LV Rundschreiben 48/20

Land Hadeln

Hennies neuer Präsident des Landvolks Niedersachsen
L P D –Mit 90 zu 74 Stimmen ist Dr. Holger Hennies zum neuen Präsidenten des Landvolks Niedersachsen gewählt worden und hat sich damit gegen seinen Mitbewerber Jörn Ehlers durchgesetzt, der für weitere drei Jahre Vizepräsident des Verbandes bleibt. Das wurde am vergangenen Donnerstag in der Mitgliederversammlung verkündet. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Veranstaltung mit reduzierter Teilnehmerzahl stattgefunden. Erstmals musste das Präsidium per Briefwahl bestimmt werden; die Unterlagen wurden vor Ort in Hannover ausgezählt.
Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke ist noch bis Jahresende im Amt. Neben Jörn Ehlers bleibt der Vorsitzende des Niedersächsischen Landvolks Braunschweiger Land, Ulrich Löhr, ebenfalls Vizepräsident. Als neuer Vizepräsident ist Manfred Tannen, Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins Ostfriesland, in das vierköpfige Präsidium des Landvolks gewählt worden.
„Die Landwirtschaft in Niedersachsen steht vor existenziellen Herausforderungen“, sagte Hennies anlässlich seiner Wahl zum Präsidenten des Landvolks. „Wir müssen verhindern, dass die Bäuerinnen und Bauern zwischen dem Druck des Weltmarktes und den ständig steigenden Anforderungen von Politik und Gesellschaft zerrieben werden. Dafür werde ich mich einsetzen.“
Der 50-jährige arbeitet mit vier Kollegen zusammen in einer Ackerbaubetriebsgemeinschaft mit 650 ha Fläche in Schwüblingsen im Osten der Region Hannover. Zudem betreibt er gemeinsam mit seiner Frau eine Schweinehaltung für die Direktvermarktung, nutzt sein Grünland für Pferde des Reitbetriebs und bietet einen „Lernort Bauernhof“ für Schulklassen, Kindergärten und alle Interessierten an. Der Vater von vier Kindern hat vor seinem Studium der Agrarwissenschaften eine landwirtschaftliche Lehre absolviert.

Schulte to Brinke: „Wir haben viel erreicht!“ Landvolkpräsident zieht Bilanz seiner Amtszeit / Melken ist wie Meditieren

L P D – Am Donnerstag, 3. Dezember, stand mit mit Holger Hennies der neue Landvolkpräsident fest, der am 1. Januar 2021 sein Amt antreten wird. Der bisherige erste Mann im niedersächsischen Landesbauernverband, Albert Schulte to Brinke, stellte sich nach fast vier Jahren nicht mehr zur Wiederwahl. Das wäre laut Statuten für den 64-Jährigen noch einmal möglich gewesen, doch Schulte to Brinke wollte Platz machen für die jüngeren Kandidaten, „die jetzt wollen und die es beide können“, wie er im Interview mit dem Landvolk-Pressedienst betont (Das Interview wurde vor der Wahl des neuen LV-Präsidenten geführt).

LPD: Herr Präsident, sind Sie schon aufgeregt, wenn Sie an den kommenden Donnerstag denken?

AStB: Ich kann mir das im Moment noch gar nicht vorstellen. Es ist noch so viel los, was alles angepackt und abgearbeitet werden muss. Wir haben so viele Themen vor der Brust, da bleibt einiges für meinen Nachfolger zu tun. Doch wir haben im Landvolk das Glück, unseren Mitgliedern sogar zwei sehr gute Kandidaten zur Wahl präsentieren zu können. Das gab es in der Geschichte des Landvolks bisher so nicht, die Spannung war noch nie so groß.

LPD: Rückblickend auf Ihre Amtszeit: Was würden Sie für sich als Erfolg sehen?

