LV Rundschreiben 40/20

LV Hadeln

Landvolk übergibt gemeinsam mit weiteren Landesbauernverbänden Resolution
„Deutschlands und somit auch Niedersachsens Schweinehalter sind in echter Not. Deshalb haben wir als Landesbauernverband gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und mit dem Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) anlässlich des von den Ministerinnen Klöckner, Otte-Kinast und Heinen-Esser initiierten zweiten Branchengesprächs eine Resolution übergeben. Der Ausbruch der ASP im Wildschweinebestand hat einen dramatischen Preissturz bei Mastschweinen und Ferkeln ausgelöst. Zudem sind wichtige Zukunftsfragen der Branche, wie die Umsetzung der Änderungen der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung und der Abbau der Schlachtüberhänge aus der Corona-Krise, nach wie vor unbeantwortet. Wir brauchen endlich von der Politik schnelle, wirksame und unbürokratische Unterstützung für die Schweinehaltung in NRW und Niedersachsen. Andernfalls werden in kurzer Zeit immer mehr Schweinehalter aufgeben“, erklärt dazu Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers.
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Akute Notlage gefährdet Existenzen – Brandbrief an Weil geschickt
L P D – Mit einem dringenden Appell haben sich die niedersächsischen Schweinehalter an Ministerpräsident Stephan Weil gewandt. „Speziell die in Niedersachsen ansässigen Betriebe befinden sich in einer akuten und existenzgefährdenden Notlage. Neben der ruinösen Preissituation wissen derzeit immer mehr von ihnen nicht mehr, wohin mit den Tieren. Ursächlich hierfür sind vor allem landesweit fehlende Schlacht- und Zerlegekapazitäten“, heißt es in einem gemeinsam von Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers und dem Vorsitzenden der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Heinrich Dierkes, unterzeichneten Brief, der an den Regierungschef und die zuständige Ressortministerin Barbara Otte-Kinast geschickt worden ist.

Zwar haben mittlerweile alle Schlachtbetriebe ihren Betrieb wieder aufnehmen können, trotzdem sorgen die weiterhin geltenden Produktionsauflagen bedingt durch die Corona-Pandemie für Probleme, heißt es in dem Schreiben. Der noch seit dem Sommer bestehende Angebotsüberhang baut sich aktuell noch weiter auf; ein saisonal gestiegenes Schlachtschweineaufkommen verschärft die Situation. Die tierhaltenden Betriebe müssen zudem neben den Folgen der Corona-Pandemie zeitgleich die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg bewältigen. Alles zusammen sorgt derzeit für schwere Marktverwerfungen, die sich durch Markt- und Produktionsdaten belegen lassen.

Um die Notlage der Bäuerinnen und Bauern schnellstmöglich aufzulösen, bitten Landvolk und ISN die Landesregierung um „ein ganzes Bündel an Maßnahmen“. Als entlastende Maßnahmen könnten Schlachtobergrenzen temporär ausgesetzt oder erweitert, Schlacht- und Zerlegezeiten verlängert, die Arbeitszeit auf Sonn- und Feiertage ausgeweitet werden. Auch über Ausnahmeregelungen müsse nachgedacht werden, zum Beispiel bei der Einhaltung der Platzvorgaben – zeitlich begrenzt und als Nothilfe, betonen Landvolk und ISN.

Gefordert wird „ein schnelles, entschiedenes und abgestimmtes“ Handeln unter Koordination der Staatskanzlei, um den „Infarkt der bedeutsamen Wertschöpfungskette Schwein mit all seinen drastischen Folgen für einen ganzen Wirtschaftszweig noch abzuwenden“, so der dringende Hilferuf der Schweinehalter.

