
Bauernpräsident Rukwied wiedergewählt
Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes wählt neuen Vorstand
(DBV) Die Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat den amtierenden Präsidenten Joachim Rukwied mit überzeugender Mehrheit wiedergewählt. Rukwied erhielt in Erfurt in geheimer Wahl 373 der 457 abgegebenen Delegiertenstimmen der ordentlichen und assoziierten Mitglieder. Das entspricht 81,6 Prozent der Stimmen. Damit ist Rukwied für weitere vier Jahre DBV-Präsident. Insgesamt gab es 84 Nein-Stimmen (Überwiegend aus Niedersachsen), Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen gewertet.
Der 59-jährige Joachim Rukwied betreibt einen Ackerbaubetrieb mit Gemüse- und Weinbau in der Nähe von Heilbronn. Seit 2012 ist er Präsident des Deutschen Bauernverbandes und seit 2006 Präsident des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg. In den Jahren 2017 bis 2020 vertrat er zudem rund 60 europäische Bauernverbände als Präsident des europäischen Bauernverbandes Copa.
Ebenfalls mit großer Mehrheit hat die Mitgliederversammlung die DBV-Vizepräsidenten Werner Schwarz aus Schleswig-Holstein (88,9 Prozent der abgegebenen Delegiertenstimmen), Walter Heidl aus Bayern (86,9 Prozent) und Karsten Schmal aus Hessen (93,6 Prozent) wiedergewählt. Als neuen DBV-Vizepräsidenten wählten die Delegierten Detlef Kurreck aus Mecklenburg-Vorpommern (87,9 Prozent).
Detlef Kurreck aus Mecklenburg-Vorpommern wurde am 26. November 1958 in Kühlungsborn geboren. Nach einer Berufsausbildung zum Melker mit Abitur studierte der heutige Ackerbauer an der Universität Rostock Tierproduktion. In der Wendezeit übernahm der Diplom-Agraringenieur den Vorsitz in der LPG Rerik/Bastorf. Nach Auflösung der LPG wurde Kurreck Geschäftsführer der Körchower Land Agrargesellschaft mbH, einem Marktfruchtbetrieb und Lohnunternehmen mit 1.200 Hektar. 2016 wurde er erstmals zum Bauernpräsidenten gewählt, 2020 in diesem Amt bestätigt. Als Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern setzt sich Detlef Kurreck für eine Landwirtschaft ein, die von effizientem, nachhaltigem Wirtschaften geprägt und von der Bevölkerung akzeptiert wird.
Wolfgang Vogel aus Sachsen, der seit 2007 Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes war, tritt nicht mehr zur Wiederwahl an. Vogel war seit 2016 Vize-Präsident des Deutschen Bauernverbandes und bis 2019 Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes. Von 2012 bis 2020 war er zudem Vorstandsvorsitzender der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen. Vogel war auch Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Getreide.
Präsident und Vizepräsidenten des DBV werden in der Mitgliederversammlung des Verbandes, von den knapp 450 Delegierten für 4 Jahre gewählt. Um gewählt zu werden, ist in geheimer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung notwendig.
Der Niedersächsischer Weg – Landvolk zufrieden mit den Ergebnissen
Durch Niedersächsischen Weg wird das Volksbegehren zum Artenschutz überflüssig
L P D – Vor der Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am vergangenen Donnerstag im Landtag hat sich Landvolk-Vizepräsident Dr. Holger Hennies mit dem bisherigen Verlauf der abschließenden Gespräche zum Niedersächsischen Weg zufrieden gezeigt. „Wir freuen uns über die umfassende Unterstützung der Regierungsfraktionen“, bekräftigt der Landwirt und Agrarexperte. „Dies ist ein deutliches Signal und unterstreicht die breite gesellschaftliche Unterstützung, die die Vereinbarung zum Niedersächsischen Weg erfährt.“
Erklärtes Ziel der Regierungsfraktionen ist es, das parlamentarische Verfahren weiter zügig voranzutreiben und die Gesetzentwürfe möglichst noch in diesem Jahr im Parlament beschließen zu können. „Dann ist der Ausgleich der Interessen zwischen Umweltschutz und Artenschutz gewährleistet“, betont Hennies. Die Leistungen der Landwirte würden anerkannt und die Einschränkungen mit garantierten Finanzmitteln ausgeglichen. „Das ist ein außergewöhnlicher und sehr erfolgreicher Ansatz, der das Volksbegehren zum Artenschutz überflüssig macht“, bekräftigt der Landvolk-Vizepräsident. (LPD 81/2020)
„Bauern-Milliarde“ verzögert sich
Konkrete Förderbestimmungen und -bedingungen bis Ende November erwartet
L P D – Eine Milliarde Euro zusätzlicher Mittel war mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm für die Anpassung der Landwirtschaft an das neue Düngerecht vereinbart worden. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Programms laufen auf Hochtouren. Nach den noch andauernden fachlichen und politischen Abstimmungsprozessen werden die konkreten Förderbestimmungen und -bedingungen frühestens Ende November 2020 erwartet. Das Antragsverfahren soll dann im Januar 2021 beginnen. Über die Jahre 2021 bis 2024 verteilt sollen nach derzeitigem Stand 816 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen, 140 Mio. Euro für Agrarumweltmaßnahmen, 24 Mio. Euro für die Innovationsförderung und 20 Mio. Euro in den Bereich Digitalisierung fließen.