AStB: Das ist ganz klar der ,Niedersächsische Weg‘. Ohne die Kompetenz der Mitarbeiter in der Landvolk-Geschäftsstelle in der Warmbüchenstraße in Hannover wäre das nicht machbar gewesen. Die Skepsis war am Anfang im Vorstand riesengroß, es gab viel Gegenwind. Gerade die Vertreter der Grünlandregionen meinten, dass ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt würden. In vielen Videokonferenzen und Gesprächen konnten wir die Zweifel ausräumen. Wir haben einen Riesenschritt gemacht, wir haben mit den politisch Verantwortlichen eine neue Form der Diskussion auf Augenhöhe etabliert. Bei Umweltproblemen, von denen wir besonders betroffen sind, können wir mitreden, unsere Sicht darstellen und Lösungen finden, mit denen Niedersachsens Bauern leben können – statt immer neue Auflagen übergestülpt zu bekommen. Davon war am Ende unser Vorstand überzeugt und votierte einstimmig. Der Niedersächsische Weg dient nun als Blaupause für weitere Themen und kann auch in anderen Bundesländern Vorbild sein.

LPD: Und was ist nicht so rund gelaufen?

AStB: Die Landesdüngeverordnung ist überhaupt nicht zufriedenstellend für uns. Das Verursacherprinzip ist nach unserer Meinung nicht umgesetzt, und die Mangelernährung unserer Pflanzen mit der -20 Prozent-Düngung unter dem Bedarf der Pflanzen wird uns auf lange Sicht auf die Füße fallen. Wir brauchen eine Perspektive für Betriebe, die nicht Teil des Problems sind, die ihre Düngung in Ordnung haben. Schon dieses Jahr konnten wir nicht genug Qualitätsbackweizen ernten. Hält die Politik daran fest, wird zukünftig der gesamte Qualitätsweizen importiert werden. Die Mühlen kaufen jetzt schon aus dem Ausland zu.

LPD: Welche Probleme stehen aktuell für Bauern und Landvolk an?

AStB: Der Schweinepreis macht unseren Schweinehaltern und Ferkelerzeugern große Sorgen. Ich sage ganz deutlich: Da stopfen sich manche auf Kosten der Bauern die Taschen voll. Die Handelsspanne war noch nie so groß wie heute: der Schweinepreis ist im Keller, die Verbraucherpreise für Waren in den Läden sinken aber nicht. Das kann und wird so nicht weitergehen. Ich höre immer öfter, dass viele Schweinehalter aufhören wollen. Dann gibt es Schweine und Ferkel aus dem Ausland, wo die Tierschutzstandards geringer sind als bei uns. Ist das gewollt? Tierschutz ist wichtig, aber wir brauchen endlich einheitliche Regeln für unseren gemeinsamen Markt. Wir müssen die Ausgestaltungsmöglichkeiten, die die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung noch bietet, nutzen, sonst ist hier wie einst bei den Enten und Hühnern Feierabend! Das Flüssig-Ei für unsere Nudeln und Backwaren kommt schon lange nicht mehr aus Deutschland, genau wie viele der Enten. Das können wir in der Sauenhaltung nicht akzeptieren.

LPD: Im Landvolk Niedersachsen sind 74.000 Mitglieder bzw. 37.000 Bauernfamilien vertreten. Den Bauernprotesten von Land schafft Verbindung (LsV) im vergangenen Jahr hatten sich viele Landwirte angeschlossen. Warum?

AStB: LsV hat es über das Handy geschafft, in kurzer Zeit viele Landwirte zu mobilisieren. Das Landvolk hat von Anfang an die LsV-Vertreter miteingebunden und auf Kreis- und Landesebene mit ihnen zusammengearbeitet. Viele LsVler sind Mitglied beim Landvolk. Aktuell weiß man nicht, ob LsV Deutschland, das Original oder einzelne Gruppen sprechen.

LPD: Wie würden Sie Ihren Führungsstil als Landvolkpräsident beschreiben?

AStB: Als kollegial – trotz präsidialem System. Das präsidiale System habe ich nie so gelebt. Ich habe keine Probleme mit Leuten zu diskutieren, die andere Meinungen vertreten. Das bewirkt eine gegenseitige Wertschätzung. Auch das Privileg, einen Fahrer gestellt zu bekommen, habe ich anfangs als nicht notwendig empfunden. Doch schnell war klar, dass bei 70.000 Kilometern Strecke im Jahr plus Staus das Auto ein fahrendes Büro ist. Nur so lässt sich diese Arbeit bewältigen – wenn man nicht gerade in einem der vielen Funklöcher steckt!

