LV Rundschreiben 24/21

LV Hadeln

„Zukunft Landwirtschaft“
– Bauerntag nur virtuell
Am 23. und 24 Juni / Wie stehen die Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl dazu?
L P D – Nichts Geringeres als die „Zukunft der deutschen Landwirtschaft“ ist das Motto des Deutschen Bauerntages – und gerade im Bundestagswahljahr 2021 werden sich die Spitzenkandidaten der Parteien auf dem virtuellen Bauerntag in Berlin dazu positionieren müssen. „Da werden wir Landwirte ganz genau hinhören und per livestream zuschauen, denn unsere Bauern stehen vor großen Herausforderungen und Umbrüchen, und letzten Endes wird die kommende Regierung ganz entscheidende Weichen für die deutsche Landwirtschaft stellen“, zeigt Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies auf und lädt zur Teilnahme am 23. und 24. Juni live unter www.bauernverband.de ein.
600 Delegierte aus 18 Landesbauernverbänden werden aufgrund der Corona-Bestimmungen dieses Jahr virtuell bei der 98. Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes vertreten sein. Das Landvolk Niedersachsen hat 68 gültige Stimmzahlen inne. Während Delegierte, gemeldete Teilnehmer und Gäste sich auf einer Plattform einloggen müssen, kann die Mitgliederversammlung öffentlich auf den DBV-Accounts von YouTube, Facebook und Twitter verfolgt werden. Zahlreiche Gäste aus Politik, Agrarwirtschaft, Agrarforschung und Medien sind eingeladen, mit den Landwirten zu diskutieren und sich auszutauschen.
Um 14 Uhr eröffnet Bauernpräsident Joachim Rukwied den Bauerntag, der aus dem Haus der Landwirtschaft und Ernährung übertragen wird. Gemäß dem Motto „Zukunft Landwirtschaft“ wird er in seiner Rede klare Zeichen setzen, Konzepte vorstellen und Perspektiven aufzeigen. Gegen 15 Uhr wird Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erwartet, und nach ihrer Rede schließt sich um 16 Uhr die Diskussionsrunde mit den Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl 2021 an. Auch Online-Teilnehmer können sich aktiv beteiligen, indem sie das auf der virtuellen Plattform eingebundene Interaktionstool nutzen, dass das Schreiben von Fragen direkt in den Chat ermöglicht, die im Rahmen der Diskussion live beantwortet werden.
Auf das gemeinsame abendliche Zusammentreffen möchte der DBV auch im virtuellen Format nicht verzichten. So wird am Mittwochabend ab 19.30 Uhr virtuell bei der Abendveranstaltung »Bauern treffen Bauern« angestoßen und sich ausgetauscht. Dazu wurden im Vorfeld „Tagungspakete“ verschickt.
Teil 2 des Bauerntages beginnt am Donnerstag, 24. Juni, um 8.30 Uhr mit dem gemeinsamen Blick „über den Tellerrand“. Die Ehrung des Ausbildungsbetriebes des Jahres sowie die Rede von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und anschließende Diskussion zur „Zukunft Landwirtschaft“ werden den virtuellen Bauerntag dann beenden. (LPD 45/2021)

Darwinismus in der Bratpfanne: Die Neuerfindung der Ernährung
In Kooperation mit der Akademie Junglandwirte Niedersachsen wird diese Veranstaltung organisiert, die mit Sicherheit absolut sehenswert ist und ganz andere Sichtweisen aufzeigt, als wir es bisher gewohnt sind. Hierbei geht es nicht darum sich von der anderen Sichtweise überzeugen zu lassen, sondern zu verstehen, was andere Interessensgruppen denken und für möglich halten.  

Prof. Dr. Nick Lin-Hi ist überzeugt: „Laborfleisch ist echtes Fleisch.“ Warum er dieser Meinung ist und warum er glaubt, dass es ohne kultiviertes Fleisch, das außerhalb von Tieren gezüchtet wurde, schwierig wird, die globale Erwärmung aufzuhalten erläutert er in einem Gespräch am

Donnerstag, 24. Juni, 19:00

im Ev. Bildungszentrum Bad Bederkesa. Dabei geht es auch um die Frage, was dies an ernährungspolitischen und gesellschaftlichen Veränderungen mit sich bringen könnte. 

