An alle Mitglieder
im Kreisbauernverband Land Hadeln e.V.
Sammelanträge 2021
Aus einem anderen Landvolkverband ist uns bekannt, dass sich dort 3 Mitarbeiter aufgrund einer Corona-Erkrankung in Quarantäne begeben mussten und nun nicht arbeiten dürfen, d.h. auch keine Sammelanträge bearbeiten dürfen (Anordnung vom Gesundheitsamt). Dadurch verschieben sich sehr viele Termine und die Zeit für die letzten Anträge wird eng. Um diese Situation für unseren Verband zu vermeiden, möchten wir weitestgehend auf Vor-Ort Termine verzichten.
Wir können den Sammelantrag, wie im letzten Jahr, per „Videokonferenz“ oder per Telefon gemeinsam bearbeiten.
Für alle Mitglieder denen dieses aus technischen Gründen gar nicht möglich ist und die die Geschäftsstelle betreten möchten, gilt ab dem 06.04.2021, dass sie einen negativen Coronatest (Schnelltest) nachweisen müssen, welcher nicht älter als 12 Stunden ist.
Apotheken bieten kostenlose Testungen an, zudem stehen Selbsttests im Handel zum Verkauf.
Auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de / Corona ->Testungen) werden Apotheken und Ärzte veröffentlicht, welche kostenlose Schnelltests durchführen.
Wir möchten Sie bitten dies zu berücksichtigen und bitten um Ihr Verständnis. Diese Entscheidung dient letztendlich unserem aber auch Ihrem eigenen Schutz.
Falls Sie noch keinen Termin haben, melden Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle, damit wir alles weitere besprechen und einen Termin festlegen können (04751-9226-0).
Nachfolgende Unterlagen müssen Sie zu den Antragsterminen parat haben:
- PIN für HI-Tier / ZI-Daten (bei verschiedenen Reg.-Nr. mehrere PIN-Nummern) – unverzichtbar – ohne vorliegende PIN ist keine Antragsbearbeitung möglich!!
- Alle Unterlagen, die seit 2020 bis heute von der Bewilligungsstelle zugegangen sind (z. B. Feldblockabgleich, Bewilligungsbescheide für Betriebsprämie, Agrarumweltmaßnahmen, Erschwernisausgleich, DGL-Status-Tausch, Kontrollberichte, etc.),
- vollständige Antragsunterlagen 2019 u. 2020
- bei neuen Flächen: Feldblocknummern und Größe der LF und ggf. Pachtvertrag
- Abgabeschluss ist der 17. Mai 2021
Wegeränder – Bitte die Grenzen einhalten
Wegeränder können einen wertvollen Lebensraum für viele Insekten und andere Tierarten bieten und so einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leisten.
Wir möchten daher an Sie appellieren, unter anderem bei der Bestellung der Ackerflächen, verstärkt darauf zu achten, dass die Wegeflurstücke nicht mitbewirtschaftet werden.
Oftmals sind die Wegegrundstücke 10 bis 12 m breit und damit wesentlich breiter als der heute noch vorhandene Weg mit seinem Wegrand. In der Vergangenheit wurde ein Teil des Wegegrundstückes, in der Regel aus Unwissenheit über die tatsächlichen Grenzen, zusammen mit dem anliegenden Schlag mitbearbeitet. So wurden Flächen bewirtschaftet, die nicht im Eigentum sind.
Häufig wurde dies toleriert. Doch heute wird die Landwirtschaft dafür stark kritisiert, da damit auch wertvoller Lebensraum verloren geht. Das ist Kritik, die wir beim besten Willen nicht gebrauchen können. Zudem hat die Landwirtschaft über den Niedersächsischen Weg zugesagt, mehr für den Artenschutz leisten zu wollen. Die Einhaltung der Grenzen ist ein denkbar einfacher Weg zu zeigen, dass man es ernst meint.
Damit dort nicht nur Melde wächst, kann es sinnvoll sein, wenn die Fläche, welche man zurückgibt, mit einer Gräsermischung angesät wird und, bei Bedarf, ein Schröpfschnitt durchgeführt wird. Über die weitere Pflege der Wegeränder können sich dann die Gemeinden Gedanken machen.
Die Grundstücksgrenzen können im Feldblockfinder (www.feldblockfinder-niedersachsen.de) oder in ANDI angezeigt werden.
Im Feldblockfinder (siehe Ausschnitt) muss man oben links die Ansicht auf „Topogr. Karte grau“ ändern, damit die Flurstücksgrenzen in einer dünnen grauen Linie angezeigt werden. Mit Hilfe des Messwerkzeuges (mittig im Kartenausschnitt) kann relativ einfach festgestellt werden, wie weit gegebenenfalls über die Grenze gewirtschaftet wurde.