LPD: Und das Verhältnis zum Deutschen Bauernverband (DBV)? In Berlin gilt das Landvolk als Enfant terrible, weil es immer den Finger in die Wunde legt…

AStB: Der DBV hat sich in der letzten Zeit viel bewegt, da geht einiges auf niedersächsische Aktivitäten zurück. Rukwieds Rede zu seiner Wiederwahl hat das überdeutlich gezeigt. Der DBV hat uns eingeladen, uns einzubringen, und wir Niedersachsen werden das intensiv nutzen.

LPD: Sie haben viel Zeit mit den niedersächsischen Landespolitikern verbracht. War das eine gute Zeit?

AStB: Ministerpräsidenten Stephan Weil habe ich als vertrauenswürdigen Gesprächspartner empfunden und sehr konstruktive, gute Gespräche mit ihm geführt. Er hat die landwirtschaftlichen Belange immer ernst genommen. Umweltminister Olaf Lies und ich sind bei den Nitrat-Messstellen bei den Roten Gebieten verschiedener Meinung, er bewies bei den Verhandlungen zum Niedersächsischen Weg sein enormes Verhandlungsgeschick. Auch die Kontakte mit dem Sozialministerium bei der Schlachthofproblematik waren immer konstruktiv. Und zu unserer Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast pflege ich ein freundschaftliches Verhältnis. Sie hat meine Bewunderung. Sie hat, trotzdem einige Fachreferatsstellen in ihrem Hause lange unbesetzt waren, viele Themenfelder in ihrem Ressort intensiv beackert – unermüdlich und enorm engagiert.

LPD: Welche Themen überlassen Sie Ihrem Nachfolger?

AStB: Da gibt es leider genug: Die Düngeverordnung, wie schon erwähnt, und auch die ,Tierhaltung der Zukunft‘ wird bleiben. Ich hoffe, dass man wie beim Niedersächsischen Weg weiterhin auf Augenhöhe verhandelt, nicht nur die Auflagen verschärft und die Schrauben anzieht. Damit ist keinem geholfen. Weiterhin brauchen wir europaweit verbindliche Rahmenbedingungen – gerade in der Klimapolitik, Stichwort Carbon border adjustment – CO2-Bepreisung. Deutschland kann nicht immer vorangehen, und die anderen Länder machen einfach so weiter, produzieren günstiger und verdrängen so unsere guten, heimischen Lebensmittel. Wir exportieren viele Waren, aber man vergisst die Importe. Die Bilanz ist entscheidend. Ein Ausgleich muss her, sonst sind wir raus.

Doch mit Unterstützung und dem Fachwissen aus dem Landvolkhaus ist das machbar. Darauf konnte ich mich immer verlassen. Corona hat auch im Landvolkhaus die Verbandsarbeit verändert: wir sind technisch gut aufgestellt, halten viele Videokonferenzen ab und sorgen mit Homeoffice-Regelungen für die Sicherheit unserer Mitarbeiter. Das spart Zeit und Wege, kann aber die physischen Treffen nicht ersetzen, denn das Landvolk lebt vom persönlichen Austausch. Auch die vielen Gespräche nebenbei in der Kantine mit den Mitarbeitern werde ich garantiert vermissen.

LPD: Wer freut sich am meisten, wenn am 3. Dezember Ihr Nachfolger feststehen wird?

AStB: Meine Familie und meine Frau mussten einiges aushalten. Das Amt hat mich fasziniert, gefordert und gefesselt. Doch ich freue mich jetzt darauf, in Ruhe in unserem Betrieb mitzuarbeiten und z.B. unsere Kühe zu melken. Überhaupt hat Melken was Meditatives: da konnte ich immer in Ruhe über die anstehenden Themen nachdenken. Gemeinsam werden meine Frau und ich, wenn Corona es wieder zulässt, dann ausgiebig Berlin erkunden. In den Besprechungsräumen von Hotels und Institutionen kenne ich mich aus, aber alles andere Schöne gab es nur via Blick aus dem fahrenden Büro. (96/2020)

