LV Rundschreiben 51/19

Land Hadeln

Sehr geehrte Mitglieder,

das Jahr neigt sich dem Ende zu und so ist es wieder Zeit für einen Rückblick. Das vergangene Jahr war in vielerlei Hinsicht aufwühlend. In der Gesellschaft und Politik werden viele Dinge diskutiert und entschieden, die die Landwirtschaft in erheblichem Maße betreffen. Es fängt mit dem Klimaschutzpaket an, dass von allen Teilen der Gesellschaft Anstrengungen verlangt und denen sich auch die landwirtschaftlichen Betriebe nicht entgegenstellen wollen. Wichtig ist, dass die Betriebe dabei von der Gesellschaft unterstützt werden. Es darf nicht passieren, dass man als einzelner Betrieb die Kosten gesamtgesellschaftlicher Probleme tragen muss. Das Insektenschutzprogramm und die Neuregelung der Düngeverordnung sind Vorhaben, die das Wirtschaften für die Betriebe weiter erschweren werden. Nachdem die bisherige Düngeverordnung im Jahr 2017 in Kraft getreten war, kamen von der EU Zeichen, dass die neue Düngeverordnung aus ihrer Sicht nicht ausreichen würde um die Ziele des Grundwasserschutzes zu gewährleisten. Der Bund und die Landesregierung mussten nacharbeiten, die Ausweisung der „roten“ Gebiete mit der Reduzierung der Düngung um 20 % unter den Düngebedarf waren die Folgen. In unserem Landkreis nehmen auch die so genannten „schwarzen“ Gebiete einen erheblichen Flächenanteil ein. Deutschlandweit waren die Landwirte alarmiert und reagierten mit Protesten. Initiiert, geplant und koordiniert wurden die Treckerdemos von der Bewegung „Land schafft Verbindung“ und erreichten ein bisher nicht gekanntes Ausmaß. Es begann mit Sternfahrten durch verschiedene Landkreise, ging weiter mit der Sternfahrt nach Hamburg und hatte seinen bisherigen Höhepunkt in der Sternfahrt nach Berlin. Tausende Trecker waren unterwegs. Auffallend, und für viele auch überraschend, war die positive Resonanz von Seiten der Bevölkerung. Viele rechneten mit Stinkefingern. Man sah aber nur „Daumen hoch“ und filmende Handys! Dieses gibt uns das Gefühl, mit unserer Forderung nicht ganz verkehrt zu liegen. Alles was beschlossen wird darf nicht über die Köpfe der Landwirtschaft hinweg entschieden werden. Schließlich sind es die Landwirte, an denen die Umsetzung hängen bleibt. Ein Slogan der LSV lautet daher: “Redet mit uns, nicht über uns.“ Um dieses Ziel nachhaltig zu sichern ist eines klar: Die Proteste sind noch lange nicht vorbei. Nach kleineren Aktionen wie den Mahnfeuern wird es auch weitere große Aktionen geben. Ein weiters Thema war mal wieder die Natur. Nach dem extrem trockenen Jahr 2018 begann das Jahr 2019 zwar etwas entspannter mit guten Niederschlägen im März. Aber gerade die Monate Juni und August waren erneut von starker Trockenheit gekennzeichnet. Bestes Wetter für die Entwicklung von Mäusen. So kam es zu Mäuseschäden, die an vielen Standorten so stark waren, dass absolut nichts mehr von den Flächen geerntet werden konnte. Auch das haben viele so bisher noch nicht gekannt.

