LV Rundschreiben 27/20

Neues vom Niedersächsischen Weg

Wegraine blühen farbenfroh auf und locken Insekten an
Niedersächsischer Weg: Pflegekonzepte fördern Artenvielfalt am Wegesrand

L P D – Klatschmohn, Kornblumen und Kamille schlängeln sich im Moment durch die Gräser und Brennnesseln am Wegesrand und verwandeln die Wegraine in blühende Kleinode. Damit sind die Flächen zwischen Acker und Weg ein wichtiger Lebensraum für Insekten und Niederwild wie Hasen und Rehe sowie Vögel. Besonders für die Insekten sind Höhenunterschiede wichtig, damit sie die Pflanzen gut anfliegen können, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Die Wegraine seien als Stufe zwischen Weg und Kulturpflanze daher prädestiniert für ein reiches Vorkommen von Biene, Falter und Co. „Es hilft keinem, wenn am Feldrand ein englischer Rasen angelegt wird“, sagt Jörn Ehlers, Vizepräsident im Landvolk Niedersachsen. Naturbelassene Wegeseitenränder seien vielmehr wichtige Biotope, die der Natur Rückzugsmöglichkeiten eröffnen.

Die Landwirte freuen sich, mit geringem Aufwand etwas für die Artenvielfalt tun zu können. Denn bei der Pflege von Wegrändern gilt der Grundsatz: „Weniger ist mehr.“ Je nach Standort ermöglichen verschiedene Pflegekonzepte einen bunten und vielfältigen Bewuchs der Wegraine. „Wir haben mit der Jagdgenossenschaft vereinbart, dass die Wegeseitenränder nur abwechselnd abgeschlegelt werden, nie gleichzeitig“, sagt Cord Lattwesen, Landwirt und Bürgermeister der Gemeinde Hohnhorst. Die Arbeiten sollen sich zudem über mehrere Wochen hinziehen und einige Streckenabschnitte sogar ganz liegen gelassen werden.

Wenig genutzte Grünwege wurden in der Gemeinde Hohnhorst daher sogar ganz aus der normalen Pflege herausgenommen. Dort haben die Jagdgenossen Blühstreifen angelegt, die als Lebensräume gut angenommen werden. „Auch für Wanderer und Spaziergänger bieten die Wege nun ein deutlich interessanteres Erscheinungsbild“, freut sich Lattwesen. In der Gemeinde sei man nun dabei, ein ganzheitliches Konzept zur Pflege der Wegeseitenränder zu erarbeiten.

Unterstützung bekommen die Gemeinden in Niedersachsen dabei von der Stiftung Kulturlandpflege und vom Landvolk Niedersachsen, die gemeinsam mit den Eigentümern und Flächennutzern die Wegränder aktiv weiterentwickeln wollen. Geplant sind daher auch sogenannte „Wegeschauen“ in den Kreisverbänden, bei denen mit den Landwirten vor Ort geeignete Maßnahmen zur Pflege der Wegränder besprochen werden. Damit sich in Zukunft in allen Regionen Niedersachsens Spaziergänger und vor allem Flora und Fauna an den blühenden Wegrainen erfreuen können. Weitere Informationen finden Sie unter www.niedersaechsischer-weg.de und www.stiftungkulturlandpflege.de

Ökologische Vorrangflächen Brachen (NC 062) zur Futtergewinnung in Niedersachsen
Ab sofort kann ein Antrag auf Nutzung von öVF-Brachen (062) gestellt werden. Eine Nutzung ist jedoch erst nach dem Zeitraum der Anbaudiversifizierung ab 16.07.2020 und der erteilten Genehmigung durch die LWK möglich.
Diese Nutzung kann durch Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke erfolgen, eine kostenlose Abgabe an andere Betriebe, die einen Agrarantrag stellen, ist ebenfalls möglich. Die übrigen gesetzlichen Bestimmungen zur öVF-Brache bleiben davon unberührt. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln auf öVF-Brachen ist unzulässig.
Damit wird aufgrund erneuter ungünstiger Witterungsverhältnisse und fehlender Futterreserven aus den beiden Vorjahren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den sich abzeichnenden bzw. drohenden Futterengpässen zu begegnen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer (Webcode 01035612).
Die Sonderregelung gilt nicht für Flächen mit dem öVF-Status und Nutzungscode 065/066 (Honigbrache einjährig/mehrjährig) oder Flächen im Rahmen einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (z.B. ein- und mehrjährige Blühstreifen/Blühflächen, Nutzungscode 574/575).
Für die gemeldeten öVF wie Streifen am Waldrand (Nutzungscode 054), Feldrand/Pufferstreifen ÖVF DGL (Nutzungscode 057) und Feldrand/Pufferstreifen ÖVF AL (Nutzungscode 058) ist bereits seit 01.07. des Antragsjahres eine Schnittnutzung oder eine Beweidung zugelassen. Die Streifen müssen sich nur weiterhin vom angrenzenden Ackerland unterscheiden lassen.

