Neues vom Niedersächsischen Weg
Grünland schützen und Wirtschaftlichkeit sichern
Niedersächsischer Weg will Konflikte beim Grünlandumbruch lösen.
L P D – Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Reaktionen. Die Dürrejahre 2018 und 2019 sowie Feldmäuse und Tipula-Larven haben das Grünland im Nordwesten Niedersachsens stark geschädigt. „Hier ist zwingend eine Neuansaat erforderlich, damit wir für unsere Kühe und Rinder Grundfutter wie Silage und Heu ernten können“, schildert Dr. Karsten Padeken. Der Vorsitzende im Grünlandausschuss des Landvolkes Niedersachsen, selbst in der Wesermarsch zu Hause, setzt sich dafür ein, dass diese notwendige Flexibilität zukünftig im Niedersächsischen Weg rechtssicher verankert wird. „Das ist auch für den Naturschutz wichtig, da ein intakter Grasbestand einen ökologischen Wert hat. Damit ist der Schutz von Boden und Grünland gesichert, wir Landwirte können unsere Wiesen und Weiden zugleich nachhaltig und wirtschaftlich nutzen“, sagt Padeken. „Wir wollen uns mit dem Naturschutz darüber einig werden, wie unbestimmte Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz in Niedersachsen so umgesetzt werden können, dass alle Seiten, die sich Sorgen um die Zukunft von schutzwürdigen Grünlandstandorten machen, davon einen Nutzen haben.
Grünland und Milchwirtschaft sind in den Küstenregionen der zentrale Wirtschaftszweig innerhalb der Landwirtschaft. Wiederkäuer machen den Graswuchs der Flächen erst nutzbar und „veredeln“ ihn zu Milch- und Fleischprodukten. „Mit einem Flächenumfang von etwa 700.000 Hektar ist die Wertschöpfung auf Dauergrünland ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Niedersachsen“, hebt Padeken hervor. Dazu gehören allerdings auch umweltsensible Standorte mit Erosionsgefahr, in Überschwemmungsgebieten, mit hohem Grundwasserstand oder auf Moorböden. Dort darf nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis zur nachhaltigen Bodenbewirtschaftung keine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland vorgenommen werden. Das Bundesnaturschutzgesetz verwendet hier den Begriff des Grünlandumbruchs. „Die Formulierung führt aber in der Praxis immer wieder zu Problemen in der Interpretation“, schildert Padeken.
„Mit dem Niedersächsischen Weg sind wir auf dem Weg für die Bauern notwendige Bodenbearbeitungsmaßnahmen zum Erhalt einer guten Futtergrundlage zu gewährleisten. Allen Beteiligten geht es darum, Dauergrünland auch auf den umweltsensiblen Standorten zu erhalten“, nennt Karsten Padeken das gemeinsame Ziel des Niedersächsischen Weges. Wenn diese Flächen für sie wirtschaftlich für Kühe, Pferde und Schafe nutzbar bleiben, dann können Niedersachsens Bauern dafür garantieren. (LPD 49/2020)
Meldung in der Antibiotika-Datenbank (TAM)
Die Arzneimittelanwendung für das erste Halbjahr 2020 ist bis zum 14.07.2020 zu erledigen. Dies muss durch den Betriebsleiter oder den Hoftierarzt elektronisch über HI-Tier durchgeführt werden. Meldepflichtig sind Mastbetriebe (Geflügel, Rind, Schwein), die im Durchschnitt eines Halbjahres mehr als folgende Bestände halten:
- 20 Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten
- 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
- 250 Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg
- 250 Mastschweine mit einem Gewicht von über 30 kg
- 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen
- 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen
Grundsätzlich muss die Bestandsveränderung (auch bei Null-Meldung) gemeldet werden. Sollte in einem Halbjahr die Bestandsuntergrenze nicht überschritten werden, muss bei HI-Tier die Nutzungsart auf „Nicht mitteilungspflichtig“ geändert werden.
Einreise von Saisonarbeitskräften
In unserem Rundschreiben vom 15.06. hatten wir berichtet, dass Saisonarbeitskräfte aus anderen EU-Staaten seit dem 16. Juni wieder auf dem Luft- und auf dem Landweg ohne vorherige Anmeldung einreisen dürfen. Wichtig ist, dass die Hygienebestimmungen auf dem Betrieb eingehalten werden. Einen Musterhygieneplan und die Empfehlungen des Niedersächsischen Gesundheitsministerium zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus in Sammelunterkünften können bei Bedarf bei uns angefordert werden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Saisonarbeitskräfte bei dem Zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Das ist für Betriebe im Landkreis und auch innerhalb der Stadt Cuxhaven das Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven.
Email: gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de.