Seit diesem Jahr beteiligt sich unser Verband an der Initiative „Echt grün“. Es wurden viele Aktionen durchgeführt, die zum Teil hier stattgefunden haben, aber vor allem so genannte „out of home“ Aktionen, das heißt außerhalb des Verbandsgebietes z.B. in den Großstädten. Es gab beispielsweise Plakatwerbung, Kinowerbung oder Werbung in Bussen. Auf Messen, wie zum Beispiel der HanseLife in Bremen, wurde ebenfalls Öffentlichkeitsarbeit betrieben. In diesem Jahr ist auch die Kitzrettung mit Hilfe von Drohnen angelaufen. Seit Anfang des Jahres wurden die Drohnenpiloten umfangreich geschult und ab Mai ging es mit der Kitzsuche los, so dass einige Kitze gerettet werden konnten. In unserer Geschäftsstelle wird sich auch personell wieder etwas ändern. Kristin Hühnken wird uns zum Ende des Jahres leider verlassen. Sie hatte Frau Arendt während ihrer Elternzeit vertreten, die ab Januar wieder für Sie zur Verfügung stehen wird. Frau Hühnken hat unserem Verband in der Vergangenheit tatkräftig und erfolgreich unterstützt. Kristin, wir werden deine freundliche und hilfsbereite Art vermissen und wünschen dir alles Gute für deine Zukunft.  

Abschließend wollen wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest wünschen. Rutschen Sie gut ins neue Jahr.

Viel Glück, Erfolg und Zufriedenheit im neuen Jahr!  

Landvolk-Geschäftsstelle zwischen den Feiertagen geschlossen
Wir haben zwischen Weihnachten und Neujahr vom 23.12.2019 – 01.01.2020 die Türen geschlossen. Im neuen Jahr begrüßen wir Sie am 02.01.2020 wieder herzlich zu den üblichen Geschäftszeiten in unserer Geschäftsstelle oder telefonisch unter der Telefonnummer 04751-92260.

Betriebs- und Haushaltshilfe
Falls Sie Betriebs- und Haushalthilfe zwischen den Tagen benötigen, kontaktieren Sie bitte spätestens am Tage des Einsatzbeginns die SVLFG. Die Meldung eines Betriebshelfers oder einer Haushaltshilfe kann per Fax oder E-Mail geschickt werden.
Fax-Nr.: 0561-785 219007
E-Mail:BHH@svlfg.de
oder auf den Anrufbeantworter gesprochen werden: 0561-785 0

In unserem Rundschreiben, welches Sie per Mail oder Fax am 18.12.19 erhalten haben, haben wir hierzu in der Anlage das Anmeldeformular und das Merkblatt zur Betriebs- und Haushaltshilfe beigefügt .

Dieses Formular benötigen Sie lediglich, wenn wir geschlossen haben, sonst kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen. Ein Anruf genügt.

Auszahlung der Direktzahlung 2019
Die Basisprämie (175,95 €/ha) zuzüglich Greening- (rund 86,07 €/ha), Umverteilungs- (51,08 €/ha für 0-30 ha und 30,64 €/ha für 30-46 ha) und Junglandwirteprämie (44,27 €/ha) aus der Antragstellung 2019 sollen zum 20. Dezember ausgezahlt werden. Geringfügige Abweichungen lohnen sich nicht immer zu beanstanden. Da die Auszahlungswertigkeit pro Zahlungsanspruch über alle Prämien zwischen etwa 175 € u. 357 € liegt, dürfte ein etwaiger Widerspruch bzw. eine etwaige Klage erst bei einer Gesamtdifferenz von mehr als 0,2 ha wirtschaftlich sinnvoll sein. (ggf. gilt diese Aussage für betriebsindividuelle Gegebenheiten nicht). Nutzen Sie zur Überprüfung den Prämienrechner der LWK: www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/360/article/19108.html

Neuer Stromtarif 2019
Mitgliederinformation zum Strombezug mit Teilnahmeerklärung
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und einem allgemein unruhigen Marktumfeld wurde nach intensiven Verhandlungen die Rahmenvereinbarung mit EWE zum Strombezug um ein weiteres Jahr verlängert. Die neuen Bezugspreise gelten vom 01.01.2020 bis 31.12.2020. EWE Strompreise für Landvolkmitglieder mit Teilnahmeerklärung und Tarif „EWE Strom Landvolk“:

Die vorgenannten Preise beinhalten die vorläufigen Netzentgelte der EWE sowie die Steuern und Abgaben für 2020 und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Sie brauchen nichts zu unternehmen – wir haben den Arbeits- und Grundpreis für den Strombezug und die von Ihnen benötigte Stromabnahmemenge gesichert!

