LV Rundschreiben 43/20

Land Hadeln

Niedersächsischer Weg: Weitreichende Einigung erzielt
Die wichtigsten Eckpfeiler stehen fest
L P D – „Für die Bäuerinnen und Bauern steht im Vordergrund, dass sich die Erzeugung von gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln mit den Bedürfnissen an den Natur- und Artenschutz in Balance bringen lässt. Dies wird in Zukunft noch besser gelingen, da die zusätzlichen Leistungen der Landwirte finanziell ausgeglichen werden. Der Niedersächsische Weg hat Modellcharakter und kann Vorbild sein für ähnliche Vereinbarungen in anderen Bundesländern“, erklärte Landvolk-Präsident Albert Schulte to Brinke am vergangenen Donnerstag in der Landespressekonferenz. Anlass war eine gemeinsame Veranstaltung der Bündnispartner, bei der symbolisch die endgültige Vereinbarung unterzeichnet worden ist.
Für den Schutz von Wiesenvögeln und von Flüssen und Bächen werden die Landwirte mehr Flächen zur Verfügung stellen und erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich. Für die Förderung einer klimaschonenden Bewirtschaftung und den Ausbau des Ökolandbaus wurden Rahmenbedingungen vereinbart. Zu den Zielen gehören der Ausbau des ökologischen Landbaus auf zehn Prozent der Fläche in Niedersachsen bis 2025 und auf 15 Prozent bis 2030. Diesen Prozess will das Land mit einem Bündel an zusätzlichen Beratungs- und Förderangeboten unterstützen.
Für die Neugestaltung von Gewässerrandstreifen soll ein „grüner Meter“ zur Biotopvernetzung in Regionen mit besonders hoher Gewässerdichte eingeführt werden, der mit einem Begrünungsgebot bzw. Pflugverbot bei Äckern belegt ist. Darüber hinaus wurden für Futterbauflächen spezifische Regelungen getroffen. Der Wiesenvogelschutz hat mit der Vereinbarung einen neuen Rahmen erhalten: Zukünftig werden Landwirte freiwillig zum Schutz von Wiesenbrütern später mähen und Schutzzonen einrichten; hierfür gibt es ebenfalls einen finanziellen Ausgleich.

Noch sind nicht alle Themen des Niedersächsischen Weges final bearbeitet worden. „Wir arbeiten weiter dafür, bei den offenen Fragen einen guten Ausgleich der Interessen zu erzielen“, sagte Schulte to Brinke. „Offen sind zum Beispiel noch die erweiterten Ausführungen für den Erschwernisausgleich, die Eckpunkte für eine Schutzgebietsbetreuung in Natura 2000-Gebieten und wie die Beratung der Landwirte vor Ort gestaltet wird.“
Alle gesetzlichen Regelungen sollen bis Jahresende getroffen sein. (LPD 85/2020)
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ein-guter-tag-fur-unsere-umwelt-niedersachsischer-weg-schafft-hier-und-jetzt-mehr-natur-und-artenschutz-193973.html