Die Landvolk MB Finanz GmbH
In der Vergangenheit wurden wir immer öfter gefragt, ob wir zu Kreditverträgen beraten können oder bei Landverpachtung vermitteln können. Bisher konnten wir hierzu keine ausreichende Beratung leisten.
Zum 1. Januar 2020 hat sich unser Kreisverband daher an der Landvolk MB Finanz GmbH beteiligt. Wir haben bisher viele positive Rückmeldungen über die Arbeit der LVMB erhalten und freuen uns daher Ihnen dieses neue Dienstleistungsangebot anbieten zu können. Sie ist eine Tochtergesellschaft des Niedersächsischen Landvolkes Kreisverband Rotenburg-Verden und bietet seit dem 1. März 2012 eine umfassende und vor allem unabhängige Beratung für Ihr Kredit-, Anlage- und Immobilienmanagement an.
Die LVMB bietet eine langfristige und unabhängige Beratung in allen Fragen des Finanz- und Immobilienmanagements (Finanzierung und Vermögensanlage). Gerne sind die Mitarbeiter der LVMB auch bereit Sie bei der Verpachtung oder dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und Gebäude zu unterstützen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der LVMB (https://lvmb-finanz.de). Bei Interesse können Sie sich gerne direkt an die LVMB Finanz GmbH wenden (04261-6303-144 oder info@lvmb-finanz.de). Da sich der Kreisverband Bremervörde-Zeven e.V. ebenfalls an der LVMB beteiligt hat, ist nun auch ein Mitarbeiter der LVMB am Standort Bremervörde anwesend.

Den Zwischenfruchtanbau optimal gestalten
Der Anbau von Zwischenfrüchten gehört nach wie vor zu den beliebtesten Maßnahmen, um die Greening-Verpflichtung zu erfüllen. Das letzte Jahr hat einmal mehr verdeutlicht, dass der vermeintlich einfache Anbau in der Praxis oft mit Kompromissen verbunden ist und die Etablierung von guten Beständen nicht immer gelingt. Daher wird ein Anbau unter Greening-Bedingungen immer öfter hinterfragt.“ Weitere Infos und Empfehlungen auf der Seite der LWK (Webcode 01036995)

Tarmstedter Gespräche Online
Am vergangenen Wochenende wäre die Tarmstedter Ausstellung gewesen, welche leider abgesagt werden musste. Stattdessen fanden die Tarmstedter Gespräche online statt. Unter https://www.tarmstedter-ausstellung.de/digital/tarmstedter-gespraeche/  sind alle Diskussionsrunden aufgezeichnet und gesammelt worden.

Meldung in der Antibiotika-Datenbank (TAM)
Die Arzneimittelanwendung für das erste Halbjahr 2020 ist bis zum 14.07.2020 zu erledigen. Dies muss durch den Betriebsleiter oder den Hoftierarzt elektronisch über HI-Tier durchgeführt werden. Meldepflichtig sind Mastbetriebe (Geflügel, Rind, Schwein), die im Durchschnitt eines Halbjahres mehr als folgende Bestände halten:

  • 20 Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten
  • 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
  • 250 Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg
  • 250 Mastschweine mit Gewicht von über 30 kg
  • 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen
  • 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen

Grundsätzlich muss die Bestandsveränderung (auch bei Null-Meldung) gemeldet werden. Sollte in einem Halbjahr die Bestandsuntergrenze nicht überschritten werden, muss bei HI-Tier die Nutzungsart auf „Nicht mitteilungspflichtig“ geändert werden.

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