebung in andere Teams als Beschäftigte, die auf dem Betrieb untergebracht sind, verringert das Infektionsrisiko ebenfalls.
- Die Arbeitgeber stellen sicher, dass die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden können.
- Auch bei allen arbeitsbezogenen Kontakten sollen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. In jedem Fall müssen diese Abstände zwischen den verschiedenen Teams vor Ort eingehalten werden.
- Werden Bereiche in den Unterkünften von mehreren Teams gemeinsam genutzt, z.B. Sanitärräume, Küchen, soll geregelt werden, dass Kontakte der einzelnen Beschäftigtengruppen untereinander unterbleiben.
- Im Falle einer Erkrankung ist das gesamte
Team sofort zu isolieren. Erkrankte Mitarbeiter sind von den anderen getrennt
unterzubringen. Die Erkrankung ist dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden,
wobei der Arbeit-geber die relevanten Informationen bereithält.
- Weitere spezielle Infektionsschutzmaßnahmen bei Arbeit, Transport und Unterbringung der Saisonarbeitskräfte ergeben sich für die Betriebe aus der durch die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konkretisierten Arbeitsschutz-Regeln nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (www.svlfg.de/corona-saisonarbeit, Informationen für Unternehmer).
III. Meldung und Kontrolle vor Ort:
- Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte vor Beginn bei der örtlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörde an.
- Die Kontrollverantwortung liegt bei den örtlichen Behörden.
IV. Erleichterte Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall:
- Durch die Vorgabe an die Betriebe, die Adressdaten und die Rück- bzw. Weiterreise der Saisonarbeitskraft sowie die Team- und Wohnbelegung zu erfassen, wird die Rückverfolgbarkeit erleichtert.
- Im Infektionsfall legt der Arbeitgeber diese Liste dann dem örtlichen Gesundheitsamt vor.
- Die Daten sind vier Wochen nach Abreise zu vernichten.
V. Geltungsdauer
- Die Regelungen gelten vom 16. Juni bis einschließlich 31. Dezember 2020.
- Aktuelle Änderungen des Pandemiegeschehens führen zu einer vorzeitigen Beendigung oder Anpassungen der Regelungen.
Weitere Informationen unter www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/094-saisonarbeitskraefte.htm
DBV-Meldeportal wird umgestellt
Mit dem Wegfall der Einreisebeschränkungen für Saisonkräfte wird auch die Pflicht zur Meldung der Einreise bei der Bundespolizei wegfallen. Das Meldeportal des DBV „Saisonarbeit 2020“ wird deshalb zu diesem Zeitpunkt eingestellt bzw. auf ein Informationsportal umgestellt. Die bislang auf der Portalseite verfügbaren Informationsschreiben und Hinweise in verschiedenen Sprachen werden nach Anpassung an die neuen Vorgaben unter www.bauernverband.de zum Download bereitgestellt.
Fristende: Nachbau bis zum 30.06.2020 melden
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2019 / Frühjahr 2020 endet am 30.06.2020. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen.
Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist verpasst, hat das finanzielle und rechtliche Folgen.
Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 – 96 94 31 60.
Anbaudiversifizierung – Referenzzeitraum 01.06. – 15.07.
Für die Einhaltung der Anbaudiversifizierung wird die Kultur als Hauptkultur gewertet, die im Referenzzeitraum 01.06. bis 15.07. am längsten auf der Fläche steht. Das Bedeutet: War die Hauptkultur am 01.06. bereits auf der Fläche, muss sie mindestens bis zum 23.06. stehen bleiben um als Hauptkultur zu gelten. Soll die Hauptkultur erst noch angebaut werden, muss dies bis spätestens 22.06. angebaut werden.
Feldränder/Wegränder jetzt mähen/mulchen?
Von Feldrändern und Wegerändern wachsen Problemunkräuter und Ungräser oft in den Schlag ein oder säen sich aus. Darum sollen die Feldränder oft gemäht oder gemulcht werden. Häufig stellt sich dann die Frage, ab wann diese Flächen gemulcht werden dürfen.