Sonderregelungen für Arbeiter in Schlachthöfen nötig
Landvolk sieht Chance, dass der Schweinestau nicht weiter zunimmt
L P D – Die Corona-Pandemie allein hat mit der Erkrankung zahlreicher Mitarbeiter für Arbeitsausfälle und enorme Einschränkungen in den Schlachthöfen gesorgt. Mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg fiel ein großer Teil des Absatzmarktes für Schweinefleisch weg, weil Deutschland nicht mehr als seuchenfrei auf dem Weltmarkt eingestuft wird. Besonders bei den in Asien nachgefragten Teilstücken sind Probleme beim Absatz hinzugekommen. Mittlerweile stauen sich aktuell gut 500.000 schlachtreife Schweine in den Ställen. „Alle arbeiten mit Hochdruck an Konzepten, wie die Schlachtbetriebe ihre Kapazitäten auf normales Niveau hochfahren können. Auch wenn man die Arbeitszeit- und Überstundenregelungen flexibler gestalten wird, es fehlen letztendlich die Arbeitskräfte, um den Stau zeitnah abbauen zu können“, zeigt sich der Vize-Präsident des Landvolks Niedersachsen, Jörn Ehlers, nach einem Gespräch mit Verantwortlichen aus Ministerien und Wirtschaft besorgt.
In einem Brief hatte sich Bundesagrarministerin Julia Klöckner an ihre niedersächsischen Kolleginnen im Agrar- und Sozialministerium mit der Bitte gewandt, die Arbeitszeiten in Schlacht- und Zerlegebetrieben vorübergehend auszuweiten. „Auch an Sonn- und Feiertagen soll das Schlachten erlaubt sein. Das ist aber nur zielführend, wenn diese Arbeit von weiteren, zusätzlichen Arbeitern erledigt wird. Andernfalls muss diese Mehrarbeit an Folgetagen mit entsprechenden Freizeitstunden ausgeglichen werden“, zeigt Ehlers die Problematik, dass die wöchentlich fehlenden über 50.000 Schlachtungen nicht aufgeholt, sondern nur zeitlich versetzt werden. Schließlich seien die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen in den Schlachtbetrieben zu befolgen.
„Gespräche laufen ebenso mit weiteren zuständigen Ministerien, um bei Einhaltung der Corona-Hygiene trotzdem möglichst effektiv in Schlachtung und Zerlegung arbeiten zu können. Die positiven Signale auch seitens der Zerlegebetriebe sind da. Die Schlachtzahlen werden hochgefahren, und Behörden sowie Unternehmen wollen bei Bedarf Schlachtungen an Sonntagen bis Weihnachten ermöglichen. Das gibt Planungssicherheit für die Schlachtbetriebe“, zeigt Ehlers auf. Die von der Branche erstellten Hygienekonzepte sollen zeitnah in den von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast angekündigten Leitfaden (Ampelsystem) einfließen. „Für die schweinehaltenden Betriebe wird jeder mögliche Schlachttag, auch am Wochenende, benötigt. Wichtig ist vor allem, dass Regelungen für die noch kommenden Feiertage getroffen werden, denn Corona wird uns noch weitere Monate begleiten“, sagt Ehlers, um die nötige Versorgungssicherheit sowie die Erzeugung und Verarbeitung der Lebensmittel aufrecht erhalten zu können. Dazu gehören besonders Sonderregelungen für die Rückkehr der Schlachthofmitarbeiter aus ausländischen Risikogebieten nach dem Weihnachtsurlaub. „Systemrelevanz muss sich in pragmatischen Lösungen der politisch Verantwortlichen wiederfinden“, setzt der Vize-Präsident des Landvolks auf praktikable und unbürokratische Regelungen, damit der Schweinestau abgebaut werden kann.
Ehlers weist darauf hin, dass der Schweinestau und die derzeitigen schlechten Schweinepreise nicht in etwa an einer Zurückhaltung des Verbrauchers liegen, sondern vielmehr die Nachfrage der Verbraucher aufgrund der begrenzten Verarbeitungskapazitäten kaum befriedigt werden kann. Angesichts der derzeitigen großen Differenz zwischen Verbraucher- und Erzeugerpreis erwarten die Schweinehalter mit der Rückkehr zu normalen Verarbeitungszahlen auch wieder bessere Auszahlungspreise von ihren Abnehmern. (LPD 86/2020)

Corona – Auswirkungen auf die Geschäftsstelle
Die steigenden Infektionszahlen haben auch Auswirkungen auf die Abläufe in unserer Geschäftsstelle. Um den größtmöglichen Schutz für unsere Mitarbeiter und Mitglieder zu gewährleisten, haben wir unterschiedliche Maßnahmen getroffen. So gilt auch für die Mitarbeiter auf allen Fluren oder wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann eine Maskenpflicht.  
Unsere Mitarbeiter sind angehalten direkten Kontakte untereinander und zu Kunden so weit wie möglich einzuschränken. Nehmen Sie daher bitte zuerst telefonisch Kontakt mit uns auf, bevor Sie zu uns in die Geschäftsstelle kommen. Viele Fragestellungen lassen sich auch per Telefon, Fax oder Videokonferenz klären. Dies ist auch deswegen wichtig, da unsere Mitarbeiter aufgrund der Situation vermehrt im Homeoffice arbeiten und damit nicht ständig vor Ort erreichbar sind.
Wir sind weiterhin absolut bemüht alle ihre Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Aktuelle Informationen zum Corona-Geschehen im Landkreis Cuxhaven werden auf der Internetseite des Landkreises bereitgestellt.
www.landkreis-cuxhaven.de/Corona

Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau
Mit dieser Richtlinie werden seit dem 1. November betriebliche Maßnahmen gefördert, welche die Energieeffizienz steigern oder zu CO2-Einsparungen führen.
Gefördert werden beispielsweise Einzelmaßnahmen mit denen durch den Austausch bestehender Technik eine Effizienzsteigerung erreicht werden kann. Hierzu zählen unter anderem energiesparende Ventilatoren, Kompressoren, Kühlaggregate, Energieschirme und automatische Reifendruckregelanlagen. Diese Maßnahmen können mit bis zu 30 % gefördert werden.
Die Modernisierung oder der Neubau bestehender Anlagen, die Erzeugung regenerativer Energien zur Eigennutzung oder Anlagen zur Abwärmenutzung können mit bis zu 40 % gefördert werden.
Die maximale Förderhöhe ist immer auch an die CO2-Einsaprung gekoppelt und auf max. 700 € je eingesparte Tonne CO2 begrenzt.
Eine Voraussetzung für die Förderung ist eine Beratung durch einen zugelassenen Sachverständigen, bei der auch die Einsparpotentiale ermittelt werden. Diese Beratung wird mit 80 % gefördert.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite es Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung.
Tel. 02 28/68 45-31 99
Email: nape@ble.de
www.ble.de/DE/Themen/Klima-Energie/Bundesprogramm-Energieeffizienz/bundesprogramm-energieeffizienz_node.html 

Endlagersuche – Onlinesprechstunde
Für die Endlagerung von Atommüll sucht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für mindestens eine Million Jahre in Deutschland. Dazu hat sie Ende September eine Karte veröffentlicht, auf der alle Standorte dargestellt sind, die rein nach den im Untergrund befindlichen Gesteinsarten für eine Endlagerung in Frage kommen könnten. Dies sind beispielsweise Steinsalzvorkommen oder starke Tonschichten. Die tatsächliche Beschaffenheit der Strukturen vor Ort, die Auswirkungen möglicher zukünftiger Ereignisse auf den Standort, wie beispielsweise der Anstieg des Meeresspiegels oder eine Eiszeit, wurden dabei noch nicht beachtet. Diese Faktoren werden dann in weiteren Schritten genauer untersucht.
Um einen Überblick über die bisherigen Planungen und das Vorgehen zu den weiteren Erkundungen und Untersuchungen zu geben, bietet die BGE für die unterschiedlichen Teilgebiete so genannte Onlinesprechstunden an.
Über das Videoportal YouTube kann man daran teilnahmen und bei Bedarf über einen Chat oder per Telefon Fragen stellen. Die Aufzeichnungen dazu können auch später noch angesehen werden.
Für unser Verbandsgebiet sind das die folgenden Teilgebiete:

Teilgebiet 068_00: Salzstruktur Basdahl/Armstorf/Odisheim/Osterbruch:
schon gewesen

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Teilgebiet 004_00: Tonvorkommen über Norddeutschland – Große Teile Niedersachsens: 5.11.2020, 17:00 Uhr

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Teilgebiet 067_00: Salzstruktur Altenbruch/Westerwanna/Alfstedt/Beverstedt: 6.11.2020, 18:00 Uhr

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Termine und Fristen
01.11.20 bis 31.01.2020: Sperrfist für N-haltige
Düngemittel auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau
15.11.20: Mindestbewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
01.12.2020 bis 15.01.2021: Sperrfrist der Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Komposten

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