LV Rundschreiben 37/20

Landvolk fordert Clearingstelle für Nitratmessung

Bauern wünschen sich mehr Klarheit bei den „roten Gebieten“

L P D – Streitthema Düngeverordnung und Nitratrecht: Die Landwirte in Niedersachsen haben die Ausweisung von besonders mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebieten mit massiver Kritik begleitet. Das Landvolk bemängelt dabei, dass die Messstellen nicht einwandfrei funktionieren. Nicht überall, wo erhöhte Nährstoffbelastungen im Grundwasser gemessen wurden, ist auch der landwirtschaftliche Betrieb oberhalb des belasteten Grundwasserkörpers direkt dafür verantwortlich. Den Landwirten drohen in den ausgewiesenen Gebieten Einschränkungen wie ein pauschal verordneter Verzicht auf Düngung. Um die Diskussion rund um die „roten Gebiete“ nachhaltig zu beruhigen, schlägt Landvolk-Vizepräsident Dr. Holger Hennies vor, für die strittigen Fragen eine Clearingstelle einzurichten, wie es sie in Rheinland-Pfalz schon gibt.

„Die zusätzliche Abteilung, die dafür beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingerichtet werden könnte, würde eine zügige Bearbeitung der Beschwerden ermöglichen und das bislang zuständige Umweltministerium entlasten“, zählt Hennies die Vorteile auf. Außerdem könne durch die Clearingstelle mehr Transparenz hergestellt und die Akzeptanz für eventuell nötige Einschränkungen erhöht werden, sagt der Landvolk-Vizepräsident. „Andernfalls stehen wir Landwirte aufgrund von Schätzungen weiterhin unter Generalverdacht, ohne dass der einzelne Bauer die Chance hat, dagegen etwas zu tun.“ Das sei nicht nur unfair, sondern auch unsachgemäß und ungesetzlich. „Kollektivstrafen sieht unser Rechtssystem nicht vor“, führt Hennies aus.

Trotz intensiver Proteste seitens der Landwirte hat der Bundesrat jetzt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten verabschiedet. Die Änderung der AVV war nach der Novelle der Düngeverordnung der letzte Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Sie soll Ende September 2020 in Kraft treten. Nun müssen die Länder ihre Gebietsausweisungen überprüfen und anpassen und die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende überarbeiten. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt. Mit der AVV werden außerdem die Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung dieser Gebiete festgelegt. Es werden qualitative Anforderungen an die Messstellen festgeschrieben, und das Messstellennetz muss durch die Länder angepasst werden. Die Vorgehensweise bei der verbindlichen Binnendifferenzierung wird einheitlich festgelegt. So soll die Verursachergerechtigkeit erhöht werden. (LPD 74/2020)

Sauenhalter appellieren an Solidarität der Kollegen

Afrikanische Schweinepest erzeugt hohen Preisdruck am Markt

L P D – Während in Brandenburg weitere Wildschwein-Kadaver mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) gefunden worden sind, appelliert das Landvolk Niedersachsen an die Solidarität unter den Schweinehaltern: „Es ist notwendig, dass die Mäster den Ferkelerzeugern helfen, indem sie Ferkel abnehmen“, sagt Thorsten Riggert, Vorstandsmitglied im Landvolk Niedersachsen und selber Sauenhalter. Denn selbst wenn die Ferkelerzeuger ihre Sauen abschaffen wollten, ginge das nicht von jetzt auf gleich. „Es werden jede Woche Ferkel geboren, dieser Prozess lässt sich nicht einfach aufhalten. Insofern ist es auch ein Gebot der Solidarität und wichtig für die Lieferbeziehungen“, mahnt Riggert. „Für die Schweinemäster besteht bei den derzeit niedrigen Ferkelpreisen keinerlei Risiko, insbesondere da die Schweinepest zum Glück noch nirgends in einem Hausschweinebestand aufgetreten ist. Bislang besteht also kein Grund, Angst um den eigenen Bestand zu haben“, bekräftigt der Landwirt.