In ANDI ist es genauso möglich sich die Grundstücksgrenzen anzeigen zu lassen. Hierzu müsste man bei dem jeweiligen Schlag in die „Geometriebearbeitung“ gehen und dort auf der linken Seite unter „Referenzdaten“ die Flurstücke auswählen. Diese werden dann in violett angezeigt. Auch hier kann man, falls man über die Grenze gewirtschaftet hat, relativ einfach ermitteln, wie weit man überhin ist.
Überprüfung der Überlappungen – Achtung:
Zahlungsansprüche übertragen
Unsere Geschäftsstelle wird wieder Zahlungsansprüche vermitteln, die Kaufverträge schreiben und die Daten buchen. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, welche Anzahl gekauft oder verkauft werden soll. Bedenken Sie, dass überschüssige Zahlungsansprüche zukünftig nur ein Jahr ruhen dürfen. Im zweiten Jahr ungenutzt werden diese automatisch eingezogen. Bei Fragen wenden Sie sich an Karsten Behrend – 04751-9226-0.
Bienenfreundlicher Landwirt
Wir schnacken nicht, wir packen an. Mach mit bei der Aktion „Bienenfreundlichen Landwirt 2021“! Überschaubarer Aufwand – große Wirkung!
So einfach geht es: aus vier verschiedenen Kategorien können insektenfreundliche Maßnahmen ausgewählt werden, die Sie im laufenden Kalenderjahr durchführen wollen. Die einzelnen Maßnahmen bestehen aus vier Kategorien: → Hofstelle, Ackerland, Grünland und Imkerkooperation.
Die Beteiligung an der Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ erfolgt jeweils für ein Jahr. Abgabeschluss ist der 17. Mai 2021.
Es gibt in diesem Jahr zwei neue Maßnahmen, die ausgewählt werden können
- Pflege einer Streuobstwiese von min. 500 qm
- Pflege von Wallhecken von min. 100 m Gesamtlänge
Unter dem Link www.eure-landwirte.de/bfl-21 ist ein Onlineformular zur Teilnahme am BFL 21 eingerichtet. Teilnahmewillige haben hier die Möglichkeit das Teilnahmeformular online auszufüllen. Im Formular werden neben den umgesetzten Maßnahmen auch die Kontaktdaten und der Kreisverband abgefragt.
Das Teilnahmeformular kann selbstverständlich auch wieder schriftlich ausgefüllt werden und an uns per Fax 04751 9226 44 oder per E-Mail an info@landvolkhadeln.de versendet werden.
Jeder mitmachende Landwirt erhält auf Wunsch ein kostenfreies Aktionspaket:
• zwei Informationstafeln für Blühstreifen
• fünf Signet-Aufkleber, Online-Banner
Weitere kostenpflichtige Materialien können mit dem Bestellschein bestellt werden. Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle.
Es wird keine Kontrolle bezüglich der angegebenen Maßnahmen geben. Trotzdem sollten die Angaben auf dem Kooperationsblatt ehrlich sein.
Fördermöglichkeiten für Blühstreifen und Blühflächen
Über den Landkreis Cuxhaven
Die Landwirte können über das Landkreis-Programm wie gewohnt Blühstreifen (Blühflächen nur in Absprache mit Herrn Müller vom Landkreis Cuxhaven – Tel. 04721 / 66-2345) in Ackerflächen anlegen, für die der Landkreis die Kosten für Saatgut und Aussaat übernimmt. Blühstreifen dieses Programms können im Rahmen der Agrarförderung (GAP-Antrag) angebaut werden als
1. „Honigpflanzen“ auf Ackerbrachen (Code 594 einjährig bzw. 595 mehrjährig)
Solche Blühstreifen werden als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) mit einem Faktor von 1,5! anerkannt. Die Blühmischung des Landkreises ist auf einjährige Honigpflanzen abgestimmt.
2. Bejagungsschneisen bzw. Biodiversitätsstreifen in Ackerkulturen
Einsaat jeweils bis 31.05.2020. Der Antrag soll bis zum 20. April beim Landkreis Cuxhaven vorliegen. Gehen die Anträge später ein, werden diese oftmals dennoch bewilligt. Die Einsaat der Saatgut-Mischung erfolgt möglichst bis zum 15.05. durch den Maschinenring Wesermünde-Osterholz. In der Vergangenheit war es nach Absprache auch möglich, das Saatgut selbst auszubringen.
Blühstreifen und -Flächen für AUM-Maßnahmen dürfen aufgrund der Doppelförderung nicht gefördert werden.
Die notwendigen Unterlagen und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven (https://www.landkreis-cuxhaven.de ->Wir für Sie ->Formulare/Anträge
-> Blüh- und Huderstreifen).
