An alle Mitglieder
im Kreisbauernverband Land Hadeln e.V.
Moorschutzstrategie des Bundesumweltministeriums
Derzeit erarbeitet das Bundesumweltministerium eine so genannte Moorschutzstrategie. In dem dazu veröffentlichten Diskussionspapier werden Eckpunkte für den zukünftigen Moorschutz dargestellt. Sie enthalten Ziele und Maßnahmen, die zukünftig unweigerlich zur Verdrängung landwirtschaftlicher Nutzung auf Moorflächen führen würden. Auch auf Betriebsstandorte, welche an Moorgebiete grenzen, hätte eine entsprechende Moorschutzstrategie aufgrund der Nitratsensibilität von Moorbiotopen Auswirkungen.
Zum Diskussionsentwurf im Einzelnen
Interessant wird es auf Seite 25 des Diskussionspapiers. Hier werden die Ziele und Maßnahmen des Moorschutzes formuliert. Ab Seite 27 wird speziell die Situation und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung auf Moorflächen erörtert. Im Anschluss daran werden die Maßnahmen aufgeführt, die im Zusammenhang damit ergriffen werden sollen.
Die wichtigsten Eckpunkte aus dem Diskussionspapier sind:
- Moorschutzgebiete mit ausreichenden Pufferzonen zu erweitern,
- Bisher ungenutzte Moorflächen künftig nicht zu nutzen und möglichst vollständig wiederzuvernässen,
- Ackerbaulich genutzte Moorflächen des Bundes bis 2030 wieder zu vernässen und die Nutzungs-form anzupassen,
- Dauerhafte Anhebung des Grundwasserstandes (angestrebt werden sommerliche Wasserstände von höchstens 30 cm unter Flur),
- Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten auf Moorböden zu verbieten,
- Anreize für moorzehrende Nutzung und Infrastrukturen (z.B. Stallbau) in der Landwirtschaft abzuschaffen,
- Umbruch von Moorgrünland zur Grünlanderneuerung zu verbieten,
- neue land- und forstwirtschaftliche Leitlinien zum Moorschutz zu schaffen, darunter den Verzicht auf Vorfluterausbau und weitere Vorflutabsenkungen,
- den Moorschutz explizit als Ziel für den nationalen Strategieplan zur GAP-Umsetzung aufzunehmen.
Grundsätzlich können wir die Relevanz des Moorschutzes zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit zur Stabilisierung des Klimas nachvollziehen. Jedoch müssen die angestrebten Maßnahmen fachlich begründet, zielführend und vor allem unter vollständiger Berücksichtigung der Interessen von betroffenen Bewirtschaftern und Eigentümern stehen.
Wir möchten unsere Mitglieder daher dazu aufrufen, eine Stellungnahme hierzu abzugeben, in welcher die eigene betriebliche Betroffenheit dargestellt wird. Diese müssen bis zum 18. Dezember schriftlich per Post an folgender Stelle eingereicht werden:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Referat N II 6
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Oder per E-Mail an moorschutzstrategie@bmu.bund.de
Das Diskussionspaper kann auf der Internetseite des BMU heruntergeladen werden.
www.bmu.de/download/oeffentlichkeitsbeteiligung-moorschutzstrategie/
Einen von unserem Landesverband zur Verfügung gestellten Musterentwurf zur einzelbetrieblichen Stellungnahme finden Sie hier: Entwurf.doc. Da es sich um einen Entwurf handelt, wäre es gut, wenn Sie die Stellungnahme individuell anpassen und auch die eigene betriebliche Betroffenheit (z.B. wie viele Familienarbeitskräfte Einkommen aus dem Betrieb erzielen, Investitionssummen im Betrieb) mit einfließen lassen und auf die speziellen Gegebenheiten vor Ort hinweisen. Hier ist beispielsweise an Flächen zu denken, bei denen ein Moorboden nach einem Tiefenumbruch durch eine (Sand-)Deckschicht geschützt ist oder auch an die betriebliche Abhängigkeit von Moorflächen insgesamt.
Auf dem Kartenserver des Niedersächsischen Bodeninformationssystems können Karten in größerem Maßstab abgerufen werden (Kohlenstoffreiche Böden).
https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=ncayW7N
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.