Telefon: 04721/66-2108, Fax: 04721/66-270371
DBV – Hinweise zu Saisonarbeitskräften
Verstärkte Kontrollen möglich
Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Saisonkräften möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass – ausgelöst durch die in den vergangenen Wochen im Fokus der Öffentlichkeit und der Politik stehen-den Missstände in der Fleischwirtschaft – mit Kontrollen der Zollbehörden (FKS) und der Arbeitsschutzbehörden auch in der Landwirtschaft zu rechnen ist. Insbesondere Betriebe, die in größerem Umfang Saisonkräfte aus Osteuropa beschäftigen, müssen in nächster Zeit mit einer Kontrolle rechnen. Denn leider wird die Beschäftigung ausländischer Saisonkräfte in der Landwirtschaft immer wieder mit der Unterbringung und Beschäftigung von Leiharbeitern in der Fleischwirtschaft gleichgesetzt.
Den Zwischenfruchtanbau optimal gestalten
LWK – „Der Anbau von Zwischenfrüchten gehört nach wie vor zu den beliebtesten Maßnahmen, um die Greening-Verpflichtung zu erfüllen. Das letzte Jahr hat einmal mehr verdeutlicht, dass der vermeintlich einfache Anbau in der Praxis oft mit Kompromissen verbunden ist und die Etablierung von guten Beständen nicht immer gelingt. Daher wird ein Anbau unter Greening-Bedingungen immer öfter hinterfragt.“ Weitere Infos und Empfehlungen auf www.lwk-niedersachsen.de (Webcode 01036995)
Fotowettbewerb „PRO.WEIDE.LAND“
22. Juni 2020. Pro Weideland unter dem Dach des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. veranstaltet einen Fotowettbewerb zum Thema „PRO.WEIDE.LAND“. Bis zum 30. Juni können Hobbyfotografen/innen ihre schönsten Bilder, die das Weideland als Lebensraum präsentieren, einsenden. Die zwölf besten Fotos erhalten Preise und werden in einem Jahreskalender veröffentlicht. Alle Infos telefonisch (04401) 829 26 15, per Mail gewinnspiel@proweideland.de, online unter https://proweideland.eu/fotowettbewerb/ oder auf deren Social-Media Kanälen von Instagram und Facebook.
1000 Euro Prämie für einen Meisterabschluss in Niedersachsen
LWK-Niedersachsen – Die niedersächsische Meisterprämie im Handwerk hat sich bewährt, nun wird die Förderung auf weitere Berufe ausgeweitet. Ab 1. Juli kommen auch Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich in den Genuss der Prämie.
Bedingung: Neben dem Nachweis der erfolgreichen Meisterprüfung müssen die Absolventen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben.
Mit der Einführung der Weiterbildungsprämie leistet Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Die Prämie soll eine finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meisterprüfung sein, aber natürlich auch einen Anreiz für eine berufliche Weiterbildung setzen.
Die Förderung wird im Rahmen eines schlanken elektronischen Verfahrens über die NBank abgewickelt, die Antragstellung ist ab dem 21. Juli 2020 möglich. Weitere Hinweise und Fördervoraussetzungen zur Weiterbildungsprämie sind auf der Internetseite der NBank (www.nbank.de/Privatpersonen/) zu finden.
Barcamp Stadt Land Food Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ein Barcamp ist eine offene Tagung, die dem Wissensaustausch und der Diskussion dient. In diesem Fall zum Thema „Unsere Ernährung“ und die Frage: Wie findne Landwirte und Verbraucher zueinander?
„Am Mittwoch, 8. Juli, starten wir die erste digitale Session des „Barcamp Stadt Land Food Niedersachsen“.
Die Veranstaltung läuft über unseren YouTube-Channel und beginnt ab 18 Uhr. Zum Auftakt hält Ministerin Barbara Otte-Kinast ein kurzes Intro über den „Gesellschaftsvertrag“: Was ist das? Warum benötigt die Agrarbranche das? Und wie können alle mitwirken? Daran schließt sich ein moderierter Live-Chat bis 19:30 Uhr an.
Eingeladen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Landwirtschaft, VerbandsvertreterInnen und VerbraucherInnen. Wir möchten aber gerne mit Euch im Gespräch bleiben und hoffen, dass ihr beim Chat dabei seid, Fragen stellt oder Anregungen gebt. Den entsprechenden Link schicken wir euch kurz vorher in einer gesonderten Mail zu.“
Wer sich anmelden möchte, kann dies per Email an susanne.ersil@ml.niedersachsen.de tun.
Workshop – Im Dialog über Milch – wie sage ich’s dem Verbraucher?
Die Vorstellungen von dem, wie Milcherzeugung auszusehen hat, liegen bei Verbrauchern und Landwirten oftmals sehr weit auseinander. Deshalb ist es wichtig, dass die Landwirte mit der Bevölkerung im DIALOG sind. In den Workshops widmen sich Teilnehmer drängenden Fragen moderner Landwirtschaft. Das Ziel ist: Verständnis durch Verständigung.
