LV Rundschreiben 26/20

Landvolk Hadeln

Neues vom Niedersächsischen Weg

Schutz von Wiesenbrütern sichern

„Niedersächsischer Weg“: Landwirte passen Grünlandbewirtschaftung an

L P D – Die Bestände von Wiesen- und Brutvögeln sind seit vielen Jahren auf niedrigem Niveau. Um bessere Bedingungen für Kiebitz und Co. in der Landschaft zu gestalten, setzt das Landvolk Niedersachsen auf die verabredeten Maßnahmen des „Niedersächsischen Weges“ für eine an die Bedürfnisse der Vögel angepasste Grünlandbewirtschaftung. Wiesenbrüter legen ihre Eier gerne auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Weiden im von der Landwirtschaft geprägten Offenland. „Ihre Brutzeit im Frühjahr kollidiert aber mit der Zeit, in der wir Landwirte unsere Arbeit auf dem Grünland beginnen. Daher benötigen die Wiesenbrüter eine an ihre Bedürfnisse angepasste Bewirtschaftung, die aber für uns starke wirtschaftliche Nachteile bedeutet“, erklärt Klaus Borde, Vorsitzender des Landvolkkreisverbands Leer gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Borde selbst nimmt bereits seit fast zehn Jahren an Programmen zum Wiesenbrüterschutz teil und freut sich, dass der Kooperationsgedanke mit dem „Niedersächsischen Weg“ in den Vordergrund rückt.

So sieht der „Niedersächsische Weg“ vor, in Wiesenvogelschutzgebieten den Landwirten auf mindestens 80 Prozent ihres Grünlands die Teilnahme an Vertragsnaturschutzprogrammen zu ermöglichen. Zudem wird es für diese Gebiete aber auch gesetzliche Vorgaben geben, die – im Falle einer Nicht-Teilnahme der Landwirte und dem tatsächlichen Vorkommen von Wiesenbrütern – eine an die Bedürfnisse der Vögel angepasste Bewirtschaftung sicherstellen. Niedersachsen verpflichtet sich im Zuge dessen gesetzlich dazu, betroffenen Landwirten alle über das Fachrecht hinausgehenden Einschränkungen zugunsten des Artenschutzes angemessen finanziell auszugleichen.

„Die Verabredungen sind aus Sicht der Landwirte gut umsetzbar, weil sie Freiwilligkeit und regionale Kooperation auf Augenhöhe mit dem Naturschutz deutlich vor ordnungsrechtliche Vorgaben stellen, wie sie der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens vorsieht“, sagt Klaus Borde, der auch Mitglied im Grünlandausschuss des Landvolks ist. „Sie ermöglichen den Landwirten, sich aktiv für den Erhalt der Artenvielfalt einzubringen und damit der gesellschaftlichen Forderung für stärkere Anstrengungen im Naturschutz nachzukommen, ohne dabei die betriebswirtschaftlichen Anliegen der Bauernhöfe aus den Augen zu verlieren.“

In vielen Grünlandregionen gibt es bereits gut funktionierende und erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirten und Naturschützern. Die finanziellen Mittel von Land, Bund und EU haben bisher aber nicht gereicht, allen willigen Landwirten die Teilnahme an Wiesenvogelschutzprogrammen zu ermöglichen. Dort, wo sich Landwirte wie Klaus Borde aus Ostfriesland engagieren und Verluste durch die natürlichen Feinde wie Fuchs und Marder vermieden werden können, zeichnen sich für die Bestände von Uferschnepfe und Co. wieder positive Trends ab.

