LV Sonderrundschreiben

Land Hadeln
Land Hadeln
  1. Fachrechtskontrollen Pflanzenschutz
  2. „Bauernmiliarde“ – Investitionsprogramm Landwirtschaft

Fachrechtskontrollen Pflanzenschutz – Kontrolle der Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS)

Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU nicht nur Leitbild für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Dazu sind acht allgemeine Grundsätze im Pflanzenschutzgesetz festgelegt

Ab 2021 muss von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben nachgewiesen werden, dass sie den Integrierten Pflanzenschutz in ihrem Betrieb auch umsetzen.

Der Nachweis kann derzeit dadurch erbracht werden, dass der im Anhang beigefügte „ Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“ von den Betrieben vollständig ausgefüllt und die durchgeführten Maßnahmen zum Integrierten Pflanzenschutz angekreuzt werden. Dieser Fragebogen wird dieses Jahr erstmals bei Pflanzenschutzfachrechtskontrollen abgefragt und muss bei einer Kontrolle vorgelegt werden können.

Als Hilfe zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes und zur Dokumentation wurde von den Bundesländern die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ herausgebracht.

Die konsequente Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes ist auch ein wesentliches Ziel der kürzlich durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgestellten „Ackerbaustrategie“ und Kernpunkt des „Niedersächsischen Weges“.

Darüber hinaus sind alle EU- Mitgliedstaaten durch die EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie (RL EU 2009/128) aufgefordert die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Integrierten Pflanzenschutzes zu schaffen bzw. dies zu unterstützen.

Unterschiedliche Leitlinien zum Integrierten Pflanzenschutz wurden in Deutschland durch berufsständige Organisationen und Verbände mit Unterstützung des JKI und der Pflanzenschutzdienste erstellt. Sie bieten umfangreiche Informationen und Hinweise zum Integrierten Pflanzenschutz und stellen damit eine empfehlenswerte Ergänzung zur Pflanzenschutzberatung und den Pflanzenschutzhinweisen der LWK dar. Sie können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/leitlinien-ips/

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01039065

„Bauernmiliarde“ – Investitionsprogramm Landwirtschaft

Frist für das neue Antragsfenster

Alle, die an einer Förderung über die landwirtschaftliche Rentenbank interessiert sind, müssen sich im Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank registrieren.

Hier wichtige Fristen für das neue Antragsfenster

  • Das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank www.rentenbank.de) für die Registrierung ist bis 21. April 2021, 18 Uhr geöffnet und alle Unternehmen, die an einer Förderung interessiert sind, müssen (!) bis zu diesem Termin die Möglichkeit der Registrierung nutzen! Bereits erfolgte Registrierungen bleiben weiterhin gültig!
  • Alle registrierten Unternehmen erhalten dann am 23. April 2021 von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren“. Hier können die Unternehmen dann mitteilen, ob sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob sie auch prinzipielles Interesse an weiteren Antragsrunden in den kommenden Jahren haben.
  • Dieses Interessenbekundungsverfahren läuft bis 30. April 2021, 23:59 Uhr, sodass genug Zeit für eine Rückmeldung durch die registrierten Unternehmen besteht. Es werden hier der gewünschte Förderbereich der Investition, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Kostenschätzung abgefragt. Der Zeitpunkt des Einganges der Interessenbekundung innerhalb dieser Frist hat keine Auswirkung darauf, eine Förderung zu erhalten!
  • Per Zufallsverfahren werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen je Förderbereich in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihenfolge wird die Rentenbank voraussichtlich ab 6. Mai 2021 nach und nach die Unternehmen dazu einladen innerhalb einer vorgegebenen Frist (jeweils 30 Tage ab der Einladung) einen Zuschussantrag zu stellen.
  • Zunächst werden die Interessenbekundungen für das Jahr 2021 bearbeitet. Die weitere Antragstellung erfolgt dann wie bisher über das bereits bekannte Verfahren bei der Rentenbank und die Hausbank (hier ist nicht unbedingt die eigene Hausbank gemeint, sondern ein von der Rentenbank anerkanntes Kreditunternehmen).

Für die weiteren Details zu den geänderten Verfahren stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank auf ihrer Homepage in den FAQs ausführliche Informationen bereit. Zudem werden im Bundesanzeiger die geänderte Richtlinie sowie die ergänzte Bekanntmachung zum Investitionsprogramm Landwirtschaft veröffentlicht, welche die Basis für die Anpassung an dem Programm darstellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Hinweis auf die erweiterte Anlage 3 der Richtlinie damit werden weitere Maschinen insbesondere für Sonderkulturbetriebe und die kleinstrukturierte Landwirtschaft in die Förderung aufgenommen. Dies sind:

  • Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden,
  • Kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und max. 1800 l Behältergröße,
  • Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung,

Daher ist es wichtig, dass sich auch solche Betriebe jetzt noch registrieren, die an den nun zusätzlich förderfähigen Maschinen Interesse haben.

Bei weiteren Fragen sind Ihnen Thomas Krause (0172-7155417) und Lars Beckmann (0176-56843069) von der LVMB-Finanz gerne behilflich.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.