Geplant ist, dass Investitionen über eine Kombination von Darlehen und Zuschüssen über die landwirtschaftliche Rentenbank nach dem sogenannten Hausbankenverfahren gefördert werden. Landwirtschaft und Gartenbau werden damit bei Investitionen zur Anpassung an besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützt. Antragsberechtigt sollen Betriebe der landwirtschaftlichen Primärerzeugung und landwirtschaftliche Dienstleister wie Lohnunternehmen und Maschinenringe sein.
Der Fördersatz soll bei 40 Prozent für landwirtschaftliche Unternehmen und bei 20 Prozent für landwirtschaftliche Dienstleister liegen. In den förderfähigen Investitionskosten sind Planungskosten grundsätzlich inbegriffen. Nach aktuellem Stand sind Fördereinschränkungen wie der Großviehbesatz pro Hektar oder eine Einkommensprosperität nicht vorgesehen. Der Darlehnsanteil bei landwirtschaftlichen Unternehmen beträgt mindestens 60 Prozent und höchstens 100 Prozent der förderfähigen Investitionen. Sofern erforderlich, ist eine Baugenehmigung bei Antragstellung vorzulegen. Bei Investitionsvolumen von unter 100.000 Euro wird voraussichtlich das Einholen von drei Angeboten erforderlich sein, bei entsprechenden Investitionen von über 100.000 sogar ein Ausschreibungsverfahren. Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Förderung soll 10.000 Euro betragen.
Investitionen sind nur förderfähig, soweit sie über die gesetzlichen Standards hinaus gehen. Gefördert werden können die Anschaffung definierter Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für eine exakte Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Pflanzenschutzmitteln sowie Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Darüber hinaus werden bauliche Anlagen zur Lagerkapazitätserweiterung von Wirtschaftsdüngerlagern sowie gegebenenfalls für eine effiziente Entwässerung von Fahrsiloanlagen und (auch mobile) Kleinanlagen zur Gülleseparierung gefördert. (LPD 81/2020)
Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls
Die BLE fördert mit dem Bundesprogramm Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Damit sollen die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umgesetzt werden.
Das Vorhaben muss bis zum 15. März 2021 beantragt werden und dann bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
Gefördert wird auch eine einzelbetriebliche Beratung zur Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.
Für die Gruppenhaltung im Zeitraum ab dem Absetzen der Ferkel bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin sind die Haltungseinrichtungen so zu gestalten, dass:
– den Sauen im Zeitraum vom Absetzen bis zur Besamung (bis zum Ende der Rausche) eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mind. 5,00 m²/ Sau angeboten wird,
-die Buchten in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden. Dabei müssen Rückzugsmöglichkeiten im Aktivitäts- und/oder Ruhebereich vorgesehen werden, wobei Fress-Liegebuchten u. Fressplätze keine Rückzugsmöglichkeit darstellen.
Für die Einzelhaltung im Abferkelbereich gilt:
– Abferkelbuchten (Bewegungsbuchten) müssen eine Mindestfläche von 6,50 m² aufweisen, in denen sich Sauen frei bewegen und ungehindert umdrehen können.
– in Kastenständen ist eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung zu stellen, die eine Mindestlänge von 2,20 m aufweist.
Weitere Vorgaben:
– Es darf keine Vergrößerung des Tierbestandes des Betriebes erfolgen.
– Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 %, max. 500.000,- € pro Investitionsvorhaben.
– Die voraussichtlichen Investitionskosten incl. Nebenkosten sind über eine Kostenschätzung eines Architekten oder Angebote nachzuweisen.
– Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
– Vergabevorschriften und Zweckbindungsfristen sind zu beachten
Weitere Informationen und notwendige Formulare finden Sie auf der Internetseite der BLE unter Projektförderung (www.ble.de/stallumbau).