Anmeldung und weitere Informationen unter https://ev-bildungszentrum.de/veranstaltungskategorien/forumsgespraeche/

Darwinismus in der Bratpfanne.PDF

Landvolkversicherungsdienst – Neue Website
Der Landvolkversicherungsdienst hat eine neue Internetpräsenz. Auf der Website können die Besucher aller Informationen des Versicherungsdienstes abrufen. Unter anderem steht eine Telefonliste der Ansprechpartner zur Verfügung.
Schon besucht? https://www.landvolk-versicherungsdienst.de/

Antrag auf Stromsteuererstattung § 9b StromStG für das Kalenderjahr 2019
Land- und Forstwirte und Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auf Antrag diese Steuerentlastung für den verbrauchten Strom erhalten. Im Wesentlichen gilt diese Erstattung für Milchviehbetriebe mit 2 Robotern, für große Milchkuhbestände und für Biogasbetriebe.

Die Entlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Selbstbehalt von 250 € übersteigt, also mehr als 48.733 kWh verbraucht wurden. Allerdings muss, soweit für den privaten Haushalt kein eigener Stromzähler besteht, pro Person eine MWh abgerechnet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2021 für das Kalenderjahr 2020 beim Hauptzollamt Oldenburg vorliegen.

Einzutragen ist nur der betrieblich verbrauchte Strom, für jedes Unternehmen separat, also nicht

Landwirtschaft und Biogas zusammenrechnen. Gegebenenfalls müssen dann 2 Anträge gestellt werden. Es muss die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) für das Kalenderjahr 2019 und der Antrag auf Steuerentlastung (Formular 1453) nach § 9b Strom StG eingereicht werden. Weiterhin ist das Formular 1139 (Selbsterklärung) mit einzureichen. Die Stromrechnungen können in Fotokopie beigefügt werden.

Bei Biogasbetrieben steht der verbrauchte Strom auf der Dezemberabrechnung. Bei den Milchvieh-betrieben (Landwirtschaft) muss der Stromverbrauch für das Kalenderjahr 2020 ggf. errechnet werden. Die Formulare sind unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html zu finden. In der Regel wird die auszuzahlende Entlastung dem auf der Anmeldung angegebenen Konto gutgeschrieben. Ein schriftlicher Bescheid des Hauptzollamts ergeht grundsätzlich nicht.

Beispiel: Der Jahresverbrauch des Antragsstellers liegt bei 80.000 kWh. Der Entlastungssatz wäre demnach 410,40 Euro (0,513 Cent je kWh x 80.000kWh), abzüglich 250 Euro Selbstbehalt nach § 9b Abs. 2 Satz 2 StromStG, ergibt eine Entlastung in Höhe von 160,40 Euro.

Flächenanträge – Termine
Bis 23.06.2021: Überlappungsabgleich

Seit dem letzten Jahr werden die Betriebe nicht mehr angeschrieben, wenn Überlappungen mit anderen Betrieben vorliegen. Ist ein Betrieb von Überlappungen betroffen, wird dies seit dem 27.05.2021 auf der ANDI 2020 Startseite des Betriebes angezeigt. Bei Überlappungen über 100 m² sollten diese bereinigt werden.

Jeder Antragsteller sollte seine Flächen kontrollieren. Bei Bedarf melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle.

16.07.-01.10.: Modifikationsantrag – Änderung ÖVF

Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Vor-Ort Termine:

Für einen Vor-Ort-Termin ist kein Corona-Test mehr notwendig.

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Facebook & Instagram
Folgen Sie uns schon auf Facebook oder Instagram?
https://www.facebook.com/landvolk.otterndorf/
https://www.instagram.com/lvlandhadeln/