LV Rundschreiben 48/19

Land Hadeln

Terminhinweis: Bezirksversammlungen 2019

Die diesjährigen Bezirksversammlungen unseres Verbandes finden wie folgt statt, jeweils um 19:30 Uhr:

Mo, 25.11.2019 Gasthaus Katt, Ihlienworth

Do, 05.12.2019 Gasthaus Zur Eiche, Stinstedt

Demo Berlin

Am kommenden Dienstag, 26. November wird wieder eine Demo stattfinden (siehe letzte Rundschreiben vom 18.11.19). Dieses Mal in Berlin am Brandenburger Tor. Die Kundgebung ist in der Zeit von 12:00 – 16:00 Uhr. Wir haben für Sie einen Bus organisiert. Hier sind jetzt alle Plätze besetzt. Die Treckerkonvois sind unterwegs!

Um mit dem Trecker nach Berlin zu fahren ist es für kurzentschlossene nun bald zu spät. Wer aber doch noch hinmöchte, könnte sich mit anderen zusammentun und mit dem PKW nach Berlin fahren.

Veranstaltungshinweis der LWK

Änderungen im Düngerecht – Wirtschaften mit den Anforderungen der neuen Landesdünge-verordnungen

Mittwoch, den 27. November 2019, 9:30 bis 13:00 Uhr Gaststätte Büttelmann, Wollingst

Wollingster Dorfstraße 13, 27616 Beverstedt

Die Neuregelungen im Düngerecht betreffen die landwirtschaftlichen Betriebe in unterschiedlichem

Maße. Was kommt auf diese zu und wie geht man mit den Vorgaben um? Die eingeführten Meldepflichten sollen zwar für eine Transparenz der Nährstoffströme sorgen, aber wie können die dafür geschaffenen Programme den Landwirten bei der Dokumentation helfen? Zusätzlich werden neue Anforderungen an die Betriebe in den nitrat- bzw. phosphatsensiblen Gebieten („Roten Gebiete“) gestellt. Was ist im nächsten Jahr durch eine weitere Novellierung der Düngeverordnung zu erwarten?

In unserer Veranstaltung wollen wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen im zukünftigen Düngerecht aufzeigen und wie Sie mit diesen umgehen können. Insbesondere beleuchten wir dabei Grünland und Futterbau.

Programm:

1. Vortrag:

Die Landesdüngeverordnungen zur Elektronischen Nährstoffmeldungen Niedersachsen (ENNI), den „Roten Gebieten“ & zukünftige Regelungen auf Bundesebene (Weert Sweers)

2. Vortrag:

Was bedeuten die neuen Regelungen für meinen Betrieb und wie kann ich reagieren? – Auswirkungen anhand eines Musterbetriebs (Holger Oest)

3. Vortrag

Umgehen mit den neuen Regeln im Futterbau – Nährstoffeffizienz steigern und Grundfuttererträge absichern (Frerich Wilken)

4. Vortrag:

Wirtschaftsdüngerlagerraum, der Schlüssel zur Nährstoffeffizienz – Anforderungen und Hilfe bei der Umsetzung (Sebastian Küwen)

Moderation: Karsten Lodders, Leiter Bezirksstelle Bremervörde

Zu der o. g. Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an über das

VERA-Portal unter www.lwk-niedersachsen.de

 (Webcode 33004160).

Neue Düngeverordnung: Gülleausbringung

Flüssige organische und flüssige organische-mineralische Dünger dürfen auf bestelltem Acker ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden abgelegt oder direkt in den Boden ein-gebracht werden. Für die organische Düngung in wachsenden Beständen ist somit die Ausbringung mit Schleppschlauch, Schleppschuh oder Injektoren Pflicht.

Für Grünland und Feldfutterbau gelten die Regelungen ab dem 1. Februar 2025.

Gülle- und Gärrestdüngung auf unbestelltem Ackerland kann bisher weiterhin mit herkömmlicher Technik erfolgen.

Regelungen bei der Einarbeitung:

Organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff müssen mindestens vier Stunden nach der Aufbringung auf unbestelltem Ackerland eingearbeitet sein. In „roten“ (Nitrat) und „schwarzen“ (Phosphat) Gebieten muss die Einarbeitung zukünftig innerhalb einer Stunde erfolgen.

Ausnahmen sind Festmist (Huf- und Klauentiere), Kompost, und Düngemittel mit einer Trockenmasse von weniger als zwei Prozent.

Harnstoff muss ab dem 1. Februar 2020 mit Urease Hemmstoff versetzt sein oder ebenfalls innerhalb von vier Stunden eingearbeitet sein.

Neuigkeiten aus der Landwirtschaft direkt per App

In der Landvolk-App fließen die bewährten Info-Kanäle des niedersächsischen Landesbauernverbandes zusammen: So sind die Nachrichten des Landvolk-Pressedienstes für die Öffentlichkeit dort ebenso zu finden, wie exklusive Fachinformationen für die Mitglieder des Landesbauernverbandes. Mittels Eingabe der Mitgliedsnummer erhalten die dem Verband angeschlossenen Landwirte mit der Landvolk-Info die neuesten Trends im Marktgeschehen und der Agrarpolitik sowie aus den Bereichen Umweltschutz, Öffentlichkeitsarbeit und landwirtschaftlicher Ausbildung.

Angst vor Datenflut und permanenten Push-Meldungen brauchen die Landvolk-App-Nutzer nicht zu haben. Je nach Sparte und Interesse können die Bereiche ausgewählt werden, die für den Landwirt relevant sind: Schwein, Geflügel, Milch und Rind, Pflanze, Öko-Landbau, Umwelt und Landwirtschaft, Bioenergie oder Betriebsmittel stehen zur Auswahl und können aktiviert werden, sodass nur Meldungen hierzu auf dem Handy des App-Nutzers erscheinen.

Direkt via App kommen auch die aktuellen Infos aus dem eigenen Landvolk-Kreisverband.

Die Landvolk-App kann ab sofort sowohl für Android-Smartphones und Tablets als auch für iPhones und iPads in den jeweiligen Stores kostenlos heruntergeladen werden. Auch auf der Homepage des Landvolks Niedersachsen finden Interessierte hierfür zum einfachen Download den jeweiligen Link unter der neuen Website http://app.landvolk.net/

Tag des offenen Hofes – Teilnehmer gesucht!

Am 14. Juni 2020 soll wieder der vom Landvolk Niedersachsen initiierte „Tag des offenen Hofes“ landesweit stattfinden.

Für den Bereich des KBV Land Hadeln werden noch die bzw. der teilnehmende landwirtschaftliche Betrieb gesucht!

Nachdem in der Vergangenheit im Bereich Land Hadeln vor allem Betriebe mit den Betriebszweigen Milchvieh mit Futterbau der Öffentlichkeit präsentiert wurden, ist nunmehr auch ein klassischer Ackerbaubetrieb eine gute Alternative. Ein Obstbaubetrieb oder ein Betrieb mit Direktvermarktung wären sicherlich auch gut geeignet um den Verbraucher die Vielfalt der Landwirtschaft näher zu bringen.

Kommen Sie auf uns (04751-9226-0) oder Ihren Bezirksvorsitzenden zu.

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Mit freundlichen Grüßen Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.