Wenn diese Flächen im Sammelantrag als Brache angegeben wurden, gilt für diese Flächen vom 01.04. bis zum 30.06. eine Schonzeit. In dieser Zeit dürfen die Flächen nicht gemäht/gemulcht werden. Gleiches gilt für Puffer oder Randstreifen, die als Ökologische Vorrangflächen angegeben wurden. Achtung: Flächen die als Bienenweide im Sammelantrag angegeben wurden, dürfen frühestens ab dem 01.10. gemulcht werden.
„Einfache“ Gräben, Weg- oder Feldränder können theoretisch jederzeit gemulcht werden. Grundsätzlich gilt hier jedoch auch das Bundesnaturschutzgesetz, welches auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen verbietet, „dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt“ werden. Eine Bearbeitung ist deshalb erst nach der Brut- und Setzzeit möglich, die bis zum 15. Juli andauert.
Zum Schutz von Insekten sollte früh morgens oder spät abends gemulcht werden.
Für Flächen, die im Sammelantrag als Bejagungsschneisen angegeben wurden, gelten diese Einschränkungen nicht.
Vor dem Mulchen von Feld- Wegerändern, etc. ist die Zustimmung des Flächeneigentümers einzuholen.
Milchlandpreis-Wettbewerb – Vergabe der Goldenen Olga
Zum 20. Mal sind alle Milcherzeuger in Niedersachsen aufgerufen, sich am Milchlandpreis-Wettbewerb zu beteiligen, um Potentiale für sich und ihren Betrieb aufzuspüren. Jeder Haupterwerbsbetrieb mit Schwerpunkt Milcherzeugung kann mitmachen. Dabei kommt es nicht nur auf eine optimale Rohmilchqualität und die Milchleistung an, sondern besonders auf eine exzellente Führung des Gesamtbetriebes.
Wer mitmacht, profitiert, das bestätigen die Teilnehmer aus den Vorjahren: Konstruktive Rückmeldungen bringen Denkanstöße für die Weiterentwicklung des eigenen Betriebes.
Rund 300 Haupterwerbsbetriebe wurden in den letzten Jahren ausgezeichnet, 19 gewannen und erhielten die „Goldene Olga“. Alle Familien sind kompetente Botschafter für die Milchwirtschaft und präsentieren der Öffentlichkeit die Landwirtschaft von heute als nachhaltig und verantwortungsvoll – z.B. durch positive Presseresonanz. Für die drei Erstplatzierten gibt es außerdem ein „Futtergeld“ in Höhe von bis zu 3.500 €. Bewerbungsschluss ist der 30. Juli 2020.
Weitere Informationen und den Bewertungsfragebogen finden Sie auf der Internetseite der Landesvereinigung Milchwirtschaft Niedersachsen (https://milchland.de/milchlandpreis2020/) und bei uns in der Geschäftsstelle.
Neue Spannplakate 2020 für die Öffentlichkeitsarbeit
Für die Öffentlichkeitsarbeit können Milcherzeuger in diesem Jahr wieder kostenlos 2 Spannplakate bei der Landesvereinigung Milchwirtschaft Niedersachsen bestellen. Thema: „Verantwortung für die regionale Milch von morgen.“ (2,37 m x 1,68 m) und „Pure Energie vom Land.“ (1,12 m x 1,68 m). Weitere Informationen und Bestellformular unter https://milchland.de/spannplakate2020/ oder bei uns in der Geschäftsstelle.
Webinar: Frag den Experten – optimierte Kälberaufzucht
Risikofaktoren für Tiergesundheit erkennen und Maßnahmen ergreifen
Das Fortbildungsportal für Tiergesundheit akademie.vet bietet am 25. Juni ein kostenloses Webinar zum Thema Kälberaufzucht mit dem Experten Prof. Dr. Martin Kaske an.
Weitere Informationen und Link zur Anmeldung unter https://milchland.de/webinar-frag-den-experten-optimierte-kaelberaufzucht/.