Düngebedarfsermittlung
Wer nach der Ernte der Hauptkultur Zwischenfrüchte oder eine neue Hauptkultur anbaut und diese düngen möchte, muss daran denken, vor der Düngung eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen.
Eine Düngung ist in diesem Jahr noch möglich nach einer Getreidevorfrucht bei Aussaat bis

  • 15.09.: Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte
  • 01.10.: Wintergerste

Weitere Informationen auf der Internetseite der LWK Niedersachsen (Webcode: 01036991)

Den Zwischenfruchtanbau optimal gestalten
LWK – „Der Anbau von Zwischenfrüchten gehört nach wie vor zu den beliebtesten Maßnahmen, um die Greening-Verpflichtung zu erfüllen. Das letzte Jahr hat einmal mehr verdeutlicht, dass der vermeintlich einfache Anbau in der Praxis oft mit Kompromissen verbunden ist und die Etablierung von guten Beständen nicht immer gelingt. Daher wird ein Anbau unter Greening-Bedingungen immer öfter hinterfragt.“ Weitere Infos und Empfehlungen auf www.lwk-niedersachsen.de (Webcode 01036995)

Meldung in der Antibiotika-Datenbank (TAM)
Die Arzneimittelanwendung für das erste Halbjahr 2020 ist bis zum 14.07.2020 zu erledigen. Dies muss durch den Betriebsleiter oder den Hoftierarzt elektronisch über HI-Tier durchgeführt werden. Meldepflichtig sind Mastbetriebe (Geflügel, Rind, Schwein), die im Durchschnitt eines Halbjahres mehr als folgende Bestände halten:

  • 20 Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten
  • 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
  • 250 Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg
  • 250 Mastschweine mit einem Gewicht von über 30 kg
  • 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen
  • 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen

Grundsätzlich muss die Bestandsveränderung (auch bei Null-Meldung) gemeldet werden. Sollte in einem Halbjahr die Bestandsuntergrenze nicht überschritten werden, muss bei HI-Tier die Nutzungsart auf „Nicht mitteilungspflichtig“ geändert werden.

1000 Euro Prämie für einen Meisterabschluss in Niedersachsen
LWK-Niedersachsen – Die niedersächsische Meisterprämie im Handwerk hat sich bewährt, nun wird die Förderung auf weitere Berufe ausgeweitet. Ab 1. Juli kommen auch Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich in den Genuss der Prämie.
Bedingung: Neben dem Nachweis der erfolgreichen Meisterprüfung müssen die Absolventen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben.
Mit der Einführung der Weiterbildungsprämie leistet Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Die Prämie soll eine finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meisterprüfung sein, aber natürlich auch einen Anreiz für eine berufliche Weiterbildung setzen.
Die Förderung wird im Rahmen eines schlanken elektronischen Verfahrens über die NBank abgewickelt, die Antragstellung ist ab dem 21. Juli 2020 möglich. Weitere Hinweise und Fördervoraussetzungen zur Weiterbildungsprämie sind auf der Internetseite der NBank (www.nbank.de/Privatpersonen/)  zu finden.

Barcamp Stadt Land Food Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ein Barcamp ist eine offene Tagung, die dem Wissensaustausch und der Diskussion dient. In diesem Fall zum Thema „Unsere Ernährung“ und die Frage: Wie finden Landwirte und Verbraucher zueinander?
„Am Mittwoch, 8. Juli, starten wir die erste digitale Session des „Barcamp Stadt Land Food Niedersachsen“.
Die Veranstaltung läuft über den YouTube-Channel und beginnt ab 18 Uhr. Zum Auftakt hält Ministerin Barbara Otte-Kinast ein kurzes Intro über den „Gesellschaftsvertrag“: Was ist das? Warum benötigt die Agrarbranche das? Und wie können alle mitwirken? Daran schließt sich ein moderierter Live-Chat bis 19:30 Uhr an.
Eingeladen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Landwirtschaft, VerbandsvertreterInnen und VerbraucherInnen. Wir möchten aber gerne mit Euch im Gespräch bleiben und hoffen, dass ihr beim Chat dabei seid, Fragen stellt oder Anregungen gebt. Den entsprechenden Link schicken wir euch kurz vorher in einer gesonderten Mail zu.“
Wer sich anmelden möchte, kann dies per Email an susanne.ersil@ml.niedersachsen.de tun.

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