12 Millionen Euro für nachhaltigere Landwirtschaft
Land fördert Investitionen in Klima- und Gewässerschutz – Anträge ab Ende Oktober Hannover. 12 Millionen Euro stellt die Niedersächsische Landesregierung für das Jahr 2020 bereit, um Betriebe bei Investitionen zu unterstützen, die zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln beitragen. Die bereits im August angekündigte Förderrichtlinie liegt derzeit der EU-Kommission zur Genehmigung vor und wird Ende Oktober veröffentlicht.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir möchten mit der Förderung eine ökologisch nachhaltigere Landwirtschaft unterstützten und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ziel ist es, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel zu verringern. Auch die Nutzung smarter Landtechnik sowie die Stärkung der Fachkompetenzen der Landwirte im Bereich des Nährstoffmanagements sollen dazu beitragen, dass wir dieses Ziel gemeinsam erreichen.“
Die Zustimmung der EU-Kommission vorausgesetzt können landwirtschaftliche Unternehmen ab dem 26. Oktober bis zum 16. November 2020 Anträge auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 35 Prozent bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) einreichen. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist dem Antrag die Baugenehmigung beizufügen. Die detaillierten Förderbedingungen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der LKW zu finden.
Der größte Teil der Mittel steht für die Förderung verschiedener Investitionen zur Verfügung – nämlich für zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten, Abdeckungen für bestehende Wirtschaftsdüngerlager, Gülleaufbereitungsanlagen und bestimmte digitale Landtechnik (Nahinfrarot-Sensoren, Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung, Stickstoff-Sensoren, elektronische Mineraldüngerstreuer). Neben der Förderung dieser Investitionen sollen aus den 12 Millionen Euro darüber hinaus auch Beratungsangebote zur Nährstoffoptimierung des Ackerbaus gestärkt werden. Die Bewilligung erfolgt noch in diesem Jahr, die Auszahlung dann nach Beschaffung oder Baufertigstellung im Jahr 2021.

Eine Pressemitteilung zum Thema vom 18. August finden Sie unter folgendem Link: www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/zwolf-millionen-euro-forderung-fur-umwelt-und-klimaschutz-191677.html

„Meister-BAFöG“ – Aufstiegs-BAFöG steht für unterschiedliche Fortbildungen zur Verfügung
Zielgruppen sind junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und ggf. Abiturienten mit Berufspraxis, Studienabbrecher oder Bachelor-Absolventen. Grundsätzlich sind bis zu drei Fortbildungen förderfähig, und zwar eine Fortbildung je Fortbildungsstufe.
Innerhalb der ersten Fortbildungsstufe (Berufsspezialist) kommen für ausgebildete Landwirte oder Tierwirte beispielsweise eine Förderung der Fortbildungen zum geprüften Klauenpfleger, Forstmaschinenprüfer oder Dorfhelfer in Frage.
In der zweiten Fortbildungsstufe kommt in den „Grünen Berufen“ die Fortbildungen zum Meister oder Staatlich geprüften Wirtschafter/Betriebswirt in Frage.
Die Förderung kann etwa 75 % betragen. Wichtig ist, dass die Anträge rechtzeitig, also vor Ablauf des jeweiligen Maßnahmenabschnittes beantragt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen. Oft bietet der jeweilige Bildungsträger umfassende Hilfe an. Auch im Handwerk sind umfassende Förderungen möglich.

Mindesttätigkeit vor dem 16. November!
Alle beantragten Flächen müssen vor dem 16. November eines jeden Jahres bewirtschaftet werden. Die so genannte Mindesttätigkeit wird durch Mähen und Abfahren oder zerkleinern und ganzflächig verteilen (Mulchen) des Aufwuchses erfüllt. Besonders für Brachen auf Grünland und Ackerland spielt diese Regelung eine Rolle, da diese oft vergessen werden. Wenn auf einem Schlag in diesem Frühjahr eine Blühmischung ausgesät wurde, so gilt diese Fläche als bewirtschaftet. Die Fläche muss dann in diesem Jahr nicht mehr gemulcht werden.

CDU-Börde Lamstedt – Open-Air-Diskussion mit Barbara Otte-Kinast Am 15.10.2020,
Präsenz zeigen – Beginn: 18:00 Uhr
Den Flyer dazu hatten wir im letzten Rundschreibens beigefügt.

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