Der Viehhandel integriert aktuell in seinen Lieferscheinen eine Zusatzerklärung, in der bestätigt wird, dass die jeweiligen Schlachtschweine nicht aus einem Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet oder einem gefährdeten Gebiet im Sinne der Schweinepestverordnung stammen. Damit soll eine effiziente Abwicklung zwischen dem Lieferanten und dem Schlachtbetrieb sichergestellt werden. Der Preisrückgang, der nun eingesetzt hat, ist aus Sicht der Schweinehalter inakzeptabel. Die neueste Notierung zeigt, dass der Kilopreis zwar aktuell bei 1,27 Euro stabil geblieben ist, aber bevor der ASP-Verdacht in Brandenburg bestätigt wurde, hatten die Mäster fast 20 Cent mehr erzielt. „Wir müssen zeitnah in Deutschland regionalisierte Handelsbeschränkungen erreichen, die insbesondere von den asiatischen Marktpartnern akzeptiert werden“, fordert Enno Garbade, Vorsitzender des Landvolk Arbeitskreises Sauenhaltung. Dennoch warnt Garbade vor Panikverkäufen bei Schlachtschweinen. „Es muss möglich sein, neue Absatzwege für verloren gegangene Märkte zu finden. Deshalb wäre es ein Fehler und schadet dem ganzen Berufsstand, wenn die Kühlhäuser mit zu leichten Schweinen blockiert werden.“ Der Landwirt ist in Sorge, dass die ASP mit ihren marktpolitischen Folgen für viele bäuerliche Betriebe womöglich das Aus bedeutet. (LPD 73/2020)

Müll an Rastplätzen – Gefahr der Verbreitung von ASP

Aufgrund einer Verfügung wurden vor etwa 2 Jahren an Landes- und Bundesstraßen in Niedersachsen Mülleimer abgebaut.

Hintergrund war, dass durch den entsorgten Müll keine Wildschweine angelockt werden sollten, die dann möglicherweise mit dem ASP-Virus kontaminierte Lebensmittelreste aufnehmen könnten.

Leider wird nun der anfallende Müll nicht immer mitgenommen und einfach in die Landschaft geschmissen. Da die Rastplätze auch von osteuropäischen LKW-Fahrern genutzt werden, besteht hier ein hohes Potential für die Verbreitung von ASP. Bekanntlich geht die größte Gefahr der Verbreitung des ASP-Virus über große Distanzen vom Menschen aus (z.B. weggeworfene Lebensmittel). Wenn Ihnen problematische Rastplätze bekannt sind, melden Sie uns diese bitte und schicken aussagekräftige Fotos dazu. Dann werden wir dies an die zuständige Stelle beim Landesamt für Straßenbau weiterleiten und fordern, dass sichere Mülltonnen aufgestellt werden, welche regelmäßig entleert werden.

Was passiert beim ersten ASP-Fund in Niedersachsen?

Was kommt auf den Landwirt zu? Was auf die Jäger? Wie kann eine Zusammenarbeit konkret aussehen? Diese und viele weitere Fragen wurden bei einem Live-Online-Seminar zur Afrikanischen Schweinepest geklärt, das vom Landvolk Niedersachsen, der Gesellschaft für Seuchenvorsorge (GESEVO) und der Landesjägerschaft Niedersachsen im März 2020 organisiert wurde. Der kostenfreie Zugang zur Videoaufzeichnung, zur Präsentation und zum Fragenkatalog des o.g. Webinars ist unter https://shop.akademie.vet/shop/product/die-afrikanische-schweinepest-gerustet-fur-den-ernstfall-387 zu finden. Über den Button „In den Warenkorb“ und nachfolgend „Zur Kasse gehen“ gelangen Sie zur Registrierung. Hilfestellung finden Sie hier: https://shop.akademie.vet/page/faq.

Die Aufzeichnung dauert ca. 90 Minuten.