Niedersächsischer Weg verankert Schutz des Bodens
L P D – Löss ist der Boden des Jahres 2021– die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zeichnet die Grundlage für die humusreichen Schwarzerden in der Hildesheimer Börde und in Südniedersachsen am Tag des Bodens am 5. Dezember mit diesem Prädikat aus. Für die Landwirte ist der Ackerboden ein wertvolles Gut und ein sehr begrenzter Faktor, schreibt der Landvolk-Pressedienst.
„Der Boden hat bei uns Familienanschluss“, macht Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr deutlich. Er werde gehegt und gepflegt, damit er mindestens genauso gut und fruchtbar an die nächste Generation weitergegeben werden könne, wie der Landwirt ihn selbst von seinen Vorfahren erhalten habe.
„Wir haben den Boden nur einmal“, fasst Löhr zusammen, der auf seinem Hof Schwarzerden mit 98 von maximal 100 Bodenpunkten genauso bewirtschaftet wie Tonböden mit 28 Bodenpunkten und die Unterschiede bei der Bearbeitung und Ernte aus erster Hand kennt. Gemeinsam mit dem Klima bilde der Boden die Grundlage für die Gunstregion Mitteleuropa, die messbar zur Ernährung der Weltbevölkerung beitrage.
Doch tagtäglich schrumpft dieser wichtige Produktionsfaktor in Deutschland um durchschnittlich 56 Hektar (ha) aufgrund neuer Siedlungs- und Verkehrsfläche. Der Flächenfraß hat sich zwar verlangsamt – vor 20 Jahren wurden laut statistischem Bundesamt täglich noch rund 115 ha versiegelt – dennoch hat sich die Politik auf eine Reduzierung auf maximal 30 Hektar täglich im Jahr 2030 festgelegt. Nur mit welchen Maßnahmen, ist bislang noch offen.
Das Landvolk Niedersachsen fordert neben der Lückenbebauung in den Siedlungen und dem Wiederbeleben oder Entsiegeln aufgegebener Gewerbegebiete auch flächenschonende Verfahren des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für Neubebauungen. „Das können Lerchenfenster sein, der Anbau bestimmter Früchte für Vögel oder auch Blühstreifen“, erläutert Löhr. Entscheidend sei, dass die Ackerfläche erhalte bleibe. Mit dem Niedersächsischen Weg hat sich das Landvolk Niedersachsen für den Schutz des Bodens eingesetzt und ist dankbar für die gesetzliche Umsetzung, die jedoch kein „zahnloser Tiger“ bleiben darf. Bis 2030 soll die Versiegelung in Niedersachsen demnach auf drei Hektar pro Tag begrenzt werden. Diesem Ziel widerspricht jedoch teilweise das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes, das die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich erleichtern soll. Dieser neue Anreiz für zusätzlichen Flächenverbrauch wird vom Landesbauernverband kritisch bewertet. (LPD 95/2020)