Landvolk informiert über den Niedersächsischen Weg
Mit einer eigenen Webseite zum gemeinsamen von Landesregierung (MU & ML), Landwirtschaftskammer, Landvolk Niedersachen, BUND und Nabu ausgearbeiteten „Niedersächsischen Weg“ für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz, informiert das Landvolk Niedersachsen über einzelne Punkte des Maßnahmenpakets und hinterleuchtet diese inhaltlich. Damit soll der gemeinsame, Ende Mai mit den Unterschriften der genannten Beteiligten in Gang gesetzte Gestaltungsprozess in Text, Bild und Ton begleitet werden. Die Seite ist unter www.niedersaechsischer-weg.de zu erreichen.
Strohpreis-Rechner der LWK
Der Strohpreis Rechner (Excel-Anwendung) errechnet übersichtlich und schnell den angemessenen Preis für Stroh je dt bzw. je ha, welches auf dem Feld verbleibt, nach den Nährstoffpreisen je kg Reinnährstoff für Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium, Schwefel sowie den Kohlenstoffwert für die entgangene Humusbildung.
Die Excel-Anwendung finden Sie auf der Seite der LWK (Webcode: 01036866)
Antrag auf Stromsteuererstattung § 9b StromStG für das Kalenderjahr 2019
Land- und Forstwirte und Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auf Antrag diese Steuerentlastung für den verbrauchten Strom erhalten. Im Wesentlichen gilt diese Erstattung für Milchviehbetriebe mit 2 Robotern, für große Milchkuhbestände und für Biogasbetriebe.
Die Entlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Selbstbehalt von 250 € übersteigt, also mehr als 48.733 kWh verbraucht wurden. Allerdings muss, soweit für den privaten Haushalt kein eigener Stromzähler besteht, pro Person eine MWh abgerechnet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2019 für das Kalenderjahr 2019 beim Hauptzollamt Oldenburg vorliegen.
Einzutragen ist nur der betrieblich verbrauchte Strom, für jedes Unternehmen separat, also nicht Landwirtschaft und Biogas zusammenrechnen. Gegebenenfalls müssen dann 2 Anträge gestellt werden. Es muss die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) für das Kalenderjahr 2019 und der Antrag auf Steuerentlastung (Formular 1453) nach § 9b Strom StG eingereicht werden. Weiterhin ist das Formular 1139 (Selbsterklärung) mit einzureichen. Die Stromrechnungen können in Fotokopie beigefügt werden.
Bei Biogasbetrieben steht der verbrauchte Strom auf der Dezemberabrechnung. Bei den Milchvieh-betrieben (Landwirtschaft) muss der Stromverbrauch für das Kalenderjahr 2019 ggf. errechnet werden. Die Formulare sind unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html zu finden. In der Regel wird die auszuzahlende Entlastung dem auf der Anmeldung angegebenen Konto gutgeschrieben. Ein schriftlicher Bescheid des Hauptzollamts ergeht grundsätzlich nicht. Beispiel: Der Jahresverbrauch des Antragsstellers liegt bei 80.000 kWh. Der Entlastungssatz wäre demnach 410,40 Euro (0,513 Cent je kWh x 80.000kWh), abzüglich 250 Euro Selbstbehalt nach § 9b Abs. 2 Satz 2 StromStG, ergibt eine Entlastung in Höhe von 160,40 Euro.
Testament / Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung – Warum brauche ich das?
Viele Menschen machen sich Gedanken: Was passiert mit mir, wer entscheidet, wenn ich sehr krank oder schwer verletzt bin und selbst nicht mehr bestimmen kann, wie oder ob ich ab einem gewissen Punkt noch behandelt werden möchte? Wer vertritt mich in solch einem Fall gegenüber Ärzten, Behörden usw.? Dies können Sie mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht selbst bestimmen und ersparen ihren Angehörigen möglicherweise schwere Entscheidungen. Dies sollte jeder ab 18 Jahren rechtzeitig regeln.
Auch hier ist das Landvolk Ihr kompetenter Ansprechpartner, insbesondere im Bereich Höferecht.
Bei Beratungs- und Informationsbedarf melden Sie sich in der Geschäftsstelle in Otterndorf bei unserer Juristin Iris Arendt.
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