Über die Jägerschaft (Lebensraumverbund Feldflur Niedersachsen)
Eine Initiative der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Landesverband Hannoverscher Imker e.V., Agravis Raiffeisen AG und des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Institut für Bienenkunde.
Für Revierinhaber besteht die Möglichkeit Saatgut über ein vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gefördertes Programm fördern zu lassen. Hierfür reicht der Revierinhaber bei der für ihn zuständigen Jägerschaft den Förderantrag für die Saatgutbeschaffung mit der Unterschrift seines Hegeringleiters bis spätestens 01. Mai ein. Die Jägerschaft bewilligt die Anträge nach dem Windhundprinzip. Sie sendet eine Kopie zurück an den Antragsteller.
Die Jägerschaft bestellt das Saatgut bei der für Sie nächstgelegenen Raiffeisen Genossenschaft. Mit der Kopie des Antragsformulars, das die lfd. Nummer beinhaltet, kann der Revierinhaber das Saatgut bezahlen und abholen. Die Rückerstattung der Kosten an den Revierinhaber erfolgt nach Zuweisung der Fördermittel durch die jeweilige Jägerschaft. Weitere Informationen erteilt Ihnen dazu Torben Lafrenz (0177-4797794).
Auch hier gilt: Wegen der Doppelförderung, darf das Saatgut für AUM-Maßnahmen (z.B. BS 1 oder BS2) nicht über dieses Programm gefördert werden darf.
Bunte Biomasse – Energie aus Wildpflanzen statt Mais
Ziel des Projektes ist der Anbau von Wildpflanzen für die Gewinnung von Energie in Biogasanlagen.
„Die Landwirte erhalten über das Projekt „Bunte Biomasse“ und mit Hilfe regionaler Unterstützer einen Ausgleich für Deckungsbeitragsverluste und werden kostenlos beim Anbau der Bestände und der Ernte des Aufwuchses beraten. Durch seine Mehrjährigkeit bietet Bunte Biomasse vielen Bodenbrütern und Insekten im Frühjahr Nistmöglichkeiten und bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr ein vielfältiges Blütenangebot. Gleichzeitig produzieren die Wildpflanzenmischungen ordentlich Biomasse! Einige Betriebe konnten 2019 trotz schwieriger Bedingungen über 40 Tonnen Frischmasse ernten. Nach der Ernte bilden die Kulturen aus bis zu 25 verschiedenen Wildpflanzenarten einen Bewuchs, der für Erosionsschutz im Winter und Nahrungs- und Deckungshabitat für Wintergäste und Niederwild sorgt. Das hohe Potential der mehrjährigen Bestände, den Stickstoffaustrag ins Grundwasser zu vermindern, macht das Anbausystem nicht nur in Wasserschutzgebieten interessant.“
- Förderung durch das Projekt „Bunte Biomasse“: 250€ pro ha für 3 Jahre
- 9-14 TM/ha
- 60-70 % Gasausbeute im Vergleich zu Mais
- Die Fläche soll 5 Jahre nutzbar sein.
Ansprechpartner
Projekt Bunte Biomasse
- https://www.energie-aus-wildpflanzen.de/projekte/bunte-biomasse/
- Werner Kuhn: 0170 732 66 73
- Christian Kemnade: c.kemnade@dewist.de/ 040 9707869-43
Nachhaltiger Norden – „NaNo“
- Torben Lafrenz: 0177 4797794
- Harald Müller: 0171 1995230
Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen
Blühstreifen können ganz einfach als Bejagungsschneisen und Biodiversitätsstreifen im Sammelantrag angegeben werden. Dann müssen sie nicht grafisch im Schlag eingezeichnet werden. Es ist lediglich unter den Hauptangaben im Flächenverzeichnis bei den Angaben zum jeweiligen Schlag ein Haken unter „Bejagungsschneise/ Biodiversitätsstreifen“ zu setzen. Es gibt kein Verbot der Befahrung dieser Streifen.
Achtung: Eine Anlage von Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen auf Bracheflächen und Dauergrünlandflächen ist unzulässig. Ebenfalls ist eine Kombination von Bejagungsschneisen/ Biodiversitätsflächen mit ökologischen Vorrangflächen sowie Agrarumweltmaßnahmen nicht möglich.
Es ist jedoch möglich nach der Räumung der Hauptkultur inkl. dieser Streifen und Flächen den Schlag im Rahmen der Bestellung mit der Folgefrucht auch mit einer ÖVF Zwischenfrucht (52) zu bestellen. Wird der Streifen nicht geräumt, wird der Teil des Schlages, auf dem sich die Bejagungsschneisen befindet, bei einer VOK für die Berechnung der ÖFV nicht berücksichtigt. (LWK Niedersachsen Webcode: 01036207)
Flächen mit dem Grünlandstatus pDGL 5 jetzt ackern!