Corona-Hilfen sind zumeist nichts für BauernNur in besonderen Fällen können Landwirte für diese Programme Anträge stellen
L P D – Der Ruf nach Berlin nach Hilfen in dieser Corona-Zeit wird seitens der Landwirte lauter. Die Pandemie mit ihren Folgeerscheinungen sowie weitere Geschehen, wie die Afrikanische Schweine- oder die Geflügelpest, führen aktuell zu starken Verwerfungen auf den Märkten. Die Schweine stauten sich in den Ställen, die Schweinepreise fallen und wenn man als landwirtschaftlicher Betrieb als weiteres Standbein die Vermietung von Ferienwohnungen hat, dann sieht es auf manchem Hof momentan recht düster aus. Der Bund und das Land Niedersachsen hatten bei den bereitgestellten Corona-Hilfsprogrammen die Bauern nicht im Blick.
Nur unter bestimmten Umständen konnten bzw. können sie darauf zurückgreifen, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.
Mittlerweile sind die Hilfsprogramme ausgelaufen, teilweise ist eine Antragstellung weiterhin möglich, aber es sind auch einige weitere Hilfsprogramme hinzugekommen. So können weiterhin Anträge zu folgenden Programmen gestellt werden: bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zum Liquiditätssicherungsdarlehen und zum Bürgschaftsprogramm des Bundes für Liquiditätssicherungsdarlehen der Rentenbank. Auch zum KFW-Sonderprogramm 2020, zu Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (N-Bank) und zur 2. Phase der Überbrückungshilfe. Hier endet die Antragsfrist am 31. Januar 2021. Der Antrag ist über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt bei der N-Bank zu stellen. Zwingende Voraussetzung für eine Antragsberechtigung ist der Nachweis eines Corona-bedingten Umsatzrückgangs beim antragstellenden Unternehmen (nicht eines Betriebszweiges des Unternehmens, sondern des gesamten Unternehmens) von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 oder mindestens 30 Prozent im Durchschnitt der Monate April bis August 2020. An dieser „Hürde“ werden nach Einschätzung des Landvolks die landwirtschaftlichen Betriebe in der Regel scheitern. Gewerbliche und rechtlich eigenständige Nebenbetriebe, wie Urlaub auf dem Bauernhof oder Hofcafés könnten hingegen zum Zuge kommen. Maßgeblich ist, dass das antragstellende Unternehmen am 29. Februar 2020 mindestens einen Angestellten gehabt haben muss.
Neu hinzugekommen sind die beschlossenen Corona-„Novemberhilfen“. Eine Antragstellung ist seit dem 25. November möglich und wurde bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Antragsberechtigt sind alle Betriebe, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffen ist. Solche Betriebe mussten ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder 80 Prozent Umsatzeinbußen durch die Maßnahmen erlitten haben. Landwirtschaftliche Betriebe fallen eigentlich nicht in diese Kategorien, allenfalls gewerbliche, rechtlich selbständige Nebenbetriebe wie Urlaub auf dem Bauernhof oder Hofcafés. In Ausnahmefällen können jedoch auch landwirtschaftliche Betriebe als Antragsteller der Corona-„Novemberhilfe“ zum Zuge kommen, wenn sie neben ihrer landwirtschaftlichen Urproduktion weitere gewerbliche Betriebszweige, die rechtlich nicht eigenständig sind, betreiben. Als „Mischbetriebe“ sind Unternehmen und Soloselbständige dann antragsberechtigt, wenn sie insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt über Dritte als betroffen gelten. Als Beispiel wird hier ein Bauernhof genannt, der auch Ferienwohnungen (mit Gewerbeschein) betreibt, die rechtlich nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb getrennt sind (kein eigenständiges Unternehmen). Der Bauernhof ist antragsberechtigt, wenn die Umsätze aus der Vermietung von Ferienwohnungen im Jahr 2019 mindestens 80 Prozent des Gesamtumsatzes betragen. In der Praxis dürfte dieser Fall nicht allzu häufig vorkommen.
Aktuell versucht das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband, aber auch mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium auf die Ausgestaltung der angekündigten „Überbrückungshilfen III“ entsprechend Einfluss zu nehmen, um hier zumindest eine Unterstützungsmaßnahme auch für die landwirtschaftliche Urproduktion auf den Weg zu bringen. (LPD 97/2020)

ENNI – zum 31.03.2021 keine Meldepflicht
Durch die Änderung der Düngeverordnung (30.04.2020) ist die Pflicht zur Erstellung des Nährstoffvergleichs weggefallen. In diesem Zuge muss die Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf (NDüngMeldVO) angepasst werden. Die Anpassung wird erst im Laufe des Jahres 2021 erwartet, so dass die Meldepflicht zum 31. März 2021 entfällt und es voraussichtlich erst zum 31. März 2022 wieder eine Meldepflicht für die Düngebedarfsermittlung geben wird.
Für die Düngebedarfsermittlung des Düngejahres 2020 (Kalenderjahr 2020 bzw. Wirtschaftsjahr 2019/2020) hat eine Nicht-Meldung somit keine Rechtsfolgen. Die Vorgabe gemäß DüV, dass der Düngebedarf vor einer Düngung ermittelt und dokumentiert werden muss, bleibt unabhängig davon bestehen.