Neues Geschäftsfeld der Landvolk MB Finanz GmbH: Finanzierung von Technik und Fahrzeugen
Ob die Anschaffung einer neuen Maschine, eines Melkroboters oder eines gewerblich genutzten Fahrzeuges, jeder Betrieb muss sich immer wieder mit der Refinanzierung von mobilen Wirtschaftsgütern auseinandersetzen. Dabei gilt, um so anspruchsvoller das Vorhaben, um so aufwendiger und anspruchsvoller ist auch die Beschaffung der dazu notwendigen Finanzmittel. Wer kennt hier schon die Stolpersteine und Fallstricke? Die Zahl der Anbieter ist zudem groß, eine Übersicht darüber schwer zu erhalten. Hinzu kommt auch der Umstand, dass die Objektfinanzierungs-gesellschaften durch das anhaltende Niedrigzinsniveau die Kosten der persönlichen Betreuung nicht mehr tragen können und der Vertrieb von Kreditprodukten auf elektronische Vertriebskanäle im Internet verlagert wird. Es gibt seltener persönlichen Kundenkontakt, Beratungsleistungen werden telefonisch erbracht. Diese Entwicklung ist wirtschaftlich nachvollziehbar, aber auch kritisch zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund ist die Landvolk MB Finanz GmbH vor einigen Monaten neu in dieses Geschäftsfeld eingestiegen. Damit auch in diesem Bereich die gleiche Qualität in der Beratung geboten werden kann wie in den bisherigen Aufgabengebieten wurde zum 01.07.2020 mit Thomas Krause ein ausgewiesener Fachmann eingestellt, der seit mehr als einem Jahrzehnt in diesem Segment tätig ist und in der Vergangenheit schon mit vielen Landwirten aus der Region geschäftlich in Verbindung stand. Vor diesem Hintergrund kann das gesamte Team der Landvolk MB Finanz GmbH die Mandanten direkt und persönlich durch den gesamten Prozess bis zum Vertragsschluss begleiten. Die Vorteile für den Auftraggeber liegen klar auf der Hand:
- Zeitersparnis – der Prozess wird von Anfang bis Ende durch die Mitarbeiter der Landvolk MB Finanz GmbH ausschließlich im Interesse ihrer Auftraggeber realisiert. Es sind nur gelegentliche Abstimmungen notwendig.
- Kostenersparnis – die Projekte werden diversen (Bank-) Anbietern vorgestellt und als wesentlicher Bestandteil der Arbeit auch auf die Konditionierung geprüft. Dabei zeichnen sich meist erhebliche Kostenschwankungen von mehreren Hundert bis deutlich über tausend Euro ab.
- Daten- und Kundenschutz – innerhalb der Angebotsphase werden keinerlei persönliche Daten gegenüber den Anbietern veröffentlicht. Demzufolge ist es diesen noch nicht möglich, persönliche Daten in ihren jeweiligen EDV-Systemen zu erfassen und / oder im Vorwege Auskunfteien zu den Interessenten zu befragen. Erst nach der gemeinsam abgestimmten Annahme eines Angebotes, werden die Daten genannt.
- Qualifizierter Kreditantrag – beruhend auf den jahrelangen Berufserfahrungen und der Marktkenntnis unserer Mitarbeiter werden die Informationen und Unterlagen für eine Kreditprüfung so vorbereitet, dass eine schnelle Entscheidung bei optimaler Umsetzungschance möglich ist.
- Ein fester Ansprechpartner – der Auftraggeber setzt sich im gesamten Prozess ausschließlich nur mit seinem persönlichen Betreuer bei der Landvolk MB Finanz GmbH auseinander.
- Individuelle Anpassung – in einer Vielzahl von Vorgängen besteht die Möglichkeit, die Struktur eines Kredites an die betrieblichen Geldströme anzupassen und somit seine Liquidität zu erhalten. Der Standardkredit mit Laufzeit X bei Rate Y ist nicht immer auch die effektivste Lösung.
Um eine Unabhängigkeit zu gewährleisten, hat die Landvolk MB Finanz GmbH gegenüber Banken und Objektfinanzierungsgesellschaften keine Provisionsansprüche. Man berechnet hier eine moderate Aufwandentschädigung für die erbrachten Leistungen und in Abhängigkeit vom Volumen des Vorhabens. Eine Erstberatung ist dabei jedoch immer kostenfrei und unverbindlich. Um eine Zusammenarbeit mit der Landvolk MB Finanz GmbH anzustreben, muss man nicht zwingend Mitglied im Landvolk oder Landwirt sein.
Sollten Sie Interesse an einer unabhängigen Beratung haben oder möchten Sie noch mehr erfahren über die Möglichkeiten der Finanzierung dann setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung, um zu prüfen, welche Lösungen es für Sie gibt.
Kontakt zur Landvolk MB Finanz GmbH gibt es unter Telefon 0172-7155417, per Fax unter 0511-80904620 oder per Mail unter info@lvmb-finanz.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage www.lvmb-finanz.de.
Herdenschutzberatung bei der Landwirtschaftskammer
Wer Vieh vor Wolfsangriffen schützen möchte, muss viele Dinge beachten. Schutzmaßnahmen wie der Bau eines wolfssicheren Zaunes können durch Anträge bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gefördert werden. Damit die Maßnahmen auch förderfähig sind, müssen einige Dinge beachtet werden. So gibt es beim Zaunbau unter anderem bestimmte Anforderungen an die Litzenabstände, die Beschaffenheit des Untergrabeschutzes und andere Dinge. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der LWK Niedersachsen unter dem Webcode 01037427. Informationen zur Richtlinie Wolf werden unter dem Webcode 01036223 bereit gestellt.
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