Um den Ackerstatus von Flächen, die im vergangenen Jahr mit dem Status pDGL5 im Sammelantrag aufgeführt wurden, zu erhalten, müssen diese bis zum 15.05.2021 umgebrochen und mit einer Ackerkultur, z.B. Mais, bestellt sein. Der Schlag kann auch umgebrochen und erneut mit Ackergras angesät werden. In diesem Fall muss man den Umbruch jedoch spätestens 4 Wochen nach erfolgtem Umbruch mit dem Formular „Anzeige Pflügen von pDGL“ bei der Bewilligungsstelle der LWK melden. Ansonsten fällt der Schlag in den DGL-Status.
Wichtig für die Antragstellung: In ANDI werden die Flächen, die im vergangenen Jahr mit dem Status pDGL5 angezeigt wurden, nicht mehr als pDGL angezeigt. Dort wird der Schlag bereits als Dauergrünland angezeigt, da der Schlag nach dem 15. Mai zu DGL werden würde. Daher sollte man sich diese Schläge auf jeden Fall vorher in der alten Flächenübersicht markieren.
GAP-2021 – was ist mit Greening???
Die Antragsphase 2021 hat begonnen, ein nicht unwesentliches Element ist seit mehreren Jahren das sog. „Greening“, hierbei handelt es sich um Anbaudiversifikation, ökologische Vorrangflächen und Dauergrünlanderhaltung.
Der Betriebsleiter sollte bei seinen Anbauentscheidungen, die „Greening-Auflagen“ im Kopf haben. Es ist zu beachten, dass beim Agrarantrag 2021 die „Maßnahmen zum Greening“ bereits entsprechend anzugeben sind! Ausführliches dazu auf der Kammerseite: https://www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01026702 und 01037181
Niedersächsische/Bremer Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) Antragsverfahren 2021
Antragstellung Agrarumweltmaßnahmen 2021
Für die Antragstellung im Bereich der Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) gibt es in diesem Jahr einige Änderungen.
In zwei Jahren soll voraussichtlich die neue ELER-Förderperiode starten und damit auch ein neues Programm im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen für Niedersachsen und Bremen angeboten werden. Deshalb schreibt die EU Übergangsverordnung vor, dass bis dahin 5-jährige Verpflichtungen nur noch in Ausnahmefälle genehmigt werden können.
Für die Antragstellung 2021 wurden die üblichen Antragsarten dementsprechend angepasst:
Neuantrag (N-Antrag): (= Neue 5-jährige Verpflichtung bei Auslaufen der Maßnahme) In diesem Jahr sind in sämtlichen Maßnahmen keine Neuanträge zulässig.
Es können somit keine Anträge auf Erweiterung der bestehenden Verpflichtungen mit mehr als 50% Flächenzuwachs gestellt werden! (Ausnahme BV1, s. unten)
Erstantrag (E-Antrag): (= Erstmalige Beantragung) Nicht für jede Fördermaßnahme zulässig (s. Tabelle unten) und auf eine Verpflichtungslaufzeit von einem Jahr begrenzt. Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit N.
Folgeantrag (F-Antrag): (= Erhöhung der Verpflichtung für die Restlaufzeit) teilweise möglich nur bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der Verpflichtung und bei maximal 50% Flächenzuwachs (Ausnahme BV1, s.u.). Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit N.
Verlängerungsanträge (V-Antrag): (= Verlängerung der Maßnahme um 1 Jahr, bei Auslaufen der Verpflichtung) Damit Antragsteller, deren Verpflichtung am 31.12.2021 endet, weiterhin an der Fördermaßnahme teilnehmen können, gibt es dieses Jahr die Möglichkeit, einjährige Verlängerungsanträge (V-Antrag) zu stellen. Wichtig: V-Anträge können nur für Maßnahmen gestellt werden, wenn der Antragssteller bereits eine Verpflichtung in dieser hat und sich derzeit im letzten Verpflichtungsjahr befindet (bis 31.12.2021). Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit B/N.
Eine Ausnahme für die o.g. Punkte gibt es in der Fördermaßnahme BV1 Ökologischer Landbau:
N-Antrag: nicht möglich.
F-Antrag: ist möglich, unabhängig von der Größe des Flächenzuwachses (auch mehr als 50% möglich). Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit N.
E-Antrag: für Betriebe möglich, die vorher noch nicht dem Öko-Kontrollverfahren unterstellt waren und somit als Einführer zählen. Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit N.
V-Antrag: einjährige Verlängerungen für bestehende Verpflichtungen im letzten Jahr, Aufnahme neuer Fläche ist möglich. Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit B/N.
Im Antragsverfahren 2021 zugelassene Fördermaßnahmen (FM) und Antragsarten.
(nicht aufgeführte Fördermaßnahmen werden nicht angeboten)
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Mit freundlichen Grüßen Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.