Diese Aufzeichnung kann auch einfach auf der Internetseite des Landesjagdverband Niedersachsen angesehen werden. Dort werden auch weitere Merkblätter und Informationsbroschüren bereitgestellt. https://www.ljn.de/index.php?id=9740

Aktuelle Informationen zur ASP – LAVES

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/anzeigepflichtige_tierseuchen/schweineseuchen/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-21709.html

Landwirtschaftsministerium Niedersachsen

www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zur-afrikanischen-schweinepest-169063.html

Gemeinsamer Aufruf von DJV und DBV: ASP eingrenzen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deusche Jagdverband (DJV) rufen Landwirte und Jäger zu erhöhter Wachsamkeit auf. Verdächtige Kadaver sollten umgehend an das zuständige Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. Zur Meldung sollte auch die vom Deutschen Jagdverband entwickelte Tierfund-Kataster-App (www.tierfund-kataster.de) genutzt werden. Zur ASP-Eingrenzung sollten, sowohl in von Ausbrüchen betroffenen Ge-bieten als auch in einer Zone entlang der deutsch-polnischen Grenze, durch intensive Bejagung die Wildschweinebestände weitestgehend reduziert werden.

Aktueller Sachstand zum ASP-Geschehen in Brandenburg

Am vorigen Wochenende wurde der Bau des mobilen Schutzzauns im Umkreis von 3 km (Kernzone) um den Kadaverfundort abgeschlossen. Die betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald haben mittlerweile Tierseuchenallgemein-verfügungen mit Benennung der Restriktionszonen sowie entsprechende Auflagen und Maßnahmen veröffentlicht. Derzeit läuft eine intensive Fallwildsuche rund um den ersten Fundort, um den Ausbreitungsgrad festzustellen. Mittlerweile wurden bereits 4 weitere Kadaver gefunden und ein auffälliges Schwarzwild geschossen. Die Proben wurden im Landeslabor Brandenburg positiv auf ASP getestet. Die Untersuchung durch das nationale Labor (FLI) läuft noch.

Delegiertenversammlung 16.09.2020 – Resümee

Am Mittwoch den 16.09.2020 fand unsere Delegiertenversammlung im MarC5 bei bestem Wetter in Cadenberge statt. Der öffentliche Teil mit Ehrengästen musste dieses Jahr leider Corona bedingt ausfallen.

Nachdem Welf Quassowsky den Geschäftsbericht und den Haushalt vorgestellt hat und über diesen abgestimmt wurde, standen noch einige Ämter zur Wahl. Unter anderem wurde Heino Klintworth als stellv. Vorsitzender wiedergewählt. Für die Samtgemeinden Börde Lamstedt und Sietland wurden Jens Wichmann und Holger Hess als Bezirksvorsitzende wiedergewählt.

Nach einer kleinen Stärkung wurden die unterschiedlichen Eckpunkte des niedersächsischen Weges vorgestellt. Anschließend diskutiertet die Rund 50 Teilnehmer intensiv über den Niedersächsischen Weg und die Zukunft der Landwirtschaft.

Da die einzelnen Arbeitsgruppen vor dem Abschluss der Verhandlungen keine Einzelheiten zum aktuellen Verhandlungsstand nach außen tragen, konnte hier nichts neues vorgestellt werden.

Im Verlauf der Diskussion wurde noch einmal deutlich, dass auf Seiten der Betriebe zum Teil gewisse Bedenken gegen den Niedersächsischen Weg bestehen. Volker Kamps, Heino Klintworth und Welf Quassowsky machten aber noch einmal deutlich, dass der Vorstand zwar nicht glücklich mit dem niedersächsischen Weg ist, ihn aber als einzige erfolgversprechende Möglichkeit ansehen, um das von Naturschutzverbänden eingeleitete Volksbegehren für Artenschutz abzuwenden. Hier wären die Einschränkungen und Auflagen größer als beim niedersächsischen Weg. Außerdem sind die im NDS.-Weg vorgesehenen Ausgleichszahlungen höher als die Ausgleichszulage, welche im Volksbegehren als Kompensation für die Auflagen vorgesehen ist.