Tarifverträge über die Zusatzversorgung zum 31.12.2020 ZLF gekündigt
Die Arbeitgeberverbände haben die Tarifverträge über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft zum 31.12.2020 gekündigt. Das Zusatzversorgungswerk zahlt im Falle einer Rente eine Aufstockung, die Beiträge werden vom Arbeitgeber entrichtet. Das ZLF schickt derzeit Renteninformationen an Betroffene raus. Bereits erworbene Ansprüche bleiben bestehen und werden durch ein fortdauerndes Beschäftigungsverhältnis weiter erhöht. Für Neueingestellte oder bei einer Unterbrechung der Beschäftigung entfällt diese Leistung nach derzeitigem Stand in Zukunft. Für weitere Informationen gibt es eine Zusammenfassung unter: http://zla.de/aktuelles.html

Fortbildungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde auch in digitaler Form
Wer benötigt eine Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde?
Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutzmitteleinsatz beraten oder Pflanzenschutzmittel verkaufen will, muss dafür die Pflanzenschutz-Sachkunde haben.
Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung teilzunehmen. Die Teilnahme wird bescheinigt und dieser Nachweis muss ggf. bei pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen vorgelegt werden. 2021 müssen sich diejenigen wieder fortbilden, deren letzte Teilnahmebescheinigung im Februar 2018 ausgestellt wurde.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Pflanzenschutz-Sachkunde-Webseminar
Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist es verpflichtend, dass jeder Teilnehmer mit einem eigenen Endgerät an dem Webseminar teilnimmt. Die Teilnahme ist über die Browser Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari möglich. Der Browser Internet Explorer wird nicht unterstützt. Weiterhin benötigen Sie einen Lautsprecher oder Kopfhörer, aber keine Kamera oder Mikrofon, da die Kommunikation mit dem Moderator über den Chat erfolgt. Einige Tage vor der Webseminardurchführung erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Webseminar.
Termine der Pflanzenschutz-Sachkunde-Fortbildungen
Für die Bezirksstelle Bremervörde finden z.B. in Cadenberge am 21.01.2021 von 9:30-11:30 oder von 13:00-15:00 Uhr voraussichtlich Vor-Ort-Veranstaltungen statt. Zusätzlich werden am 03.02. und 04.02. jeweils von 10:00-12:00 oder 14:00-16:00 Uhr Webseminare angeboten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur mit vorheriger Anmeldung auf der Website der Landwirtschaftskammer möglich.
Eine Übersicht über die Veranstaltungen finden Sie unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/landwirtschaftskammer/action/vera.html?filter&bu=0&fg=15&freg=574

Antragstellung für Agrardieselentlastung wird umgestellt
Landberatung – Die Antragstellung für die Agrardieselrückvergütung wird umgestellt. Für die schriftliche Antragstellung gibt es einen Übergangszeitraum von drei Jahren. Anschließend ist nur noch eine Antragstellung über das BuG-Portal (www.zoll-portal.de) möglich. Ab dem 04.01.2021 ist dies erstmals durchführbar, die zusätzliche Übersendung der ausgedruckten und unterschriebenen Daten entfällt dann komplett. Die Antragsfristen ändern sich dadurch nicht und sind wie immer von Januar bis 30.09.
Zur Legitimierung im BuG-Portal kann ein ELSTER-Zertifikat (www.elster.de/eportal/start) oder ein Personalausweis mit der Zusatzfunktion elektronischer Identitätsnachweis (eID) und die zugehörige AusweisApp2 auf Ihrem PC verwendet werden. Für die erstmalige Antragstellung der Agrardieselrückvergütung ist eine einmalige Registrierung im BuG-Portal notwendig.
Sofern dem zuständigen Hauptzollamt Ihre E-Mail-Adresse bereits oder bis spätestens 10.12.2020 vorliegt, wird eine vereinfachte Registrierung angeboten. Senden Sie hierfür eine E-Mail mit Ihrer Agrardieselnummer an adv.hza-ff@zoll.bund.de (Eine E-Mail-Adresse kann immer nur für eine Agrardieselnummer verwendet werden!). Sie erhalten anschließend am 04.01.2021 eine E-Mail mit einem entsprechenden Link zur Registrierung.
Für Dienstleister soll voraussichtlich ab Mai 2021  eine Vertreterregelung für die Agrardieselentlastung im BuG-Portal möglich sein. Somit können wir die Betriebe vertreten und in deren Namen die Anträge digital einreichen. Dies ist vor allem für Betriebe ohne eigene E-Mail-Adresse interessant.

Termine und Fristen
01.12.2020 bis 15.01.2021: Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Komposten

11.12.2020: Aufgrund einer internen Veranstaltung sind wir in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr nicht zu erreichen.

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