Weitere Einsparungen sind möglich:
Es besteht die Möglichkeit zum Strombezug über die Landvolk Betriebsmittel GmbH. Bitte wenden sie sich für weitergehende Informationen an die Mitarbeiter/innen in der Geschäftsstelle.

Stichtagsmeldungen 01.01.bis 15.01.
Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen jeweils 2 unterschiedliche Stichtagsmeldungen vornehmen.

Meldungen an die Tierseuchenkasse
Die Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2020 die Zahl der am 03.01.2020 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Zahlung der Beiträge sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK!

Stichtagsmeldungen an die HI-Tier bzw. VIT
Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Halter von Schweinen, Ziegen und Schafen der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar 2019 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine, Ziegen und Schafe zu melden (schriftlich per Meldebogen oder auch im Internet unter hi-tier.de). Zur Stichtagsmeldung im HIT wird man, im Unterschied zur Meldung an die Tierseuchenkasse, nicht schriftlich erinnert. Hier werden bei CC-Kontrollen regelmäßig Verstöße festgestellt.

Meldung Tierarzneimittel-Datenbank (TAM)
Für das zweite Halbjahr 2019, d.h. den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019 müssen meldepflichtige Betriebe die Datenmeldung der Arzneimittel bis zum 14.01.2019 durchgeführt haben. Bis zu diesem Termin sind ebenfalls die Versendung der Tierhalterversicherung für das 2. Halbjahr 2019 sowie die Bestandsmeldung vorzunehmen. Für Rinderhalter bietet sich der Menüpunkt: „Vorschlag / Übernahme Tierbestand / Bestandsveränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ an. Aber auch dieser Punkt muss aktiv abgearbeitet werden, von alleine werden keine Bestandsmeldungen von der TAM übernommen.
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind nur Mastbetriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als
– 20 Mastkälber bis zu einem Alter von 8 Monaten
– 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
– 250 Mastferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von 30 kg
– 250 Mastschweine über einem Gewicht von 30 kg
– 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen oder
– 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen halten.

Veterinäramt bittet um Mithilfe
In der Vergangenheit wurden im gesamten Landkreis Cuxhaven immer wieder tote Kälber (Fleischrinderrassen) in Gräben gefunden, beispielsweise zuletzt in der Wettern bei Oppeln. Hierbei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Dieses Vorgehen ist zum einen seuchentechnisch hochproblematisch, zum anderen wird dadurch das Bild unseres Berufsstandes in der Öffentlichkeit massiv beschädigt. Leider gibt es bisher keine konkreten Hinweise darauf, wer dafür verantwortlich ist. Frau Tolmien-Burfeindt, Leiterin des Veterinäramtes Cuxhaven, bittet daher um Ihre Mithilfe. Wenn Sie etwas Ungewöhnliches beobachten, das damit zu tun haben könnte, wenden Sie sich bitte direkt an das Veterinäramt Cuxhaven (Tel.: 04721-66-2131).

Wasserrechtliche Einleitungserlaubnis
Anfang dieses Jahres wurden zahlreiche Betriebe vom Landkreis Cuxhaven – Amt für Wasser und Abfallwirtschaft aufgefordert eine Kopie des Betriebstagebuches vorzulegen. Damals wurde ein Bußgeld angedroht, welches dann aber doch nicht verhängt wurde. Im nächsten Jahr sollen jedoch Bußgelder verhängt werden, wenn das damals angeforderte Betriebstagebuch nicht eingereicht wird. Die damals angeschriebenen Betriebe sollten daran denken, die Kopie des Betriebstagebuch bis spätestens Ende Januar bei der zuständigen Behörde vorzulegen. 
Am 25. Januar dieses Jahres hatten wir dazu ein Sonderrundschreiben verschickt.