Unterrichtsfach „Ernährungs- und Verbraucherbildung“ – Petition

Der Niedersächsische LandFrauenverband Hannover e. V. sowie zahlreiche Partner fordern die Einführung eines Unterrichtsfaches „Ernährungs- und Verbraucherbildung“ in Niedersachsen nach dem Vorbild des Revis-Curriculums in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2005. Hier soll es auch um die Vermittlung von Verbraucherkompetenzen gehen. Gerade in Krisenzeiten, wie aktuell der Corona-Pandemie, zeigt sich die Relevanz von Alltagskompetenzen. Aber auch generell brauchen wir für eine gute Alltags- und Lebensgestaltung als Basis Kenntnisse und Fertigkeiten.

Unter der Internetadresse https://www.petition-ernaehrungs-und-verbraucherbildung.de/ gibt es neben weiteren Informationen auch die Möglichkeit diese Petition zu unterzeichnen. 

Bei uns in der Geschäftsstelle liegt ebenfalls eine Liste zum Unterzeichnen aus.

Ertragsschadenversicherung – Wechsel des Melksystems anzeigen

Stader Beratungsringe e. V.

Ertragsschadensversicherungen sind ein wichtiger Baustein in der Risikovorsorge unserer Betriebe. Bereits mehrfach haben wir daraufhin gewiesen, dass aus eigenem Interesse die wachsenden Tierbestände bei den jeweiligen Versicherungen aktualisiert werden sollten (Vermeidung von Unterversicherungen). Milcherzeugern, bei denen überwiegend nicht familieneigene Mitarbeiter melken, wird zudem geraten, sich über die Möglichkeit der Milchkaskoversicherung im Rahmen der Premiumdeckung zu informieren. Auch ein Wechsel des Melksystems – weg vom Gruppenmelkstand, hin zur Robotik – ist der Versicherung anzuzeigen, da durch neue Melksysteme Veränderungen im Tierbestand auftreten könnten.

Silomaisernte – Straßenverschmutzung

Demnächst beginnt bei vielen Betrieben die Maisernte. Bei einigen hat sie bereits begonnen. Kommt es hierbei zu Verschmutzungen der Straße, müssen diese durch eine entsprechende Ausschilderung rechtzeitig angezeigt werden. Wichtig ist auch, dass die Straße umgehend gesäubert wird. Dies ist immer wieder der häufigste Kritikpunk an der Landwirtschaft von Nachbarn. Spätestens wenn etwas passiert, kann dies auch rechtliche Konsequenzen haben.

Sperrfristverschiebung – Vorverlegung der Düngesperrfrist auf Grünland möglich

Bekanntlich gilt in den Wintermonaten bis zum 31. Januar ein Ausbringverbot für N-haltige Düngemittel. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lässt auf Antragstellung die Vorverlegung der Sperrfrist um zwei Wochen zu, um eine frühzeitige Grünlanddüngung bei gleichzeitiger Minimierung des Stickstoffverlustrisikos zu gewährleisten. Die Sperrfrist auf Grünland beginnt für diese Betriebe damit am 16. Oktober 2020 und endet am 15. Januar 2021 (einschl.).

Aus rechtlichen Gründen ist die Verschiebung jedoch nur für Grünland und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau möglich. Als mehrjähriger Feldfutterbau gelten Flächen, auf denen bereits vor dem 15. Mai 2020 Futtergräser bzw. Gras-Leguminosengemenge angesät wurden. Gräser, die erst im Sommer 2020 nach der Hauptfruchternte gesät wurden, fallen nicht darunter und können bei der Sperrfristverschiebung nicht berücksichtigt werden!

Der Antrag muss spätestens bis zum 09. Oktober an die Emailadresse sperrfrist@lwk-niedersachsen.de gesendet werden. Alternativ ist es in Ausnahmefällen auch möglich den Antrag als Fax an die Fax-Nummer 0441-801450 zu schicken.

Weitere Informationen auf der Internetseite der LWK Niedersachsen unter dem Webcode 01037282. Den entsprechenden Antrag und Informationen zur Beantragung haben wir auf unserer Internetseite für Sie bereitgestellt (www.landvolkhadeln.de).

