
Pflanzenschutzmittelkartell – Schadensersatzklage
Klägergemeinschaft für Landvolk-Mitglieder
Wie in unserem Rundschreiben vom 26.10.2020 berichtet, wurden namenhafte Großhändler für Pflanzenschutzmittel (PSM), darunter etwa die Getreide AG (Hamburg), BayWa AG (München) und AGRAVIS Raiffeisen AG (Hannover), vom Bundeskartellamt wegen Bildung eines PSM-Kartells in den Jahren 1998 – 2015 zu hohen Bußgeldern verurteilt.
Das ermöglicht es nun den Landwirten, die in den entsprechenden Jahren PSM bezogen haben, die Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch richtet sich nicht gegen den direkten Vertragspartner vor Ort (Verkäufer), sondern ausschließlich gegen die Großhändler als Mitglieder des PSM-Kartells.
Vom Grundsatz her haben Sie also einen Schadensersatzanspruch, wenn Sie PSM bezogen haben, die Ihr Verkäufer (etwa Raiffeisen-Genossenschaft oder sonstiger Landhandel) über die beteiligten Großhändler bezogen hatte. Dies müssen Sie mit den erhaltenen Rechnungen belegen. Es werden Einkaufsrechnungen für den Zeitraum 1998 bis 2020 benötigt. Sofern keine Rechnungen für frühere Zeiträume vorhanden sind, können andere Unterlagen wie Bestellformulare, Lieferscheine oder Buchungssätze/ GuV zum Nachweis vorgelegt werden.
Die Durchsetzung Ihres Anspruches wäre im jeweiligen Einzelfall trotzdem noch mit einem schwer kalkulierbaren Prozesskosten-Risiko verbunden, da der konkrete Schaden zunächst errechnet und beziffert sowie vermutlich danach noch über aufwendige Gutachten bewiesen werden muss. Auch Verjährungsfragen sind insoweit noch nicht eindeutig geklärt.
Unser Landesbauernverband konnte einen renommierten Berliner Rechtsanwalt mit großer Erfahrung im Kartellrecht dafür gewinnen, die Klagen vor Gericht zu vertreten. Das Landvolk bietet Ihnen 2 Möglichkeiten, sich an Klägergemeinschaft zu beteiligen.
Modell 1 – Ohne Prozesskostenrisiko
Über einen sog. Prozesskosten-Finanzierer werden alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachtenkosten für Sie bezahlt. Für Sie entfallen somit das Prozesskostenrisiko. Sollte die Klage ganz verloren gehen, verbleiben die Kosten beim Finanzieren. Allerdings erhält der Finanzierer einen Anteil von voraussichtlich 25 % des Ihnen zugesprochenen Schadensersatzes.
Wenn Sie sich an dieser Klägergemeinschaft beteiligen möchten, registrieren Sie sich bitte bis zum 15. April 2021 mit Ihren Kontaktdaten und Landvolkmitgliedsnummer (einschließlich des vorangestellten Kreisverbands-code 1419-…) auf folgender Internetseite: http://psmklage.landvolk.net
Modell 2 – Mit Prozesskostenrisiko
Wenn Sie bereit sind das Prozesskostenrisiko und damit die evtl. entstehenden Prozesskosten selbst zu tragen, würden Sie den Ihnen möglicherweise zugesprochenen Schadensersatz in voller Höhe erhalten. Allerdings tragen Sie dann wie bereits oben erwähnt das volle Risiko. Wenn Sie dieses Modell wünschen, geben Sie uns bitte einen Hinweis. Hier würde dann eine weitere Klägergemeinschaft angestrebt werden.
Einreichen der Unterlagen
Die Unterlagen müssen als PDF eingereicht werden. Das Rechtsanwaltsbüro würde sich zu gegebener Zeit deswegen bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.