Ideen gesucht- „Land schafft Verbindung“ sammelt Fragen zur Zukunft der Landwirtschaft
Ergebnis des Agrargipfels am 02.12.2019 in Berlin, im Kanzleramt ist, dass Bauernverband, Land schafft Verbindung (LsV) sowie weitere Vertreter eine „Zukunftskommission Landwirtschaft“ gründen sollen um Vorschläge zur zukünftigen Ausrichtung der Landwirtschaft aufzuzeigen. LsV fordert nun alle Landwirte auf, ihre Fragen zur Zukunft der Landwirtschaft insbesondere zu den Themen Tierwohl, Insektenschutz und Düngeverordnung zu formulieren und an niedersachsen@landschafftverbindung.de zu senden. Die Initiative wird die Frage sortieren, bündeln und zur Beantwortung mit in die Kommission nehmen. Alle Landwirte sind aufgerufen diese Chance zur Mitgestaltung zu nutzen.

Die Landvolk MB Finanz GmbH
In der Vergangenheit wurden wir immer öfter gefragt, ob wir zu Kreditverträgen beraten können oder bei Landverpachtung vermitteln können. Bisher konnten wir hierzu keine ausreichende Beratung leisten. Zum 1. Januar 2020 wird sich unser Kreisverband daher an der Landvolk MB Finanz GmbH beteiligen. Wir haben bisher viele positive Rückmeldungen über die Arbeit der LVMB erhalten und freuen uns daher Ihnen dieses neue Dienstleistungsangebot anbieten zu können. Sie ist eine Tochtergesellschaft des Niedersächsischen Landvolkes Kreisverband Rotenburg-Verden und bietet seit dem 1. März 2012 eine umfassende und vor allem unabhängige Beratung für Ihr Kredit- Anlage- und Immobilienmanagement an. Die LVMB bietet eine langfristige und unabhängige Beratung in allen Fragen des Finanz- und Immobilienmanagements. Gerne sind die Mitarbeiter der LVMB auch bereit Sie bei der Verpachtung oder dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und Gebäude zu unterstützen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der LVMB (https://lvmb-finanz.de/). Bei Interesse können Sie sich gerne direkt an die LVMB Finanz GmbH wenden (0511 / 89 97 508 – 0 oder info@lvmb-finanz.de). Das sich der Kreisverband Bremervörde-Zeven e.V. ebenfalls an der LVMB beteiligt hat, wird ein Mitarbeiter der LVMB kurzfristig auch am Standort Bremervörde anwesend sein.

Sperrfrist für Festmist
Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt die Sperrfrist seit dem 15. Dezember bis zum 15. Januar. Auch für Festmist gilt das Verbot der Ausbringung bei gefrorenem Boden. Die Ausbringung ist lediglich erlaubt, wenn der Boden im Laufe des Tages mindestens oberflächlich auftauen wird.

Abschiedsgrüße

Liebe Mitglieder,

liebe Kollegen im Haus der Landwirtschaft,

da ich den Kreisbauernverband Land Hadeln zum Jahresende planmäßig verlassen und die Rechtsberatung wieder an Iris Arendt übergeben werde, möchte ich auf diesem Wege die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen und euch zu verabschieden. Ich habe sehr gerne in Otterndorf gearbeitet und werde diese Zeit sowohl fachlich als auch menschlich in guter Erinnerung behalten.

Vonseiten der Mitglieder wurde mir ein großes Vertrauen entgegengebracht. Hierfür möchte ich mich herzlich bedanken. Allen Kollegen im Hause danke ich für die sehr gute fachübergreifende Zusammenarbeit und den Zusammenhalt. Ihr seid ein klasse Team!

Ich wünsche Ihnen und euch allen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie alles Gute und viel Durchhaltevermögen für die künftigen Herausforderungen.

Herzliche Grüße

Kristin Hühnken

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