Eine Ausbringung auf gefrorenen Boden ist seit der Änderung der Düngeverordnung von Mai 2020 in keinem Fall zulässig.

Die Sperrfist für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost läuft vom 1. Dezember bis zum 15. Januar. Eine Verschiebung ist hier nicht möglich.  

Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von LKK-Leistungen

Mitglieder, die im abgelaufenen Kalenderjahr länger als drei Monate bei der LKK versichert waren, erhalten eine Prämienzahlung in Höhe von einem Zwölftel der im Kalenderjahr an die LKK gezahlten Beiträge, wenn sie und ihre über 18 Jahre alten mitversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen zu unseren Lasten in Anspruch genommen haben. Vorsorgeuntersuchungen und -Maßnahmen, sowie die Behandlung von Kindern unter 18 Jahren sind für die Auszahlung der Prämie unschädlich. Weitere Informationen und den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite der SVLFG (www.svlfg.de/praemienzahlung-lkk)

Lagerung Festmist und Silage als Feldmiete

Silage und Festmist dürfen auf dem Feld nur maximal 6 Monate gelagert werden. Werden sie länger gelagert, gelten Sie laut Cross Compliance-Regelung automatisch als ortsfeste Anlagen und müssten die gleichen Anforderungen erfüllen wie befestigte Silo- oder Mistplatten (Bodenplatte dicht, seitlich umrandet mit der Möglichkeit Sickersäfte und Oberflächenwasser aufzufangen). Festgestellte Verstöße führen als CC-Verstoß zu einer Prämienkürzung und werden außerdem als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Weitere Vorschriften bei der Lagerung von Silage und Festmist als Feldmiete:

  • Der Lagerplatz ist von Jahr zu Jahr zu wechseln.
  • Nachdem der Lagerplatz geräumt ist, muss die Fläche wieder eingesät werden.
  • Der mittlere Grundwasserstand darf nicht weniger als 1,50 m unter der Oberfläche stehen.
  • Keine Lagerung direkt über oder neben einem Drainagestrang.
  • Es darf kein Sickerwasser in oberirdische Gewässer (auch „nicht ständig wasserführende“ Gräben) gelangen. Daher muss ein ausreichender Abstand zu Gräben und anderen Gewässern eingehalten werden. Ein Abstand von 20 m ist in der Regel ausreichend.
  • Es darf nur so viel Mist auf der Fläche gelagert werden, wie auf dem Schlag und auf Schlägen in unmittelbarer Nähe nach guter fachlicher Praxis für eine bedarfsgerechte Düngung ausgebracht werden darf.
  • Silage darf nur auf den jeweiligen Ernteflächen oder auf einem Schlag in unmittelbarer Nähe gelagert werden.
  • Lagerung nur auf landwirtschaftlicher Nutzfläche, nicht neben dem Schlag
  • Mist soll außerdem mietenförmig, mit maximal 2,0 m Lagerhöhe und möglichst kleiner Grundfläche angelegt werden. Es soll sich kein Niederschlagswasser sammeln können. Der Misthaufen muss mit Vlies oder Folie abgedeckt werden.
  • Mist muss einen TS-Gehalt von mindestens 25 % aufweisen
  • Hähnchenmist und Geflügeltrockenkot darf ebenfalls auf der Fläche gelagert werden, wenn der TS-Gehalt über 50 % liegt. Liegt der TS-Gehalt unter 50 %, handelt es sich rechtlich um Frischkot, so dass eine Zwischenlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen nicht zulässig ist.
  • Sonstige feste organische Dünger wie separierte Gärreste oder separierte Gülle dürfen ebenfalls nicht zwischengelagert werden. Diese dürfen maximal für sehr kurze Zeit für die Ausbringung bereitgestellt werden.
  • TS-Gehalt Silage: mindestens 30 %.
  • Maximale Lagerhöhe für Silage: 3,0 m
  • Allgemein ist wichtig, dass der Lagerplatz immer ordentlich und trocken aussieht.

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Mit freundlichen Grüßen Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.