In diesem kostenlosen Workshop erfahren Sie, wie Sie die Motivation und die Interessen Ihrer Gesprächspartner erkennen und Ihr eigenes Kommunikationsverhalten darauf abstimmen. Sie üben, auf typische „Machtspiele“ in Diskussionen einzugehen oder gelassen zu kontern. Ein selbstsicherer und authentischer Auftritt soll Ihren Argumenten Glaubwürdigkeit und Nachdruck verleihen.
Die Inhalte der Schulung:
- Milchbauern zwischen Veganern und „Tierfreunden“ – Machtspiele und andere Kommunikationsfallen, Umgang mit Kritik
- Konfrontierende Kommunikation – Praxistraining
- Die passenden Argumente in der richtigen Sprache finden
Wir haben Ihr Interesse erweckt? Ab einer Gruppe von 8 bis max.12 Milchbauern organisiert DIALOG Milch kostenlos eine Schulung.
Termin:30 oder 31 Juli, von 10 bis 16 Uhr
Ort: Eierhof Jaeger, Norderende 22, 21775Steinau
Anmeldung bei: Doris Wettwer
Tel.: 04757-811038 oder Mail: d.wettwer@web.de
Arbeitskraftabsicherung, so wichtig wie nie zuvor!
Landvolkdienste
In Deutschland werden momentan rund 260.000 Renten im Rahmen einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Das Auszahlungsvolumen liegt bei rund zwei Mrd. Euro. Was sind die wichtigsten Ursachen:
Nervenerkrankungen sind als Hauptursache mit einem Anteil von 32,66 Prozent vertreten. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates folgen mit großem Abstand (19,65 Prozent). Schlüsselt man die Ursachsen nach Altersstufen auf, wird klar, dass gerade Nervenerkrankungen insbesondere auch die jüngeren Altersgruppen bis 50 Jahren treffen.
Betrachtet man die zeitliche Entwicklung bei den BU-Ursachen, sind einige Auffälligkeiten zu beobachten. Zunächst ist über die Zeit eine fast kontinuierliche Zunahme beim Anteil von Nerven- und psychischen Erkrankungen festzustellen. Er ist von knapp einem Viertel im Jahr 2008 um etwa 40 Prozent auf einen neuen Höchststand von aktuell fast einem Drittel gestiegen.
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, die 2008 noch die häufigste BU-Ursache darstellten, haben im Betrachtungszeitraum anteilsmäßig fast fünf Prozentpunkte verloren und liegen seit 2010 nur noch auf dem zweiten Platz.
Der frühe Vogel fängt den Wurm! Warum gilt dieser Spruch auch bei der Arbeitskraftabsicherung?
- Durch den frühen Abschluss bekommt der Versicherte einen bis zu 20 Jahre längeren Versicherungsschutz bei fast gleichem Gesamtbeitragsaufwand!
- Es besteht sofortiger Versicherungsschutz, da auch in jungen Jahren bereits durch Krankheit oder Unfall eine BU eintreten kann!
- Schüler werden, je nach Schulform bzw. Klassenstufe, in unterschiedliche Berufsgruppen (BG) eingeteilt. Es besteht dann obligatorisch die Möglichkeit, bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums eine Bessereinstufung zu beantragen. Die Ausgangsberufsgruppe bleibt dem Schüler jedoch immer erhalten, selbst wenn er später einen Beruf mit einer schlechten BG-Einstufung ergreifen sollte.
- Der Gesundheitszustand wird durch ein Warten nicht besser und könnte den späteren Abschluss erschweren oder verhindern!
- Für den Fall, dass die Prämien für diesen wertvollen Versicherungsschutz als zu hoch empfunden werden, bieten sich Einsteiger-BU Varianten an, bei denen die Beiträge in den ersten 2-10 Jahren der Versicherungsdauer und einer gleichzeitigen Leistungsdauer bis zum geplanten Endalter fast halbiert werden können. Die Beiträge steigen dann ab der Umstellung auf einen höheren Endbeitrag an.
- Sämtliche Highlights der gewählten Tarife sind automatisch Vertragsbestandteil: AU-Klausel, DU-Klausel, Erhöhungsrechte, Leistung ab dem ersten Pflegepunkt, Umorganisationsklausel…
Fazit bei einem späteren Abschluss
- Nichts gespart,
- nicht versichert gewesen,
- günstige BG Einstufung riskiert und
- Gesundheitszustand nicht gesichert!
Es spielt also keine Rolle wie sich der weitere Berufsweg des Versicherten entwickelt, in der Police sind immer alle Klauseln/Optionen enthalten, die bei einem Berufswechsel dann automatisch gelten.
Die Experten des Landvolkver-sicherungsdienstes Elbe-Weser (04761-9923-00) stehen bei Bedarf für klärende Gespräche bereit und unterbreiten auch gern ein individuelles Ange-bot. Für erste Informationen steht Ihnen gern Herr Quassowsky in der Geschäftsstelle zur Verfügung. (Tel.: 04751-9226-0)
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