LV Rundschreiben 50/19

Landvolk Land Hadeln

Wasserrechtliche Einleitungserlaubnis
Anfang dieses Jahres wurden zahlreiche Betriebe vom Landkreis Cuxhaven – Amt für Wasser und Abfallwirtschaft aufgefordert eine Kopie des Betriebstagebuches vorzulegen. Damals wurde ein Bußgeld angedroht, welches dann aber doch nicht verhängt wurde. Im nächsten Jahr sollen jedoch Bußgelder verhängt werden, wenn das damals angeforderte Betriebstagebuch nicht eingereicht wird. Die damals angeschriebenen Betriebe sollten daran denken, die Kopie des Betriebstagebuch bis spätestens Ende Januar bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Am 25. Januar dieses Jahres hatten wir dazu ein Sonderrundschreiben verschickt.

Die Landvolk MB Finanz GmbH
In der Vergangenheit wurden wir immer öfter gefragt, ob wir zu Kreditverträgen beraten können oder bei Landverpachtung vermitteln können. Bisher konnten wir hierzu keine ausreichende Beratung leisten. Steuerberater und Landberatung konnten hier ebenfalls keine umfassende Beratung bieten. Zum 1. Januar 2020 wird sich unser Kreisverband daher an der Landvolk MB Finanz GmbH beteiligen. Wir haben bisher viele positive Rückmeldungen über die Arbeit der LVMB erhalten und freuen uns daher Ihnen dieses neue Dienstleistungsangebot anbieten zu können. Sie ist eine Tochtergesellschaft des Niedersächsischen Landvolkes Kreisverband Rotenburg-Verden und bietet seit dem 1. März 2012 eine umfassende und vor allem unabhängige Beratung für Ihr Kredit- Anlage- und Immobilienmanagement an. Im Kreditmanagement reicht das Leistungsangebot von der Überprüfung der Bilanzstruktur zur Optimierung des Bankenratings über die Strukturierung von Darlehensverbindlichkeiten und der Begleitung von Umschuldungsmaßnahmen bis zur Vermittlung von Immobilien- und Projektfinanzierungen sowie Beratung und Begleitung bei größeren Investitionsvorhaben jeglicher Art wie Stallneubauten oder Landkauf. Die LVMB bietet eine langfristige und unabhängige Beratung in allen Fragen des Finanz- und Immobilienmanagements. Gerne sind die Mitarbeiter der LVMB auch bereit Sie bei der Verpachtung oder dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und Gebäude zu unterstützen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der LVMB (https://lvmb-finanz.de/). Bei Interesse können Sie sich gerne direkt an die LVMB Finanz GmbH wenden (0511 / 89 97 508 – 0 oder info@lvmb-finanz.de). Das sich der Kreisverband Bremervörde-Zeven e.V. ebenfalls an der LVMB beteiligt hat, wird ein Mitarbeiter der LVMB kurzfristig auch am Standort Bremervörde anwesend sein.

Proteste – Mahnfeuer
Am vergangenen Samstag wurden im Rahmen einer busdesweiten Aktion in unserm Landkreis einige Mahnfeuer durchgeführt, unter anderem in Altenbruch, Belum, Lamstedt und Wohlenbeck. Wir freuen uns, dass alles ohne größere Zwischenfälle geklappt hat.

Proteste – Grüne Kreuze
Wir haben bei uns in der Geschäftsstelle grüne Kreuze als Folienaufkleber, die beispielsweise auf dem Auto angebracht werden können (größe: 15 cm (b) x 28 cm (h). Wer eines haben möchte, melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle (04751-9226-0).

Sperrfrist für Festmist
Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt die Sperrfrist vom 15. Dezember bis zum 15. Januar. Auch für Festmist gilt das Verbot der Ausbringung bei gefrorenem Boden. Die Ausbringung ist lediglich erlaubt, wenn der Boden im Laufe des Tages mindestens oberflächlich auftauen wird.

Tag des offenen Hofes – Teilnehmer gesucht!
Am 14. Juni 2020 soll wieder der vom Landvolk Niedersachsen initiierte „Tag des offenen Hofes“ landesweit stattfinden. Für den Bereich des KBV Land Hadeln werden noch die bzw. der teilnehmende landwirtschaftliche Betrieb gesucht! Nachdem in der Vergangenheit im Bereich Land Hadeln vor allem Betriebe mit den Betriebszweigen Milchvieh mit Futterbau der Öffentlichkeit präsentiert wurden, ist nunmehr auch ein klassischer Ackerbaubetrieb eine gute Alternative. Ein Obstbaubetrieb oder ein Betrieb mit Direktvermarktung wären sicherlich auch gut geeignet um den Verbraucher die Vielfalt der Landwirtschaft näher zu bringen. Kommen Sie auf uns (04751-9226-0) oder Ihren Bezirksvorsitzenden zu.

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